4 stehungen und Spitals=Verwaltungen neuerlich auf den im Jahre 1855 geborenen, nach Wels zuständigen Vaganten Karl Winter mit der Weisung aufmerksam gemacht, dafür Sorge zu tragen, dass ihm ohne nachgewiesene Nothwen¬ digkeit keine Geldunterstützung gewährt und dass er ohne ärztlich sicher gestellte Spitalsbedürftigkeit und Unabweis¬ barkeit nicht in ein Krankenhaus aufgenommen, vielmehr im Falle der Bestimmungs= und Ausweislosigkeit der Sicher heitsbehörde zur weiteren Behandlung überstellt werde. Steyr, am 16. Jänner 1895. Z. 1014. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und Spitalsverwaltungen. Warnung vor Anton Hammer. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 9. Jänner 1895, Z. 20.464/II, verursacht der nach Thal bei Graz zuständige Anton Hammer, 1864 geboren, ledigen Standes, Kellner von Beschäftigung, seiner Heimatsgemeinde durch Erschwindlung von Unterstützungen nicht unbedeutende Kosten. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und Spitals¬ verwaltungen mit der Weisung aufmerksam gemacht zu ver¬ anlassen, dass demselben keinerlei Vorschüsse oder Geldunter¬ stützungen ausgefolgt werden, beziehungsweise der Genannte vor ärztlich sichergestellter Nothwendigkeit nicht in Spitals¬ pflege aufgenommen, vielmehr im Betretungsfalle der schub¬ polizeilichen Behandlung unterzogen werde. Steyr, am 19. Jänner 1895. Z. 16.546 ex 1894. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Leoben hat laut Z. 26.474 ex 1894, um Eruierung und Erhebung der Zuständigkeit eines im Jahre 1876 in Hieflau geborenen landsturmpflichtigen Franz Peiner, welcher sich in der Umgegend von Steyr als Bauernknecht aufhalten soll, ersucht. Die Gemeinde=Vorstehungen werden aufgefordert, auf Grund der deponierten Arbeitsbücher und Heimatsscheine Nachschau zu halten und das Resultat hierüber bis Ende dieses Monats anher anzuzeigen. Steyr, den 15. Jänner 1895. Z. 698. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Einstellung der Ausforschung nach Romioli Ercolano. Mit Bezug auf den h. ä. Erlass vom 6. Mai 1894, Z. 6042, Amtsblatt Nr. 19, wird die Ausforschung nach dem landsturmpflichtigen Romioli Ercolano eingestellt, nachdem der Genannte ausgeforscht wurde. Steyr, am 17. Jänner 1895. Z. 850. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie - Posten -Commanden. Einstellung der Ausforschung nach Ernst Stoßier. Die mit hierämtlichem Erlasse vom 27. November 1894, Z. 14.679, Amtsblatt Nr. 49, angeordnete Ausforschung des stellungspflichtigen Ernst Stoßier wird eingestellt, nachdem der Genannte bereits eruiert wurde. Steyr, am 17. Jänner 1895. Z. 807. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Verpflegskosten in den öffentlichen Spitälern Bukowinas. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 3. d. M., Z. 20.831/II, wird den Gemeindevorstehungen eine Abschrift des Verzeichnisses der in den Bukowiner all¬ gemeinen öffentlichen Krankenanstalten für das Jahr 1895 geltenden Verpflegsgebüren zur Kenntnisnahme mitgetheilt. Bukowinaer Landes=Krankenanstalt in Czernowitz, I. Classe 3 fl., II. 2 fl., III. 90 kr.; für Kinder von 3 bis 7 Jahren in allen Classen zwei Drittel der bezüglichen täglichen Verpflegsgebür; unter 3 Jahren in allen Classen die Hälfte der bezüglichen täglichen Verpflegsgebür. „Kronprinz Rudolf=Stiftung“ in Radautz (1 Verpflegsclasse) 85 kr.; für Kinder unter 13 Jahren 42½ kr. — Allgemeines öffentliches Krankenhaus in Suczawa (1 Verpflegsclasse) 72 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 36 kr. — Allgemeines öffentliches Krankenhaus in Kimpolung (1 Verpflegsclasse) 85 kr.; für Kinder 42½ kr. Steyr, am 21. Jänner 1895. Z. 1016. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Verpflegskosten in den Wiener allgemeinen Kranken¬ häusern. Die Taxe für die Verpflegung und Behandlung von Kranken nach der dritten Classe in den Wiener k. k. Kranken¬ anstalten wird vom 1. Jänner 1895 angefangen per Kopf und Tag mit 1 fl. 20 kr. bestimmt. Die Verpflegstaxe nach der ersten Classe bleibt mit 5 fl., jene der zweiten Classe mit 2 fl. 50 kr. aufrecht. Hievon werden die Gemeindevorstehungen zufolge Er¬ lasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 6. Jän¬ ner 1895, Z. 21.087/II, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 21. Jänner 1895. Z. 1128. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Spitals=Verpflegskosten in den Krankenhäusern in Neutitschein und Zuaim in Mähren. Zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei Linz vom 11. Jänner 1895, Z. 523 und 524/II, wird den Gemeinde¬ Vorstehungen bekanntgegeben, dass die Verpflegstaxen in dem allgemeinen öffentlichen Krankenhause „Rudolfspital“ in Neutitschein für das Jahr 1895 für die nach Neutitschein
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