Amtsblatt 1895/5 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Jänner 1895

2 Viehzüchter und Viehhändler der diesseitigen Reichshälfte sich scheuen, in Kroatien=Slavonien Rinder zu kaufen, weil sie annehmen, dass in diesem Ländergebiete bezüglich der Lungensenche dieselben bedenklichen Verhältnisse herrschen wie in einem Theile des Königreiches Ungarn. Einem Wunsche der gedachten königlichen Landes¬ regierung entsprechend hat das hohe k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 25. December 1894, Z. 32.979, eröffnet, dass bisher thatsächlich kein Fall der Lungenseuche in den von dem ungarischen Lungenseuchegebiete weit ent¬ fernten Königreichen Kroatien und Slavonien bekannt ge¬ worden sei, und dass das Ministerium des Innern allen Grund zu der Annahme hat, dass in diesen Gebieten überhaupt die Lungenseuche bisher nie vorgekommen sei. Hievon werden die Gemeindevorstehungen zufolge Er¬ lasses der hohen k. k. Statthalterei vom 14. Jänner 1895 Nr. 94/II, zur Verständigung der Viehzüchter und Vieh¬ händler mit dem ausdrücklichen Bemerken in die Kenntnis gesetzt, dass hiedurch selbstverständlich an den Bestimmungen des § 23 lit. c des Lungenseuchentilgungs=Gesetzes keine Aenderung eintreten kann. Steyr, am 24. Jänner 1895. Z. 1520. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Landesumlagen. Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Aller¬ höchster Entschließung vom 21. Jänner 1895 den Beschlufs des oberösterreichischen Landtages, betreffend die provisorische Einhebung einer Landesumlage von 40 Kreuzern auf jeden Gulden der bestehenden directen Steuern im Jahre 1895, und zwar für den Landesfond von 13%, für den Landes¬ anlehenfond von 8% und für den Landesschulfond von 19% allergnädigst zu genehmigen geruht. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 24. Jänner l. J., Z. 1465/II, werden hievon die Gemeindevorstehungen mit dem Beifügen in die Kenntnis gesetzt, dass diese Allerhöchste Genehmigung durch das oberösterr. Landesgesetz= und Verordnungs=Blatt kundgemacht wird. Steyr, am 28. Jänner 1895. Z. 1200. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Georg Hrdy Die Veranlassung der Ausforschung des am 11. März 1866 in Wien geborenen, in Kirch=Myslau im Bezirke Datschitz heimatberechtigten, stellungspflichtigen Georg Hrdy, Sohnes der Eheleute Franz Hrdy und Marie, geborenen Eggerth, wird angeordnet. Der Vater des Gesuchten, Franz Hrdy, war Stein¬ metzgehilfe und wurde demselben von seiner Heimatsgemeinde Kirch=Myslau im Jahre 1870 ein Heimatschein ausgefertigt; es ist jedoch nicht angemerkt, wohin dieser Heimatschein ge¬ sendet wurde. Nach Aussage eines weitläufigen Verwandten soll Franz Hrdy vor ungefähr 32 Jahren bei einem Bergbaue beschäftigt gewesen sein. Von seinem stellungspflichtigen Sohne Georg Hrdy hat man in der Heimatsgemeinde nie etwas gehört, demselben wurde nie ein Heimats= oder Reisedocument ausgefertigt und kann die Personsbeschreibung von Franz Hrdy als auch vom stellungspflichtigen Sohne Georg Hrdy nicht an¬ gegeben werden, nachdem dieselben in der Heimatsgemeinde sich nie aufgehalten haben und daselbst ganz unbekannt sind. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 16. Jänner 1895, Z. 957/IV, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nach¬ forschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzu¬ leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ein allfälliges positives Resultat dieser Nachforschungen ist bis 20. März l. J. anher zu berichten. Steyr, am 22. Jänner 1895. Z. 1260. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung von Stellungspflichtigen. Ueber Ansuchen des Magistrates Civico vom 2. Jän¬ ner 1895, Z. 48, wird die Ausforschung nachbenannter Stellungspflichtiger angeordnet: 1. Altersclasse, geb. 1874: Burjek Carlo Stefano, unehelich, Mutter: Gertrude. — Fourreaux Giuseppe Giov., Eltern: Giovanni und Paolina Gergurincich, Maler. — Groo Arturo Vittorio, Eltern: Vittorio und Elisa Boresitz, Eisenbahnconducteur. — Hodnig Antonio Vincenzo, un¬ ehelich, Mutter: Maria. — Kovacich Giovanni, unehe¬ lich, Mutter: Margherita. — Kufner Romano Edoardo, — Spoja Giovanni unehelich, Mutter: Margherita. Dragimiro, unehelich, Mutter: Catterina. — Segulia Giovanni Antonio, unehelich, Mutter: Maria. — Viotolo Giuseppe, Eltern unbekannt. 2. Altersclasse, geb. 1873: Faustini Luigi Giovanni, Eltern: Giovanni und Giuseppa Novodnik, Schmied. Stipeich Antonio Alb. Alf., Eltern: Giovanni und Gio¬ vanna Bosich, Tischler. Vicolo Andrea, Eltern un¬ bekannt. 3. Altersclasse, geb. 1872: Lizzan Angelo, unehe¬ lich, Mutter: Elena. — Zupancich Giovanni, unehelich, Mutter: Maria. Steyr, am 28. Jänner 1895. Z. 1325. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Warnung vor Josef Haas. Der zur Gemeinde Sommerein, Bezirkshauptmannschaft Bruck a. d. L., zuständige, vacierende Kellner Josef Haas steht im Verdachte einer ungebürlichen Inanspruchnahme von Reiseunterstützungen auf Kosten der Heimatsgemeinde.

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