Amtsblatt 1895/5 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Jänner 1895

Nr. 5 1895. der K. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr, Steyr, am 31. Jänner Z. 148/B.=Sch.=R. Amts=Erinnerung. Der k. k. Bezirksschulrath ertheilt hiemit allen jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Steyr, welche der Lehrerversammlung am 14. Februar l. J. anwohnen wollen, den hiefür erforderlichen Urlaub. Steyr, am 29. Jänner 1895. Z. 1570. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Mit Bezug auf den hierämtlichen Erlass vom 19. Jän¬ ner 1895, Z. 1065, Amtsblatt Nr. 4, wird zur Kenntnis gebracht, dass zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 6. Jänner 1895, Nr. 29.993 1245/IV ex 1894, die Einziehung der im Besitze der Land¬ sturmpflichtigen befindlichen Abschiede überhaupt nicht platz¬ zugreifen hat. Es sind demnach in dem oben bezogenen Eclasse des Amtsblattes Nr. 4 im Punkte 3 und 4 die auf Abnahme der Abschiede 2c. bezüglichen Stellen zu streichen. Steyr, am 28. Jänner 1895. Z. 1322. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Kinder=Schubbeförderungskosten. Ueber die von der k. k. Landesregierung in Salzburg dem hohen k. k. Ministerium des Innern vorgelegte Anfrage des salzburgischen Landesausschusses, welche Tarifbestimmun¬ gen für die Beförderungen von Schüblingskindern im Alter von 2 bis 4 Jahren auf österreichischen Eisenbahnen zu gelten haben, hat das hohe k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 20. December 1894, Z. 32.719, auf Grund der vom k. k. Handelsministerium mit Note ddo. 4. December 1894, Z. 64.166, ertheilten Auskunft in Er¬ gänzung des hohen Erlasses vom 16. September 1894, Z. 21.452, Nachstehendes eröffnet: Das am 1. Jänner 1893 in Wirksamkeit getretene Eisenbahn= Betriebs =Reglement vom 10. December 1892, R.=G.=Bl. Nr. 207, enthält in § 11, Abs. 2, die auch auf Kinder beim Schubtransporte Anwendung findende Bestim¬ mung, dass Kinder bis zum vollendeten vierten Lebensjahre, für welche ein besonderer Platz nicht beansprucht wird, frei zu befördern sind. Sollten für dieselben jedoch besondere Plätze in Anspruch genommen werden, so würden sie in analoger Anwendung der weiteren einschlägigen Bestimmung des § 11, Abs. 2, den älteren Kindern von 4 bis 10 Jahren gleichzuhalten sein. Infolge Erlasses der h. k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz vom 13. Jänner l. J., Z. 20.856/I, werden hievon die Gemeindevorstehungen im Nachhange zum hierämtlichen Erlasse vom 13. October v. J., Z. 12.645, Amtsblatt Nr. 42, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 24. Jänner 1895. Z. 1160. Kundmachung. Nachdem am 15. April 1895 das bestehende Pacht¬ verhältnis der Gemeindejagd Wartberg a. d. Krems endigt, finde ich über Ansuchen der Gemeindevorstehung Wartberg gemäß § 1 und 2 der Ministerial=Verordnung vom 15. De¬ cember 1852, R.=G.=Bl. Nr. 257, die Wiederverpachtung dieser Jagd im Licitationswege anzuordnen. Die öffentliche Licitation findet am Donnerstag den 21. Februar 1895, 11 Uhr vormittags, in der Gemeindekanzlei in Wartberg a. d. Krems statt. Die Pachtdauer wird auf 6 Jahre, d. i. bis 15. April 1901 angesetzt und hat als Ausrufspreis der dermalige Jagd¬ pachtschilling in jährlichen 161 fl. zu gelten. Pachtlustige haben vor Beginn der Licitation 10 % des Ausrufspreises als Vadium zu Handen des Vertreters der k. k. Bezirkshauptmannschaft zu erlegen und sind etwaige Vollmachten noch vor Beginn der Licitation auszuweisen. Die näheren Bedingnisse können hieramts während der gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden. Steyr, am 23. Jänner 1895. Z. 1203. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Rinderkauf in Kroatien und Slavonien. Die kgl. kroatisch=slavonische Landesregierung hat dem Ministerium des Innern die Wahrnehmung mitgetheilt, dass

2 Viehzüchter und Viehhändler der diesseitigen Reichshälfte sich scheuen, in Kroatien=Slavonien Rinder zu kaufen, weil sie annehmen, dass in diesem Ländergebiete bezüglich der Lungensenche dieselben bedenklichen Verhältnisse herrschen wie in einem Theile des Königreiches Ungarn. Einem Wunsche der gedachten königlichen Landes¬ regierung entsprechend hat das hohe k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 25. December 1894, Z. 32.979, eröffnet, dass bisher thatsächlich kein Fall der Lungenseuche in den von dem ungarischen Lungenseuchegebiete weit ent¬ fernten Königreichen Kroatien und Slavonien bekannt ge¬ worden sei, und dass das Ministerium des Innern allen Grund zu der Annahme hat, dass in diesen Gebieten überhaupt die Lungenseuche bisher nie vorgekommen sei. Hievon werden die Gemeindevorstehungen zufolge Er¬ lasses der hohen k. k. Statthalterei vom 14. Jänner 1895 Nr. 94/II, zur Verständigung der Viehzüchter und Vieh¬ händler mit dem ausdrücklichen Bemerken in die Kenntnis gesetzt, dass hiedurch selbstverständlich an den Bestimmungen des § 23 lit. c des Lungenseuchentilgungs=Gesetzes keine Aenderung eintreten kann. Steyr, am 24. Jänner 1895. Z. 1520. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Landesumlagen. Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Aller¬ höchster Entschließung vom 21. Jänner 1895 den Beschlufs des oberösterreichischen Landtages, betreffend die provisorische Einhebung einer Landesumlage von 40 Kreuzern auf jeden Gulden der bestehenden directen Steuern im Jahre 1895, und zwar für den Landesfond von 13%, für den Landes¬ anlehenfond von 8% und für den Landesschulfond von 19% allergnädigst zu genehmigen geruht. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 24. Jänner l. J., Z. 1465/II, werden hievon die Gemeindevorstehungen mit dem Beifügen in die Kenntnis gesetzt, dass diese Allerhöchste Genehmigung durch das oberösterr. Landesgesetz= und Verordnungs=Blatt kundgemacht wird. Steyr, am 28. Jänner 1895. Z. 1200. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Georg Hrdy Die Veranlassung der Ausforschung des am 11. März 1866 in Wien geborenen, in Kirch=Myslau im Bezirke Datschitz heimatberechtigten, stellungspflichtigen Georg Hrdy, Sohnes der Eheleute Franz Hrdy und Marie, geborenen Eggerth, wird angeordnet. Der Vater des Gesuchten, Franz Hrdy, war Stein¬ metzgehilfe und wurde demselben von seiner Heimatsgemeinde Kirch=Myslau im Jahre 1870 ein Heimatschein ausgefertigt; es ist jedoch nicht angemerkt, wohin dieser Heimatschein ge¬ sendet wurde. Nach Aussage eines weitläufigen Verwandten soll Franz Hrdy vor ungefähr 32 Jahren bei einem Bergbaue beschäftigt gewesen sein. Von seinem stellungspflichtigen Sohne Georg Hrdy hat man in der Heimatsgemeinde nie etwas gehört, demselben wurde nie ein Heimats= oder Reisedocument ausgefertigt und kann die Personsbeschreibung von Franz Hrdy als auch vom stellungspflichtigen Sohne Georg Hrdy nicht an¬ gegeben werden, nachdem dieselben in der Heimatsgemeinde sich nie aufgehalten haben und daselbst ganz unbekannt sind. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 16. Jänner 1895, Z. 957/IV, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nach¬ forschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzu¬ leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ein allfälliges positives Resultat dieser Nachforschungen ist bis 20. März l. J. anher zu berichten. Steyr, am 22. Jänner 1895. Z. 1260. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung von Stellungspflichtigen. Ueber Ansuchen des Magistrates Civico vom 2. Jän¬ ner 1895, Z. 48, wird die Ausforschung nachbenannter Stellungspflichtiger angeordnet: 1. Altersclasse, geb. 1874: Burjek Carlo Stefano, unehelich, Mutter: Gertrude. — Fourreaux Giuseppe Giov., Eltern: Giovanni und Paolina Gergurincich, Maler. — Groo Arturo Vittorio, Eltern: Vittorio und Elisa Boresitz, Eisenbahnconducteur. — Hodnig Antonio Vincenzo, un¬ ehelich, Mutter: Maria. — Kovacich Giovanni, unehe¬ lich, Mutter: Margherita. — Kufner Romano Edoardo, — Spoja Giovanni unehelich, Mutter: Margherita. Dragimiro, unehelich, Mutter: Catterina. — Segulia Giovanni Antonio, unehelich, Mutter: Maria. — Viotolo Giuseppe, Eltern unbekannt. 2. Altersclasse, geb. 1873: Faustini Luigi Giovanni, Eltern: Giovanni und Giuseppa Novodnik, Schmied. Stipeich Antonio Alb. Alf., Eltern: Giovanni und Gio¬ vanna Bosich, Tischler. Vicolo Andrea, Eltern un¬ bekannt. 3. Altersclasse, geb. 1872: Lizzan Angelo, unehe¬ lich, Mutter: Elena. — Zupancich Giovanni, unehelich, Mutter: Maria. Steyr, am 28. Jänner 1895. Z. 1325. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Warnung vor Josef Haas. Der zur Gemeinde Sommerein, Bezirkshauptmannschaft Bruck a. d. L., zuständige, vacierende Kellner Josef Haas steht im Verdachte einer ungebürlichen Inanspruchnahme von Reiseunterstützungen auf Kosten der Heimatsgemeinde.

3 Derselbe ist von mittelgroßer schlanker Gestalt. Seine Personsbeschreibung ist folgende: Gesicht oval, Haare braun, Augen grau, Mund und Nase proportioniert, besondere Zeichen: Sommersprossen. Derselbe soll sich gegenwärtig im Bezirke Capodistria herumtreiben, nachdem neuerlich durch die genannte k. k. Bezirkshauptmannschaft ein dem Genannten von der Ge¬ meinde Pirano gewährter Unterstützungsbetrag eingetrieben wurde. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 19. Jänner 1895, Z. 800/II, werden die Gemeinde¬ vorstehungen angewiesen zu veranlassen, dass diesem Indi¬ viduum keine Reisevorschüsse oder Unterstützungen verabfolgt werden und dass dasselbe im Falle der Arbeits= und Aus¬ weislosigkeit strenge nach den bezüglichen Vorschriften be¬ handelt werde. Steyr, am 24. Jänner 1895. Z. 1237. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Einstellung der Ausforschung nach Adolf Barozzi. Die mit hierämtlichem Erlasse vom 28. December 1894, Z. 15.911, Amtsblatt Nr. 1 ex 1895, angeordnete Aus¬ forschung nach dem stellungspflichtigen Adolf Barozzi wird eingestellt, nachdem der Genannte im Jahre 1882 ge¬ storben ist. Steyr, am 28. Jänner 1895. Z. 1433. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Verpflegskosten in den Spitälern Steiermarks. Nachfolgend wird den Gemeindevorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 19. d., Z. 757/II, eine Abschrift des Ausweises über die Verpflegs¬ kosten in den Wohlthätigkeitsanstalten Steiermarks zur Kenntnisnahme mitgetheilt. Ausweis über die in den öffentlichen Krankenanstalten Steiermarks festgesetzten Verpflegsgebüren per Kopf und Tag. Allgem. Krankenhaus in Graz: I. Verpflegsclasse 4 fl. 20 kr., II. 2 fl. 40 kr., III. 80 kr. — Gebäranstalt in Graz: II. Verpflegsclasse 2 fl. 40 kr., III. 95 kr. Die Findelkinder=Verpflegsgebür für fremdländische Kinder, welche auf Kosten des fremden Landes verpflegt werden, beträgt in der Privatpflege 15 kr. per Kopf täglich. — Irrenanstalt Feldhof bei Graz: I. Verpflegscl. 3 fl., II. 1 fl. 80 kr., III. 80 kr. Militärparteien, Angehörige des k. u. k. Heeres und der k. k. Landwehr haben in jenen Fällen, in welchen das Mi¬ litärärar einen Theil oder die ganzen Verpflegskosten zahlt, für die I. Classe 2 fl. per Tag Verpflegskosten zu vergüten. Für die nach der Landesirrensichenanstalt Schwanberg, nach den Irrenanstaltsfilialen Kainbach und Lankowitz und in die Landessiechenanstalt Hartberg abgegebenen Pfleglinge wird in der III. Classe eine Verpflegsgebür von täglich 45 kr. in Anspruch genommen. — Oeffentl. Krankenhaus in Bruck a. d. Mur (Rudolfsspital): I. Verpflegsclasse 2 fl. 40 kr., II. 1 fl. 50 kr., III. 75 kr. — Oeffentliches Krankenhaus in Cilli (Giselaspital): I. Verpflegsclasse 2 fl. 40 kr., II. 1 fl. 50 kr., III. 75 kr. — Oeffentliches Krankenhaus in Hartberg: 60 kr. — Oeffentl. Krankenhaus in Judenburg: 80 kr. — Oeffentl. Krankenhaus in Knittelfeld: 80 kr. Oeffentl. Krankenhaus in Leoben (Stephaniespital): I. Ver¬ pflegsclasse 2 fl. 40 kr., II. 1 fl. 50 kr., III. 85 kr. — Oeffentliches Krankenhaus in Marburg: I. Verpflegsclasse 2 fl. 40 kr., II. 1 fl. 50 kr., III. 70 kr. — Oeffentliches Krankenhaus in Mariazell: 75 kr. — Oeffentl. Krankenhaus in Mürzzuschlag: II. Verpflegsclasse 2 fl., III. 90 kr. Oeffentl. Krankenhaus in Pettau: II. Verpflegscl. 1 fl. 50 kr., III. 70 kr. — Oeffentl. Krankenhaus in Radkersburg: 75 kr. Oeffentliches Krankenhaus in Rann: II. Verpflegsclasse 1 fl. 50 kr., III. 75 kr. — Oeffentl. Krankenhaus in Rot¬ tenmann: II. Verpflegsclasse 2 fl., III. 90 kr. Steyr, am 26. Jänner 1895. Z. 1204. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 10. Jänner bis 17. Jänner 1895. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche: 1. Bezirk Linz (Umgebung): Gemeinde und Ort¬ schaft Engerwitzdorf. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Pesendorf. 2. Bezirk Linz (Umgebung): Gemeinde Lorch, Ortschaft Kottingrath. Steyr, am 24. Jänner 1895. Z. 1660. Amts=Erinnerung betreffend den Veterinär=Jahresbericht. Jene Gemeinde=Vorstehungen, welche mit der Vorlage der Ausweise zum Veterinär=Jahresberichte pro 1894 noch im Rückstande sind, werden hiermit aufgefordert, dieselben binnen acht Tagen zuversichtlich hierorts zu übersenden. Steyr, den 29. Jänner 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit.

4 Buchdruckerei und Lithographie von Emil Haas & Cie. in Steyr, Grünmarkt Nr. 7 Daselbst Tager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17). Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15). Bescheinigung (Muster 5 zu § 23). Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung. Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen. Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang). Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen= Auszug. Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbehrlichkeits=Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre ... geborenen Stellungspflichtigen. (Muster 6 zu § 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24.) Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu § 24.) Vorladung zur Stellung. Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Leumunds=Zeugnisse. Protokoll betreffs Abstellungs=Bewilligungs=Ertheilung. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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