2 k. k. Bezirkshauptmannschaft Perg dorthin überreichten Ver¬ handlungsacte der am 16. April 1874 (zur Zeit des großen Brandes) in Braunau a. J. geborene, am 20. April 1874 auf den Namen „Franz Josef“ getaufte Sohn des da¬ maligen Steueramts=Controlors Heinrich Simel und seiner Gattin Magdalena, einer Tochter des Franz Hertl aus Peuerbach und der Victoria geborne Strehle, von der bei der Taufhandlung die Pathin Henriette Steinböck, Be¬ zirksrichtersgaitin in Golling, vertretenden Hebamme Barbara Brunner sehr bald nach der Taufe zu Pflegeeltern in eine zunächst gelegenen Pfarre des Königreiches Bayern gegeben, wo dieses Kind nach ungefähr 4 Wochen gestorben sein soll. Der Vater des fraglichen Knaben und die Hebamme sind bereits gestorben und es konnte trotz der eingehendsten, so¬ wohl von der nunmehr als Steuereinnehmers=Witwe in Salzburg lebenden Mutter selbst, als auch behördlicherseits gepflogenen Nachforschungen über den Verbleib beziehungs¬ weise über das Ableben des Franz Josef Simel, welcher vorläufig in das Stellungsverzeichnis der Stadtgemeinde Grein aufgenommen ist, nur erhoben werden, dass für den erwähnten Knaben an Leichenkosten 10 fl. bezahlt worden sein sollen. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden angewiesen, entsprechende Er¬ hebungen einzuleiten, ob über den Genannten keine weiteren Anhaltspunkte gefunden werden können und wäre ein all fälliges positives Ergebnis bis 20. April 1895 zur hierämtlichen Kenntnis zu bringen. Steyr, den 4. März 1895. Z. 2974. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Warnung vor dem Simulanten Krammer Johann. Der zur Gemeinde Beinhöfen, Bezirk Waidhofen a. d. Thaya, zuständige Johann Krammer steht im Ver¬ dachte einer ungebürlichen Inanspruchnahme der öffentlichen Krankenhauspflege sowie von Reiseunterstützungen auf Kosten der Heimatsgemeinde. Derselbe ist geboren zu Wien, ledig, 39 Jahre alt, Gärtnergehilfe und vollkommen arbeitsfähig. Er wurde bereits 15 mal gerichtlich abgestraft, darunter 13 mal wegen Landstreicherei. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 15. Februar, Z. 2514/I, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden beauf¬ tragt, die Veranlassung zu treffen, dass der Genannte in Spitalspflege nicht vor ärztlich sichergestellter Nothwendig¬ keit übernommen werde und dass demselben keine Reise¬ vorschüsse oder Unterstützungen verabfolgt werden und dass überhaupt gegen dieses Individuum strenge nach den bestehenden Vorschriften vorgangen werde. Steyr, am 28. Februar 1895. Z. 2757. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen zur Kenntnisnahme und entsprechender Verlaut¬ barung. Nr. 2844/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Kindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Speergebieten des deutschen Reiches. Das hohe k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 14. Februar l. J., Z. 4427, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlussprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus den von der Lungen¬ seuche betroffenen nachstehenden Spergebieten des deutschen Reiches bis auf Weiteres unbedingt zu verbieten und zwar: 1. Aus den Regierungsbezirken Posen, Magdeburg, Merseburg und Hidelsheim im Königreiche Preußen: 2. aus den Kreishauptmannschaften Leipzig und Zwickau im Königreiche Sachsen; 3. aus dem Herzogthume Anhalt. Diese Verbote treten an Stelle der mit der hier¬ ämtlichen Kundmachung vom 18. Jänner l. J., Z. 782, erlassenen Verbote mit dem Tage der Verlautbarung in der Linzer Zeitung in Wirksamkeit. Uebertretungen derselben werden nach den Bestim¬ mungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Thier¬ seuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R. G.=Bl Nr. 35, geahndet. Linz, am 20. Februar 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 28. Februar 1895. Z. 3090. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Licenzierung eines Privathengstes. Laut Protokolls=Auszuges des k. k. Staatshengsten¬ Depots in Stadl bei Lambach vom 23. Februar 1895, E.=Nr. 107 ad Adjt., über die Licenzierung am 19. Fe¬ bruar 1895 in Wels wurde der Hengst mit dem Nationale „Kastanienbraun mit Stern, „Jano“, 3 Jahre alt, 168 Centimeter hoch, Pinzgauerschlag“ des Franz Lachmaier in Rappersdorf, Gemeinde Sipbachzell, mit dem Standorte in Rappersdorf als Beschäl¬ hengst licenziert. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zur eut¬ sprechenden Verlautbarung in den interessierten Kreisen in die Kenntnis. Steyr, am 4. März 1895.
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