Z. 14.264. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. kt. k. Gendarmerie- Posten - Commanden. Ausforschung des Josef Buchinger. Dem nach Geiersberg, Bezirk Ried, zuständigen, im Jahre 1883 zum 59. Infanterie=Regimente assentierten Land¬ wehrmann des Landwehr=Infanterie=Regimentes Nr. 2, Josef Buchinger, konnte wegen Unterlassung der An¬ meldung die Einberufungskarte zu der am 13. August l. J. stattgehabten Waffenübung trotz der eingehendsten Nach¬ forschungen nicht zugestellt werden. Nach den gepflogenen Erhebungen hielt sich Josef Buchinger meistens in Oberösterreich und Salzburg, dann zeitweilig bei seinen Eltern in Lauffen in Baiern und zuletzt im Stadtgebiete Salzburg auf, woselbst er im Frühjahre bei einem Krämer für eine contrahierte Schuld von 5 fl. sein Arbeitsbuch zurückließ, daher sich derselbe dermalen irgendwo ausweis= und arbeitslos herumtreiben dürste. Er ist 31 Jahre alt, Müller von Beschäftigung, mittel¬ großer Statur, hat blonde Haare, blaue Augen, eine spitzige Nase und ein längliches Gesicht. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 6. November 1894, Z. 17.797/IV, werden die Gemeinde¬ vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden be¬ auftragt, nach dem Genannten entsprechende Nachforschungen zu pflegen und ein allfälliges positives Resultat bis 20. December anher zu berichten. Steyr, am 19. November 1894. Z. 14.104. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. Zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 2. Nov. bis 10. Nov. 1894. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Manndorf; Gemeinde und Ortschaft Waldneu¬ kirchen. 2. Bezirk Schärding: Gemeinde Dorf, Ortschaft Friedwag. 3. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde St. Marien, Ortschaft Weichstetten. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde St. Marien, Ortschaft Pichlwang. Steyr, am 15. November 1894. Amts=Erinnerung. Die Gemeindevorstehungen, welche den Pränumerations¬ betrag für das o. ö. Polizei=Blatt pro 1895 infolge des h. ä. Erlasses vom 22. v. M., Z. 12.641 (Amts=Blatt Nr. 43), noch nicht anher gesendet haben, werden hiemit erinnert, die Vorlage desselben nunmehr binnen drei Tagen zu be¬ werkstelligen oder die Fehlanzeige zu erstatten, widrigens die Pränumeration von Amtswegen veranlasst werden würde. Steyr, am 18. November 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann Hugo R. von Hebenstreit. Kundmachung betreffend die Arliste der Geschwornen ist zu beziehen in der Haas'schen Duchdruckerei in Steyr, Grünmarkt Nr. 7.
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