Amtsblatt 1894/32 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 9. August 1894

Z. 9809. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Der angebliche Franz Christmeier, glaublich ehelicher Sohn des Georg Christmeier und der Christine, geborener Wolf, geboren am 28. Jänner 1868 zu Eger in Böhmen, katholisch, lediger Schlosser, wurde mit Urtheil des k. k. Bezirksgerichtes Bezau vom 30. April 1894, Z. 562, wegen Landstreicherei und Bettels zu drei Wochen strengen und verschärften Arrestes verurtheilt und nach erstandener Strafe der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bregenz überstellt. Die zur Feststellung seiner Staatsangehörigkeit, resp. Zuständigkeit gepflogenen Erhebungen führten zu keinem Resultate, nachdem Genannter laut Schreibens des Stadt¬ rathes Eger vom 2. Mai d. J., Nr. 4472, dort weder be¬ kannt, noch heimatberechtigt ist. Derselbe erklärte bei der genannten Bezirkshauptmann¬ schaft, dass sein Vater Taglöhner und seine Mutter Wäscherin seien. Sein Vater habe die Mutter bereits in Eger verlassen und sei, unbekannt wohin, gezogen, während er noch als Kind mit der Mutter nach Rotterdam in Holland gezogen sei, wo die Mutter als Wäscherin sich beschäftigt habe. Dort sei er bis zu seinem 18. Lebensjahre verblieben, habe das Schlosserhandwerk gelernt und sich auch als Taglöhner be¬ schäftigt. Er verstehe und spreche nur deutsch, könne schreiben und lesen, was er von der Mutter gelernt, eine Schule habe er nie besucht. Von Rotterdam sei er durch Hannover, Deutschland und Oesterreich gezogen und sei bei verschiedenen Circusbesitzern als Pferdeknecht bedienstet gewesen, die Namen derselben wisse er jedoch nicht. Seiner Militärpflicht habe er nicht Genüge geleistet. Nach Ansicht der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bregenz sind diese Angaben durchwegs falsch und es wird vielmehr vermuthet, er sei ein entsprungener, gefährlicher Verbrecher. Infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 22. Juli 1894, Z. 11512/II., werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmeri=Posten=Commanden angewiesen, zum Zwecke der Feststellung der Zuständigkeit desselben Erhebungen zu pflegen und über deren Resultat mit der möglichsten Beschleunigung anher Bericht zu erstatten. Die Personsbeschreibung ist folgende: Statur mittel, schlank (1·70); Gesicht oval; Haare braun; Augen grau; Nase: länglich, an der Spitze etwas breit; Mund gewöhnlich; Zähne: gut, fehlt ein oberer Vorderzahn; Besondere Kennzeichen: trägt kurzen, dichten braunen Vollbart und ist am rechten Vorderarme tätowiert mit einer Leier und den Buchstaben F. B.=1890. Kleider: schlechte, abgetragene Hose, braun gestreift; Gilet aus blauem Tuche, Arbeitskittel aus blauer Leinwand, Hut grau, weich; Hemd aus Baumwollstoff, gestreift; Schnür¬ schuhe. Die Tätowierung habe ihm eine Frauensperson, namens Frieda Baumgartner gemacht. Die obigen Buchstaben dürften indes die Anfangsbuchstaben seines richtigen Namens sein. Eine Photographie dieses Individuums liegt bei der k. k. Statthalterei zur Einsichtnahme auf. Steyr, am 1. August 1894. Z. 9869. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Cyrill Urbanek. Die Veranlassung der Ausforschung des am 6. März 1858 geborenen, in Saar, im Bezirke Neustadtl heimatbe¬ rechtigten, stellungspflichtigen Cyrill Urbanek, Sohnes der Eheleute Josef Urbanek, Drechslermeister, und der Antonie Urbanek, geborenen Boskovsky wird angeordnet. Die Eltern des gesuchten Stellungspflichtigen sind bereits vor vielen Jahren gestorben, dieser selbst ist seit jener Zeit von Saar abwesend. Nach den gepflogenen Er¬ hebungen soll er von Beschäftigung Töpfer sein und sich nach Angabe seines Tauspathen, des Drechslermeisters Josef Kohont in Saar, vor mehreren Jahren in der Um¬ gebung von Ungarisch Hradisch aufgehalten haben. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 24. Juli 1894, Z. 11766/IV, werden die Gemeindevor¬ stehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden ange¬ wiesen, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbe¬ sondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufge¬ führt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein allfälliges, positives Resultat der Nachforschung ist zuverlässig bis 10. September l. J. zur h. ä. Kenntnis zu bringen. Steyr, 2. August 1894. Z. 10057. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und Spitals=Verwaltungen. Warnung vor dem Spitals=Frequentanten Willibald Suchy. Der nach Triest zuständige Willibald Suchy hat in den Jahren 1891—92 und 93 zu wiederholtenmalen ver¬ schiedene Spitäler im Königreiche Kroatien und Slavonien aufgesucht, wobei in Anbetracht der Art der Krankheiten, welche Anlass zu seiner Aufnahme gaben, der bereits be¬ stehende Verdacht auf Simulation seitens dieses Individuums neu bestärkt wurde. Nachdem der Heimatsgemeinde Triest durch die häu¬ sige Spitalsbehandlung des Vorgenannten übermäßige Kosten verursacht werden, so werden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 30. Juli 1894, Z. 11643/II, die Gemeindevorstehungen und Spitals=Verwaltungen auf diesen Spitalsfrequentanten mit der Weisung aufmerksam gemacht, den Genannten bei allfälliger Anmeldung nur im Falle unbedingter, ärztlich constatierter und bescheinigter Unab¬ weisbarkeit aufzunehmen, sonst aber zurückzuweisen, even¬ tuell die Anwendung der bestehenden Schubvorschriften wider ihn bei den competenten Behörden anzusprechen. Steyr, am 6. August 1894.

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