Amtsblatt 1895/14 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 4. April 1895

Scilits¬ 30rurt der k. 6. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 113 1895. Steyr, am 4. April Nr. 14. Z. 4440. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Ausschreibung von 142 Sicherheitswachmannstellen bei der k. k. Polizei=Direction in Wien. Infolge der Ergänzung des Standes der k. k. Sicher¬ heitswache in Wien ist eine Besetzung von 142 Sicherheits¬ wachmannstellen vorzunehmen, deren Ausschreibung in der „Wiener Zeitung“ veranlasst wurde. Um jedoch dieser Aus¬ schreibung eine größere Verbreitung zu sichern und Bewer¬ ber, welche womöglich einer zweiten Landessprache mächtig sind, heranzuziehen, werden die Gemeindevorstehungen zu¬ folge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 20. März 1895, Z. 4460/II, beauftragt, die nachstehende Kundmachung entsprechend zu verlautbaren. Kundmachung. Bei der k. k. Sicherheitswache in Wien sind Sicher¬ heitswachmannstellen zu besetzen. Die Aufgenommenen erhalten bis zu ihrer in der Regel nach einem Jahre erfolgenden definitiven Anstellung außer Kasernierung und Service durch 6 Monate ein Tag¬ geld von 1 fl. 25 kr. ö. W., sohin provisorisch die Gebüren eines Sicherheitswachmannes minderer Gebür. Die erste definitive Anstellung ist mit einem Gehalte von 360 Gulden und einer Activitätszulage von jährlich 90 fl. verbunden. Für Dienstkleidung u. zw. zur ersten Ausrüstung ist eine Massaeinlage von 100 fl. und zur Nachschaffung eine Pauschale u. zw. im 1. Jahre von 25 fl., sohin von 40 fl. fixiert. Zur Aufnahme ist erforderlich: 1. Die österreichische Staatsbürgerschaft; 2. vollkommene Gesundheit und ein rüstiger Kör¬ perbau; 3. ein Alter nicht unter 24 und nicht über 35 Jahre; 4. ein in jeder Richtung unbescholtenes Vorleben; 5. Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift, sowie die Fähigkeit, auch umständliche schriftliche Meldungen und Rapporte zu verfassen; 6. die schriftliche in das Aufnahmsgesuch aufzunehmende Erklärung durch wenigstens 3 Jahre in der k. k. Sicher¬ heitswache dienen zu wollen. Bei Vorhandensein dieser Bedingungen haben bewährte ausgediente Unterofficiere im Sinne des § 38 des Wehr¬ gesetzes den Vorzug. Bewerber haben ihre vorschriftsmäßig gestempelten Gesuche an die k. k. Polizei=Direction in Wien einzusenden und werden ledige Bittsteller den verheirateten vorgezogen. Dem Gesuche ist der Tauf= oder Geburtsschein beizulegen. K. k. Polizei=Direction in Wien. Steyr, am 30. März 1895. Z. 2794. Nachweisungen über Feuer= u. Hagelschäden. im Jahre 1894. Jene Gemeinde=Vorstehungen, welche die Nachweisungen über Feuer= und Hagelschäden im Jahre 1894 bisher noch nicht vorgelegt haben, werden aufgefordert, dieselben nach dem vorgeschriebenen Formulare bis 20. April d. J. anher einzusenden. Steyr, am 27. März 1895. Z. 4291. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Verein für österreichische Bolkskunde. Zu Ende des Jahres 1894 hat sich in Wien ein Verein unter dem Namen „Verein für österreichische Volkskunde“ constituiert, welcher nach § 2 der von der niederöst. Statt¬ halterei unterm 12. December 1894, Z. 92.496, nicht beanständeten Statuten den Zweck verfolgt, alle Aeußerungen des Volkslebens in den im Reichsrathe vertretenen König¬ reichen und Ländern zu erforschen und in Verbindung damit das Verständnis für altüberlieferte Sitten und Gebräuche beim Volke selbst zu wecken. Dieser Zweck soll durch die Anlegungen von Samm¬ lungen, Herausgabe einer Zeitschrift und sonstiger Druck¬ schriften, Abhaltung von Versammlungen und Veranstaltung von Vorträgen und dgl. erreicht werden.

2 Die Sammlungen wären im Laufe der Zeit zu einem Museum für österr. Volkskunde auszugestalten. Für die Sommermonate sind alljährlich Wanderver¬ sammlungen u. zw. abwechselnd in einem der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder in Aussicht genommen. Der Jahresbeitrag der Mitglieder beträgt mindestens einen Gulden, bei Abnahme der Vereinszeitschrift mindestens drei Gulden. Die Mitglieder sind unter anderem berechtigt, die Sammlungen des Vereines unentgeltlich zu benützen. Da die Zwecke, welche der unter dem höchsten Protec¬ torate Sr. k. u. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Ludwig Victor und unter der Leitung einer Reihe von hervorragenden Persönlichkeiten stehende Verein verfolgt, höchst patriotische sind, so werden infolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 16. Februar l. J., Z. 70/M. J., und Sr. Excellenz des Herrn k. k. Statt¬ halters von Oberösterreich vom 23. März l. J., Z. 429 die G.meinde Vorstehungen auf die Bildung dieses Vereines und auch zu dem Zwecke aufmerksam gemacht, den einzelnen Functionären des Vereines möglichstes Entgegenkommen zu erweisen. Steyr, am 27. März 1895. Z. 4248. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden Ausforschung. nd G Die Veranlassung der Ausforschung nachbenannter fünf gänzlich Unbekannter aus dems politischen Bezirke Mitterburg in Istrien wird angeordnet: 1. Ludwig Haaw, geb. zu Mitterburg am 21. Dec. 1876, kath., ehelich; Eltern: Elisabeth Roda und Leopold Haan, k. k. Bahnofficial, Wohnort der Eltern zur Zeit der Geburt: Mitterburg Nr. 195; Tauspathe: Franz Harting, k. k. Ingenieur; Hebamme: Josefa Horwath. — 2. Rudolf Kosinski, geb. zu Mitterburg am 3. Juni 1876, kath., ehelich: Eitern: Clementine Sawandovska und Christoph Kosinski, Bau¬ beamter, Wohnort der Eltern zur Zeit der Geburt: Mitter¬ burg Nr. 206; Tauspathen: Cäcilia Milanek und Wilhelm v. Ritter Jettmar, k. k. Statthaltereirath; Hebamme: Josefa Horwath. — 3. Karl Rudolf Pelz, geb. zu Mitterburg am 1. August 1876, kath., ehelich; Eltern: Mathilde Bilinick und Karl Pelz, k. k. Bahn=Ingenieur, Wohnort der Eltern zur Zeit der Geburt: Mitterburg Nr. 177; Tauspathe: Josef Mayer, Bahn=Ingenieur; Hebamme: Josefa Horwath. 4. Josef Demarco, geb. zu Borutto am 14 April 1876 kath., ehelich; Eltern: Katherina und Josef Pekarici, Bahn¬ arbeiter. — 5. Guido Jakob Siussi, geb. zu Albona=Mitter¬ burg am 13. Juni 1876, kath., ehelich; Eltern: Ursula und Alois Musina, war Geometer und Mutter Privat, Wohnort der Eltern zur Zeit der Geburt: Albona Nr. 2; Taufpathe Jakob Nacinovich. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 20. März 1895, Z. 4869/IV, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden beauftragt, rücksichtlich der Verzeichneten beziehungsweise ihrer Eltern oder Tauspathen entsprechende Nachforschungen zu pflegen, und ist ein allfälliges positives Resultat bis 15. Mai l. J. anher anzuzeigen. Steyr, am 26. März 1895. Z. 4325. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Militärtaxpflichtigen Josef Zöttl. Die Ausforschung des im Jahre 1862 geborenen und zur Ortsgemeinde Neustift zuständigen, militärtaxpflichtigen Knechtes Josef Zöttl, welcher zuletzt in Steyr im Aufenthalte gewesen ist, ist zu veranlassen und ein positives Resultat anher bekannt zu geben. Steyr, am 28. März 1895. Z. 4441. n An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Rosten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Camillus Göttlicher. Die Veranlassung der Ausforschung des am 18. Juli 1872 in Johrnsdorf, Gemeinde Schönbrunn, geborenen, in Reiterndorf im Bezirke Mähr. Schönberg heimatsberechtigten stellungspflichtigen Camillus Göttlicher, Sohn der Eheleute Johann Göttlicher und Cäcilie, gebornen Wachutka, wird angeordnet. Die bisher gepflogenen Erhebungen ergaben, dass, als der Gesuchte cca. 4 Jahre alt war, sein Vater sammt Fa¬ milie von Hermesdorf, wo er als Schaffner bedienstet ge¬ wesen, zuerst nach Niederösterreich und dann nach einem Vierteljahre nach Kukunjawac in Slavonien gezogen ist. Im Alter von 11 Jahren hat sich der Gesuchte aus dem Hause seiner Mutter in Kukunjawac, die damals schon Witwe war, entfernt und ist seither nicht zurückgekehrt. Zu dieser Zeit war derselbe von untersetzter Statur, breitem Gesicht, hatte blondes Haar und blaue Augen. Der ältere Bruder Karl des Gesuchten soll in Pakraz in Croatien als Kellner leben und noch vor 4 Jahren mit dem Gesuchten brieflich verkehrt haben, jedoch haben die diesbezüglich gepflogenen Erhebungen zu keinem Resultate geführt. Camillus Göttlicher hat nach Aussage seiner Tante Anna Rabenseifer das Bäckerhandwerk erlernt. Zufolge Erlosses der hohen k. k. Statthalterei vom 17. März 1895, Z. 20.064, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen und die k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden aufgefordert, die bezüglichen Nachforschungen u. zw. ins¬ besondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge ge¬ leistet hat, oder gestorben ist. Ein allfälliges positives Resultat ist bis 10. Mai l. J. anher anzuzeigen. Steyr, den 30. März 1895.

3 Z. 4293. An alle Gemeindevorstekungen. Nr. 5180/II. Kundmachung betreffend die erste diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage. Die erste diesjährige mit der Verordnung des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873 R.=G.=Bl. Nr. 140, und vom 24. April 1880, Z. 1194, vorgeschriebene Prüfung aus dem Hufbeschlage wird am 13. und 14. Mai 1895 von der oberösterreichischen Prüfungs¬ commission für Hufschmiede in Linz abgehalten werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs der Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe eines Hufschmied¬ gewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbriefe) über das ordnungs¬ mäßig erlernte Hufschmiedhandwerk und dem Arbeitszeugnisse (Arbeitsbuch) über eine wenigstens 3jährige Verwendung als Hufschmiedgeselle (§ 6 der vorcitierten Ministerialver¬ ordnung) belegten Gesuche bis zum 20. April 1895 im Wege der politischen Behörde ihres Aufenthaltsortes an die k. k. oberösterreichische Statthalterei in Linz zu richten. Die Gesuchsteller werden besonders darauf aufmerksam gemacht, dass Lehrbriese nach dem Jahre 1883 von der Genossenschaftsvorstehung ausgestellt und von der betreffenden Gemeinde=Vorstehung bestätigt sein müssen Desgleichen muss auch den Arbeitszeugnissen die Be¬ stätigung der Gemeinde= und Genossenschaftsvorstehung bei¬ gesetzt sein. Linz, den 24. März 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstellungen zufolg Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 24. März 1895, Z. 5180/II, zur entsprechenden Verlautbarung mit der Weisung in die Kenntnis gesetzt, dass nur jene Gesuchsteller, welche den in der Kundmachung angeführten Bedingungen, worunter die nach dem Jahre 1883 von der Genossenschafts¬ vorstehung ausgestellten, von der Gemeindevorstehung bestä¬ tigten Lehrbriefe und die vorschriftsmäßigen Arbeitszeugnisse zu verstehen sind, nicht vollkommen entsprechen, abweislich beschieden werden. Steyr, am 31. März 1895. Z. 4292. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Z. 5054/II. Kundmachung betreffend das Einfuhrverbot für Klauenthiere aus Österreich¬ Ungarn in die Schweiz. Zufolge Mittheilung des k. u. k. Ministeriums des Aeußern hat der schweizerische Bundesrath mit Beschluss vom 12. März l. J. aus Anlass der Einschleppung der Maul¬ und Klauenseuche durch österreichisch= ungarisches Vieh die Einfuhr von Klauenvieh aus Oesterreich=Ungarn verboten. Dies wird auf Grund des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 20. März l. J., Z. 7443, allgemein verlautbart. Linz, am 24. März 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 24. März 1895, Z. 5054/II, zur sofortigen Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, den 31. März 1895. Z. 4439. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und sofortigen Verlautbarung in der ortsüblichen Weise. Nr. 5173/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Klauenthieren vom Pester Viehmarkte nach Oberösterreich. Laut Telegrammes des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 23. l. M. hat das königlich ungarische Acker¬ bau =Ministerium den Pester Viehmarkt wegen Maul= und Klauenseuche gesperrt. Die k. k. Statthalterei findet demnach in Anwendung der Bestimmungen des § 5 des allgemeinen Thierseuchen¬ gesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) die Einfuhr von Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine) vom Pester Viehmarkte bis auf weiteres zu unter¬ sagen Dieses Verbot tritt mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit und werden Ueber¬ tretungen desselben nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet. Linz, am 24. März 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 31. März 1895. Z. 4510. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Verpflegskosten in den Anstalten des Küstenlandes. Nachfolgend wird den Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 14. März 1895, Z. 3955/I, das Verzeichnis der in öffentlichen Krankenan¬ stalten des küstenländischen Verwaltungsgebietes für das Jahr 1895 geltenden Verpflegsgebüren zur Kenntnisnahme bekannt gegeben. Z. 3960/I. Verzeichnis der im Jahre 1895 in den öffentlichen Krankenanstalten des Küstenlandes giltigen Verpflegsgebüren. Allgemeines Krankenhaus in Triest I. Verpflegsclasse 3 fl. 50 kr., II. 2 fl. 50 kr., III. 92 kr., IV. 70 und 50 kr.; die in der IV. Verpflegsclasse geltende Taxe von 70 kr. ist

nur für Dienstpersonen und Triestiner, die von 50 kr. für Waisenkinder bestimmt. — Spital der Barmherzigen Brüder in Görz I. 2 fl., II. 1 fl. 40 kr., III. 70 kr.; in der III. Classe für Einheimische 40 kr. — Spital der Barmherzigen Brüder (Irrenanstalt) I. 2 fl., II. 1 fl. 40 kr., III. 70 kr.; in der III. Classe für Einheimische 50 kr. — Spital der barm¬ herzigen Schwestern in Görz (Krankenabtheilung) III 70 kr. für Einheimische 40 kr., für an Syphilis erkrankte Ein¬ heimische 45 kr. — Spital der barmherzigen Schwester in Görz (Irrenabtheilung) III. 70 kr.; für Einheimische 50 kr. — Spital in Copodistria III. 61 kr. — Spital in Pola III. 79 kr. — Ospizio Marino Arciduchessa Maria Teresa St. Pelagio in Rovigno III. 80 kr. Steyr, am 1. April 1895. Z. 4511. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 17. März bis 26. März 1895. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Braunau am Inn: Gemeinde Neukirchen, Ortschaft Wiesmeir. 2. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Frankenmarkt, Ortschaft Asten: Gemeinde und Orschaft Innerschwendt; Gemeinde Pabing, Ortschaft Lichtenberg; Gemeinde St. Lorenz, Ortschaften Keuschen und St. Lorenz; Gemeinde Vöcklamarkt, Ortschaft Milchraith und Mösendorf; Gemeinde Weißenkirchen, Ortschaft Brandstatt. 2. Milzbrand. Erlöschen der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf, Ortschaft Feldham. 3. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Braunau: Gemeinde Hochburg—Ach, Ortschaft Hochburg; Gemeinde und Ortschaft Tarsdorf. 2. Bezirk Linz (Umgeb.): Gemeinde St. Florian, Ortschaft Waidlham. 3. Bezirk Schärding: Gemeinde und Ortschaft Taufkirchen. 4. Bezirk Steyr (Umgeb.): Gemeinde Kremsmün¬ ster Markt und Land, Ortschaften Kremsmünster und Krems¬ egg; Gemeinde Wartberg, Ortschaften Dippersdorf, Penzen¬ dorf und Wartberg. Steyr, am 2. April 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. mannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr. 2 Redaction und Verlag der

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2