Amtsblatt 1894/39 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 27. September 1894

Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1894. Nr. 39. Steyr, am 27. September 11 Z. 1248/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Einführung von Lehrbüchern für den Unterricht in den Realien. Der hohe k. k. Landesschulrath hat mit dem Erlasse vom 27. August 1894, Z. 2479, in Erledigung des Pro¬ tokolles der diesjährigen Bezirkslehrerconferenz anher er¬ öffnet, dass von der Einführung von Lehrbüchern für den Unterricht in den Realien vorerst abzusehen ist, da dem ständigen Ausschusse die Frage der Wiedereinführung der Lesebücher von Heinrich zugewiesen wurde. Hievon werden die Schulleitungen zur genauen Dar¬ nachachtung in Kenntnis gesetzt. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 21. September 1894. Z. 1200/B.=Sch.=R. An die Ortsschulräthe und Schulleitungen. Die im Einvernehmen des k. u. k. 14. Corps=Commandos, dann der k. k. Statthalterei in Linz und des k. k. oberöster¬ reichischen Landesschulrathes auf Grund der derzeit beste¬ henden Gesetze und Vorschriften vereinbarten und beziehungs¬ weise zusammengestellten Bestimmungen, betreffend die Ein¬ berufung der militärdienstpflichtigen Volks= und Bürgerschul¬ lehrer, sowie der sonstigen im § 33, Punkt 6, der Wehrvor¬ schriften II. Theil aufgeführten Personen zur militärischen Ausbildung und zur periodischen Waffenübung, welche im Jahre 1895 ab in Kraft treten, wurden im Verordnungs¬ blatte des k. k. oberösterreichischen Landesschulrathes 1894, Stück Nr. 7, unter Anfügung der Zusammenstellung der Hauptferienzeiten sämmtlicher hierländiger Volks. (Bürger=) Schulen und Lehrerbildungsanstalten publiciert. Infolge Erlasses des hohen k. k. oberösterreichischen Landesschulrathes vom 5. Sept. l. J., Z. 2620, werden die Ortsschulräthe und Schulleitungen auf diese neueren Bestimmungen, bei welchen die speciellen Verhältnisse der ein¬ zelnen Schulbezirke nach Thunlichkeit Berücksichtigung fan¬ den, besonders aufmerksam gemacht. Steyr, am 26. September 1894. Z. 11.280. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Meldepflicht der Landsturmpflichtigen. Im Sinne der Durchführungs=Verordnung betreffend die Meldepflicht der Landsturmpflichtigen vom 20. Ausust 1894, Nr. 1744/Präs., § 2, P. 3, und § 4, P. 2, 4. Absatz er¬ halten alle Gemeinde=Vorstehungen im Nachhange zum h. ä. Erlasse vom 10. September l. J., Z. 11.280, Amts¬ blatt Nr. 37, den Auftrag, die zur Entgegennahme der Vor¬ stellungen der Landsturmpflichtigen erforderlichen Commissio¬ nen sofort zu bestimmen, und wo mehrere Gemeinden gemeinschaftlich nur über einen Arzt verfügen, die gegenseitige Vereinbarung über die Beiziehung dieses Arztes zu den einzelnen Commissionen zu treffen. Sohin ist von jeder Gemeinde der Zeitpunkt der Vor¬ stellung, welcher für dieses Jahr in die 2. Hälfte des Monates October zu fallen hat, festzusetzen und unter Namhaftmachung der Commissions=Mitglieder unbedingt bis 5. October behufs Publicierung mittelst der h. ä. Kundmachung anher anzu¬ zeigen. Die weiteren Weisungen werden gelegentlich der Control=Versammlung ev. an Amtstagen erfolgen. Die nöthigen Drucksorten werden nach Einlangen an die Ge¬ meinde=Vorstehungen expediert werden. Steyr, am 25. September 1894. Z. 12.118. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen, Ortsschukräthe und Schulleitungen. Masernkrankheit. Seit mehreren Wochen tritt die Masernkrankheit im Bezirke Steyr auf. Dieselbe hat im ganzen einen raschen milden Verlauf und wird nur durch ihre Folgekrankheiten gefährlich, indem sich oft schwere Lungenentzündungen, Augenleiden, ja selbst Schwindsucht daran schließen. Diese schlimmen Folgen sind in der kalten Jahreszeit noch mehr als sonst zu befürchten. Es sind daher die Bewohner darauf aufmerksam zu machen, dass diese oft anscheinend leichte Krankheit durch diese Folgen den Kindern höchst gefährlich werden kann, und dass daher, sobald sich an einem Kinde Fieber und eine

2 gelinde Röthung der Haut im Gesichte zeigt, sofort ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden soll. Ein Isolieren der von Masern ergriffenen Kinder von den Geschwistern ist zwecklos und das Wegschicken der noch scheinbar gesunden sogar bedenklich, da hiedurch die Krank¬ heit nur eine weitere Ausbreitung findet und andererseits bei entsprechender ärztlicher Behandlung diese Krankheit fast ausnahmslos mit rascher Genesung endet. Alle Kinder, welche von den Masern ergriffen werden, wenn selbe auch noch so leicht scheinen, sind bis zur ärzt¬ lich constatierten Genesung vom Schulbesuche fernzuhalten. Ebenso sind alle jene Schüler, welche mit Masernkranken in einem Hause wohnen, während der Dauer der Krankheit vom Schulbesuche auszuschließen. Ein Antrag auf Schließung der Schule könnte jedoch nur dann gestellt werden, wenn die Zahl der Ab¬ senzen die Hälfte der Schüler einer Classe weit überschreiten würde. — — Unter keinen Bedingungen jedoch ist die eigenmächtige Schließung einer Schule wegen Masern zulässig. Die Gemeinde=Vorstehungen werden erinnert, die Erhebungen über die Zahl der Masernkranken auf das ge¬ naueste zu veranlassen und selbe in den wöchentlichen Rapports¬ tabellen zu verzeichnen. Die Schulleitungen haben nach Ablauf jeder Woche einen Zifferausweis über die Zahl der Absenzen während der Dauer der Masern=Epidemie abzufassen und durch den Ortsschulrath an den k. k. Bezirks=Schulrath vorzulegen. Steyr, am 26. September 1894. Z. 11.899. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Friedrich Behonnek. Die Nachforschungen nach der Existenz und dem Auf¬ enthalsorte des im Jahre 1872 in Altaist geborenen, stellungs¬ pflichtigen Frierrich Behounek, recte Trochlil, unehelichen Sohnes der Eisenbahnarbeiterin Elisabeth Behounek sind bis nun ohne Erfolg geblieben. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 16. September 1894, Z. 14.918, wird der Auftrag ertheilt, Nachforschungen nach dem genannten Stellungspflichtigen, beziehungsweise seiner Mutter zu pflegen und ein positives Resultat bis 10. December d. J. anher zu berichten. Steyr, am 21. September 1894. War. — Z. 11.940. An sämmtliche Gemeindevorstehungen u. k. K. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Karl Kopriva. Die Nachforschungen nach der Existenz und dem Auf¬ enthalte des im Jahre 1871 in Altaist geborenen, nach Suchenthal heimatszuständigen stellungspflichtigen Karl Ko¬ priva, ehelichen Sohnes des Partieführers beim Eisenbahn¬ baue Veit Kopriva und der Juliana, gebornen Trestler, sind bis nun ohne Erfolg geblieben. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 17. September 1894, Z. 14.986/IV, wird der Auftrag er¬ theilt, Nachforschungen nach dem genannten Stellungspflich¬ tigen, beziehungsweise den Eltern desselben zu pflegen, und ein positives Resultat bis 10. December d. J. anher zu berichten. Steyr, am 21. September 1894. Z. 12.084 An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des Josef Hager. Josef Hager, Bäckerlehrling, 16 Jahre alt, nach St. Valentin zuständig, ist seit 15. d. M. abgängig. Derselbe ist mittelgroß, schmächtig, hat mageres blasses Gesicht, blonde Haare, dunkelbraune Augen und scharfen Blick, bekleidet war er mit lichtem carrierten Stoffanzug, nahezu weißem, weichem Filzhute und Stiefletten. Die Hose ist unten etwas schadhaft, am Leibe trug er ein schon etwas übertragenes färbiges Hemd und eine fast neue, blaue Gatie, welch beide Wäschestücke glaublich ungemerkt sind. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die nöthigen Erhebungen zu pflegen und ein positives Resultat anher zu berichten. Steyr, am 26. September 1894. Z. 11.941. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. Zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 10. Sept. bis 17. Sept. 1894. 1. Rauschbrand. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdors: Gemeinde Molln, Ortschaft Außerbreitenau. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch der Seuche. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde und Ort¬ schaft Kematen.Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Weinzierl, Ortschaft Zeitling. Steyr, 22. September 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. I. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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