Amtsblatt 1894/32 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 9. August 1894

Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 32. 1894. Steyr, am 9. August. Z. 9494. An alle Gemeinde-Vorstehungen betreffend die Widmung und Eintheilung der Assentierten. Es wird hiermit gemäß § 125 der Wehrvorschriften I. Theil kundgemacht, dass auf Grund der Recrutenrepar¬ tition die Widmung und Eintheilung der Assentierten erfolgt ist. Als Recruten für die Landwehr wurden gewidmet: Johann Schallauer L.=Nr. 183 II., Peter Mitterschiffthaler L.=Nr. 185 II., Leopold Bammer L.=Nr. 194 II., Karl Neu¬ mair L.=Nr. 221 II., Johann Buder L.=Nr. 229 II., Josef Fösleitner L.=Nr. 232 II., Josef Winkler L.=Nr. 246 II., Josef Gartner L.=Nr. 256 II., Josef Radhuber L.=Nr. 260 II., Johann Bimmer L.=Nr. 262 II., Johann Kupfer L.=Nr. 280 II., Rudolf Garstenauer L.=Nr. 287 II, Alois Brunnthaler L.=Nr. 304 II., Karl Hortenhuber L.=Nr. 324 II., Alois Blasl L.=Nr. 334II., Engelbert Kronsteiner L.=Nr. 348 II., Fer¬ dinand Waschenegger L.=Nr. 359II., Peter Oberthaler L.=Nr. 398 II., Johann Forstenlechner L.=Nr. 421 II., Ludwig Dorfmayr L.=Nr. 429 II., Leopold Langergraber L.=Nr. 439 II. und Michael Eigruber L.=Nr. 453 II. Die übrigen, mit höheren Los=Nummern noch in der zweiten Altersclasse mit Vorbehalt der Widmung Assentierten, sowie alle in der dritten Altersclasse mit Vorbehalt der Widmung Assentierten wurden als Ueberzählige für die Ersatzreserve gewidmet. Die Eintheilung dieser Ersatzreser¬ visten in das Heer oder in die Landwehr wird jedoch erst bei der Contingents=Abrechnung erfolgen und werden hiebei die sich etwa ergebenden Abgänge im Recruten=Contingente durch Uebersetzung der in der Losreihe zunächst reihenden Ueberzähligen gedeckt werden. Steyr, am 1. August 1894. Z. 10060. An alle hochwürdigen Pfarrämter und die Gemeinde - Vorstehungen. Betreffend die Borarbeiten zur Stellung pro 1895. Die Gemeindevorstehungen werden erinnert, dass sie gemäß § 21, P. 1 der Wehrvorschriften, 1. Theil, behufs Verzeichnung der in das stellungspflichtige Alter treten¬ den Personen, die laut § 15, 1 bis 3, den Gemeinden zu¬ kommenden Matrikelauszüge der 1874 Geborenen, den Ma¬ trikelführern im laufenden Monate zurückzustellen haben. Die hochwürdigen Pfarrämter werden gemäß P. 2 der citierten Gesetzesbestimmung ersucht, die wiedererhaltenen Auszüge nach den inzwischen eingetretenen Veränderungen zu ergänzen und bis Ende October den Gemeinden wieder zu übergeben. Steyr, am 3. August 1894. Z. 9806. An die Gemeindevorstehungen. Frachtbegünstigungen beim Biehsalzbezug. Laut der an das hohe k. k. Finanzministerium gelangten Mittheilung des hohen k. k. Handelsministeriums sind sowohl von Seite der k. k. österreichischen Staatsbahnen, als auch von Seite fast aller bedeutenderen Privatbahnen seit April d. J. namhafte Begünstigungen hinsichtlich der Eisenbahn=Fracht¬ sätze für den Transport von Viehsalz, jedoch vorläufig nur für Sendungen mit dem halben und in noch ausgedehnterem Maße mit dem vollen Ladegewichte des verwendeten Waggons, refpective für Sendungen von mindestens 5000, beziehungs¬ weise 10.000 Kilogramm zugestanden worden. Es wäre daher im größten Interesse der Landwirte gelegen, dass die für diese das Viehsalz ausfassenden Ge¬ meinden, behufs Ausnützung der vorerwähnten, den Bezug des Viehsalzes namhaft verbilligenden Frachtbegünstigungen von der im § 8 der Finanzministerial=Verordnung vom 20. December 1893, V.=Bl. Nr. 57, R.=G.=Bl. Nr. 176, enthaltenen Gestattung des cumulativen Bezuges von Vieh¬ salz einen möglichst ausgedehnten Gebrauch machen. Die Gemeindevorstehungen werden zufolge Statt¬ halterei=Erlasses vom 19. Juli l. J., Z. 11438/I, hierauf besonders aufmerksam gemacht. Steyr, am 5. August 1894.

2 Z. 7187 An die Gemeinde=Vorstehungen. Die hohe k. k. Statthalterei für Oberösterreich hat mit dem Erlasse vom 17. Mai l. J., Z. 7689/IV, die Eröffnung des k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung, Nr. 10889/2636 II a, vom 13. Mai l. J. anher bekanntgegeben, wonach die Zustellung von Einberufungskarten an im Auslande weilende Wehrpflichtige ohne Intervention der k. u. k. Missionen genau nach den Bestimmungen der Wehr=Verordnungen III. Theil, § 26, 3, in allen Fällen einer Einberufung solcher Wehrpflichtigen zu geschehen hat. Es ergeht demnach die Aufforderung, strengstens dafür zu sorgen, dass jeder Wehrpflichtige, welcher um eine Aus¬ landsreisebewilligung ansucht, vorher in der Gemeinde eine stabile Mittelsperson benenne, wie es eben im P. 4 des § 7 der Wehr=Verordnungen, III. Theil, vorgeschrieben erscheint, und es ist diese Mittelsperson im Evidenz=Ver¬ zeichnisse vorzumerken. Weiters ist dafür zu sorgen, dass von solchen im Auslande weilenden Wehrpflichtigen die genauen Adressen bekannt werden und gelegentlich anher mitgetheilt werden, um im Falle einer directen Zusendung von Einberufungs¬ karten dieselben dem Einberufenen auf seine Kosten zu¬ senden zu können. Steyr, am 5. August 1894. Z. 9296. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Choleraärzte. Die sämmtlichen Herren Aerzte find einzuladen, da¬ rüber sich umgehend zu erklären, ob sie geneigt sind, im Falle des Ueberhandnehmens der Cholera außerhalb ihrer Wohnsitze, und zwar: a) im Lande Oberösterreich; b) auch außerhalb in anderen Kronländern sich als Epidemie=Arzt gegen angemessene Entlohnung sich verwenden zu lassen. Die Namen der betreffenden Aerzte sind umgehends anher bekannt zu geben. Steyr, den 30. Juli 1894. Z. 9870. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen betreffend die Uebersetzung der Ursprungs= und Ge¬ sundheitszeugnisse für die Einfuhr von Thieren 2c. nach Serbien. Das hohe k. k. Ministerium des Innern in Wien hat mit dem Erlasse vom 16. Juli d. J., Z. 17115, in Durchführung des Viehseuchen=Uebereinkommens mit Serbien vom 9. August 1892 (R.=G.=Bl. Nr. 106 ex 1893) eröffnet, dass mit Rücksicht auf den Umstand, als die im Artikel 2 gestellten Anforderungen an die Beschaffenheit der Ur¬ sprungs= und Gesundheitszeugnisse für zur gegenseitigen Einfuhr bestimmte Thiere, thierische Rohstoffe und Gegenstände, welche Träger des Ansteckungsstoffes von Thierseuchen sein können, mit jenen Anforderungen sich vollkommen decken, welche im Verkehre nach dem Deutschen Reiche im Viehseuchen=Ueber¬ einkommen vom 6. December 1891 (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) vorgeschrieben sind und lediglich im letzten Satze des 3. Absatzes dieses Artikels durch die Vorschrift: „Bei Thieren ist überdies nachzuweisen, dass die¬ selben vor der Absendung am Herkunftsorte mindestens durch 40 Tage gestanden sind“ ein Mehrerfordernis gegeben ist; mit dem kgl. ungarischen Acker¬ bau=Ministerium die Vereinbarung getroffen wurde, dass die Uebersetzung der gedachten Zeugnisse (Pässe) für derlei österreichische Provenienzen in die serbische Sprache aus¬ schließlich von den königlichen ungarischen Grenzzollämtern an der serbischen Grenze besorgt werde. Bei der Ausstellung dieser Zeugnisse durch die Orts¬ behörden, sowie der Bescheinigung derselben durch die hiezu berufenen Thierärzte erübrigt demnach überhaupt und auch hinsichtlich allfälliger Viehsendungen nach Serbien, außer der besonderen Bedachtnahme auf das oben angeführte Mehrerfordernis, kein von den Vorschriften des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem Deutschen Reiche abweichender Vorgang. Hievon werden die Gemeindevorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 23. Juli 1894, Z. 11642/II, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 3. August 1894. Z. 9871. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung. Nr. 12.075 II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus Vorarlberg und den politischen Bezirken Imst und Landeck in Tirol nach Oberösterreich. Mit Rücksicht auf die in der letzten Zeit zutage ge¬ tretene Ausbreitung der Maul= und Klauenseuche in den politischen Bezirken Imst und Landeck in Tirol und den schon seit längerer Zeit in Vorarlberg (Bregenzer Walde) unterhaltenen Bestand dieser Seuche findet die k. k. Statt¬ halterei im Grunde der Bestimmungen des § 5 des Thier¬ seuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R. G. Bl. Nr. 35) behufs Verhinderung der Einschleppung der Seuche, ins¬ besondere durch Zucht= und Nutzvieh, die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus Vorarlberg und aus den politischen Bezirken Imst und Landeck in Tirol nach Ober¬ österreich bis auf weiteres zu verbieten. Diese Verfügungen treten mit dem Tage der Ver¬ lautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit. Uebertretungen derselben werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R. G. Bl. Nr. 51) geahndet. Linz, am 21. Juli 1894. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 3. August 1894.

Z. 9809. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Der angebliche Franz Christmeier, glaublich ehelicher Sohn des Georg Christmeier und der Christine, geborener Wolf, geboren am 28. Jänner 1868 zu Eger in Böhmen, katholisch, lediger Schlosser, wurde mit Urtheil des k. k. Bezirksgerichtes Bezau vom 30. April 1894, Z. 562, wegen Landstreicherei und Bettels zu drei Wochen strengen und verschärften Arrestes verurtheilt und nach erstandener Strafe der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bregenz überstellt. Die zur Feststellung seiner Staatsangehörigkeit, resp. Zuständigkeit gepflogenen Erhebungen führten zu keinem Resultate, nachdem Genannter laut Schreibens des Stadt¬ rathes Eger vom 2. Mai d. J., Nr. 4472, dort weder be¬ kannt, noch heimatberechtigt ist. Derselbe erklärte bei der genannten Bezirkshauptmann¬ schaft, dass sein Vater Taglöhner und seine Mutter Wäscherin seien. Sein Vater habe die Mutter bereits in Eger verlassen und sei, unbekannt wohin, gezogen, während er noch als Kind mit der Mutter nach Rotterdam in Holland gezogen sei, wo die Mutter als Wäscherin sich beschäftigt habe. Dort sei er bis zu seinem 18. Lebensjahre verblieben, habe das Schlosserhandwerk gelernt und sich auch als Taglöhner be¬ schäftigt. Er verstehe und spreche nur deutsch, könne schreiben und lesen, was er von der Mutter gelernt, eine Schule habe er nie besucht. Von Rotterdam sei er durch Hannover, Deutschland und Oesterreich gezogen und sei bei verschiedenen Circusbesitzern als Pferdeknecht bedienstet gewesen, die Namen derselben wisse er jedoch nicht. Seiner Militärpflicht habe er nicht Genüge geleistet. Nach Ansicht der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bregenz sind diese Angaben durchwegs falsch und es wird vielmehr vermuthet, er sei ein entsprungener, gefährlicher Verbrecher. Infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 22. Juli 1894, Z. 11512/II., werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmeri=Posten=Commanden angewiesen, zum Zwecke der Feststellung der Zuständigkeit desselben Erhebungen zu pflegen und über deren Resultat mit der möglichsten Beschleunigung anher Bericht zu erstatten. Die Personsbeschreibung ist folgende: Statur mittel, schlank (1·70); Gesicht oval; Haare braun; Augen grau; Nase: länglich, an der Spitze etwas breit; Mund gewöhnlich; Zähne: gut, fehlt ein oberer Vorderzahn; Besondere Kennzeichen: trägt kurzen, dichten braunen Vollbart und ist am rechten Vorderarme tätowiert mit einer Leier und den Buchstaben F. B.=1890. Kleider: schlechte, abgetragene Hose, braun gestreift; Gilet aus blauem Tuche, Arbeitskittel aus blauer Leinwand, Hut grau, weich; Hemd aus Baumwollstoff, gestreift; Schnür¬ schuhe. Die Tätowierung habe ihm eine Frauensperson, namens Frieda Baumgartner gemacht. Die obigen Buchstaben dürften indes die Anfangsbuchstaben seines richtigen Namens sein. Eine Photographie dieses Individuums liegt bei der k. k. Statthalterei zur Einsichtnahme auf. Steyr, am 1. August 1894. Z. 9869. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Cyrill Urbanek. Die Veranlassung der Ausforschung des am 6. März 1858 geborenen, in Saar, im Bezirke Neustadtl heimatbe¬ rechtigten, stellungspflichtigen Cyrill Urbanek, Sohnes der Eheleute Josef Urbanek, Drechslermeister, und der Antonie Urbanek, geborenen Boskovsky wird angeordnet. Die Eltern des gesuchten Stellungspflichtigen sind bereits vor vielen Jahren gestorben, dieser selbst ist seit jener Zeit von Saar abwesend. Nach den gepflogenen Er¬ hebungen soll er von Beschäftigung Töpfer sein und sich nach Angabe seines Tauspathen, des Drechslermeisters Josef Kohont in Saar, vor mehreren Jahren in der Um¬ gebung von Ungarisch Hradisch aufgehalten haben. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 24. Juli 1894, Z. 11766/IV, werden die Gemeindevor¬ stehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden ange¬ wiesen, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbe¬ sondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufge¬ führt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein allfälliges, positives Resultat der Nachforschung ist zuverlässig bis 10. September l. J. zur h. ä. Kenntnis zu bringen. Steyr, 2. August 1894. Z. 10057. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und Spitals=Verwaltungen. Warnung vor dem Spitals=Frequentanten Willibald Suchy. Der nach Triest zuständige Willibald Suchy hat in den Jahren 1891—92 und 93 zu wiederholtenmalen ver¬ schiedene Spitäler im Königreiche Kroatien und Slavonien aufgesucht, wobei in Anbetracht der Art der Krankheiten, welche Anlass zu seiner Aufnahme gaben, der bereits be¬ stehende Verdacht auf Simulation seitens dieses Individuums neu bestärkt wurde. Nachdem der Heimatsgemeinde Triest durch die häu¬ sige Spitalsbehandlung des Vorgenannten übermäßige Kosten verursacht werden, so werden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 30. Juli 1894, Z. 11643/II, die Gemeindevorstehungen und Spitals=Verwaltungen auf diesen Spitalsfrequentanten mit der Weisung aufmerksam gemacht, den Genannten bei allfälliger Anmeldung nur im Falle unbedingter, ärztlich constatierter und bescheinigter Unab¬ weisbarkeit aufzunehmen, sonst aber zurückzuweisen, even¬ tuell die Anwendung der bestehenden Schubvorschriften wider ihn bei den competenten Behörden anzusprechen. Steyr, am 6. August 1894.

4 Z. 9465. An sämmtliche Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Einstellung der Ausforschung des Johann Bernert. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 15. Juli 1894, Z. 11.104, ist Johann Bernert am 13. Mai 1873 in Wien gestorben. Die mit h. ä. Erlasse vom 22. Mai 1894, Z. 6647, Amtsblatt Nr. 22, angeordnete Ausforschung wird sohin eingestellt. Steyr, am 1. August 1894. Z. 9567. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Nachdem die Identität der am 14. Mai unterhalb Grein angeschwemmten Leiche festgestellt wurde, so wird die mit h. ä. Erlass vom 9. Juni 1894, Z. 7437, Amtsblatt Nr. 24, angeordnete Ausforschung eingestellt. Steyr, 1. August 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben 2c. in schönster kalligraphischer Ausführung liefert billigst die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Gut gummierte Siegelmarken für die löbl. Gemeindevorstehungen und Ortsschulräthe sind in obiger Buchdruckerei und Lithographie zu haben. Lager aller Gattungen Schuldrucksorten für löbl. Ortsschulräthe und Schulleitungen. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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