Amtsblatt 1894/50 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 13. Dezember 1894

2 Folge gegeben und bestimmt, dass die Gemeinde mit Ge¬ biete Weißkirchen nicht der Sanitätsgemeinde Marchtrenk, und das Gemeindegebiet Pucking nicht der Sanitätsgemeinde Neuhofen einverleibt, sondern dass diese beiden genannten Gemeinden eine eigene Sanitätsgemeinde „Pucking zu bilden haben. Demnach wird die mit hierämtlichen Erlasse vom 9. v. M., Z. 13.785, A.=Bl. Nr. 46, publicierte Eintheillung der Bezirke in Sanitätsgemeinden dahin abgeändert, dass in Hinkunft die Sanitätsgemeinde Pucking aus der Gemeinde Pucking und Weißkirchen mit 2752 Ein¬ wohnern und 5 Vertretern, die Sanitätsgemeinde Neuhofen aus den Gemeinden Neuhofen und Allhoming mit 2464 Einwohnern und 4 Vertretern bestehen wird. Die bereits gewählten Vertreter der Gemeinden Wei߬ kirchen und Pucking haben demnach sich ehethunlichst zu versammeln und über den dem zu erwählenden Gemeinde¬ arzt festzusetzenden Jahresgehalt und Dienstpauschale Be¬ schluss zu fassen und das Ergebnis ehethunlichst anher be¬ kannt zu geben, damit die Ausschreibung dieses Postens erfolgen kann. Steyr, am 9. December 1894. Z. 15.150. Nr. 19.441/VI. Kundmachung Laut Note der niederösterreichischen Statthalterei vom 30. November 1894, Z. 94.711, ist die Einhängung des Sperrschiffes in den Wiener=Donaucanal bei Nußdorf am 29. November d. J. erfolgt und ist sohin die Einfahrt in diesen Canal bis auf weiteres für jede Gattung von Wasserfahrzeugen gesperrt. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei Linz, am 3. December 1894. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 7. December 1894. Z. 15.087. An die Gemeindevorstehungen. Die k. k. Statthalterei Linz hat mit Erlass vom 23. November l. J., Z. 17.501/II, anher eröffnet, dass laut des von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Freistadt, Oberösterreich, unterm 22. September 1894, Z. 7642, dorthin vorgelegten Berichtes der Gemeinde=Vorstehung Neumarkt der im Jahre 1854 zu Neumarkt geborene und ebendahin heimatszuständige, verheiratete Schneidergehilfe Jakob Schauberger durch seine regelmäßig wiederkehrende ausgesprochene Vorliebe für Spitals=Unterkunft seiner Heimatsgemeinde schon seit Jahren bereutende Kosten ver¬ ursacht und beispielsweise in den vergangenen drei Jahren in den Spitälern Linz, Großwardein, Semlin 2 mal, Agram 2mal, Kopreinitz und Fiume sich längere oder kürzere Zeit verpflegen und dabei auch zur Weiterreise Unterstützungen gegen Ersatz seitens der Heimatsgemeinde verabreichen lassen hat. Nachdem derselbe wegen verschiedener Delicte bereits 19 Arreststrafen in der Gesammtdauer von circa 2 Jahren abgebüßt und auch 22 Monate in der Zwangsarbeitsanstalt in Laibach zugebracht und voraussichtlich bei dem mindesten Anlasse im nächstbesten Spitale als Simulant Unterkunft und Verpflegung auf Kosten der Heimatsgemeinde anstrebt, vielleicht mitunter um der Abschiebung in die Heimat und dem Arbeitszwange zu entgehen, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen auf dieses arbeitsscheue Individuum mit dem Auftrag aufmerksam gemacht, demselben nur im Falle ärztlich sichergestellter Nothwendigkeit in die Spitalpflege zu über¬ führen, ferner keine Reiseunterstützungen zu verabreichen, sondern gegen denselben mit aller Strenge nach den Schub¬ vorschriften vorzugehen. Steyr, am 9. December 1894. Z. 15.153. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung der Clara Hopfgartner. Die nach Eberstein, Bezirk St. Veit, zuständige, 19 Jahre alte, taubstumme Clara Hopfgartner hat sich aus ihrem Wohnorte Zollfeld im Juni 1893 entfernt und ist seither nicht mehr zurückgekehrt. Die durch die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt ein¬ geleiteten Nachforschungen haben lediglich ergeben, dass Clara Hopfgartner im September v. J. im Spitale in Ebbs, Bezirk Kufstein, untergebracht worden ist, von wo sie vor Feststellung ihrer Zuständigkeitsverbältn isse entlassen worden ist. Die Genannte ist 1 m 40 cm groß, hat blonde Haare, braune Augen, reguläres Gesicht und Nase, gesunde Zähne und keine besonderen Kennzeichen. Bekleidet war sie mit einem braunen Rocke, weißer Schürze und einem grauen Halstuche. Die Haare trug sie in einem schwarzen Haarnetze und am kleinen Finger der rechten Hand einen gelben, glatten Reifring. Ueber diesbezügliche Bitte der Mutter der Verschollenen werden zufolge Erlasses der hoben k. k. Statthalterei vom 29. November 1894, Z 19.126/II, die Gemeinde=Vor¬ stehungen und k. k. Gendarmerie= Posten=Commanden ange¬ wiesen, die Ausforschung der Clara Hopfgartner zu veran¬ lassen und ein allfälliges positives Ergebnis bis 25. De¬ cember 1894 anher zu berichten. Steyr am 7. December 1894. Z. 15.250. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden betreffend Ausforschung des stellungspflichtigen Rudolf Johann Krusche. Die k. k. Landesregierung für Schlesien hat um die Veranlassung der Ausforschung des am 21. April 1873 in Wien geborenen, in Wildschütz im Bezirke Freiwaldau

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