2 Z. 14.536 An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie - Posten -Commanden. Warnung vor Erbschaftsagenten. Nach einem dem k. u. k. Ministerium des Aeußern erstatteten Berichte des k. u. k. Consulates in Pittsburg sind in jüngster Zeit Versuche unternommen worden, ver¬ trauensseligen Personen unter der Vorspiegelung, ein in Amerika verstorbener Oesterreicher namens Benjamin Wellner oder Weller sei in Cheveland O. verstorben und habe sein Vermögen den in Oesterreich lebenden Erben hinterlassen — große Geldsummen durch Abnahme von „Kostenvorschüssen“ zu entlocken. Thatsache ist es, dass anfangs August l. J. in eini¬ gen Wiener Blättern eine diesbezügliche Notiz enthalten war, und dass, der an die „österreichischen Verwandten“ er¬ gangenen Aufforderung Folge leistend, zwei Erbschaftswerber sich an das österr.=ungar. Consulat in Pittsburg mit der Bitte um Auskunft über eine solche Erbschaft gewendet haben. Die vom obgedachten Consulate beim Gerichte in Cheve¬ land O gepflogenen Erhebungen ergeben, dass wohl ein alter Einwohner Chevelands namens Benjamin S. Wkeller, Engländer von Geburt, dort gestorben sei, und dass dessen be¬ deutender, seinen Verwandten testamentarisch zugedachter Nachlass bei jenem Gerichte verwaltet werde, dass aber von diesen Verwandten keiner in Oesterreich leben dürfte, und dass eine andere Verlassenschaft nach einem Benjamin Weller oder Wellner dort nicht bekannt sei. Da zu befürchten steht, dass durch derartige, muth¬ maßlich von sogenannten „Mandatswerbern“ verbreiteten, falsche Nachrichten noch mancher österreichische Staatsan¬ gehörige dazu verleitet werden könnte, große Opfer behufs Erlangung der in Rede stehenden Erbschaft zu bringen, so werden die Gemeindevorstehungen u. k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden infolge des Erlasses des hohen k. k. Mi¬ nisteriums des Innern vom 7. d. M., Z. 27.756, unter Hinweisung auf den einen ähnlichen Fall betreffenden Statt¬ halterei=Erlass vom 7. Juni 1893, Z. 8.772, h. d. Erlass vom 16. Juni 1893, Z. 7.552, Amtsblatt Nr. 25, mit dem Auftrage aufmerksam gemacht, die Bevölkerung vor dem ge¬ wissenlosen Treiben der in Rede stehenden Erbschaftsagenten zu warnen. Steyr, am 25. November 1894. Z. 14.252. An sämmtliche hochwürdige Pfarrämter. Nachforschung nach Leonhard Moser. Die hohe k. k. Statthalterei in Linz hat mit dem an die Stadtgemeinde=Vorstehung Steyr gerichteten Erlass vom 28. September 1894, Nr. 15.315/IV, über den erstatteten Bericht, betreffend die Erfolglosigkeit der Nachforschung nach dem am 2. März 1873 in Stadt Steyr geborenen und auch dorthin zuständigen stellungspflichtigen Leonhard Moser, unehelichen Sohn der 1874 verstorbenen Cäcilia Moser angeordnet, nachdem mit Bestimmtheit angenommen werden kann, dass Leonhard Moser in unmittelbarer Nähe von Steyr gestorben sei, im Wege der k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaft Steyr und Amstetten geeignete Nachforschungen nach dem Genannten zu pflegen, insbesondere aber sorg¬ fältigst zu erheben, ob dessen Tod nicht etwa in dem Sterbe¬ buche eines der im hiesigen Bezirke befindlichen hochw. Pfarrämter verzeichnet ist. Die hochw. Pfarrämter werden eingeladen, anher mitzutheilen, ob der Tod des Vorgenannten in einem wohl¬ dortigen Sterbebuche verzeichnet ist. Steyr, am 21. November 1894. Z. 14.415. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Leopold Steiner. Die Ausforschung des Stellungspflichtigen Leopold Steiner wird angeordnet. Derselbe ist am 3. October 1871 zu Linz geboren, nach Pupping zuständig, Sohn der in Linz, Tummelplatz 4 wohnhaften Eheleute Leopold Steiner und Julie geb. Auracher. Dieselben stehen nach ihrer Angabe in keinem Verkehre mit ihrem Sohne und ist ihnen dessen Aufenthalt unbekannt. Leopold Steiner ist Friseurgehilfe, hielt sich noch im Laufe dieses Sommers in Wien auf und wohnte zuletzt in Ottakring, Wagnergasse 58, von wo er laut Mittheilung des Centralmeldungsamtes in Wien am 12. Juli 1894 angeblich nach Böhmen weggereist ist. Derselbe ist versehen mit einem Arbeitsbuche, aus¬ gestellt von der Stadtgemeinde= Vorstehung Linz ddo. 12. März 1890, Z. 3.564, mit der Reisebewilligung ddo. Wels 8. Februar 1893 giltig bis 12. März 1893 für Oesterreich=Ungarn. Um Jahre 1893 wurde derselbe vom Magistrate in Wien im Delegierungswege abgestellt und hiebei zurückgestellt. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 6. November 1894, Z 17.874/IV, werden die Gemeinde¬ vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden be¬ auftragt, rücksichtlich des Aufenthaltes oder des etwaigen Ablebens des Genannten, dessen Personsbeschreibung nicht angegeben werden kann, eingehende Nachforschungen einzu¬ leiten und ein allfälliges positives Resultat bis 20. De¬ cember d. J. anher mitzutheilen. Steyr, am 21. November 1894. Z. 14.595. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Stephan Anton Mücke. Die Veranlassung der Ausforschung des am 7. Au¬ gust 1873 in Budapest geborenen, in Altrothwasser im Bezirke Freiwaldau heimatberechtigten, stellungspflichtigen Stephan Anton Mücke wird angeordnet. Der Genannte ist ein ehelicher Sohn des Steinmetzen Hermann Mücke und seiner Ehegattin Anna, geborenen Jung. Die Eltern des Stephan Anton Mücke sind schon
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