Amtsblatt 1895/16 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 18. April 1895

Z. 4954. Einstellung der Ausforschung nach Josef Zöttl. Die mit dem hierämtlichen Erlasse vom 28. März 1895, Z. 4325, Amtsblatt Nr. 14, angeordnete Ausforschung des militärtaxpflichtigen Knechtes Josef Zöttl wird ein¬ gestellt, nachdem zufolge Berichtes der Gemeindevorstehung Garsten dessen Aufenthalt bereits eruiert wurde. Steyr, am 11. April 1895. Z. 4765. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Unter Bezugnahme auf die Statthalterei=Kundmachung vom 6. März 1895, Z. 3720, intimiert mit hierämtlichen Erlasse vom 11. März 1895, Z. 3546, Amts=Blatt Nr. 11, zur Kenntnisnahme und sofortigen Verlautbarung in der ortsüblichen Weise. Nr. 5318 und 5381/II. Kundmachung betreffend die Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von Klauenthieren aus dem Wiener Stadtgebiete mit Einschluss des Centralviehmarktes zu St. Marx nach Oberösterreich. Im Hinblicke auf den dermaligen Stand der Reini¬ gungs= und Desinfections=Arbeiten auf dem Centralvieh¬ markte in St. Marx und in den Wiener Schlachthäusern fand die k. k. Statthalterei für Niederösterreich laut der Kundmachung vom 26. März 1895, Z. 30.473, das mit der Kundmachung vom 1. März l. J., Z. 21.280, erlassene Verbot der Ausfuhr, beziehungsweise des Abtriebes von Klauenthieren aus dem Wiener Stadtbezirke mit Einschlufs des Wiener Centralviehmarktes mit dem Ablaufe des 31. März l. J. außer Kraft zu setzen, und kann demgemäß die Abfuhr, beziehungsweise der Abtrieb von Klauenthieren (Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen) aus dem Stadt¬ gebiete von Wien schon vom 1. April l. J. angefangen wieder stattfinden. Die k. k. oberösterreichische Statthalterei findet demnach auch die mit der hierämtlichen Kundmachung vom 6. März l. J., Z. 3720, bezüglich dieser Provenienzen erlassenen Verkehrsbeschränkungen außer Wirksamkeit zu setzen. K. k. Statthalterei. 81 Linz, am 1. April 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 8. April 1895. Z. 4983. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Zur Kenntnisnahme und sofortigen Verlautbarung. Nr. 5977/II. Kundmachung betreffend das Einfuhrverbot für Klauenthiere ans dem politischen Bezirk Vöcklabruck nach Böhmen. Zufolge größerer Ausbreitung der Maul= und Klauen¬ seuche in dem politischen Bezirke Vöcklabruck in Oberösterreich hat die k. k. Statthalterei in Prag mit der Kundmachung vom 3. April l. J., Z. 46.950, zum Zwecke der Hintan¬ haltung der Einschleppung dieser Seuche die Einfuhr von Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweinen) aus dem genannten Bezirke nach Böhmen bis auf Weiteres untersagt. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, den 6. April 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 12. April 1895. Z. 4864. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 26. März bis 2. April 1895. 1. Maul= und Klauenseuche. Schlussobservation. 1. Bezirk Braunau am Inn: Gemeinde Neukirchen, Ortschaft Wiesmeir. 2. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Frankenmarkt, Ortschaft Asten; Gemeinde und Orschaft Innerschwendt; Gemeinde Pabing, Ortschaft Lichtenberg; Gemeinde St. Lorenz, Ortschaften Keuschen und St. Lorenz; Gemeinde Vöcklamarkt, Ortschaft Milchraith und Mösendorf; Gemeinde Weißenkirchen, Ortschaft Brandstatt; Gemeinde Aurach, Ortschaft Laah. 2. Rauschbrand. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Vorderstoder, Ort¬ schaft Gaisriegl. 3. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Braunau: Gemeinde und Ortschaft Tarsdorf; Gemeinde Franking, Ortschaften Holzöster, Holz¬ leiten, Eggenham; Gemeinde Hochburg=Ach, Ortschaften Ach und Hochburg. 2. Bezirk Kirdorf: Gemeinde Nufsbach, Ortschaft Dauersdorf. 3. Bezirk Linz (Umgeb.): Gemeinde St. Florian, Ortschaft Oberwaidlham. 4. Bezirk Schärding: Gemeinde und Ortschaft Tauskirchen. 5. Bezirk Steyr (Umgeb.): Gemeinde Kremsmün¬ ster Markt und Land, Ortschaften Kremsmünster und Krems¬ egg und Krift; Gemeinde Wartberg, Ortschaften Dippersdorf, Penzendorf und Wartberg; Gemeinde Weißenkirchen, Ort¬ schaft Graßing. Steyr, am 8. April 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. 1. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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