Amtsblatt 1895/1 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 3. Jänner 1895

Nr. 1. 1895. der K. k. Bezirkshauptmannschaft Skeyr. Steyr, am 3. Jänner Z. 15.831. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 1. December. 1894, Z 30.659, eröffnet, dass die nach § 9 des Gesetzes vom 10. Juni 1869 (R.=G.=Bl. Nr. 113) von den Gemeinden für das Reichsgesetzblatt zu leistende Vergütung für den Jahrgang 1895 mit dem Be¬ trage per 2 fl., das ist zwei Gulden Oe.=W. per Exemplar bestimmt worden ist. Hievon werden die Gemeindevorstehungen infolge hohen Statthalterei=Erlasses vom 14. December 1894, Z. 19.742/VII, mit der Aufforderung in die Kenntnis gesetzt, diesen Betrag mittelst Gegenschein nach dem mit dem hierämtlichen Erlasse vom 27. December 1892, Z. 14.976, mitgetheilten Formulare binnen 8 Tagen anher zu senden. Steyr, am 2. Jänner 1895. Z. 16.606. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Einsendung der statistischen Jahres Ausweise der Vereine pro 1894. Die Gemeinde=Vorstehungen, in deren Gebiete Ver¬ eine ihren Sitz haben, werden angewiesen, von den Vereins¬ leitungen die nach dem vorgeschriebenen, unten vorgedruckten Formulare auszufertigenden Jahresnachweisungen pro 1894 ungesäumt abzuverlangen und bis 15. Februar 1895 anher vorzulegen. Diese Nachweisungen sind auch von jeder Filiale eines Vereines abgesondert zu liefern. Die Sparcassen, die registrierten Genossenschaften mit beschränkter und mit unbeschränkter Haftung, sowie die uniformierten Bürger= und Schützen=Corps sind zur Vorlag der statistischen Nachweisungen nicht verpflichtet. Formulare: Vereins=Nachweisung für das Jahr 1894 1. Name des Vereines. 2. Sitz 3. Zahl der Mitglieder: a) Ehrenmitglieder. b) Ordentliche (eventuell ausübende, wirkliche) c) Außerordentliche (eventuell beitragende, unterstützende Theilnehmer.) 20. Zusammen Unterschrift. Der Verein hat . .. Filialen. Weiter sind die Vorsteher der Brandassecuranz=Vereine (Bauern=Assecuranzen) aufzufordern, die vorgeschriebenen Ausweise A) Gebarungs= und Vermögensstands=Ausweis B) Special=Ausweis und C) Special=Ausweis über den Versicherungsbestand dieser Vereine für das Jahr 1894, wozu die vorgeschrie¬ benen drei Formularien zur Benützung in der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr zu beziehen sind, unter Anschlufs eines Druckexemplares der genehmigten Statuten bis 1. März 1895 im Wege der Gemeinde=Vorstehung an¬ her vorzulegen. Steyr, den 31. December 1894. Z. 16.421. An alle Gemeindevorstehungen. Die hieramts geprüften und richtig gestellten Ver¬ zeichnisse über die heimatberechtigten Landsturmpflichtigen des Geburtsjahrganges 1876 werden nebst den zugelegenen Matriken, Auszügen und der sonstigen Beilagen rückgestellt. Diese Verzeichnisse, wie auch jene der gänzlich Unbe¬ kannten sind im Sinne des § 8, P. 22, der Landsturm¬ Vorschrift vom Jahre 1889 durch 8 Tage öffentlich aufzulegen und, wo vorkommend, weitere Richtigstellungen auf Grund einlangender Documente oder gepflogener Er¬ hebungen vorzunehmen. Diese Auflage der Verzeichnisse hat durch Kundmachung und in ortsüblicher Weise verlautbart zu werden. Ohne jedoch die Sturmrollen schon anzulegen, sind diese Verzeichnisse sammt den Beilagen bis längstens Ende Jänner 1895 wieder vorzulegen. Steyr, am 28. December 1894.

2 Z. 15.911. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung von Stellungspflichtigen. Die Veranlassung der Ausforschung nachbenannter Stellungspflichtiger wird angeordnet: 1. Giuseppe Vinter, geb. zu Triest, 10. Nov. 1873, kath., unehelich, Mutter: Vinter Giovanna; letzter Aufenthalt unbekannt. 2. Giuseppe Gustin, geb. zu Triest, 27. Fe¬ bruar 1873, kath., ehelich, Eltern: Gustin Luigi und Zivio Guiseppina; letzter Aufenthalt unbekannt. 3. Attilio Florio, geb. zu Triest, 20. Mai 1873, kath., ehelich, Eltern: Florio Filomeno und Fuß Giovanna; letzter Aufenthalt Triest 4. Francesco Hilferding, geb. zu Triest, 11. Nov. 1873, kath., ehelich, Eltern: Hilferding Ignaz und Rizzi Domenika; letzter Aufenthalt Triest. 5. Augusto Bock, geb. zu Wien, 20. Dec. 1873, kath., unehelich, Mutter: Bock Giuseppina; letzter Aufenthalt Wien. 6. Giuseppe Stibil, geb. zu Triest, 30. Mai 1873, kath., ehelich, Eltern: Stibil Johann und Rogel Maria; letzter Aufenthalt Fiume. 7. Adolf Barozzi, geb. zu Triest, 8. Jänner 1873, kath., ehelich, Eltern: Barozzi Benjamin und Ladovag Theresia; letzter Aufenthalt unbekannt. 8. Leopold Bock, geb. zu Wien, 20. April 1873, kath., ehelich, Eltern: Bock Josef und Helmis Wilhelmine; letzter Aufenthalt unbekannt. 9. Josef Simonich, geb. zu Triest, 14. Juli 1873, kath., ehelich, Eltern: Simonich Jose und Szinka Francisca; letzter Aufenthalt Belgrad. 10. Jo¬ hann Kosmic, geb. zu Triest, 5. Nov. 1873, kath. unehelich, Mutter: Kosmic Anna; letzter Aufenthalt unbekannt 11. Victor Businelli, geb. zu Triest, 17. März 1873, kath., unehelich, Mutter: Emilia Businelli; letzter Aufenthalt un¬ bekannt. 12. Victor Gasparutti, geb. zu Triest, 12. Mai 1873, kath., ehelich, Eltern: Gasparutti Peter und Muservon Antonia; letzter Aufenthalt unbekannt. 13. Vincenz Grison geb. zu Pola, 24. Jänner 1873, kath., ehelich, Eltern: Grison Michael und Feifer Anna; letzter Aufenthalt Pola. 14. Geisa Josef Kluger, geb. zu Triest, 7. Juni 1873, kath., ehelich, Eltern: Kluger Eduard und Petery Antonia; letzter Aufent¬ halt unbekannt. 15. Anton Johann Cocchini, geb. zu Triest, 15. Sept. 1873, kath., ehelich, Eltern: Cocchini Anton und Depinquente Domenika; letzter Aufenthalt Pola. 16. Solone Cuscoleca, geb. zu W.=Feistritz, 5. October 1873, griechisch, ehelich, Eltern: Cuscoleca Minos und Robitsch Lovi; letzter Aufenthalt unbekannt. 17. Alexander Skok, geb. zu Triest, 18. Mai 1873, kath., unehelich, Mutter: Skok Anna; letzter Aufenthalt unbekannt. 18. Adolf Prager, geb. zu Triest 3. Mai 1873, kath., ehelich, Eltern: Prager Siegmund und Zoucher Maria; letzter Aufenthali Triest. 19. Felix Scheimer, geb. zu Triest, 23. August 1873, kath., unehelich, Mutter Scheimer Theresia; letzter Aufenthalt Triest. 20. Ferrucic Mosettich, geboren zu Triest, 6. September 1873, kath., ehelich Eltern: Mosettich Eugenio und Tedeschi Giovanna; letzter Auf¬ enthalt Triest. 21. Antonio Doime Potonsjak, geb. zu Puciscie 26. April 1872, kath., ehelich, Eltern: Potonsjak Paul unt Perlain Johanna (in den eigenen Listen). 22. Heinrich Isaak Prager, geb. zu Triest, 31. Juli 1871, kath., ehelich, Eltern: Prager Siegmund und Zoucher Maria; letzter Aufenthalt Triest 23. Tullio Polla, geb. zu Pola, 1. September 1871, kath., ehelich, Eltern: Polla Francesko und Fel. Baccarich Virzenga; letzter Aufenthalt Pola. — Beschäftigung und Aufenthalts¬ ort der Eltern, eventuell der Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes bei sämmtlichen Stellungspflichtigen unbekannt. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gen¬ darmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 11. December 1894, Z. 19.782/IV, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, rücksichtlich dieser jungen Männer die entsprechenden Nachforschungen insbesondere auch in der Richtung zu pflegen, ob nicht etwa einer oder der andere in einem dortigen Stellungsverzeichnisse aufge¬ führt erscheint oder gestorben ist. Ein allfällig positives Resultat wäre bis 20. Fe¬ bruar 1895 zur h. ä. Kenntnis zu bringen. Steyr, am 28. December 1894. Z. 16.243. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Johann Preiß. Die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1871 geborenen, in Lölling im Bezirke St. Veit heimatsberech¬ tigten, stellungspflichtigen Johann Preiß, welcher von der regelmäßigen Stellung in den Jahren 1893 und 1894 illegal ausgeblieben ist, wird angeordnet. Der Genannte konnte ungeachtet der gepflogenen Er¬ hebungen weder im Bezirke St. Veit, noch im Bezirke jener Behörden, in deren Bereiche er sich vor den Hauptstellungen aufgehalten hat, eruiert werden und mangelt gegenwärtig jeder Anhaltungspunkt für eine weitere Ausforschung. Eine Personsbeschreibung liegt nicht vor, und besitzt Preiß auch keine Reisebewilligung. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 15. December 1894, Z. 20.065/IV, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden be¬ auftragt, die bezüglichen Nachforschungen u. zw. insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt er¬ scheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein allfälliges positives Resultat wäre bis 20. Fe¬ bruar 1895 anher anzuzeigen. Steyr, am 27. December 1894. Z. 16.244. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Alois Niederl recte Niedl. Die Veranlassung der Ausforschung des am 18. Juni 1861 in Neunkirchen geborenen, in Böhmisch=Wolesna im Be¬ zirke Datschitz heimatsberechtigten, stellungspflichtigen Alois Niederl recte Niedl wird angeordnet. Alois Niederl ist ein unehelicher Sohn der Karoline Niederl, welche jedoch laut Angabe der Heimatsgemeinde und laut Geburtsscheines richtig Karoline Niedl heißt, demnach ihr Sohn auch den richtigen Namen Alois Nied führen soll.

Karoline Niedl hat sich nach der Geburt des un¬ ehelichen Kindes, namens Adalbert Niedl, welches noch am Tage der Geburt, nämlich am 21. April 1857 gestorben ist, aus der Heimatsgemeinde entfernt, ist seit jener Zeit daselbst nicht erschienen und hat auch weder dem Gemeinde¬ Vorstande, noch ihren Verwandten irgend eine Nachricht zukommen lassen, daher allgemein vermuthet wird, dass dieselbe bereits gestorben ist. Eine Personsbeschreibung der Karoline Niedl, welche am 25. October 1825 in Böhm.=Wolesna geboren ist, kann nicht beigebracht werden, nachdem diese der jetzigen Be¬ völkerung in Böhm.=Wolesna nicht bekannt ist. Von ihrem stellungspflichtigen Sohne Alois Niederl recte Niedl wurde in der Heimatsgemeinde nie etwas gehört, derselbe hat sich nie um etwas beworben und hat überhaupt gar kein Lebenszeichen von sich gegeben, dürfte daher irgendwo als Kind gestorben sein. Weder die Mutter Kuroline Riedl, noch ihr Sohn Alois Niedl haben je Heimats= oder Reisedocumente ver¬ langt oder erhalten. Auch die Tauspathin des Alois Niedl, die damale in Neunkirchen wohnhafte, ledige Fabriksarbeiterin Francisca Marischka ist nicht zu eruieren. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 15. December 1894, Z. 20.064/IV, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und die k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden aufgefordert, die bezüglichen Nachforschungen u. zw. ins¬ besondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein allfälliges positives Resultat wäre bis 20. Fe¬ bruar 1895 anher anzuzeigen. Steyr, am 27. December 1894. Z. 16.571. An die hochwürdigen Pfarrämter, an sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Der im Jahre 1868 geborene Johann Schierek, Sohn der nach Brilitz, Bezirk Wittingau, heimatszuständigen Eheleute Simon Schierek und der Antonia, geborenen Wolschansky, soll im Alter von einigen Monaten gestorben sein. Ungeachtet der bisher gepflogenen Erhebungen war es nicht möglich, den Sterbeort desselben sicherzustellen. Laut des Ergebnisses der Erhebungen war sein Vater Simon Schierek bei dem Baue einer Bahn, die damals in Oberösterreich nahe an der bayerischen Grenze gebaut worden sein soll, mit dem Zuführen von Schienen beschäftigt. Begraben ist das Kind angeblich auf dem Friedhofe einer größeren Stadt, zu dem mehrere Stufen (etwa 75 in 3 Absätzen) führen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 18. December 1894, Z. 19.762/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden an¬ gewiesen zu ermitteln, welche Bahn etwa dies gewesen sein kann, und die hochwürdigen katholischen Pfarrämter werden ersucht, nach dem Sterbeacte des Johann Schierek (auch Michel) nachzuforschen, das Resultat bis 10. Jänner 1895 anher bekannt zu geben, und im Falle eines positiven Er¬ gebnisses einen Ex-offo-Todtenschein des Kindes anher in Vorlage zu bringen. Steyr, am 31. December 1894. Z. 16.393. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung. Z. 20.577/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des Deutschen Reiches. Das hohe k. k. Ministerium des Innern fand laut des Erlasses vom 17. December 1894, ad Z. 27.230, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlussprotokolles (R. G. Bl. Nr. 16 ex 1892) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus den von der Lungenseuche betroffenen nachstehenden Sperrgebieten des Deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar: 1. aus den Regierungsbezirken Posen, Magdeburg, Hildesheim, Düsseldorf und Köln im Königreiche Preußen; 2. aus den Kreishauptmannschaften Leipzig und Zwickau im Königreiche Sachsen; 3. aus dem Herzogthume Anhalt und aus dem Fürsten¬ thume Reuß=Schleiz. Diese Verbote treten an Stelle der mit der hierämt¬ lichen Kundmachung vom 28. October l. J., Z. 17.428/II, erlassenen Verbote mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit. Uebertretungen derselben werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R. G. Bl. Nr. 51) und des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R. R. Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 22. December 1894. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 28. December 1894. Z. 16.359. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und Spitalsverwaltungen. Warnung vor Josefa Steinkogler. Die nach Gmunden zuständige, im Jahre 1848 ge¬ borene, ledige Josefa Steinkogler, treibt sich in den Nach¬ barländern beschäftigungslos herum und lässt sich ungebürlich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinde Unterstützungen verab¬ folgen, wodurch derselben bereits große Auslagen er¬ wachsen sind. Josefa Steinkogler besitzt ein von der Gemeinde=Vor¬ stehung Gmunden ddto. 26. Februar 1891, sub. Nr. 590, ausgestelltes Dienstbotenbuch, ist groß, hat schwarze Augen,

4 scharfen Blick, und war wegen Arbeitsscheu und liederlichen Lebenswandel wiederholt in der Zwangsarbeitsanstalt Neu¬ dorf interniert. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 18. December 1894, Z. 19.844/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und Spitals=Verwaltungen angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass der Genannten keine Reiseunter¬ stützungen mehr verabfolgt, sie auch ohne dringende Noth¬ wendigkeit nicht in ein Krankenhaus aufgenommen, vielmehr der schubpolizeilichen Behandlung unterzogen werde. #s Steyr, am 27. December 1894. Z. 16.245. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Spitalsverpflegskosten in St. Pölten. Der niederösterreichische Landesausschust hat im Ein¬ vernehmen mit der k. k. niederösterreichischen Statthalterei die für das allgemeine öffentliche Krankenhaus in St. Pölten per Kopf und Tag festgesetzte Verpflegsgebür vom 1. Juli 1894 angefangen auf 75 kr. erhöht. Hievon werden olle Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 15. d. M., Z. 20.012/II, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 29. December 1894. 17 Z. 16.246. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegskosten in den Krankenanstalten Kärntens. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei Linz vom 15. d. M., Z. 19.913/II, wird den Gemeinde=Vor¬ stehungen eine Abschrift des Ausweises über die vom Kärntner=Landesausschusse im Einverständnisse mit der k. k. Landesregierung in den öffentlichen Krankenanstalten Kärn¬ tens festgestellten Verpflegsgebüren per Kopf und Tag pro 1895 zur Kenntnisnahme mitgetheilt. ad Z. 19.913/II. Abschrift. ad Z. 15.140. #1.4 Ausweis über die täglichen Verpflegsgebüren in den allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten Kärntens pro 1895. Landeskrankenhaus in Klagenfurt, 353 Betten, Ver¬ pflegskosten per Kopf und Tag I. Classe 2 fl., II. 70 kr. Es bestehen nur zwei Verpflegsclassen. — Landesirren¬ Anstalt in Klagenfurt, 263 Betten, Verpflezskosten per Kopf und Tag I. Classe 3 fl., II. 1 fl. 50 kr., III. 70 kr. — Kaiser=Franz= Josef =Spital in Villach, 120 Betten, Verpflegskosten per Kopf und Tag I. Classe 3 fl., II. 70 kr. Es bestehen nur nur zwei Verpflegsclassen. — Erzherzogin¬ Maria=Valerie=Spital in Wolfsberg, 113 Betten, Verpflegs¬ kosten per Kopf und Tag I. Classe 68 kr. Es besteht nur eine Verpflegsclasse. Steyr, am 29. December 1894. 8 Z. 16.361. An sämmtliche Gemeinde- Vorstetzungen. Spitalsverpflegskosten in Brixen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 15. December 1894, Z. 19.868/II, wird den Gemeinde¬ Vorstehungen bekannt gegeben, dass die tägliche Verpflegs¬ gebür in dem allgemeinen öffentlichen Krankenhause in Brixen für die Jahre 1895 und 1896 in dem gleichen Ausmaße wie für das Jahr 1894, d. i. mit 67 kr. per Tag und Kopf bemessen wurde. Für Kinder unter 10 Jahren darf jedoch nur die Hälfte der besagten Verpflegsgebür aufgerechnet werden. Steyr, am 29. December 1894. Z 16.399. An sämmtliche Gemeindevorstehungen. Vorlage der Hebammentabellen. 05 Die Geburtstabellen der Hebammen vom zweiten Halbjahr 1894 sind zu sammeln, sodann den Herren Localärzten zur Prüfung und Richtigstellung zu übergeben und sohin bis 15. Juni 1895 anher vorzulegen. Die Drucksorten für das nächste Halbjahr folgen zur Vertheilung an die Hebammen mit. 01 Steyr, am 27. December 1894. Amts=Erinnerung. ASHRRN Die wöchentlichen Berichte über epidemische Krank¬ heiten sind am Ende des Jahres 1894 und Anfang 1895 derart abzufassen, dass dem Berichte der letzten Woche noch der 30. und 31. December 1894 angeschlossen wird, während die erste Berichtsperiode 1895 die Zeit vom 1. bis inclusive 5. Jänner umfasst, dann wieder von Woche zu Woche das ganze Jahr hindurch fortgesetzt wird. Steyr, am 1. Jänner 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2