Amtsblatt 1894/41 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 11. Oktober 1894

2 die möglichste Unterstützung angedeihen zu lassen, da die Erreichung der so überaus wohlthätigen Zwecke nur dann ermöglicht wird, wenn sich das Unternehmen einer eingrei¬ senden Mitwirkung aller Behörden zu erfreuen hat. Bestellungen auf solche Lose werden bis 12. Novem¬ ber d. J. h. a. entgegengenommen und effectuiert. Steyr, am 9. October 1894. Z. 15.650/VI. Kundmachung. Aus Anlass der Fortsetzung der Strudenregulierungs¬ Arbeiten in der Wintersaison 1894/95 haben vom 1. October 1894 angefangen bis auf weiters folgende Be¬ schränkungen der Schiffahrt durch den Donaustruden in Kraft zu treten: 1. Wenn der Wasserstand am Strudenpegel bis 50 Centimeter ober Null gesunken ist, ist die Schiffahrt durch den Struden am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag für alle Fahrzeuge eingestellt. 2. Das am Dienstag im Stationstarif fahrende Frachtschiff kann im Einvernehmen mit der k. k. Strom¬ bauleitung Grein und der Regulierungsbau=Unternehmungen den Struden passieren. 3. An den für die Schiffahrt freien Tagen Freitag, Samstag und Sonntag wird die k. k. Strombauleitung Grein die Fahrzeit für die Berg= und Thalfahrt beziehungs¬ weise für die Dampf= und Ruderschiffe von Fall zu Fall nach Bedarf regeln. Von der k. k. oberösterr. Statthalterei Linz, am 1. October 1894. Für den k. k. Statthalter: Heyß, m. p. Steyr, am 5. October 1894. Z. 12.445. An die Gemeinde=Vorstekungen. Postamt in Allhaming. Das hohe k. k. Handelsministerium hat laut des Er¬ lasses vom 29. September d. J., Z. 51.626, die Errichtung eines Postamtes in der Ortschaft Allhaming genehmigt. Dieses Postamt wird sich mit dem Brief= und Fahr¬ postdienste zu befassen, als Sammelstelle für das Postspar¬ cassenamt zu fungieren, und die Verbindung mittelst der schon bestehenden, zwischen Neuhofen an der Krems und Egendorf bei Wels täglich einmal verkehrenden Fußboten post zu erhalten haben. Hievon setze ich die Gemeindevorstehung infolge hohen Präsidial=Erlasses vom 4. Oct. l. J., Z. 2218/Präs., in die Kenntnis. Steyr, den 6. October 1894. 0 Z. 12.501 An die Gemeindevorstehungen. Begünstigung des Bezuges der „amtl. Nachrichten.“ Infolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 11. September l. J., Z. 22.693, und hohen Statthalterei=Erlasses vom 30. September l. J., Z. 15.023/II, wird den Gemeinde=Vorstehungen eröffnet, dass die k. k. Hof¬ und Staatsdruckerei sich bereit erklärt hat, den Genossen¬ schaften und genossenschaftlichen Krankencassen bei dem Be¬ zuge der „Amtlichen Nachrichten des Ministeriums des In¬ nern, betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter“ die Begünstigung einer Preisermäßigung von 3 fl. auf zwei Gulden zu gewähren. Hievon sind die genannten Corporationen in ent¬ sprechender Weise zu verständigen. Steyr, am 8. October 1894. Z. 12.360. An die Gemeinde=Vorstehungen und k. K Gendarmerie=Posten=Commanden. Auswanderung. Aus einer dem hohen k. k. Ministerium des Innern im Wege des k. und k. Ministeriums des Aeußern zugekom¬ menen Berichte der k. und k. Gesandtschaft in Washington geht hervor, dass der Beweggrund des in der Tagespresse mehrfach erörtenden Zuges amerikanischer Arbeiter=Colonnen nach Washington thatsächlich darin zu finden sei, dass die dortigen Arbeiter in ihrer engeren Heimat keinen Erwerb finden konnten. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 16. September l. J., Z. 3097/M. I., und Statthalterei=Erlasses vom 28. September l. J., Z. 15.333/I, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden angewiesen, bei entsprechender Gelegenheit die auswanderungslustige Bevölkerung auf die schlechten Erwerbsverhältnisse in den vereinigten Staaten Amerikas, welche durch diese Bewegung der heimischen Arbeiter am besten bekräftigt werden, aufmerksam zu machen. Steyr, am 4. October 1894. Z. 12.535. An die Gemeinde=Vorstehungen. Correspondenzen an die k. u. k. Missionen und Con¬ sulate im Auslande. Da nach einer Mittheilung des k. und k. Mini¬ steriums des Aeußern von Seite der Verwaltungs=Behörden der Monarchie Sendungen an das k. und k. General=Con¬ sulat in New=York in zahlreichen Fällen unfrankiert abge¬ schickt wurden, wodurch diesem Consulate sehr erhebliche und ganz ungerechtfertigte Porto=Auslagen erwachsen sind, werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 29. September d. J., Z. 21.167 Präs., und Statthalterei=Präsidial=Erlasses vom 5. October l. J., Z. 22.167/Präs., die h. d. Weisungen vom 20. April 1891, Z. 3764, Amtsblatt Nr. 16, 25. No¬ vember 1891, Z. 13.183, Amtsblatt Nr. 48, und vom 9. Mai 1892, Z. 5631, Amtsblatt Nr. 19, nachdrücklichst in Erinnerung gebracht. Steyr, am 9. October 1894.

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