Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Skeyr. Nr. 34. 1894 Steyr, am 23. August. Z. 10.541. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Durchführung des Unfallversicherungs=Gesetzes. Mit der Ministerial=Verordnung vom 27. Juli 1894, R.=G.=Bl. Nr. 169, sind der Termin und die Modalitäten für die Erstattung der Betriebsanzeigen festgesetzt worden, welche von den nach Artikel I des Gesetzes vom 20. Juli 1894 (R. G.=Bl. Nr. 168) betreffend die Ausdehnung der Unfallversicherung, der Versicherungspflicht unterworfenen Betriebsunternehmern zu erstatten sind. Der Zeitpunkt des Beginnes der Wirksamkeit der Ver¬ sicherung, welcher nach Artikel III des bezogenen Gesetzes ebenfalls im Verordnungswege festzusetzen sein wird, dürfte bei ungestörtem Fortgange der Vorbereitungsarbeiten mit dem 1. Jänner 1895 bestimmt werden. Infolge des mit dem Erlasse der h. k. k. Statthalterei vom 15. August 1894, Z. 13.228, intimierten Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 27. Juli 1894, Z. 19.512, werden die Gemeinde=Vorstehungen beauftragt, die durch Artikel I des Eingangs erwähnten Gesetzes ge¬ troffenen Betriebsunternehmer zur Erstattung der Betriebs¬ anzeigen mit dem Bemerken zu verhalten, dass gegen jeden Betriebsunternehmer, welcher die beiden ordnungsmäßig ausgefertigten Betriebsanmeldungen (im Sinne des § 2 der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 27. Juli 1894, R.=G.=Bl. Nr. 169) bis 10. September d. J. vor¬ zulegen unterlassen würde, unnachsichtlich strafweise vorge¬ gangen werden würde. Ferner werden die Gemeinde=Vorstehungen angewiesen, jene Unternel mer, welche ihre Arbeiter bisher bei einer privaten Unfallsversicherungs=Gesellschaft versichert haben auf die Bestimmungen des Artikels IV des eingangser¬ wähnten Gesetzes aufmerksam zu machen und darauf hinzu¬ weisen, dass die territoriale Unfall=Versicherungsanstalt nur dann verpflichtet ist in, Gemäßheit des § 61 U.=V.=G. in den bezüglichen Vertrag mit der privaten Gesellschaft ein¬ zutreten, wenn die Anzeige vom Bestande dieses Vertrages unter Vorlage mit der diesfälligen Polizze binnen dre Monaten nach dem Eintritte der Wirksamkeit des erwähnten Ausdehnungsgesetzes an die politische Behörde erster Instanz erstattet wird. Auch die hienach einlangenden Anzeigen sind der Arbeiterunfalls=Versicherungsanstalt in Salzburg mit¬ zutheilen. Um den Gemeinden die ihnen hiemit übertragene Aufgabe zu erleichtern, erhalten diejenigen derselben, in welchen h. a. bekannie, nach dem neuen Gesetze zur Unfall¬ versicherung herangezogenen Betriebe sich befinden, gleichzeitig ein Verzeichnis derselben mit dem ausdrücklichen Bemerken, dass dieses Verzeichnis auf Vollständigkeit keinen Anspruch macht. Diese gegebenen Falles ergänzten Verzeichnisse sind mit den von den Betriebsunternehmern d. a. überreichten in duplo ausgefertigten Anmeldungen vor dem obigen Ter¬ mine anher vorzulegen. Endlich werden die Gemeinde=Vorstehungen eingeladen, die Kenntnis des in Rede stehenden Gesetzes thunlichst zu verbreiten, insbesondere die Genossenschafts=Vorstehungen einzuladen, bei der nächsten Hauptversammlung dieses Gesetz vorzutragen und zu erläutern, ferner die Obmänner der Freiwilligen Feuerwehren auf Artikel VI letzten Absatz dieses Gesetzes aufmerksam zu machen und möglichst darauf hinzuwirken, dass diese von der gebotenen Begünstigung Gebrauch machen. Auch die Vorstandsmitglieder der Kran¬ kencassen sind einzuladen, nach Thunlichkeit die Bekannt¬ machung dieser außerordentlich wichtigen Bestimmungen zu veranlassen. Steyr, am 21. August 1894. Z. 10.642. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Verbot des Handverkaufes von Migränin. Ein unter der Bezeichnung „Migränin“ als Heil¬ mittel gegen verschiedene Krankheits=Erscheinungen ange¬ priesenes, nach Angabe der Producenten Antipyrin und Coffein enthaltendes, zusammengesetztes Arzneimittel wird, wie der k. k. Statthalterei berichtet worden ist, in mehreren öffentlichen Apotheken im Handvrkaufe ohne ärztliche Ver¬ schreibung abgegeben. Die Gemeindevorstehungen werden darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß der Verordnung des hohen k. k. Mi¬ nisteriums des Innern vom 2. Juli 1889, Z. 10.134, kund¬ gemacht mit h. ä. Erlasse vom 8. Juli 1889, Z. 9469, Heilmittel und Arzneizubereitungen, welche zu Heilzwecken neu in Verkehr gebracht werden, nur auf Grund der Ver¬ schreibung eines zur Praxis berechtigten Arztes verabfolgt werden dürfen, insbesondere, wenn es sich um Artikel handelt, welche einen oder mehrere der in Tabelle IV zur Pharmacopde verzeichneten, im Texte derselben durch einen auffälligen Druck ersichtlich gemachten Arzneikörper enthalten.
2 Es ist selbstverständlich, dass das Migränin auch von Handelsgeschäften zwar im Großhandel zwischen den zum Verschleiße von zu arzneilichen Zwecken verarbeiteten Stoffen und Präparaten berechtigten Gewerbetreibenden und Apo¬ thekern, nicht aber im Kleinverschleiße an Parteien hintan¬ gegeben werden darf. Die Gemeindevorstehungen werden zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei Linz vom 12. d. M., Z. 13.124/V, hievon mit dem Auftrag in Kenntnis gesetzt, den Inhalt dieses Erlasses sämmtlichen Herren Aerzten und Apothekern zur Darnachachtung mitzutheilen. Steyr, den 20. August 1894. Z. 1085/B.=Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Obstbaucurse. Der hohe k. k. Landesschulrath hat nachfolgenden Erlass auher gerichtet: Z. 2361/L.=Sch.=R., ddto. 12. August 1894. Der Landesculturrath im Erzherzogthume Oesterreich ob der Enns hat dem k. k. Landesschulrathe mit Note vom 4. August 1894, Z. 3020, folgende Mittheilung gemacht: Um die Gelegenheit zur Erwerbung und Bereicherung der nothwendigsten Kenntnisse in der rationellen Behandlung und Pflege der Obstbäume zu bieten, hat der Landescul¬ turrath beschlossen, im Jahre 1894 zwei Obstbau=Curse in der Dauer einer Woche zu veranstalten, und zwar wird ein Curs in der Zeit vom 20. bis 26. August d. J. mit Ge¬ nehmigung des hohen ober.=öst. Landesausschusses an der Landesackerbauschule in Ritzelhof und ein Curs in der Zeit vom 27. August bis 2. September l. J. in Ried (Innkreis) abgehalten werden. Der Unterricht ist ein theoretischer und praktischer und wird unentgeltlich ertheilt; für Unterkunft und Ver¬ pflegung haben jedoch die Curstheilnehmer — deren Zahl für jeden dieser Lehrcurse auf höchstens 20 festgesetzt ist selbst zu sorgen. Durch die Munificenz des hohen Ackerbauministeriums ist der Landesculturrath in der Lage, zur Erleichterung des Besuches dieser beiden Curse 16 Stipenden à 7 fl. (für jeden Curs acht Stipendien) an Theilnehmer aus Ober¬ österreich verleihen zu können. Jene, welche beabsichtigen, an einem dieser Obstbau¬ curse theilzunehmen, sowie Bewerber um eines dieser Stipendien, haben ihre Gesuche mit Beilage des Standesnachweises und der schriftlichen Erklärung, den näher zu bezeichnenden Lehr¬ eurs vom Anfang bis zum Schlusse mitzumachen, bis spä¬ testens 15. August 1894 an das Präsidium des Landes¬ culturrathes in Linz (Landhaus) zu richten. Hievon werden die Schulleitungen mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, dass der hohe k. k. Landesschulrath eine rege Betheiligung an diesen Cursen erwartet. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 14. August 1894. Z. 10.408. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des Michael Rumpelmaier. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 10. August 1894, Z. 12.870, werden die Gemeindevorste¬ hungen und k. k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden ange¬ wiesen, den im Jahre 1857 geborenen, in Herzogenburg im Bezirke St. Pölten heimatsberechtigten, militärtaxpflichtigen Michael Rumpelmaier, Schneider, auszuforschen und ein allfälliges positives Resultat zuverlässig bis 10. November l. J. zur hierämtlichen Kenntnis zu bringen. Steyr, am 15. August 1894. Z. 10.542. An alle Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung eines Stellungspflichtigen. Laut des an die hohe k. k. Statthalterei gerichteten Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 7. August l. J., Z. 6170, ist der am 4. Mai 1873 in der Gebäranstalt zu Linz als außerehelicher Sohn der Theresia Neumayr geborene, nach Freinberg zuständige Josef Neu¬ mayr bei der diesjährigen Stellung unentschuldigt aus¬ geblieben, und konnte dessen Aufenthaltsort ungeachtet um¬ fassender Erhebungen nicht eruiert werden. Durch seine Mutter soll er von Josef Neumayr, Schneider in Haibach, und dessen Gattin Francisca geborne Straßberger abstammen. Francisca Neumayr soll im Jahre 1866 nach Württem¬ berg ausgewandert sein. Mehr konnte über den Stellungspflichtigen und dessen Familie nicht erhoben werden. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 11. August 1894, Z. 12.937/IV, wird der Auf¬ trag ertheilt, durch entsprechende Umfrage insbesondere bei den Namen „Neumayr“ oder Straßberger tragenden Fami¬ lien dem erwähnten Stellungspflichtigen nachzuforschen und ein allfälliges positives Ergebnis bis 20. September l. J. anher zu berichten. Steyr, am 18. August 1894. Z. 10.433. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und Spitals=Verwaltungen. Warnung vor Spitalsfrequentanten. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 4. August 1894, Z. 11.641, werden die Gemeindevorste¬
3 hungen und Spitalsverwaltungen auf nachbenannte der Simulation verdächtige Spitalsfrequentanten, welche sich unter dem Vorwande verschiedener Krankheiten in vielen Spitälern der österreichisch= ungarischen Monarchie auf¬ nehmen ließen und der Zuständigkeitsgemeinde hiedurch be¬ sonders große Auslagen verursachten, mit der Anweisung aufmerksam gemacht, dass diese Spitalsfrequentanten bei allfälliger Anmeldung nur dann aufzunehmen sind, wenn ihre Krankheit ärztlich constatiert und bescheinigt wurde und dieselbe eine unaufschiebbare Pflege in einem Krankenhause erfordern sollte, sonst aber abzuweisen sind. Es sind dies: Maximilian Drogitz, geboren in Kenesve, 29 Jahre alt, griechisch=orientalisch, Taucher; Albert Lilienberg, geboren in Arad, 30 Jahre alt, ledig, mosaisch, Diener; Svetozar Petrovitz, geboren in Arad, 44 Jahre alt, griechisch orientalisch, Diener; Johann Kovacs, zuständig nach Arad, Witwer, reformiert, Tag¬ löhner; Johann Czerni, geboren in Sobocsin, 32 Jahre alt, ledig, römisch=katholisch, Schuhmachergehilfe; Marie Czermak, geboren in Arad, 21 Jahre alt, römisch=katho¬ lisch, Cassierin; Johann Hönisch, geboren in Arad, 62 Jahre alt, römisch=katholisch, Witwer, Bauzeichner, und Martin Rosenthal, geboren in Arad, 50 Jahre alt, verheiratet, mosaisch, Hausierer. Steyr, am 15. August 1894. Z. 10.575. An sämmtliche Gemeindevorstehungen. Warnung vor Johann Kolar. Johann Kolar aus Sterzing in Tirol gebürtig und nach St. André, Bezirk Windischgraz, zuständig, 27 Jahre alt und Schmied von Profession, verursacht der Zuständig¬ keitsgemeinde durch Herauslockung von Unterstützungen un¬ nütze Auslagen, welche, wenn dem Kolar nicht Einhalt gethan würde, zu bedeutenden Beträgen anwachsen dürsten. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 15. August 1894, Z. 12.989/II., werden die Gemeindevor¬ stehungen auf dieses Individuum mit der Weisung aufmerk¬ sam gemacht, demselben keinerlei Unterstützung zuzuwenden. Steyr, am 19. August 1894. Z. 10.607. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und Spitals=Verwaltungen. Warnung vor dem Spitals-Frequentanten Josef Schiffmann. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 11. August 1894, Z. 12.819/II, treibt sich der im Jahre 1853 geborne, nach Wernstein zuständige, ledige Schmiedgeselle Josef Schiffmann seit mehreren Jahren in verschiedenen Krankenanstalten zumeist Oberösterreichs herum und steht im dringenden Verdachte, die Spitalsverpflegung in unge¬ rechtfertigter Weise in Anspruch zu nehmen. Hiedurch ver¬ ursacht er seiner Heimatsgemeinde bedeutende Auslagen. Die Gemeinde=Vorstehungen und Spitals=Verwal¬ tungen werden auf den Genannten zu dem Zwecke auf¬ merksam gemacht, dass derselbe vor ärztlich sichergestellter Nothwendigkeit nicht in Spitalspflege ausgenommen werde. Steyr, am 20. August 1894. Z. 10.129. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie=Posten-Commanden. Aufhebung der Polizei=Aufsicht der Francisca Weilharter. Mit Bezug auf den h. ä. Erlass vom 14. Mai 1893, Z. 5926, Amtsblatt Nr. 21, wird eröffnet, dass die Polizei¬ Aufsicht über Francisca Weilharter, welche mit 24. No¬ vember d. J. enden sollte, mit heutigem Tage aufgehoben wurde. Steyr, am 18. August 1894. Z. 10.543. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Widerruf. Der Aufenthaltsort des mit dem h. ä. Erlasse vom 19. Juni 1894, Z. 7921, Amtsblatt Nr. 25, zur Aus¬ forschung beschriebenen Adolf Göbel wurde ermittelt. Dies wird behufs Einstellung weiterer Nachforschungen verlautbart. Steyr, am 21. August 1894. Z. 10.476. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 2. August bis 10. August 1894 1. Rauschbrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Ro¬ senau. 2. Rothlauf der Schweine. 650 Ausbruch und Bestehen der Seuche. Bezirk Steyr (Umgebung.): Gemeinde Ternberg, Ortschaft Bäckengraben, Gemeinde und Ortschaft Weißkirchen. Bezirk Wels: Gemeinde Offenhausen, Ortschaften Offenhausen und Stritzing. Steyr, 19. August 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. J 734
Separat-Abdrücke der Kundmachung über die Diehbeschau auf den Eisenbahnen sind für P. T. Viehhändler in der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr um 10 kr. per Stück erhältlich. Daselbst Tager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17) Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15). Bescheinigung (Muster 5 zu § 23) Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung. Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen. Meldebüch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang). Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen=Auszug. Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbehrlichkeits=Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre ... geborenen Stellungspflichtigen. (Muster 6 zu § 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24. Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu § 24.) Vorladung zur Stellung. Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Leumunds=Zeugnisse. Protokoll betreffs Abstellungs=Bewilligungs=Ertheilung. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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