Amtsblatt 1894/41 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 11. Oktober 1894

Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauplmannschaft Steyr. Nr. 41. 1894. Steyr, am 11. October Z. 12.500 An die Gemeindevorstehungen. Meldepflicht der Landsturmpflichtigen. Auf Grund des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 2. October 1894, Z. 2545/IVb, und Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz vom 5. October l. J., Z. 16.107/IV, ist eine „Berichtigung“ zu der mit dem Reichsgesetzblatte, Stück LXV, vom 31. Au¬ gust 1984 Nr. 182 verlautbarten Verordnung des Mini¬ steriums für Landesvertheidigung vom 20. August 1894, Präs. Nr. 1744, vorzunehmen und zwar: Im Muster 9 hat die in der Rubrik 12 aufgenommene Anmerkung wie folgt zu lauten: „Unter den Gemeldeten befinden sich noch: I. Mit Widmungs¬ karten betheilte (heimatberechtigte) Nichtgediente: II. Vom Landsturmdienste enthobene (heimatberechtigte) Gediente: Zusammen: Im Muster 10 ist im § 6 der 3. Absatz zu löschen und hiefür zu setzen: „Die in den Ländern der un¬ garischen Krone wohnenden Landsturmpflichtigen erfahren aus den dort zur Verlautbarung gelangenden Land¬ sturm = Einberusungs=Kundmachungen, wohin sie einzu¬ rücken haben; die im Occupationsgebiete oder im Auslande Domicilierenden rücken zum nächsten Heeres=Ergänzungs¬ respective zum nächsten k. k. Landsturm=Bezirks=Commando ein. Im Muster 11 hat die Fußnote*) zu lauten: „In ¼ Bogen mit dem Raume für vier Namen. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zur sofor¬ tigen Berichtigung der eigenen Gesetzesblätter in die Kenntnis. Steyr, 8. October 1894. Z. 12.447 An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Centralpolizeiblatt. Um die Höhe der Auflage des Central=Polizei=Blattes für das Jahr 1895 rechtzeitig bemessen zu können, erscheint es wünschenswert, dass die Gemeinden, welche die Pränu¬ meration auf dieses Blatt für das nächste Jahr fortsetzen oder neu anmelden wollen, möglichst bald ermittelt werden. Indem ich die Gemeinde=Vorstehungen im Hinblicke auf den ihnen zustehenden polizeilichen Wirkungskreis auf den Zweck und die Wichtigkeit des Central=Polizei=Blattes aufmerksam mache, lade ich dieselben infolge h. Statthalterei¬ Präsidial=Erlasses vom 3. d. M., Z. 2208, ein, die diesfällige Pränumerations=Erklärung nebst dem Pränumerationsbetrage, welcher auch für das Jahr 1895 mit 3 fl. für ein Exemplar des ganzen Jahrganges festgesetzt wurde, bis längstens Ende October d. J. anher zu senden. Steyr, am 7. October 1894. Z. 12.356 An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Eröffnung der XVII. Staats=Lotterie. Se. k. u. k. Apostolische Majestät haben die Eröffnung der XVII. Staats=Lotterie für gemeinsame Militär=Wohl¬ thätigkeitszwecke anzubefehlen und mit A. h. Entschließung vom 22. April d. J. a. g. zu genehmigen geruht, dass der Reinertrag dieser Lotterie mit zwei Viertheilen zur Ver¬ mehrung der Fondes für Handstipendien an Töchter von Officieren und Militärbeamten, dann mit je einem Vier¬ theile für den Baufond der Marine=Pfarrkirche S. Policarpo und zu Gunsten des für die Versorgung von Militär=Kapell¬ meistern und deren Witwen und Waisen bestehenden Vereins¬ fondes gewidmet werde. Diesem A. h. Befehle gemäß eröffnete die k. k. Lotto¬ Gefälls=Direction diese Staats=Lotterie, deren Gewinste nach dem Spielplane zusammen 170.000 fl. im Baren bestehen, und zwar in: 1 Haupttreffer zu 60.000 fl. 2 Vor= treffern à 2 Nach¬ .500 „ 1 Haupttreffer zu 30.000 „ 1 Vor¬treffer à 1 Nach¬ 250 „ 2 Treffern à . . 10.000 „ 10 „ 1.000 „ 15 1 „ „ 500 „ 100 „ 100 „ * à 0 und Die Ziehung dieser Lotterie, wozu das Los 2 fl. kostet und bei Abnahme von 10 Losen nur mit 1 fl. 70 kr. be¬ rechnet wird, findet unwiderruflich am 20. December 1894 statt. Hievon werden die Gemeindevorstehungen infolge hohen Statthalterei=Präsidial=Erlasses vom 1. d. M., Z. 2160, mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, diesem Unternehmen

2 die möglichste Unterstützung angedeihen zu lassen, da die Erreichung der so überaus wohlthätigen Zwecke nur dann ermöglicht wird, wenn sich das Unternehmen einer eingrei¬ senden Mitwirkung aller Behörden zu erfreuen hat. Bestellungen auf solche Lose werden bis 12. Novem¬ ber d. J. h. a. entgegengenommen und effectuiert. Steyr, am 9. October 1894. Z. 15.650/VI. Kundmachung. Aus Anlass der Fortsetzung der Strudenregulierungs¬ Arbeiten in der Wintersaison 1894/95 haben vom 1. October 1894 angefangen bis auf weiters folgende Be¬ schränkungen der Schiffahrt durch den Donaustruden in Kraft zu treten: 1. Wenn der Wasserstand am Strudenpegel bis 50 Centimeter ober Null gesunken ist, ist die Schiffahrt durch den Struden am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag für alle Fahrzeuge eingestellt. 2. Das am Dienstag im Stationstarif fahrende Frachtschiff kann im Einvernehmen mit der k. k. Strom¬ bauleitung Grein und der Regulierungsbau=Unternehmungen den Struden passieren. 3. An den für die Schiffahrt freien Tagen Freitag, Samstag und Sonntag wird die k. k. Strombauleitung Grein die Fahrzeit für die Berg= und Thalfahrt beziehungs¬ weise für die Dampf= und Ruderschiffe von Fall zu Fall nach Bedarf regeln. Von der k. k. oberösterr. Statthalterei Linz, am 1. October 1894. Für den k. k. Statthalter: Heyß, m. p. Steyr, am 5. October 1894. Z. 12.445. An die Gemeinde=Vorstekungen. Postamt in Allhaming. Das hohe k. k. Handelsministerium hat laut des Er¬ lasses vom 29. September d. J., Z. 51.626, die Errichtung eines Postamtes in der Ortschaft Allhaming genehmigt. Dieses Postamt wird sich mit dem Brief= und Fahr¬ postdienste zu befassen, als Sammelstelle für das Postspar¬ cassenamt zu fungieren, und die Verbindung mittelst der schon bestehenden, zwischen Neuhofen an der Krems und Egendorf bei Wels täglich einmal verkehrenden Fußboten post zu erhalten haben. Hievon setze ich die Gemeindevorstehung infolge hohen Präsidial=Erlasses vom 4. Oct. l. J., Z. 2218/Präs., in die Kenntnis. Steyr, den 6. October 1894. 0 Z. 12.501 An die Gemeindevorstehungen. Begünstigung des Bezuges der „amtl. Nachrichten.“ Infolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 11. September l. J., Z. 22.693, und hohen Statthalterei=Erlasses vom 30. September l. J., Z. 15.023/II, wird den Gemeinde=Vorstehungen eröffnet, dass die k. k. Hof¬ und Staatsdruckerei sich bereit erklärt hat, den Genossen¬ schaften und genossenschaftlichen Krankencassen bei dem Be¬ zuge der „Amtlichen Nachrichten des Ministeriums des In¬ nern, betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter“ die Begünstigung einer Preisermäßigung von 3 fl. auf zwei Gulden zu gewähren. Hievon sind die genannten Corporationen in ent¬ sprechender Weise zu verständigen. Steyr, am 8. October 1894. Z. 12.360. An die Gemeinde=Vorstehungen und k. K Gendarmerie=Posten=Commanden. Auswanderung. Aus einer dem hohen k. k. Ministerium des Innern im Wege des k. und k. Ministeriums des Aeußern zugekom¬ menen Berichte der k. und k. Gesandtschaft in Washington geht hervor, dass der Beweggrund des in der Tagespresse mehrfach erörtenden Zuges amerikanischer Arbeiter=Colonnen nach Washington thatsächlich darin zu finden sei, dass die dortigen Arbeiter in ihrer engeren Heimat keinen Erwerb finden konnten. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 16. September l. J., Z. 3097/M. I., und Statthalterei=Erlasses vom 28. September l. J., Z. 15.333/I, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden angewiesen, bei entsprechender Gelegenheit die auswanderungslustige Bevölkerung auf die schlechten Erwerbsverhältnisse in den vereinigten Staaten Amerikas, welche durch diese Bewegung der heimischen Arbeiter am besten bekräftigt werden, aufmerksam zu machen. Steyr, am 4. October 1894. Z. 12.535. An die Gemeinde=Vorstehungen. Correspondenzen an die k. u. k. Missionen und Con¬ sulate im Auslande. Da nach einer Mittheilung des k. und k. Mini¬ steriums des Aeußern von Seite der Verwaltungs=Behörden der Monarchie Sendungen an das k. und k. General=Con¬ sulat in New=York in zahlreichen Fällen unfrankiert abge¬ schickt wurden, wodurch diesem Consulate sehr erhebliche und ganz ungerechtfertigte Porto=Auslagen erwachsen sind, werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 29. September d. J., Z. 21.167 Präs., und Statthalterei=Präsidial=Erlasses vom 5. October l. J., Z. 22.167/Präs., die h. d. Weisungen vom 20. April 1891, Z. 3764, Amtsblatt Nr. 16, 25. No¬ vember 1891, Z. 13.183, Amtsblatt Nr. 48, und vom 9. Mai 1892, Z. 5631, Amtsblatt Nr. 19, nachdrücklichst in Erinnerung gebracht. Steyr, am 9. October 1894.

Z. 12.358. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung. Die k. k. Statthalterei für Steiermark hat um die Veranlassung der Ausforschung des am 30. März 1868 in Rakovlje, Gemeinde Fraßlau, im Bezirke Cilli geborenen stellungspflichtigen Franz Skorjanc, unehelichen Sohnes der Josefa Skorjanc aus St. Paul bei Tragwald im Bezirke Cilli, angesucht. Der Genannte ist vor mehreren Jahren mit seiner Mutter aus der Heimatsgemeinde angeblich nach Croatien weggezogen. Die seitens der genannten k. k. Statthalterei in Croa¬ tien, Kärnten und Krain veranlassten Nachforschungen blieben erfolglos. Eine Personsbeschreibung des Franz Skorjanc liegt nicht vor. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 25. September 1894, Z. 15.450/IV, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht ewa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder ge¬ storben ist. Ein positives Ergebnis dieser Nachsorschungen ist bis 25. December 1894 anher zu berichten. Steyr, am 3. October 1894. Z. 12.479. An sämmtliche Gemeindevorstetungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Einstellung der Ausforschung nach Josef Hager. Die mit h. ä. Erlasse vom 26. September 1894, Z. 12.084, Amtsblatt Nr. 39, angeordnete Ausforschung des Josef Hager wird eingestellt, da derselbe am 29. September J. zu seinen Eltern zurückgekehrt ist. Steyr, am 6. October 1894. Z. 12.446. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschungen. 1an Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 27. September 1894, Z. 15.546/IV, sind laut des Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gmunden folgende stellungs¬ pflichtige Jünglinge bei der diesjährigen Hauptstellung nicht erschienen. 1. Der am 25. Februar 1873 in Traundorf, Ge¬ meinde Gmunden, geborene und nach Gmunden zuständige Gustav Gstöttner, ein ehelicher Sohn des Schuh¬ machers Matthias Gstöttner und der Katharina, ehelichen Tochter des Georg Hofmair, Drahtziehers in Schwabach in Baiern, und der Anna Maria, geborne Klaus. Der Ge¬ nannte ist gut mittelgroß, untersetzt, hat ein rundes volles Gesicht, blaue Augen, braune Augenbrauen und schwarze Haare; er soll im Jahre 1884 ohne Bewilligung mit seinen Eltern ausgewandert sein und sich derzeit in Milwauken Nr. 902 Wiskonsin, Nordamerika, aufhalten. 2. Der am 27. September 1873 in Wien in der unteren Weißgärberstraße, Bezirk Landstraße, geborene und nach Altmünster zuständige Paul Meyer, ein ehelicher Sohn des Josef Meyer, Zimmermanns in Wien, und der Cäcilia, geb. Waldl. 3. Der am 22. April 1873 zu Ort, Gemeinde Alt¬ münster geborene und nach Altmünster zuständige Franz Ser, ein ehelicher Sohn des Franz Hessenberger, Schiffs¬ arbeiters, und der Josefa, geborene Födinger. 4. Der am 1. December 1873 in Linz, Keplerstraße Nr. 39 geborene, nach Gmunden zuständige Rudol Schropp, ein ehelicher Sohn des Johann Schropp, Ar¬ beiters in der Gasfabrik, und der Maria geborne Schwamml; 5. Der am 7. Juli 1873 in Wien, III., Pragerstraße Nr. 2 geborene, nach Gmunden zuständige Anton von Padua, Franz Xav. Grill, ein ehelicher Sohn des Franz Grill, Privatbeamten, und der Katharina, geborne Krones; der Genannte soll mit seiner Mutter und zwei Geschwistern ohne Bewilligung nach Amerika ausgewandert sein und sich im Jahre 1893 in San Francisko, Kalifor¬ nien, aufgehalten haben. Derselbe ist mittelgroß, schlank, hat ein volles, längliches Gesicht, dunkelbraune Augen auf¬ geworfene Oberlippe, schwarzen Schnurrbartanflug und schwarze Haare. 6. Der am 19. März 1873 in Traundorf, Gemeinde Gmunden, geborene und nach Gmunden zuständige Leopold Josef Pesendorfer, ein ehelicher Sohn des Tischler¬ meisters Pesendorfer und der Crescentia, geb. Klotz. 7. Der am 10. Februar 1872 in Gmundnerberg Nr. 38, Gemeinde Altmünster, geborene nach Pinsdorf zu¬ ständige Josef Pesendorfer, ein ehelicher Sohn des Johann Pesendorfer und der Christine, geb. Bachl; 8. Der am 27. Juli 1873 in Gschwendt geborene Karl Schöndorfer, ein ehelicher Sohn des Jakob Schöndorfer und der Francisca, geb. Bauer. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, nach dem Verbleiben der Genannten und und zwar insbesondere auch in der Richtung Nachforschun¬ gen zu pflegen, ob dieselben nicht etwa gestorben sind oder in dem hiesigen Bezirke ihrer Stellungspflicht Genüge geleistet haben. Ein positives Ergebnis ist bis 10. December d. J. anher bekannt zu geben. Steyr, am 5. October 1894. Z. 12.357. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. K. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 31. März 1870 in Brünn geborenen, in Kutschowitz, im Bezirke Wischsu hei¬

4 matberechtigten, stellungspflichtigen Ignaz Sperling, Sohnes der Francisca Sperling, damals Fabriksarbeiterin in Brünn, einer Tochter des Franz Sperling, Schlossermeisters in Butschowitz, und der Katharina, geborenen Jankowitsch an¬ gesucht. Die Verwandten des gesuchten Stellungspflichtigen: sein Bruder Rudolf Sperling, Todtengräber in Buschowitz, sein Onkel Leopold Sperling, Schlossergehilfe in Kremsier, und seine Tante Antonie Kusal können über seinen und seiner Mutter derzeitigen Aufenthalt nichts angeben. Ignaz Sperling ist denselben ganz unbekannt, seine Mutter soll sich, nach Angabe ihres Sohnes Rudolf vor beiläufig 14 Jahren in Wien aufgehalten haben, während ihre Schwester Antonie Sperling, verehelichte Kusal angibt, dass sie einen Schuster in Eisgrub (Mähren) geheiratet habe. — Die im Heimatsbezirke, sowie in Brünn eingeleiteten Nachforschung blieben gänzlich erfolglos. Eine Personsbeschreibung des Ignaz Sperling kann nicht beigebracht werden, da derselbe in seiner Heimats¬ gemeinde vollkommen unbekannt ist. Einem Gerüchte zufolge soll er in Ungarn gestorben sein. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 25. September 1894, Z. 15.451/IV, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeich¬ nisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hal oder gestorben ist. Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 25. December 1894 anher zu berichten. Steyr, am 3. October 1894. Z. 12.267. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Mit Bezug auf den h. ä. Erlass vom 22. Jänner 1894, Z. 1031, Amtsblatt Nr. 4, wird den Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 25. September 1894, Z. 15.531/V, bekannt gegeben, dass der Hebamme Aloisia Hanusch in Abtendorf, welche wegen Verbrechen des Betruges im Sinne der §§ 197 und 199 a. St. G. zu einer zweimonatlichen Kerkerstrafe verurtheilt, und welcher wegen ihrer Verurtheilung mit dem Erlasse der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Sternberg vom 25. Juli 1893, Z. 11.451, die Ausübung der Hebammenpraxis untersagt wurde, mit Allerhöchster Entschließung vom 19. August l. J. die mit der Verurtheilung verbundenen Rechtsfolgen aus Gnade nachgesehen worden sind. Steyr, am 7. October 1894. Z. 12.212 An die hochwürdigen Pfarrämter und die Gemeinde-Vorstehungen. Todtenscheine von nicht activen Militärpersonen. Nach einer an das hohe k. k. Ministerium des Innern gelangten Mittheilung des k. u. k. Reichs=Kriegsministeriums kommen wiederholt Fälle vor, in welchen die Todtenscheine über die im nicht activen Verhältnisse verstorbenen Militär¬ personen seitens der hiezu berufenen Matrikenführer oft erst nach längerer Zeit und zwar erst dann ausgefertigt werden, wenn wegen der erfolglosen Einberufung der Betreffenden zur activen Dienstleistung oder zur Waffenübung die Nach¬ forschungen nach deren Verbleib gepflogen werden. Zum Zwecke der Vermeidung derartiger, die mili¬ tärische Evidenzführung sehr erschwerender Verzögerungen in der Ausfertigung der Todtenscheine für solche Personen werden die Gemeindevorstehungen über die seitens des hohen k. k. Ministeriums des Innern unterm 15. September d. J., Z. 22.596, ergangene Weisung und den Auftrag der hohen k. k. Statthalterei Linz vom 24. September l. J., Z. 15.143/IV, die Bestimmungen der von dem gedachten Ministerium er¬ flossenen hohen Normal =Erlässe vom 12. Februar 1880 Z. 17.511 ex 1879 und vom 25. Februar 1890, Z. 17.554 ex 1889 (Statthalterei=Erlässe ddo. 1. März 1880, Z. 1719/IV, und vom 29. April 1890, Z. 3050/IV), wonach die Ma¬ trikenführer die Todtenscheine für alle Individuen, welche dem Militärstande angehört haben, gebürenfrei sofort den Gemeindevorstehern des Sterbeortes zuzusenden und letztere dieselben den betreffenden politischen Bezirksbehörden vor¬ zulegen haben, mit dem Auftrage in Erinnerung gebracht, diese Bestimmungen künftig genau zu befolgen. Steyr, am 9. October 1894. Z. 12.499. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. Zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 26. Sept. bis 4. Oct. 1894. 1. Milzbrand. Ausbruch der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Marchtrenk, Ortschaft Leithen. 2. Rauschbrand der Rinder. Ausbruch, resp. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Rosenan, Ortschaft Dambach. 3. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestehen der Seuche. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaft Mühlgrub; Gemeinde und Ortschaft Neuhofen. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Aistersheim. 2. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde und Ortschaft Kematen. Steyr, am 7. October 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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