Amtsblatt 1894/43 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 25. Oktober 1894

Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1894. Steyr, am 25. October Nr. 43. Z. 12.337. An sämmtliche Gemeindevorstehungen. Verbot des englischen Wunderbalsams. Mit Bezug auf den h. ä. Erlass vom 19. Jänner 1894, Z. 905, A. B. Nr. 4, bringe ich zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz am 27. September, Z. 15.560/V, Nachstehendes zur Kenntnis. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 20. September l. J., Z. 20.067, ist der Vertrieb der vom Apotheker A. Thierry in Pregrada (Croatien erzeugten und in Verkehr gesetzten sogenannten „englischen Wundersalbe“, deren angeblich unfehlbare Wirksamkeit bei verschiedenen Wunden und Geschwüren durch Annoncen in marktschreierischer Weise angepriesen wird, in gleicher Weise wie der mit dem Erlasse des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 24. December 1893, Z. 30.469, (intimiert mit dem Statthalterei=Erlasse vom 6. Jänner l. J., Z. 78) inhibierte Vertrieb des vom genannten Apotheker erzeugten „Wunderbalsams“ aus den im obeitierten Erlasse ange¬ führten Gründen unzulässig und daher allen Apothekern das Verbot des Vertriebes des in Rede stehenden Prä¬ parates bekannt zu geben. Steyr, am 22. October 1894. Z. 12.641 An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen mit Ausnahme von Egendorf, Kematen, St. Marien, Piberbach, Weißkirchen, Bad Hall, Pfarrkirchen, Kohr Kremsmünster Markt und Land. Pränumeration auf das o. ö. Polizei=Blatt. Um für die Drucklegung des oberösterreichischen Poli¬ zeiblattes für das Jahr 1895 rechtzeitig die nöthige Vor¬ sorge treffen zu können, werden die Gemeindevorstehungen infolge Erlasses des hohen k. k. o.=ö. Statthalterei=Präsidiums vom 9. d. M., Z. 2209, im Hinblicke auf den ihnen zuste¬ henden polizeilichen Wirkungskreis zur Pränumeration auf das bezeichnete Blatt hiemit eingeladen. Die diesfällige Pränumerations=Erklärung wolle daher unter gleichzeitiger Vorlage des Pränumerationsbetrages, welcher wie bisher mit 1 fl. 70 kr. für den ganzen Jahr¬ gang festgesetzt wurde, längstens bis 8. November d. J. anher gesendet werden. Steyr, am 22. October 1894. Z. 13.092. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Berlautbarung der gesetzlichen Bestimmungen zur Hebung der Fischzucht. Im Nachhange der ergangenen Weisungen bei den Amtstagen werden die Gemeindevorstehungen gemäß § 22 des Gesetzes vom 7. November 1880, G. und Verordnungs¬ blatt Nr. 4 ex 1881, betreffend die provisorischen Maßregeln zur Hebung der Fischerei in Binnengewässern, aufgefordert, die Bestimmungen des §§ 2, 4, 6, 7, 11, 13, 14 und 15 dieses Gesetzes und die auf Grund der §§ 1, 3, 8, 14, 15 und 17 ergangenen Vorschriften, insbesondere die Statt¬ halterei=Verordnung vom 7. November 1880, G. u. Vbl. Nr. 5 ex 1881, sofort durch ortsübliche Verlautbarung der Bevölkerung in Erinnerung zu bringen, für den Fall als diese Verlautbarung bis jetzt nicht erfolgt sein sollte. Steyr, am 21. October 1894. Z. 12.893. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Nachstehend wird den Gemeindevorstehungen eine Concurs=Ausschreibung des k. u. k. Ergänzungsbezirks=Com¬ mandos Nr. 14 in Linz zur entsprechenden Verlautbarung mitgetheilt. Nr. 6.031/E. Concursausschreibung. Zufolge Reichs=Kriegsministerial=Erlasses vom 29. Sep¬ tember 1884, A. 9, Nr. 7216, sind zwei freie Plätze aus der Stiftung des Handelsmannes Michael Krestics je jährlich 60 Gulden zu besetzen, auf welche nach Punkt 3 der Sta¬ tuten zunächst erwerbsunfähige Unterofficiere und Soldaten aus dem Gebiete des bestanden Titler=Bataillons aus den im Stiftsbriefe genannten 14 Ortschaften (Titel, Lockl, Wilocow, Moschorin, Sentivan, Georgievo, Josefsdorf, Osurug, Nadolj, Gospodinec, Kacs, Ober= und Unter=Kovil, Gardi¬ novice) beziehungsweise deren Witwen und Waisen Anspruch haben. Qualificierte Bewerber haben ihre diesfälligen gestem¬ pelten Gesuche bis längstens 10. November l. J. an das betreffende Ergänzungsbezirks=Commando einzusenden. Linz, am 12. October 1894. Steyr, am 17. October 1894.

2 Z. 12.921. An alle Gemeinde=Vorstehungen. 2. 5 8 3* gSE 8 8 3 # a# 2 * S E 8 58 80 8 S 5 25 43 85 5 5 à 510 4 8 3.3 S 3 8. 75 9 3 5 Sg 1 — 81 5 83 — GN8 12 9 S 25 G 3 — — D 00 O ∆ S 5 5 85 N 6 ∆ 90 85 60 825 2 SSS 65 S □o □ 35 C D 00 05 c P O G 2 + O0 C e 1 60 00 = 8 Sooc 20 80 00 □S 05 ES □ 05 15 C 82 — 85 E0 Sersso — 4 8 1 S Sg 8S 88 88 9 Rechnungs=Jahr Zahl der ver¬ sicherten Betriebe Höhe der ver¬ sicherten Jahres¬ Lohnsumme Einnahmen an Beiträgen * An baren Ent¬ schädigungen wurde geleistet W1 5 S * 3 4 51 #e 5 8 m Diese Uebersicht wird den Gemeinde=Vorstehungen zum Zwecke der Verlautbarung in den Kreisen der Interessenten mitgetheilt. Steyr, am 17. October 1894. Z. 12.894 An die Gemeinde=Vorstehungen. Fremdenwesen. Laut der an die hohe k. k. Statthalterei Linz gelangten Mittheilung des ständigen Ausschusses des I. Congresses zur Hebung des Fremdenverkehres in den österreichischen Alpen¬ ländern in Graz vom 8. October d. J., Z. 20, beabsichtiget derselbe den Bericht über die Verhandlungen dieses Con¬ gresses zunächst für die Congrefstheilnehmer und für die einzelnen Fachvereine in Druck zu legen, und frägt an, ob auf die Ueberlassung einer Anzahl von Exemplaren dieses gedruckten Berichtes zum Zwecke der Betheilung an Ge¬ meinden, welche an der Hebung des Fremdenverkehres in¬ teressiert erscheinen, gegen Refundierung von 20 kr. per Exemplar reflectiert wird. Da nun vorausgesetzt werden muss, dass mindestens ein Theil der Gemeinden des Bezirkes den Verhandlungen des erwähnten Congresses in Rücksicht der Hebung des Fremdenverkehres ein mehr oder minder großes Interesse entgegenbringen dürfte, diese Verhandlungen sich im Gegen¬ stande belehrend erweisen und zur Klärung der Anschauungen über Aufgaben und Pflichten der Interessenten nicht wenig beitragen dürften, endlich es überhaupt wünschenswert erscheint den Inhalt der gedachten Verhandlungen in den an der Hebung des Fremdenverkehres interessierten Ge¬ meinden möglichst zu verbreiten, so werden die Gemeinde¬ vorstehungen infolge hohen Erlasses der k. k. Statthalterei Linz vom 13. October l. J., Z. 16.595/II, aufgesordert, mit größter Beschleunigung sich anher auszusprechen, ob und wie viele solche Druckexemplare gegen Refundierung der gedachten Gestehungskosten seitens der Gemeinden ge¬ wünscht werden. Steyr, am 17. October 1894. Z. 12.752. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Der Marie Vorderegger sind keine Unterstützungen zu geben. Laut Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 3. d. M, Z. 15.623/II, treibt sich die ledige, im Jahre 1859 geborene, nach Neukirchen in Pinzgau zuständige Dienstmagd Maria Vorderegger arbeitslos umber und lässt sich bei auswärtigen Gemeindevorstehungen Reise¬ vorschüsse und Unterstützungen verabfolgen, wodurch der Heimatsgemeinde ungerechtfertigte Ausgaben erwachsen. Hievon werden die Gemeindevorstehungen mit dem Austrage in die Kenntnis gesetzt, zu veranlassen, dass der Genannten keinerlei Unterstützung gegeben, sondern sie viel¬ mehr nach dem Schubgesetze behandelt werde. Steyr, am 15. October 1894. Z. 1371/ B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Die Schulleitungen werden auf das Buch: „Der alte treue Radetzky. Sein reichbewegtes Leben und Streben für Oesterreich-Ungarns Heer, Jugend und Völker. Dargestellt von W. Wächtler. Podersam, Böhmen 1894. Selbstverlag und in Commission. Preis eines Exemplares

3 sammt Postporto 60 kr.“, aufmerksam gemacht und wird dasselbe zur Anschaffung für die Schülerbibliotheken em¬ pfohlen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 20. October 1894. Z. 12.809. 65 An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Zur Kenntnisnahme. 117 Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 2. Oct. bis 10. Oct. 1894. 1. Milzbrand. Erlöschen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Marchtrenk, Ortschaft Leithen. 2. Rauschbrand der Rinder. Ausbruch der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Win¬ dischgarsten 3. Rothlauf der Schweine. 10 Ausbruch der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 2. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde und Ortschaft Neuhofen. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaft Mühlgrub. Steyr, am 16. October 1894. ad Z. 12.672 An alle Gemeinde- Vorstehungen. Druckfehlerberichtigung. Bezüglich des h. d. Erlasses vom 11. October 1894, Z. 12.672, Amtsblatt Nr. 42, betrefsend das Ver¬ fahren bei Unsallerhebungen durch die Ge¬ meinden. In dem zweiten Spalten auf Seite 3 des Amtsblattes Nr. 42 soll es im 7. Absatze statt „im Punkt 1—6 des § 31 und 21, 9“ richtig heißen: „im Punkt 1—6 des § 31 Unfall=Versicherungs=Gesetz“, dann im 9. Absatze statt „im § 31 des 2, 4, 9“ richtig: „im § 31 des Unfall=Versiche¬ rungs=Gesetzes“. Diese Berichtigung ist in dem bezogenen Erlasse vorzunehmen. Steyr, am 18. October 1894. 9 Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Kundmachung betreffend die Arliste der Geschwornen sind zu beziehen in der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr, Grünmarkt Nr. 7.

Separat-Abdrücke der Kundmachung über die Viehbeschau auf den Eisenbahnen sind für P. T. Viehhändler in der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr um 10 kr. per Stück erhältlich. Daselbst Tager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17). Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15). Bescheinigung (Muster 5 zu § 23), Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung. Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen. Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang). Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen= Auszug. Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbehrlichkeits=Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre... geborenen Stellungspflichtigen. (Muster 6 zu § 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24.) Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu § 24.) Vorladung zur Stellung. Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Leumunds= Zeugnisse. Protokoll betreffs Abstellungs=Bewilligungs=Ertheilung. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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