2 schon loco der letzten Eisenbahnstation unter der Bedingung zu gestatten, dass die gesammte be¬ zügliche Viehsalzsendung von dem für diesen Ort com¬ petenten Finanzwacheorgane beschaut und nach Abnahme des gefällsämtlichen Verschlusses dem betreffenden Gemeinde¬ vorstande oder dessen Bevollmächtigten zur weiteren Ver¬ theilung an die einzelnen bezugsberechtigten Landwirte gemäß § 15 der hohen Finanz=Ministerial=Verordnung vom 20. December 1893, V.=Bl. Nr. 57, übergeben werde. Erfolgt die Uebergabe an einen Bevollmächtigten des betreffenden Gemeinde=Vorstandes, so hat dieser Letztere die volle Verantwortung für die Vertheilung des Viehsalzes durch Ersteren zu tragen. Ferner hat das hohe k. k. Finanzministerium mit dem¬ selben Erlasse es der k. k. Finanzdirection überlassen, in Betreff einer allfälligen Abänderung des für die hierländi¬ gen Gemeinden dermalen bestimmten Turnus zur Ausfassung des Viehsalzes pro 1895 das diesfalls Erforderliche zu ver¬ anlassen. Infolge hohen Erlasses der k. k. Statthalterei Linz vom 8. September l. J., Z. 14.398/I, werden die Gemeinde¬ vorstehungen auf die eingangs erwähnte Begünstigung auf¬ merksam gemacht und aufgefordert, diesbezügliche Gesuche bei der k. k. Finanzdirection zu überreichen. Auch werden die Gemeindevorstehungen beauftragt, bis längstens 8. October hierher zu berichten, ob eine Ab¬ änderung des Turnus zur Ausfassung des Viehsalzes pro 1895 nach den dortamts gemachten Erfahrungen noth¬ wendig oder zweckmäßig erscheint. Steyr, am 18. September 1894. Z. 9391. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Der Hilfsbeamten=Verein in Salzburg veranstaltet mit h. Ministerial=Bewilligung behufs Gründung eines Pensions¬ fondes zu Gunsten seiner Mitglieder eine Effecten=Lotterie. Nach dem vom h. Finanz=Ministerium genehmigten Spielplane besteht diese Lotterie aus 40.000 Losen und 2000 Treffern und zwar aus einem Haupttreffer im Werte von 5000 Kronen und 2 Haupttreffern im Werte von 1000 Kronen; ferner kommen noch Treffer im Werte von 200, 100, 50, 25, 20, 10, 5 und 3 Kronen zur Ver¬ losung. Die Ziehung dieser Lotterie, wozu das Los 50 kr. kostet, ist auf dem 1. Juni 1895 festgesetzt. Ueber Ersuchen der gedachten Vereinsvorstehung wird den Gemeindevorstehungen gelegentlich den heurigen Controls¬ Versammlungen eine Partie solcher Lose übergeben werden, deren Absatz in Anbetracht des humanen Zweckes thunlichst gefördert werden wolle. Steyr, den 18. September 1894. Z. 11.409. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Unterstützungssuchender Danter. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Vöckla¬ bruck vom 21. August l. J., Z. 7891, treiben sich die Ehe¬ leute Johann und Maria Danter, Taglöhner aus Nussdorf in den Gemeinden Oberösterreichs und Salzburgs herum und lassen sich von der jeweiligen Aufenthalts=Gemeinde auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinde Nussdorf Geldunter¬ stützungen ausfolgen. Nachdem sie hiedurch der Heimats¬ gemeinde bedeutende Auslagen verursacht haben, werden die Gemeindevorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 31. August 1894, Z. 13.779/II, auf die Genannten zu dem Zwecke aufmerksam gemacht, dass denselben außer in dem Falle unabweisbarer Bedürftigkeit keine weiteren Unterstützungen auf Rechnung der Gemeinde Nussdorf ausgefolgt werden. Steyr, am 18. September 1894. Z. 11.530. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Max Ehrlich. Die Veranlassung der Ausforschung des am 2. Jänner 1870 geborenen, in Friedeberg im Bezirke Freiwaldau heimat¬ berechtigten, stellungspflichtigen Max Ehrlich, Sohnes der Eheleute Josef und Francisca Ehrlich, Drechsler von Pro¬ fession, welcher in der I. Altersclasse am Assentplatze in Wien im Delegierungswege der Militärstellung unterzogen, aber als „derzeit untauglich“ zurückgestellt worden und von den regelmäßigen Stellungen der Jahre 1892 und 1893 unbefugt ausgeblieben ist, wird angeordnet. Die von der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Frei¬ waldau nach dem Genannten gepflogenen Erhebungen haben kein positives Ergebnis gehabt, indem seine in Wien, V., Steinbauergasse Nr. 15, 1—8 wohnhafte Mutter, die Hand¬ arbeiterin Francisca Ehrlich, lediglich anzugeben wusste, dass ihr Sohn sich zuletzt in der Gemeinde Kalocsa in Ungarn bei dem Tischlermeister Josef Worger aufgehalten und von dort, unbekannt wohin, sich wieder entfernt hat. Welche der zahlreichen in Ungarn bestehenden Ge¬ meinden mit der Bezeichnung Kalocsa unter der letztgenannten Aufenthaltsgemeinde gemeint ist, wusste Francisca Ehrlich nicht anzugeben und konnten auch sonstige Anhaltspunkte für die Eruierung des Stellungspflichtigen nicht gewonnen werden. — Die Personsbeschreibung des Genannten ist folgende: Religion: mosaisch, Gesicht: oval, Haare: schwarz, Augen: dunkelbraun, Nase und Mund: proportioniert, Stand: ledig, Statur: klein, besondere Kennzeichen: keine. Die Gemeindevorstehungen u. k. k. Gendarmerie=Posten¬ Commanden werden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statt¬ halterei vom 5. September 1894, Z. 14.395/IV mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar: insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs¬ pflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis der eingeleiteten Nach¬ forschungen ist bis 20. November zu berichten. Steyr, am 11. September 1894.
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