3 Die Gemeindevorstehungen werden hievon mit der Ein¬ ladung verständigt, nach Thunlichkeit dahin zu wirken, dass von Seite der Baugewerbetreibenden diesen Aufforderungen Folge geleistet werde. Steyr, am 10. November 1894. Z. 13.855. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Revision der Gefahrenelassen der Unfall¬ versicherung. Anlässlich der mit der Verordnung des hohen k. k. Ministeriums vom 20. Juli 1894, R.=G.=Bl. Nr. 167, an¬ geordneten Revision der Gefahrenclassen müssen behufs rich¬ tiger Beurtheilung der verminderten oder erhöhten Unfalls¬ gefahr Fragebogen hinausgegeben werden, zu deren Beant¬ wortung der Betriebsunternehmer gemäß § 10 der citierten Verordnung verpflichtet ist. Im Sinne der Arbeiter=Unfall¬ Versicherungs=Anstalt in Salzburg werden diese Fragebögen den Unternehmern directe mit der Aufforderung zugesendet werden, dieselben bei sonstiger Straffälligkeit wahrheitsgetreu ausgefüllt, längstens binnen 8 Tagen an diese Anstalt rück¬ zusenden. Die Gemeindevorstehungen werden hievon mit dem Auftrage verständiget, im Wege allgemeiner Verlautbarung die Unternehmer auf ihre Verpflichtung zur ungesäumten und wahrheitsgetreuen Beantwortung der Fragepunkte aufmerksam zu machen. Steyr, am 9. November 1894. Z. 13.788 An die Gemeindevorstehungen. Adressen für gleichnamige Bezirke und Gemeinden. Zufolge hohen Erlasses des k. k. Statthalterei=Prä¬ sidiums Linz vom 3. November l. J., Z. 2459, ist es in der letzten Zeit sehr häufig vorgekommen, dass Geschäfts¬ stücke, welche für die k. k. Bezirkshauptmannschaft Braunau in Oberösterreich bestimmt sind, wegen ungenauer Bezeichnung im Acte oder in der Adresse an die k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft Braunau in Böhmen gelangen und umgekehrt. Die gleiche Verwechslung tritt auch bezüglich der Be¬ zirkshauptmannschaften Freistadt in Oberösterreich und Schlesien ein. Da hiedurch meist eine bedeutende und namentlich in Schubangelegenheiten bedenkliche Geschäftsverzögerung her¬ vorgerufen wird werden die Gemeindevorstehungen darauf be¬ sonders aufmerksam gemacht und aufgefordert, künftig bei Corre¬ spondenzen mit den gedachten Bezirkshauptmannschaften den Namen des Kronlandes in der Adresse beizusetzen. Bei diesem Anlasse wird den Gemeindevorstehungen auch die Bestimmung des Statthalterei=Präsidial=Erlasses vom 6. April 1869, Z. 639 Pr., wornach zur Vermeidung der Verwechs¬ lung gleichnamiger Gemeinden dem Namen der Gemeinde auch der des betreffenden Bezirkes oder eine andere ent¬ sprechende Bezeichnung beizusetzen ist, in Erinnerung gebracht. Steyr, am 7. November 1894. Z. 14.000. An die Gemeinde=Vorstekungen. Untersuchung des baulichen Zustandes von Bergnü¬ gungslocalitäten. Am 28. October 1894 stürzte der Fußboden des zu einer Theatervorstellung benützten Tanzsaales im Gasthause Nr. 44 zu Wartberg, Bezirk Steyr, ein. Der größte Theil des anwesenden Publicums, ungefähr 50 Personen, fielen in den unterhalb befindlichen Eiskeller. Dass bei diesem Ereignisse keinerlei schwere Verletzungen vorkamen, dürfte wohl als ein ganz vereinzelt dastehender glücklicher Ausgang bezeichnet werden können. Als Ursache des Einsturzes ergab sich, dass das im Eiskeller zur Stütze des Fußbodens des Tanzsaales aufge¬ stellte Holzgerippe im Laufe der Jahre vermorscht war. Infolge Erlasses des hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei=Präsidiums vom 9. November l. J., Z. 2482/Präs. werden die Gemeindevorstehungen aufgefordert, dem baulichen Zustande aller Localitäten, welche zu Theatervorstellungen, öffentlichen Vergnügungen, Versammlungen 2c. benützt werden und nach ihrer Bestimmung eine größere Menschenmenge zu fassen haben, ein besonderes Augenmerk zuzuwenden und in dem Falle, als der bauliche Zustand einer dieser Locali¬ täten irgend ein Bedenken erregt, hierher zu berichten. Steyr, am 11. November 1894. Z. 13.766. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden unter Bezugnahme auf die Statthalterei=Kundmachungen vom 3. Juni 1893, Z. 8440, und 14. Mai 1894, Z. 7314, intimiert mit den h. ä. Erlässen vom 8. Juni 1893, Z. 7223, Amtsblatt Nr. 24 ex 1893, und vom 17. Mai 1894, Z. 6513, Amtsblatt Nr. 21 ex 1894, zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung. Z. 17.681/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindern aus dem Stadtgebiete Budapest einschließlich des dortigen Viehmarktes, dann aus den Comitaten Pest-—Pilis— Solt — Kis — Kun und Szekesfehervar (Stuhl¬ weißenburg) in Ungarn nach Oberösterreich. Laut Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 30. October d. J., Z. 27.642, ist unter dem Mast¬ viehstande der Spiritusbrennereien der Firma Grünwald in Uj— Pest und Egyedi Lajos, in Kis Karterl des Comi¬ tates Pest—Pilis, Solt—Kis—Kun neuerdings die Lungen¬ seuche zum Ausbruche gekommen und dieselbe überdies auch an einem Rinde der Gemeinde Vaal, Comitat Stuhlweißen¬ burg (Szekesfehervar), welches in einem Transporte von 33 Rindern vom Budapester Viehmarkte am 13. October l. J. am Centralviehmarkte zu St. Marx eingelangt ist und der Nothschlachtung unterzogen werden mufste, constatiert worden.
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