Divisions=Artillerie=Regiment 41 40 Linz Salzburg 5 5 In der Zeit von Ende April bis Mitte October in einzelnen Partien nach Weisung der Truppen=Com¬ mandanten mit Rücksicht auf die Truppen=Ausbildung. 1 — — —— — Gebirgs=Batterie=Division in Tirol Trient Innsbruck 7 — — — — Festungs =Artillerie = Bataillon Nr. 1 Trient Franzensfeste 4 61 In Partien von circa 20 Mann per Compagnie nach Weisung des Bataillons=Commandos. — — — — — — — Train=Division Nr. 14 Innsbruck Linz 4 1 1 1 1 —— — — — 1 1 1 — — — — — — — — — Sanitäts=Abtheilung Nr. 10 Linz Innsbruck 3 — — — — 1 — 1— — 1 1 — — — — — 1 — — — — Pionnier=Bataillon Nr. 2 Linz 7 1 Durchführungs=Bestimmungen. 1. Die in Linz zur Waffenübung einrückenden Reservemänner und Ersatzreservisten fremder Truppenkörper ausgenommen jene des Infanterie=Regimentes Nr. 14, haben die 13 tägige Waffenübung bei der Gruppe Linz des Tiroler Jäger=Regimentes abzuleisten. Wegen Zuweisung der erforderlichen Bekleidungssorten ergehen besondere Weisungen. (J. Nr. 1594). 2. Waffenübungspflichtige, welche sich im Auslande aufhalten und nach Bregenz zur Ableistung der Waffenübungen einrücken, haben die¬ selbe in der Frühjahrsperiode beim 1. Tiroler=Jäger=Bataillon in Bregenz abzuleisten. 3. Die Waffenübungspflichtigen des 11. und 12. Tiroler=Jäger=Ba¬ taillons, welche sich in Salzburg oder Oberösterreich aufhalten, leisten die Woffenübung beim Infanterie=Regimente Nr. 59, beziehungsweise bei der Gruppe Linz des Tiroler Jäger=Regimentes ab. 4. Die Waffenübungen der Reservefahrsoldaten der Fußtruppen finden in der Zeit vom 2. bis 14. Mai und vom 4. bis 16. Juni statt und zwar bei den Train=Abtheilungen in Linz: Für die Fahrsoldaten des Infanterie=Regimentes Nr. 14, 59 und 2. Pionnier¬ Bataillons. Bei den Train=Abtheilungen in Innsbruck: Für die Fahr¬ soldaten der Gruppen des Tiroler=Jäger=Regiments. Die Waffenübungs¬ pflichtigen sind auf beide Perioden gleichmäßig zu vertheilen. 5. Die waffenübungspflichtigen Volksschullehrer in Oberösterreich und Salzburg leisten die 13 tägige Waffenübung bei den Ersatz=Bataillons¬ Cadres der Infanterie=Regimenter Nr. 14 und 59, beziehungsweise beim Ersatz=Compagnie=Cadre des 13. Tiroler Jäger=Bataillons in den mit Rück¬ sicht auf die Schulferien festgesetzten Terminen ab. 6. Die für die Fußtruppen festgesetzte zweite Waffenübungsperiode der Reservemänner vom 10. bis 22. Juni ist nur im Falle unbedingter Nothwendigkeit abzuhalten. Landwirte und landwirtschaftliche Arbeiter sind unbedingt für die erste Periode einzuberufen. Innsbruck, am 30. März 1895. Steyr, am 16. April 1895.
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