Amtsblatt 1894/37 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 13. September 1894

3 Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 20. November l. J. anher zu berichten. Steyr, am 3. September 1894. Z. 11.404. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung. ad Nr. 12.697/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von lebenden Klauen¬ thieren aus den Comitaten Essek und Pozega in Croatien und Slavonien nach Oberösterreich. Nachdem laut amtlichen Nachrichten der königlichen Regierung in Agram die Maul= und Klauenseuche in den Comitaten Essek und Pozega in größerer Verbreitung auf¬ getreten ist, so findet die k. k. Statthalterei im Sinne des § 5 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 33) die Einfuhr von lebenden Klauen¬ thieren (Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen) aus den genannten Comitaten nach Oberöstereich bis auf weiteres zu verbieten. Diese Verfügung tritt mit dem Tage der Verlaut¬ barung in dem amtlichen Theile der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit und werden Uebertretungen derselben nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet. Linz, am 3. September 1894. Für den k. k. Statthalter: Heyß, m. p. Steyr, am 8. September 1894. Z. 11.405. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Ignaz Wieser. Die Ausforschung des am 31. Jänner 1871 in Klagenfurt geborenen, in Kittmannsdorf im Bezirke Klagen¬ furt heimatberechtigten, stellungspflichtigen Ignaz Wieser, unehelichen Sohnes der Anna Wieser, welcher zu den Stellungen in den Jahren 1892, 1893 und 1894 nicht erschienen ist, wird angeordnet. Den Erhebungen zufolge ist die Mutter vor vielen Jahren mit einem Bäckergehilfen unbekannten Namens nach Croatien oder Bosnien gezogen, und hat man von ihr seither nichts mehr gehört. Den Sohn Ignaz kennen die Anverwandten der Anna Wieser gar nicht, und wissen die¬ selben auch nicht, ob sie mit einem Kinde fortgewandert ist. Da für Ignaz Wieser niemals ein Heimatsdocument be¬ ansprucht wurde, so steht zu vermuthen, dass derselbe bereits gestorben sei. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 3. September 1894, Z. 14.222/IV, wird der Auftrag er¬ theilt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis Ende September anher zu berichten. Steyr, 7. September 1894. Z. 11.433. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 26. August bis 2. September 1894. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 2. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde Bad Hall, Ortschaft Furtberg; Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaft Möderndorf; Gemeinde Weyer, Ortschaft Kleinreifling. 3. Bezirk Wels: Gemeinde Offenhausen, Ortschaft Sittenthal. Steyr, 8. September 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann Hugo R. von Hebenstreit.

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