Amtsblatt 1895/8 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 21. Februar 1895

Nr. 8 1895. der 6. K. Bezirkshauptmannschaft Skeyr. Steyr, am 21. Februar Z. 25/Präs. Weiland Seine k. u. k. Hoheit der durchlauch¬ tigste Herr Feldmarschall Erzherzog Albrecht haben Sich für den Fall des Ablebens ausdrücklich jede Spende von Kränzen und Blumen verbeten und beizufügen geruht, dass das dadurch ersparte Geld den Armen gegeben, beziehungsweise Seelen¬ messen gelesen und für das Heil des höchsten Ver¬ blichenen gebetet werden möge. Infolge hohen Erlasses Sr. Excellenz des Herrn Statthalters von Oberösterreich setze ich hievon die Gemeindevorstehungen zur schleunigsten Verlautbarung und insbesondere zur Verständigung der Bürgercorps und Veteranenvereine in die Kenntnis. Steyr, 20. Februar 1895. Z. 2350. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Anlegung der Sturmrollen für den Geburtsjahr¬ gang 1876. Auf Grund der rückfolgenden Verzeichnisse über die im Jahre 1895 in das landsturmpflichtige Alter tretenden Jünglinge sind die Sturmrollen der Landsturm=Alters¬ classe (Geburtsjahres) 1876 anzulegen. Die Reihenfelge, der einzuschreibenden Namen hat nach alphabetischer Ordnung eingehalten zu werden. Die Rubriken 5, 10 bis 12 und 15 sind stets nur mit Blei¬ stift einzutragen. Die Sturmrolle der Landsturm=Altersclasse (Geburtsjahr) 1852, der nun 43jährigen, ist auszuscheiden. Aus den nun bestehenden 24 Heften der Sturmrolle, sind nach § 9, Punkt 29, und Muster 4 der Landsturm=Vor¬ schrift die Sturmrollen=Auszüge in 3 Exemplaren zu ver¬ fassen, wovon eines den Sturmrollen bei den Gemeinde¬ Aemtern zuzusügen und 2 Exemplare mit den rückzu¬ schließenden Verzeichnissen und den neu ange¬ legten Sturmrollen des Geburtsjahres 1876 bis 10. März anher vorzulegen sind. Die den Verzeichnissen beiliegenden Matriken=Auszüge und sonstigen Documente sind behufs seinerzeitigem Gebrauche bei Eintritt der Stellungspflicht dieses Jahrganges sorg¬ fältig aufzubewahren. Bezüglich des Sturmrollen=Auszuges wird bemerkt, dass in der Rubrik „dauernd abwesend“ nur solche Leute aufzunehmen sein werden, welche im Mobilisierungsfalle selbst an den zur Ordnung der häuslichen Verhältnisse ge¬ währten ersten Mobilisierungstagen in der Heimatsgemeinde nicht erscheinen werden, daher auch ganz bestimmt aus einer anderen Gemeinde zur Einrückung gelangen werden. In die Anmerkung kommt nichts einzuschreiben, und wenn etwas zu bemerken wäre, nur mit Bleistift. Ich erwarte, dass obiger Termin genau eingehalten werden wird. Steyr, am 14. Februar 1895. Z. 2171. An die Gemeinde=Vorstehungen. Giltigkeitsdauer des Aichstempels bei Bierfässern. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 4. Februar l. J., Z. 2018/I, werden die Gemeinde¬ vorstehungen unter Beziehung auf die hierämtlichen Erlässe vom 28. April v. J., Z. 5743, Amtsblatt Nr. 18, und vom 2. Juni v. J., Z. 7090, Amtsblatt Nr. 23, behufs Ver¬ ständigung der Interessenten aufmerksam gemacht, dass die Giltigkeitsdauer des Aichstempels bei Bierfässern nach der hohen Ministerial=Verordnung vom 10. April 1894 (R.=G.= Bl. Nr. 67) auf zwei Jahre festgesetzt wurde und dass zufolge der hohen Verordnung vom 9. Mai 1884 (R.=G. Bl. Nr. 92) diese Bestimmung mit 1. Jänner 1895 in Kraft getreten ist. Steyr, am 18. Februar 1895. Z. 1930. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Rücksendung der Impfstoff=Emballierungen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 29. Jänner 1895, Z. 1625/V, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen beauftragt, von den Herren Impfärzten, welche im verflossenen Jahre animale Lymphe aus der Wiener k. k. Impfstoff=Gewinnungsanstalt zugesendet erhalten haben, die zur Emballierung verwendeten Objecte ehebaldigst abzu¬ verlangen und selbe sodann an die genannte Anstalt um¬

2 gehend einzusenden, damit dieselben nach erfolgter Sterili¬ sierung und Reinigung wieder verwendet werden können. Steyr, den 15. Februar 1895. Z. 2153. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Berpflegskosten im Spitale zu Ungarisch=Hradisch. Laut Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 30. v. M., Z. 1614/II, wurde die Verpflegstaxe in dem allgemeinen öffentlichen Krankenhause in Ungarisch=Hradisch für das Jahr 1895 wie bisher mit 80 kr. per Kopf und Tag festgesetzt. Hievon werden die Gemeindevorstehungen in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 14. Februar 1895. Z. 2358. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Berpflegskosten in Bosnien und Herzegowina. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 4. d. M., Z. 1712/II, wird den Gemeindevorstehungen eine Abschrift des Verzeichnisses der in den bosnisch=herze¬ gowinischen Krankenanstalten für das Jahr 1895 festgesetzten täglichen Verpflegstaxen zur Kenntnisnahme mitgetheilt. Verzeichnis über die in den nachbenannten bosnisch=herzegowinischen Spitälern pro 1895 geltenden täglichen Verpflegstaxen. Allgemeines Landesspital in Sarajevo: I. Verpflegs¬ classe 2 fl. 50 kr., II. 1 fl. 25 kr., III. 70 kr. — Irren¬ beobachtungsstation Vakuf, Spital in Sarajevo: II. Verpflegs¬ classe 1 fl. 20 kr., III. 70 kr. — Bezirksspital in Srebremica 60 kr.; in Kladanj 60 kr.; in Kotor=Varos 60 kr.; in Livno 60 kr.; in Cazin 60 kr.; in Vares 60 kr.; in Gacko 60 kr. — Gemeindespital in Mostar: II. Verpflegsclasse 1 fl. 20 kr., III. 60 kr.; in D.=Tuzla: II. Verpflegsclasse 1 fl., III. 70 kr.; in Banjaluka: II. Verpflegsclasse 1 fl., III. 60 kr.; in Bihac 60 kr., in Travnik 60 kr., in Bröka 60 kr., in Bjelina 60 kr.; in Prijedor 60 kr.; in Dervent 60 kr.; in Trebinje 60 kr.; in Kojnica 60 kr.; in Foda 60 kr.; in Visegrad 50 kr. Steyr, am 15. Februar 1895. Z. 2280. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Berpflegskosten in den Spitälern Dalmatiens. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 2. d. M., Z. 1740/II, wird den Gemeindevorstehungen untenstehend ein Ausweis, betreffend die Feststellung der täglichen Taxe für die Pflege und den Unterhalt der Kranken in den öffentlichen Spitälern Dalmatiens für das Jahr 1895 zur Kenntnisnahme mitgetheilt. Steyr, den 13. Februar 1895. Kundmachung der k. k. dalmatinischen Statthalterei vom 31. Dec. 1894, Z. 32.417, betreffend die Feststellung der täglichen Taxen für die Pflege und den Unterhalt von Kranken in den öf¬ fentlichen Spitälern Dalmatiens für das Jahr 1895. Der Landesausschuss des Königreiches Dalmatien hat im Einvernehmen mit der k. k. Statthalterei in Zara im Grunde des § 7 des Landesgesetzes vom 25. Februar 1887, Z. 14, die Taxen für die Pflege und den Unterhalt von Kranken in den öffentlichen Spitälern Dalmatiens per Kopf und Tag für das Jahr 1895 wie folgt festgesetzt: A. Tägliche Taxen, welche die dalmatinischen Gemein¬ den und zahlende Dalmatiner im Sinne des § 8 resp. 10 des obcitierten Gesetzes für Verpflegung und Unterhalt eines kranken oder irren Dalmatiners zu vergüten haben u. zw.: 51 kr. im Spitale von Zara, „ Sebenico, 54 „ „ „ „ Spalato, 52 „ „ „ „ Ragusa, 53 „ „ 52 „ in der Irrenanstalt in Sebenico. B. Tägliche Taxen, welche im Sinne des § 9 des obcitierten Gesetzes für Pflege und Unterhalt kranker oder irrer Angehöriger anderer Provinzen der Monarchie oder Ausländer, dann von Häftlingen, Schüblingen und Wöch¬ nerinnen zu vergüten sind: 70 kr. im Spitale von Zara, 78 „ „ „ „ Sebenico, 69 „ „„ „ Spalato, 83 „ „ Ragusa, 67 „ in der Irrenanstalt von Sebenico. Pavich m. p. Z. 2641. Amts=Erinnerung. Diejenigen Gemeinde= Vorstehungen, welche die Nach¬ weisung über die im Jahre 1894 vorgekommenen Neu=, Um=, Zu=, Aufbauten und Adaptierungen nach dem vor¬ geschriebenen Formulare noch nicht anher gesendet haben, werden angewiesen, die Vorlage derselben nunmehr zuver¬ lässig binnen 3 Tagen zu bewerkstelligen. Steyr, am 20. Februar 1895. Z. 2435. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 2. Februar bis 10. Februar 1895. Oberösterreich ist seuchenfrei. Steyr, am 17. Februar 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Redaction und Verlag der l. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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