Amtsblatt 1894/38 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. September 1894

Z. 11.575 An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Ignaz Dobysek. Die Veranlassung der Ausforschung des am 11. Juli 1871 in Wischan geborenen, in Krizanowitz im Bezirke Wischau heimatberechtigten, stellungspflichtigen Ignaz Doby¬ sek, Sohnes der Eheleute Josef Dobysek, Zimmermannsge¬ hilfe, und der Ursula Dobysek, geborne Plewa, wird ange¬ ordnet. Die Familie Dobysek zog meistens unstet im Lande herum. Nach Angabe des Anton Plewa aus Kreckowiz, eines Bruders der Ursula Dobysek, soll der gesuchte Stellungs¬ pflichtige als ein einige Monate altes Kind, als seine Eltern in eine Ziegelei bei Wien übersiedelten, unterwegs gestorben sein. Auch die Eltern sollen bereits todt sein; doch kann Anton Plewa weder von ihrem, noch von dem Tode ihres Sohnes nähere Daten angeben. Laut Auskunft der Anverwandten Theresia Mach aus Laska soll Ignaz Dobysek nicht einer Ziegelei bei Wien, sondern in einer Ziegelei bei Budapest bald nach der Geburt gestorben sein. Da Ignaz Dobysek in seiner Heimatgemeinde ganz unbekannt ist, so kann eine Personsbeschreibung desselben nicht beigebracht werden. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hoben k. k. Statthalterei vom 6. September 1894, Z. 14.394/IV, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nach¬ forschungen, und zwar insbesondere in der Richtung ein¬ zuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. November d. J. zu berichten. Steyr, am 11. September 1894. Z. 11.576. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k, Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Peter Paul Kattollnigg. Die Veranlassung der Ausforschung des am 16. Juni 1872 geborenen, in St. Thomas im Bezirke Klagenfurt heimatberechtigten Peter Paul Kattolnigg, unehelichen Sohnes der bereits verstorbenen Taglöhnerin Agnes Kattolnigg, welcher zur Stellung im Jahre 1893 und 1894 nicht er¬ schienen ist, wird angeordnet. Nach den gepflogenen Erhebungen wurde Peter Paul Kattolnigg im Alter von 5 Jahren von seinem unehelichen Vater Paul Petriz, welcher Eisenbahnarbeiter und in der Gegend von Tainach zuhause war, übernommen, und soll letzterer mit dem Knaben nach Bosnien gewandert sein. Seit der Auswanderung nach Bosnien ist von Beiden nichts mehr gehört worden und hat der stellungspflichtige Peter Paul Kattolnigg auch von Seite seiner Heimatsge¬ meinde niemals ein Ausweis=Dokument beansprucht. Es dürfte daher die Annahme gerechtfertigt sein, dass derselbe in Bosnien gestorben ist. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 6. September 1894, Z. 14.393/IV, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeich¬ nisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. November d. J. zu berichten. Steyr, am 11. September 1894. Z. 11.578. An die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Einstellung der Ausforschung des Josef Grabmaier. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 6. September 1894, Z. 14.486/IV, wird die mit hier¬ ämtlichen Erlasse vom 24. Juli 1894, Z. 9464, Amtsblatt Nr. 31, angeordnete Ausforschung des stellungspflichtigen Josef Grabmaier eingestellt, nachdem der Genannte im Bezirke Murau ausgeforscht wurde. Steyr, am 15. September 1894. Z. 11.653. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Mit Bezug auf den Statthalterei=Erlass vom 29. Juli 1894, Z. 12.075/II, intimiert mit h. ä. Erlass vom 3. August 1894, Z. 9571, Amtsblatt Nr. 32, zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung. Z. 14.484/II. Kundmachung betreffend die Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus Vorarlberg und den po¬ litischen Bezirken Imst und Landeck in Tirol nach Ober¬ österreich. Da nach vorliegenden amtlichen Ausweisen die Maul¬ und Klauenseuche in Tirol und Vorarlberg nur mehr in einer Gemeinde des politischen Bezirkes Landeck besteht, so findet die k. k. Statthalterei das mit der hierämtlichen Kund¬ machung vom 29. Juli d. J., Z. 12.075/II, erlassene Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus Vorarl¬ berg und den politischen Bezirken Imst und Landeck in Tirol nach Oberösterreich wieder aufzuheben. Linz, am 8. September 1894. Für den k. k. Statthalter: Heyß, m. p. Steyr, am 14. September 1894.

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