Amtsblatt 1894/38 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. September 1894

Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1894. Nr. 38. Steyr, am 20. September Z. 1217/B.=Sch.=R. Amts=Erinnerung. Der k. k. Bezirksschulrath ertheilt hiemit jenen Mit¬ gliedern des Zweiglehrer=Vereines Sierning, welche die am 6. October l. J. um 10 Uhr vormittags beginnende Lehrer¬ Conferenz besuchen wollen, den hiefür erforderlichen Urlaub. Steyr, 13. September 1894. Z. 1222/B.=Sch.=R. An die Schulleitungen und die Lehrerschaft. Ueber Ermächtigung des h. k. k. Landesschulrathes vom 11. September l. J., Z. 2666, wird der k. k. Bezirks¬ schulrath jenen Mitgliedern des o.=ö. Lehrstandes, welche die diesjährige Generalversammlung des o.=ö. Lehrervereines in Wels besuchen wollen, über ihr Ansuchen erforderlichen Falles für den 8. 9. und 10. October l. J. Urlaub ge¬ währen. Steyr, am 17. September 1894. Z. 1236/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Die Schulleitungen werden im Sinne des h. Erlasses des k. k. o. ö. Landesschulrathes vom 16. Juli 1883, Z. 1632, aufgefordert, den unterstehenden Lehrkräften, welche im Novembertermine l. J. die Ablegung der Lehrbefähigungs¬ Prüsung beabsichtigen, bekanntzugeben, dass dieselben die dies bezüglichen Gesuche bis Ende September l. J. hieramts einzubringen haben. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 18. September 1894. Z. 11.681 An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Vorlage der Nachweisungen über die Hauptergebnisse der Gemeinde=Voranschläge nebst den abschriftlichen Gemeinde=Präliminarien pro 1893. Nachdem die Nachweisungen über die Hauptergebnisse der Gemeinde=Voranschläge nebst den abschriftlichen Gemeinde¬ Präliminarien pro 1893 mit Ende October d. J. fällig werden, so werden die Gemeinde=Vorstehungen aufgefordert, dieselben zuverlässig vor Ablauf dieses Termines anher vor¬ zulegen. Sowohl die Nachweisung, als auch die Abschrift des Präliminares sind zu datieren und vom Gemeinde=Vorsteher zu unterfertigen; desgleichen ist das Gemeinde=Siegel bei¬ zudrücken. Steyr, am 14. September 1894. ad Z. 11.858 An alle Gemeindevorstehungen. Betreffend Neuanmeldungen zur Unfallversicherung infolge Gesetzes vom 20. Juli 1894 (R.=G.=Bl. Nr. 168.) Diejenigen Gemeindevorstehungen, welche in Ent¬ sprechung des h. ä. Erlasses vom 21. August 1894, 10.541 (Amtsblatt Nr. 34), die Anmeldungen der in der Gemeinde befindlichen, infolge Gesetzes vom 20. Juli 1894 (R.=G.=Bl. Nr. 168) zur Unfallversicherung neu herange¬ zogenen Betriebe noch nicht vorgelegt haben, werden hiemit beauftragt, diese unter Bedachtnahme auf die ferneren h. ä. Erlässe vom 27. August 1894 ad Z. 10.541, und vom 10. September 1894, Z. 11.482 (Amtsblatt Nr. 37), verfassten Anmeldungen nunmehr binnen längstens 8 Tagen anher einzusenden. Steyr, am 20. September 1894. Z. 11.772 An die Gemeindevorstehungen. Biehsalzbezug. Das hohe k. k. Finanzministerium hat mit dem Erlasse vom 24. August 1894, Z. 15.933, die k. k. Finanzdirection ermächtigt, insoferne besondere locale Verhältnisse die Ueber¬ nahme des Viehsalzes durch den betreffenden Gemeindevor¬ stand oder den Bevollmächtigten desselben an einem anderen Orte als an dem Sitze der betreffenden Gemeinde=Vorstehung in begründeter Weise als wünschenswert erscheinen lassen sollten, ausnahmsweise den betreffenden Gemeinde¬ Vorständen die Uebernahme und Vertheilung von Viehsalz

2 schon loco der letzten Eisenbahnstation unter der Bedingung zu gestatten, dass die gesammte be¬ zügliche Viehsalzsendung von dem für diesen Ort com¬ petenten Finanzwacheorgane beschaut und nach Abnahme des gefällsämtlichen Verschlusses dem betreffenden Gemeinde¬ vorstande oder dessen Bevollmächtigten zur weiteren Ver¬ theilung an die einzelnen bezugsberechtigten Landwirte gemäß § 15 der hohen Finanz=Ministerial=Verordnung vom 20. December 1893, V.=Bl. Nr. 57, übergeben werde. Erfolgt die Uebergabe an einen Bevollmächtigten des betreffenden Gemeinde=Vorstandes, so hat dieser Letztere die volle Verantwortung für die Vertheilung des Viehsalzes durch Ersteren zu tragen. Ferner hat das hohe k. k. Finanzministerium mit dem¬ selben Erlasse es der k. k. Finanzdirection überlassen, in Betreff einer allfälligen Abänderung des für die hierländi¬ gen Gemeinden dermalen bestimmten Turnus zur Ausfassung des Viehsalzes pro 1895 das diesfalls Erforderliche zu ver¬ anlassen. Infolge hohen Erlasses der k. k. Statthalterei Linz vom 8. September l. J., Z. 14.398/I, werden die Gemeinde¬ vorstehungen auf die eingangs erwähnte Begünstigung auf¬ merksam gemacht und aufgefordert, diesbezügliche Gesuche bei der k. k. Finanzdirection zu überreichen. Auch werden die Gemeindevorstehungen beauftragt, bis längstens 8. October hierher zu berichten, ob eine Ab¬ änderung des Turnus zur Ausfassung des Viehsalzes pro 1895 nach den dortamts gemachten Erfahrungen noth¬ wendig oder zweckmäßig erscheint. Steyr, am 18. September 1894. Z. 9391. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Der Hilfsbeamten=Verein in Salzburg veranstaltet mit h. Ministerial=Bewilligung behufs Gründung eines Pensions¬ fondes zu Gunsten seiner Mitglieder eine Effecten=Lotterie. Nach dem vom h. Finanz=Ministerium genehmigten Spielplane besteht diese Lotterie aus 40.000 Losen und 2000 Treffern und zwar aus einem Haupttreffer im Werte von 5000 Kronen und 2 Haupttreffern im Werte von 1000 Kronen; ferner kommen noch Treffer im Werte von 200, 100, 50, 25, 20, 10, 5 und 3 Kronen zur Ver¬ losung. Die Ziehung dieser Lotterie, wozu das Los 50 kr. kostet, ist auf dem 1. Juni 1895 festgesetzt. Ueber Ersuchen der gedachten Vereinsvorstehung wird den Gemeindevorstehungen gelegentlich den heurigen Controls¬ Versammlungen eine Partie solcher Lose übergeben werden, deren Absatz in Anbetracht des humanen Zweckes thunlichst gefördert werden wolle. Steyr, den 18. September 1894. Z. 11.409. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Unterstützungssuchender Danter. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Vöckla¬ bruck vom 21. August l. J., Z. 7891, treiben sich die Ehe¬ leute Johann und Maria Danter, Taglöhner aus Nussdorf in den Gemeinden Oberösterreichs und Salzburgs herum und lassen sich von der jeweiligen Aufenthalts=Gemeinde auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinde Nussdorf Geldunter¬ stützungen ausfolgen. Nachdem sie hiedurch der Heimats¬ gemeinde bedeutende Auslagen verursacht haben, werden die Gemeindevorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 31. August 1894, Z. 13.779/II, auf die Genannten zu dem Zwecke aufmerksam gemacht, dass denselben außer in dem Falle unabweisbarer Bedürftigkeit keine weiteren Unterstützungen auf Rechnung der Gemeinde Nussdorf ausgefolgt werden. Steyr, am 18. September 1894. Z. 11.530. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Max Ehrlich. Die Veranlassung der Ausforschung des am 2. Jänner 1870 geborenen, in Friedeberg im Bezirke Freiwaldau heimat¬ berechtigten, stellungspflichtigen Max Ehrlich, Sohnes der Eheleute Josef und Francisca Ehrlich, Drechsler von Pro¬ fession, welcher in der I. Altersclasse am Assentplatze in Wien im Delegierungswege der Militärstellung unterzogen, aber als „derzeit untauglich“ zurückgestellt worden und von den regelmäßigen Stellungen der Jahre 1892 und 1893 unbefugt ausgeblieben ist, wird angeordnet. Die von der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Frei¬ waldau nach dem Genannten gepflogenen Erhebungen haben kein positives Ergebnis gehabt, indem seine in Wien, V., Steinbauergasse Nr. 15, 1—8 wohnhafte Mutter, die Hand¬ arbeiterin Francisca Ehrlich, lediglich anzugeben wusste, dass ihr Sohn sich zuletzt in der Gemeinde Kalocsa in Ungarn bei dem Tischlermeister Josef Worger aufgehalten und von dort, unbekannt wohin, sich wieder entfernt hat. Welche der zahlreichen in Ungarn bestehenden Ge¬ meinden mit der Bezeichnung Kalocsa unter der letztgenannten Aufenthaltsgemeinde gemeint ist, wusste Francisca Ehrlich nicht anzugeben und konnten auch sonstige Anhaltspunkte für die Eruierung des Stellungspflichtigen nicht gewonnen werden. — Die Personsbeschreibung des Genannten ist folgende: Religion: mosaisch, Gesicht: oval, Haare: schwarz, Augen: dunkelbraun, Nase und Mund: proportioniert, Stand: ledig, Statur: klein, besondere Kennzeichen: keine. Die Gemeindevorstehungen u. k. k. Gendarmerie=Posten¬ Commanden werden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statt¬ halterei vom 5. September 1894, Z. 14.395/IV mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar: insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs¬ pflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis der eingeleiteten Nach¬ forschungen ist bis 20. November zu berichten. Steyr, am 11. September 1894.

Z. 11.575 An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Ignaz Dobysek. Die Veranlassung der Ausforschung des am 11. Juli 1871 in Wischan geborenen, in Krizanowitz im Bezirke Wischau heimatberechtigten, stellungspflichtigen Ignaz Doby¬ sek, Sohnes der Eheleute Josef Dobysek, Zimmermannsge¬ hilfe, und der Ursula Dobysek, geborne Plewa, wird ange¬ ordnet. Die Familie Dobysek zog meistens unstet im Lande herum. Nach Angabe des Anton Plewa aus Kreckowiz, eines Bruders der Ursula Dobysek, soll der gesuchte Stellungs¬ pflichtige als ein einige Monate altes Kind, als seine Eltern in eine Ziegelei bei Wien übersiedelten, unterwegs gestorben sein. Auch die Eltern sollen bereits todt sein; doch kann Anton Plewa weder von ihrem, noch von dem Tode ihres Sohnes nähere Daten angeben. Laut Auskunft der Anverwandten Theresia Mach aus Laska soll Ignaz Dobysek nicht einer Ziegelei bei Wien, sondern in einer Ziegelei bei Budapest bald nach der Geburt gestorben sein. Da Ignaz Dobysek in seiner Heimatgemeinde ganz unbekannt ist, so kann eine Personsbeschreibung desselben nicht beigebracht werden. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hoben k. k. Statthalterei vom 6. September 1894, Z. 14.394/IV, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nach¬ forschungen, und zwar insbesondere in der Richtung ein¬ zuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. November d. J. zu berichten. Steyr, am 11. September 1894. Z. 11.576. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k, Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Peter Paul Kattollnigg. Die Veranlassung der Ausforschung des am 16. Juni 1872 geborenen, in St. Thomas im Bezirke Klagenfurt heimatberechtigten Peter Paul Kattolnigg, unehelichen Sohnes der bereits verstorbenen Taglöhnerin Agnes Kattolnigg, welcher zur Stellung im Jahre 1893 und 1894 nicht er¬ schienen ist, wird angeordnet. Nach den gepflogenen Erhebungen wurde Peter Paul Kattolnigg im Alter von 5 Jahren von seinem unehelichen Vater Paul Petriz, welcher Eisenbahnarbeiter und in der Gegend von Tainach zuhause war, übernommen, und soll letzterer mit dem Knaben nach Bosnien gewandert sein. Seit der Auswanderung nach Bosnien ist von Beiden nichts mehr gehört worden und hat der stellungspflichtige Peter Paul Kattolnigg auch von Seite seiner Heimatsge¬ meinde niemals ein Ausweis=Dokument beansprucht. Es dürfte daher die Annahme gerechtfertigt sein, dass derselbe in Bosnien gestorben ist. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 6. September 1894, Z. 14.393/IV, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeich¬ nisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. November d. J. zu berichten. Steyr, am 11. September 1894. Z. 11.578. An die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Einstellung der Ausforschung des Josef Grabmaier. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 6. September 1894, Z. 14.486/IV, wird die mit hier¬ ämtlichen Erlasse vom 24. Juli 1894, Z. 9464, Amtsblatt Nr. 31, angeordnete Ausforschung des stellungspflichtigen Josef Grabmaier eingestellt, nachdem der Genannte im Bezirke Murau ausgeforscht wurde. Steyr, am 15. September 1894. Z. 11.653. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Mit Bezug auf den Statthalterei=Erlass vom 29. Juli 1894, Z. 12.075/II, intimiert mit h. ä. Erlass vom 3. August 1894, Z. 9571, Amtsblatt Nr. 32, zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung. Z. 14.484/II. Kundmachung betreffend die Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus Vorarlberg und den po¬ litischen Bezirken Imst und Landeck in Tirol nach Ober¬ österreich. Da nach vorliegenden amtlichen Ausweisen die Maul¬ und Klauenseuche in Tirol und Vorarlberg nur mehr in einer Gemeinde des politischen Bezirkes Landeck besteht, so findet die k. k. Statthalterei das mit der hierämtlichen Kund¬ machung vom 29. Juli d. J., Z. 12.075/II, erlassene Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus Vorarl¬ berg und den politischen Bezirken Imst und Landeck in Tirol nach Oberösterreich wieder aufzuheben. Linz, am 8. September 1894. Für den k. k. Statthalter: Heyß, m. p. Steyr, am 14. September 1894.

4 Z. 11.696. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 2. Sept. bis 10. Sept. 1894. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Weinzierl, Ortschaft Zeitling. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde Bad Hall, Ortschaft Furtberg; Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaft Hehen¬ berg und Möderndorf. Steyr, 14. September 1894. Amts=Erinnerung. Geschäfts=Vormerkblätter für das Jahr 1895 können um den Subscriptionspreis von 20 kr. per Exemplar schon derzeit hieramts behoben werden. Steyr, am 18. September 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann Hugo R. von Hebenstreit. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben rc. in schönster kalligraphischer Ausführung liefert billigst die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Gut gummierte Siegelmarken für die löbl. Gemeindevorstehungen und Ortsschulräthe sind in obiger Buchdruckerei und Lithographie zu haben. Lager aller Gattungen Schuldrucksorten für löbl. Ortsschulräthe und Schulleitungen.

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