Amtsblatt 1895/6 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 7. Februar 1895

Nr. 6. 1895. der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 7. Februar Z. 150/B.=Sch.=R. Concursausschreibung. An der einclassigen Volksschule zu Maria Laah, Ge¬ meinde Losensteinleiten, ist die Lehrer= und zugleich Schul¬ leiterstelle zu besetzen. Mit derselben ist nebst der freien Wohnung ein Jahresgehalt von 600 fl. österr. Währ. verbunden, wozu noch die gesetzliche Gehaltserhöhung bis zum vollendeten 20. Jahre der Dienstleistung kommt. Bewerber um diesen Dienstposten haben ihre, mit dem Geburtsscheine, den Prüsungszeugnissen, inbesondere jenem über die mit Erfolg abgelegte Prüfung aus der katholischen Religionslehre und den Dienstesdocumenten oder anstatt derselben mit der vidimierten Standestabelle instruierten Ge¬ suche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Ein¬ rückung in das Amtsblatt der „Linzer Zeitung“ im Wege des vorgesetzten k. k. Bezirksschulrathes hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 28. Jänner 1895. Z. 1786. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Erlass betreffend die Handhabung des Sanitäts¬ dienstes in den Gemeinden. Die hohe k. k. Statthalterei in Linz hat laut Erlass vom 29. Jänner 1895, Z. 1762/V, zum Gesetze vom 22. September 1893 (L.=G.=Bl. Nr. 35), betreffend die Handhabung des Sanitätsdienstes in den Gemeinden auf Grund der bisher bei Durchführung derselben gemachten Wahrnehmungen Nachfolgendes anzuordnen befunden: Nachdem die Vertretung der aus mehreren Ortsge¬ meinden und Theilen von solchen zusammengesetzten Sanitäts¬ gemeinde aus Delegierten zu bestehen hat, welche selbst Ausschufsmitglieder jener Gemeinden sein müssen, so sind bei Neuwahlen in denselben auch stets diese Delegierten wieder namhaft zu machen, beziehungsweise ist sich über die Angehörigkeit derselben in den neugewählten Gemeindeaus¬ schuss die Ueberzeugung zu verschaffen und gegebenen Falls die Neuconstituierung der Vertretung der Sanitätsgemeinde zu veranlassen. Eine Neuconstituierung der Sanitäts¬ gemeinde=Vertretung hat auch einzutreten, wenn über Antrag einer Gemeinde=Vorstehung oder von Amts¬ wegen eine solche Veränderung in der Zusammensetzung der Sanitätsgemeinde geschieht, dass sich eine Aenderung in der Anzahl und in den Personen der Delegierten zu dieser Vertretung ergibt. Aufträge seitens der politischen Be¬ hörde haben stets an den Obmann der Vertretung der Sanitätsgemeinde im Wege jener Gemeinde=Vorstehung zu ergehen, welcher der Vorort der Sanitätsgemeinde an¬ gehört und hat derselbe, wenn es sich um Leistungen der Sanitätsgemeinde als solcher handelt, den Beschluss der Vertretung derselben einzuholen und darüber unter Vorlage des Sitzungsprotokolles Bericht zu erstatten; wo es sich um wesentlich ärztliche und sanitätspolizeiliche Leistungen des Gemeindearztes handelt, welche demselben schon gemäß seiner Dienstesinstruction obliegen, können diese Aufträge in Form directer, mit dem Visum des Amtsleiters versehener Weisungen des Bezirksarztes an den Gemeindearzt ergehen, doch sind dieselben von letzterem in geeigneter Weise bei der Vertretung der Sanitätsgemeinde zu protokollieren und ist deren Vollzug in Evidenz zu halten. Im Falle, dass sich Hindernisse gegen die Ausführung von Aufträgen der politischen Behörde, beziehungsweise des Amtsarztes ergeben, hat der Obmann der Vertretung der Sanitätsgemeinde, eventuell der Ge¬ meindearzt, hierüber an die zuständige k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaft zu berichten und ist von dieser, wenn das Hin¬ dernis von einem der benachbarten politischen Behörde an¬ gehörigen Theile der Sanitätsgemeinde ausgeht, der betref¬ senden k. k. Bezirkshauptmannschaft behufs Amtshandlung die Mittheilung zu machen. Diese Anordnungen finden in analoger Weise ihre Anwendung auch dort, wo eine Ortsgemeinde für sich selbst eine Sanitätsgemeinde bildet, ferners dort, wo der provi¬ sorische oder substituierende Gemeindearzt seinen Sitz in einer benachbarten Bezirkshauptmannschaft hat. Die periodischen Berichte zum Landes¬ sanitätsberichte sind wie bisher von den Ortsge¬ meinden zu liefern, während die Verfassung und Vorlage der wöchentlichen Berichte über das Vorkommen von Infectionskrankheiten, sowie aller übrigen, von Fall zu Fall zu erstattenden Bericht in sanitären Angelegen¬ heiten von den Sanitätsgemeinden, beziehungsweise aus den von denselben zu liefernden Daten zu geschehen hat. Von diesem Erlasse sind die Herren Gemeindeärzte durch die Gemeinde=Vorstehung ihres Wohnortes abschriftlich in Kenntnis zu setzen. Steyr, am 1. Februar 1895.

2 Z. 1828. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Nr. 1637/II. Kundmachung betreffend die Licenzierung von Privatbe¬ schälhengsten im Jahre 1895. :Im Einvernehmen mit dem k. k. Staatshengsten=Depot¬ Commando in Stadl werden für die Licenzierung der Privat¬ beschälhengste im Jahre 1895 in Gemäßheit des Gesetzes vom 23. November 1893 (G.= u. V.=Bl. Nr. 28 ex 1883) im Kronlande Oberösterreich fünf Körungs=Commissionen bestellt, welche in Linz im Kaplanhose am 18. Februar, in Wels in Hochmayrs Gasthaus „Zum wilden Mann“ am 19. Februar, in Schärding im „Hotel Lorenz“ am 20. Februar, in Ried im „Hotel Huber“ am 21. Februar und in Braunau am Inn im Gasthause „Zur Post“ am 22. Februar d. J. jedesmal um 9 Uhr vormittags die Amtshandlung beginnen werden. Zu dieser Zeit sind die angemeldeten Hengste der Körungscommission vorzuführen. Linz, am 30. Jänner 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Er¬ lasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 30. Jän¬ ner 1895, Nr. 1637/II, zur allgemeinen Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 4. Februar 1895. Z. 1278. An die Gemeinde=Vorstehungen. Registrierte Hilfscassen. In dem am 10. December 1892 ausgegebenen LXXII. Stück des Reichsgesetzblattes ist unter Nr. 202 das Gesetz vom 16. Juli 1892, betreffend die registrierten Hilfscassen verlautbart. Ebenso enthält Nr. 203, R.=G.=B. vom Jahre 1892, die Ministerial=Verordnung vom 1. De¬ cember 1892 zur Vollziehung des gedachten Gesetzes. Zufolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei Linz vom 19. Jänner l. J., Z. 959/II, sind nun seitens des hohen k. k. Ministeriums des Innern mehrere Exemplare eines Musterstatutes für registrierte Hilfscassen nebst Ge¬ brauchsanleitung und Versicherungsplan wohl dahin gelangt Die Hinausgabe dieses Musterstatutes verfolgt den Zweck, die bisher zurückgebliebene Errichtung von Cassen auf Grund des Gesetzes vom 16. Juli 1892, R.=G.=Bl. Nr. 202, betreffend die registrierten Hilfscassen nach Thun¬ lichkeit zu erleichtern, indem ein vollständig ausgearbeitetes Beispiel für die Einrichtung derartiger Cassen geboten wird, welches bei Ausarbeitung concreter Statutenentwürfe als Vorbild benützt werden kann. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit der Weisung in die Kenntnis gesetzt, das Erscheinen dieses Musterstatutes, welches die Versicherung a) von Krankenunterstützungen, b) von Begräbnisgeldern, c) von Altersrenten, d) von Witwen= und Waisenrenten, e) von Kinderausstattungen umfasst, mit dem Be¬ merken allgemein zu verlautbaren, dass bei sich dar¬ bietenden Gelezenheiten die Benützung des Musterstatutes als Vorbild für die Ausarbeitung concreter Statutenent¬ würfe sich empfiehlt, weshalb im Wege der Bezirksbehörde um die Uebermittlung eines der hier erliegenden Exemplare des Musterstatutes gegen Rückschlufs desselben seitens des Proponenten einer derartigen Cassa angesucht werden kann. Selbstverständlich wird sich hiebei stets vor Augen zu halten sein, dass die Benützung des Musterstatutes in dem eben bezogenen Gesetze nicht vorgeschrieben ist, mithin stets dem freien Ermessen der Proponenten von Hilfscassen über¬ lassen bleibt. Schließlich wird beigefügt, dass die Hinausgabe eines zweiten Musterstatutes, welches nur die Versicherung von Krankenunterstützungen und Begräbnisgelderm umfassen und daher als ein specielles Vorbild für die Einrichtung von Hilfscassen mit den vorerwähnten Versicherungszweigen dienen soll, in Aussicht genommen ist. Steyr, am 2. Februar 1895. Z. 1784. An die hochw. kath. Pfarrämter und die Gemeinde-Vorstehungen. Sammlungsbewilligung. Se. Excellenz der Herr Statthalter hat laut des Er¬ lasses vom 31. Jänner l. J., Z. 259/Präs., dem „Katholischen Schulvereine für Oesterreich“ die erbetene Bewilligung zur Sammlung milder Gaben für Vereinszwecke in Oberösterreich mit Ausschluss der Sammlung von Haus zu Haus in der Zeit vom 1. Februar bis 31. März 1895 ertheilt und wurde den zur Durchführung der Sammlung bevollmäch¬ tigten Vereinsorganen Maria Ende und Francisca Fiedlec das Sammlungs=Certificat ausgestellt. Steyr, am 1. Februar 1895. Z. 1785. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und Spitals-Verwaltungen. Warnung vor dem Spitals=Frequentanten Josef Tegelmann. Laut Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 25. Jänner 1895, Z 1197/IV, ist der in der Gemeinde Ponigl zuständige, am 6. August 1871 in Graz geborne Josef Tegelmann, ein arbeitsscheues, ganz verkommenes Individium, ein Spitalläufer, welcher unzähligemale im Schube heimgeschickt worden ist und seiner Heimatgemeinde durch ungerechtfertigtes Ansprechen von Unterstützungen bei anderen Gemeinden nicht geringe Auslagen verursacht hat. Generalien und Personsbeschreibung des Josef Tegel¬ mann: Geburtsort: Graz, 6. August 1871, Stand: ledig, Religion: katholisch, Beschäftigung: Schlossergehilfe, Gestalt: mittelgroß, schwächlich, Gesicht: länglich, blass, Haare: blond, Augen: grau, Mund und Nase: klein und proportioniert. Lesens und Schreiben kundig. Die Gemeinde=Vorstehungen und Spitals=Verwaltungen werden auf das Vorkommen dieses Individiums mit der Weisung aufmerksam gemacht, zu veranlassen, dass dem¬ selben keine Geldunterstützungen ausgefolgt werden, und dass im Betretungsfalle seine schubpolizeiliche Behandlung erfolge. Steyr, am 1. Februar 1895.

3 Z. 1829. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Verpflegskosten in den Humanitäts-Anstalten Böhmens. Zufolge Erlasses der hoben k. k. Statthalterei Linz am 28. Februar 1895, Z. 994/II, wird den Gemeinde¬ Vorstehungen der Ausweis über die täglichen Verpflegs¬ taxen der allgemeinen öffentlichen Kranken= und Humanitäts¬ Anstalten im Königreiche Böhmen für das Jahr 1895 zur Kenntnisnahme mitgetheilt. Ausweis über die derzeit giltigen täglichen Verpflegstaxen in den allgemeinen öffentlichen Krankenhäusern und Humanitäts¬ Anstalten des Königreiches Böhmen. * 82 Krankenanstalt Tägl. Ver¬ pflegstax für das Jahr * 8 — Krankenanstalt Tägl. Ver¬ pflegstaxe für das Jahr 1894 1895 1894 1895 1 Arnau EN 50 56 44 Pardubiz 51 51 2 Aussig 65 65 45 Pilgram 57 60 3 Böhm. Leipa 57 57 46 Pisek 56 56 4 Jungbunzlau 60 60 47 Pilsen 60 67 5 Braunau 60 6 48 Podatek 5 55 6 Deutschbrod 59 68 49 Podersam 57 57 Brüx 62 6 50 Poliéka 54 72 8 Budweis 54 54 51 Prag k. k. allgem 84 84 9 NeubydZov 51 5 52 Prag israel. 80 80 10 Caslau 00 50 50 53 Prag städt. Arrest¬ 1 Taus 60 62 Spital 58 58 12 Königinhof a. d. E. 58 61 54 Pröitz*) 59 59 13 Eger 70 70 55 Pribram 6 2 62 14 Elbogen 60 6( 56 Rakonitz 60 71 15 Gabel 5 72 57 Reichenberg 68 82 16 Gablonz 7 80 58. Raudnitz 62 62 Graupen 60 60 59 Rumburg 50 48 18 Hohenelbe 61 61 60 Reichenau 5 51 19 Kuttenberg 62 65 61 Saaz 65 72 20 Horitz 60 60 62 Schlan 57 57 21 Neuhaus 52 52 63 Strakonitz 56 56 22 Königgrätz 66 66 64 Tabor 48 48 23 Humpolec 59 59 65 Tannwald 58 58 24 Chlumec 4 55 66 Trautenau 62 62 25 Chrudim 60 60 67 Warnsdorf 60 60 26 Jaroméf 57 5768 Wolin 53 53 27 112 Jlöin 50 50 69 Zwickau 59 59 28 29 Starkenbach Karlsbad K 55 Landeshumani¬ 30 Klattau 58 58 täts=Anstalten: 31 Kolin 55 55 Landes=Gebäran¬ 32 Komotau 50 50 stalt Prag auf den ½ ½ 33 Pürglitz 59 59 Kliniken 52 52 34 Leitmeritz 54 54 2 Landes=Findelan¬ 3 1 Leitomischl 50 50 stalt Prag 17 17 36 Lann 5 61 3 Landes=Irrenan= 37 Melnik 60 60 stalt Prag 80 80 38 Hohenmauth 48 48 4 Kosmanos (Filiale 39 Nechanitz 50 60 5 Woporan 80 80 40 Nixdorf 54 61 6 Dobran 80 80 41 Nimburg 48 48 7 Ober=Berkowitz 80 80 47 Opocno 60 60 (Filiale) 80 80 43 Neupaka 51 75 *) Am 1. November 1894 wieder eröffnet. Steyr, am 4. Februar 1895. Z. 1906. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Johann Zlatuska. Die Veranlassung der Ausforschung des am 15. De¬ cember 1871 in der niederösterreichischen Landesgebäranstalt in Wien geborenen, in Telsch im Bezirke Datschitz heimat¬ berechtigten, stellungspflichtigen Johann Zlatuska, unehelichen Sohnes, der Johanna Zlatuska, wird angeordnet. Johann Zlatuska wurde am 24. December 1871 mit seiner Mutter, welche damals in Ober=Meidling, Josefsgasse, bei einer gewissen Katharina Matuschek wohnhaft war, aus der niederösterr. Gebäranstalt entlassen. Seit dieser Zeit hat man über Johanna Zlatuska und ihren unehelichen Sohn nichts gehört und blieben auch die Nachforschungen nach denselben in Wien ohne Erfolg. Der Johanna Zlatuska wurde vom Stadtvorstande Telsch am 14. Juli 1869, sub Nr. E 175, ein Heimat¬ schein ausgefertigt, von diesem Zeitpunkte an hatte sie sich weder um einen Heimatschein, noch um ein sonstiges Reise¬ document beworben und auch für ihren Sohn Johann Zlatuska wurde ein solches nicht ausgefertigt. Die Personsbeschreibung beider Genannten kann nicht angeführt werden, nachdem dieselben in der Heimatsge¬ meinde gänzlich unbekannt sind. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 25. Jänner 1895, Z. 1034/IV, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nach¬ forschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzu¬ leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Das allfällige positive Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 25. März anher zu berichten. Steyr, am 5. Februar 1895. Z. 1789. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. E.=Nr. 116/Adjt. Kundmachung. Vom k. k. Ackerbau=Ministerium wird während der Beschälperiode 1895 in Obernberg am Inn aufgestellt sein der importierte amerikanische Traberhengst: G. B. Nr. 139 Sir Gothard 8216, 9 Jahre alt, braun, von Sir Gothard aus der Berry 2.29¼. Die Decktaxe für diesen Hengst beträgt 10 fl. Jene Stutenbesitzer, welche die Absicht haben, ihre Stuten durch diesen Hengst belegen zu lassen, haben die Stuten beim k. k. Staats=Hengsten=Depot in Stadl bei Lambach rechtzeitig anzumelden. In der Anmeldung ist der Name, das Nationale und Alter, dann die Abstammung der Stute anzuführen. Das Depot=Commando behält sich vor, jene Stuten, welche demselben nicht bekannt sind, vorher zu besichtigen. Zur Belegung werden nur jene Stuten zugelassen, welche vom Depot=Commando als vollkommen passend erkannt worden sind. Die Maximalzahl der im Jahre 1895 zu deckenden Stuten wird mit 60 Stück festgesetzt. Vom Commando des k. k. Staats-Hengsten-Depot in Stadl bei Lambach, am 15. Jänner 1895.

Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Note des k. k. Staatshengsten=Depot=Commando vom 15. Jän¬ ner 1895, E.=Nr. 116/Adj, zur allgemeinen Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, den 2. Februar 1895. Z. 1597. An die Gemeindevorstehungen. Verpflegstaxen in den Anstalten Oberösterreichs. Zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 22. Jänner 1895, Z. 511/II, wird den Gemeinde¬ Vorstehungen untenstehend ein Ausweis über die im Jahre 1895 in den öffentlichen allgemeinen Kranken= und Humanitäts=Anstalten in Oberösterreich bestehenden Verpflegs¬ gebüren zur Kenntnisnahme mitgetheilt. L. A. Z. 51 ex 1894. Abschrift. ad Statth. Zl. 511/II ex 1895. B. Z. 5401/1315 ex 1894. Ausweis über die in den allgemeinen öffentlichen Kranken= und Wohlthätigkeits=Anstalten Oberösterreichs dermalen be¬ stehenden Verpflegsgebüren per Kopf und Tag. Oeffentliche Krankenanstalt in Linz: Verpflegsge¬ bür 1 fl. (Laut L. A. Z. 13.085 vom 20./12. 1893 vom 1. Jänner 1894 an.) — Oeffentliche Krankenanstalt in Ischl: Verpflegsgebür 80 kr. (Laut L. A. Z. 8771 von 1./6. 1892 vom 1. Juli 1892 an.) — O ffentliche Kranken¬ anstalt in Schärding: Verpflegsgebür 70 kr. — Oeffent¬ liche Krankenanstalt in Vöcklabruck: Verpfl=gsgebür 63 kr. (Laut L. A. Z. 2815 vom 22./3. 1887 vom 1. April 1887 an.) — Oeffentliche Krankenanstalt in Windischgarsten: 60 kr. — Oeffentliche Krankenanstalt in Steyr (St. Anna=Spital): Verpflegsgebür 85 kr. Giltigkeit vom 18. Februar 1894 ab. — Landesgebäranstalt in Lirz: I. Verpflegsclasse 2 fl., II. 1 fl. 50 kr., III. 1 fl. Kinder 20 kr. täglich. Für aus dem Anstaltsvorrathe den austretenden Müttern mitgegebene Kindeswäsche sind die Gestehungskosten dem Landesfonde zu ersetzen. — Landes=Irrenanstalt in Niedernhart bei Linz: I. Verpflegsclasse 2 fl. II. 1 fl. 40 kr., III. 90 kr. Steyr, am 1. Februar 1895. Z. 1742. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. Zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 17. Jänner bis 26. Jänner 1895. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche: 1. Bezirk Linz (Umgebung): Gemeinde und Ort¬ schaft Engerwitzdorf. 2. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche: 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Pesendorf. 2. Bezirk Linz (Umgebung): Gemeinde Lorch, Ortschaft Kottingrath. Steyr, am 1. Februar 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben 2c. in schönster kalligraphischer Ausführung liefert billigst die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Gut gummierte Siegelmarken für die löbl. Gemeindevorstehungen und Ortsschulräthe sind in obiger Buchdruckerei und Lithographie zu haben. Lager aller Gattungen Schuldrucksorten für löbl. Ortsschulräthe und Schulleitungen. Redaction und Verlag der l. k. Bezirksbauptmannscheft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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