Amtsblatt 1894/34 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 23. August 1894

2 Es ist selbstverständlich, dass das Migränin auch von Handelsgeschäften zwar im Großhandel zwischen den zum Verschleiße von zu arzneilichen Zwecken verarbeiteten Stoffen und Präparaten berechtigten Gewerbetreibenden und Apo¬ thekern, nicht aber im Kleinverschleiße an Parteien hintan¬ gegeben werden darf. Die Gemeindevorstehungen werden zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei Linz vom 12. d. M., Z. 13.124/V, hievon mit dem Auftrag in Kenntnis gesetzt, den Inhalt dieses Erlasses sämmtlichen Herren Aerzten und Apothekern zur Darnachachtung mitzutheilen. Steyr, den 20. August 1894. Z. 1085/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Obstbaucurse. Der hohe k. k. Landesschulrath hat nachfolgenden Erlass auher gerichtet: Z. 2361/L.=Sch.=R., ddto. 12. August 1894. Der Landesculturrath im Erzherzogthume Oesterreich ob der Enns hat dem k. k. Landesschulrathe mit Note vom 4. August 1894, Z. 3020, folgende Mittheilung gemacht: Um die Gelegenheit zur Erwerbung und Bereicherung der nothwendigsten Kenntnisse in der rationellen Behandlung und Pflege der Obstbäume zu bieten, hat der Landescul¬ turrath beschlossen, im Jahre 1894 zwei Obstbau=Curse in der Dauer einer Woche zu veranstalten, und zwar wird ein Curs in der Zeit vom 20. bis 26. August d. J. mit Ge¬ nehmigung des hohen ober.=öst. Landesausschusses an der Landesackerbauschule in Ritzelhof und ein Curs in der Zeit vom 27. August bis 2. September l. J. in Ried (Innkreis) abgehalten werden. Der Unterricht ist ein theoretischer und praktischer und wird unentgeltlich ertheilt; für Unterkunft und Ver¬ pflegung haben jedoch die Curstheilnehmer — deren Zahl für jeden dieser Lehrcurse auf höchstens 20 festgesetzt ist selbst zu sorgen. Durch die Munificenz des hohen Ackerbauministeriums ist der Landesculturrath in der Lage, zur Erleichterung des Besuches dieser beiden Curse 16 Stipenden à 7 fl. (für jeden Curs acht Stipendien) an Theilnehmer aus Ober¬ österreich verleihen zu können. Jene, welche beabsichtigen, an einem dieser Obstbau¬ curse theilzunehmen, sowie Bewerber um eines dieser Stipendien, haben ihre Gesuche mit Beilage des Standesnachweises und der schriftlichen Erklärung, den näher zu bezeichnenden Lehr¬ eurs vom Anfang bis zum Schlusse mitzumachen, bis spä¬ testens 15. August 1894 an das Präsidium des Landes¬ culturrathes in Linz (Landhaus) zu richten. Hievon werden die Schulleitungen mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, dass der hohe k. k. Landesschulrath eine rege Betheiligung an diesen Cursen erwartet. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 14. August 1894. Z. 10.408. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des Michael Rumpelmaier. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 10. August 1894, Z. 12.870, werden die Gemeindevorste¬ hungen und k. k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden ange¬ wiesen, den im Jahre 1857 geborenen, in Herzogenburg im Bezirke St. Pölten heimatsberechtigten, militärtaxpflichtigen Michael Rumpelmaier, Schneider, auszuforschen und ein allfälliges positives Resultat zuverlässig bis 10. November l. J. zur hierämtlichen Kenntnis zu bringen. Steyr, am 15. August 1894. Z. 10.542. An alle Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung eines Stellungspflichtigen. Laut des an die hohe k. k. Statthalterei gerichteten Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 7. August l. J., Z. 6170, ist der am 4. Mai 1873 in der Gebäranstalt zu Linz als außerehelicher Sohn der Theresia Neumayr geborene, nach Freinberg zuständige Josef Neu¬ mayr bei der diesjährigen Stellung unentschuldigt aus¬ geblieben, und konnte dessen Aufenthaltsort ungeachtet um¬ fassender Erhebungen nicht eruiert werden. Durch seine Mutter soll er von Josef Neumayr, Schneider in Haibach, und dessen Gattin Francisca geborne Straßberger abstammen. Francisca Neumayr soll im Jahre 1866 nach Württem¬ berg ausgewandert sein. Mehr konnte über den Stellungspflichtigen und dessen Familie nicht erhoben werden. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 11. August 1894, Z. 12.937/IV, wird der Auf¬ trag ertheilt, durch entsprechende Umfrage insbesondere bei den Namen „Neumayr“ oder Straßberger tragenden Fami¬ lien dem erwähnten Stellungspflichtigen nachzuforschen und ein allfälliges positives Ergebnis bis 20. September l. J. anher zu berichten. Steyr, am 18. August 1894. Z. 10.433. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und Spitals=Verwaltungen. Warnung vor Spitalsfrequentanten. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 4. August 1894, Z. 11.641, werden die Gemeindevorste¬

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