Amtsblatt 1894/44 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Oktober 1894

Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1894. Steyr, am 31. October Nr. 44. ad Z. 11 246. Berichtigung. Die Nachcontrole der bei den Controls=Versammlun¬ gen der dauernd Beurlaubten, Reservemänner und Ersatz¬ Reservisten des Heeres nicht erschienenen Wehrpflichtigen findet alljährlich am 11. November statt, also heuer am Sonntag (nicht Samstag, wie in dem h. ä. Erlasse vom 10. Sept. 1894, Z. 11.246, Amts=Bl. Nr. 37, irrig ange¬ geben wurde), wornach die von den Gemeindevorstehungen affigierten Kundmachungen zu berichtigen sind. Steyr, am 25. October 1894. Z. 13.235 An die Gemeindevorstehungen. Katastrale Durchführung von gewissen Grund¬ trennungen. Laut Erlasses der bohen k. k. oberösterreichischen Statt¬ halterei Linz vom 18. October l. J., Z. 16.561/I., wurde von der k. k. Finanz=Direction in Linz zufolge des Erlasses des hohen k. k. Finanz=Ministeriums vom 22. Juli 1894, Z. 32.043, an sämmtliche k. k. Evidenzhaltungs=(Ober=) Geo¬ meter in Oberösterreich ein Erlass gerichtet, der die schleu¬ nige katastrale Durchführung der nach dem Gesetze vom 11. Mai 1894, R.=G.=Bl. Nr. 126, zu Zwecken öffent licher Straßen oder Wege, ferner zu Zwecken einer im öffentlichen Interesse unternommenen An¬ lage oder Abwehr eines Gewässers grund¬ bücherlich abgetrennten Grundstücke regelt. Zufolge Ersuchens der k. k. Finanz=Direction in Linz vom 3. October d. J., Z. 12.100/II, werden die Gemeinde¬ vorstehungen aufgefordert, die Interessenten mittelst entspre¬ chender Verlautbarung darauf aufmerksam zu machen, dass es zum Zwecke der Beschleunigung der Steuerumschreibung erforderlich erscheint, die eingetretenen Besitzänderungen thunlichst bald dem zuständigen Evidenzhaltungs¬ geometer anzumelden und die zur provisorischen Durch¬ führung erforderlichen Theilungstabellen beizubringen. Steyr, am 24. October 1894. Z. 13.389 An sämmtliche Gemeinde=Akungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Thomas Stanzel. Die Veranlassung der Ausforschung des am 27. Apuil 1871 in Meidling (Wien) geborenen, in Lutschitz im Be¬ zirke Weißkirchen heimatberechtigten, stellungspflichtigen Binder¬ gehilfen Thomas Stanzel wird angeordnet. Der genannte Stellungspflichtige war im Jahre 1891 im allgemeinen Krankenhause in Proßnitz in Behandlung gestanden, wurde im Jahre 1892 nach Abbüßung einer Kerkerstrafe in der k. k. Strafanstalt in Göllersdorf in seine Heimatgemeinde Lutschitz abgeschoben und hielt sich sodann bis 30. October 1892 bei seinem Vater Anton Stanzel, Hausbesorger, Wien, XII., Rauchgasse Nr. 27 a auf; seit dieser Zeit ist derselbe verschollen. Der Gesuchte ist ledigen Standes, mittlerer Statur, hat ovales Gesicht, braune Haare, braune Augen, propor¬ tionierten Mund und Nase und keine besonderen Kennzeichen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 22. October 1894, Z. 16.918/IV, werden die Gemeinde¬ vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden an¬ gewiesen, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbe¬ sondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufge¬ führt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein allfälliges positives Resultat wäre bis 10. De¬ cember l. J. zur h. ä. Kenntnis zu bringen. Steyr, am 28. October 1894. Z. 13.390. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und Spitals-Verwaltungen. Warnung vor den Eheleuten Johann und Hedwig Machanek. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 23. September 1894, Z. 16.892/II, treiben sich die Eheleute

2 Johann und Hedwig Machanek aus Raase in ganz Oesterreich beschäftigungslos umher, lassen sich in verschiedenen Ge¬ meinden Unterstützungen und Reisevorschüsse verabfolgen und suchen unentgeltliche Spitalspflege auf. — Die Gemeinde¬ vorstehungen und Spitals=Verwaltungen werden angewiesen, zu veranlassen, dass die Genannten sonach ohne nachge¬ wiesene Nothwendigkeit mit keinerlei Geldunterstützung auf Kosten der Heimatsgemeinde betheilt und auch nicht in die Spitalspflege aufgenommen, sondern nach Maßgabe der Umstände der schubpolizeilichen Behandlung unterzogen werden. Johann Machanek, 61 Jahre alt, römisch=kath., Ma¬ schinenwärter, von mittelgroßer, kräftiger Statur, mit grauem Kopf= und Barthaar, ovalem Gesichte und grauen Augen. Hedwig Machanek, 58 Jahre alt, römisch katholisch, von mittelgroßer, schwächlicher Statur, stark blatternarbig und mit blondem, etwas meliertem Haar, länglichem Gesichte, und grauen Augen. Steyr, am 29. October 1894. Z. 13.144. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Einstellung der Ausforschung nach Ferdinand Klam¬ bauer. Die mit h. ä. Erlass vom 14. October 1893, Z. 11.520, Amtsblatt Nr. 38, angeordnete Ausforschung des vom Schube entwichenen Ferdinand Klambauer wird einge¬ stellt, nachdem der Genannte beim k. k. Kreisgerichte in Wels sich in Untersuchungshaft befindet. Steyr, am 26. October 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Kundmachung betreffend die Arliste der Geschwornen sind zu beziehen in der Haasschen Duchdruckerei in Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Stepr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2