2 Der Gemeindevorstehung steht es frei, sofort mit den erwähnten Herren Gemeindeärzten über eine jährliche Pau¬ schalsumme übereinzukommen oder die Bemessung derselben dem oberösterreichischen Landesausschusse zu überlassen. Ein solches Reisepauschale entfällt selbstverständlich bei der Gemeinde Kremsmünster Markt, in der keine Entfernun¬ gen über eine halbe Stunde von der Wohnung des Arztes bestehen. Für die öffentlichen Impfungen wird wie bisher der Impfer aus dem Landesfonde und für Verrichtung im directen Auftrag der k. k. Behörden werden die Gemeinde¬ ärzte vom Staatsschatze entlohnt werden. Die Constituierung der Sanitätsgemeinden und Wahl der Gemeindeärzte sammt der Festsetzung der Entlohnung derselben kann daher sofort in nachstehenden Gemeinden vorgenommen werden: Bad Hall, Garsten, Kremsmünster Markt, St. Marien, Pfarrkirchen, Reichraming, Ried, Ternberg, Thanstetten, St. Ulrich und Wartberg. Bezüglich der Selbständigkeit der Gemeinden Neu¬ hofen, Gaflenz und Weyer ist die Genehmigung der hohen k.k. Statthalterei abzuwarten; ebenso bezüglich der hieramts vorgeschlagenen Cumulierung der übrigen Gemeinden zu Sanitätsgemeinden. Schließlich bemerke ich, dass bei der Entlohnung der Gemeindeärzte in den cumulierten Gemeinden nach dem gleichen Prinzipe vorzugehen sein wird, nämlich es ist eine Summe per Kopf und Jahr der Bevölkerung als Basis anzunehmen. Gemeinden, welche bereits aus Landesmitteln eine Subvention für den Arzt bisher bezogen haben und auch fernerhin beanspruchen, und solche, welche in Hinkunft eine Subvention für nothwendig halten, haben sich mit ihren Ansuchen neuerdings an den Landesausschufs zu wenden. Steyr, 28. Juli 1894. Z. 9808. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und Spitals-Verwaltungen. Warnung vor dem Spitals =Frequentanten Karl Hofer. Zu Folge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 23. Juli 1894, Z. 10478/II., hat der 19 Jahre alte, in Linz geborene und nach Hellmonsoedt zuständige Tischler¬ gehilfe Karl Hofer seiner Zuständigkeitsgemeinde durch Reise¬ vorschüsse, Kleidungskostenersätze, Verpflegungskosten und dergleichen schon wiederholt bedeutende Auslagen verursacht. Derselbe ist ledigen Standes, katholisch, mittlerer Statur, hat ovales Gesicht, schwarze Haare, braune Augen und sonst keine besonderen Kennzeichen. Da bei dem Umstande, als Karl Hofer sich als arbeits¬ scheues Individuum erweist und ein Vagantenleben führt, die begründete Befürchtung besteht, dass derselbe auch in Hinkunft seiner Heimatsgemeinde solche Auslagen verursachen wird, sich auch außerhalb des Bezirkes und zwar in Ober¬ und Niederösterreich und in Steiermark herumtreibt, werden die Gemeindevorstehungen und Spitalsverwaltungen ange¬ wiesen, zu veranlassen, dass derselbe nicht ohne zwingende Noth in einem Spitale Aufnahme finde, und dass dem Ge¬ nannten keine Reisevorschüsse 2c. ausgefolgt werden, derselbe vielmehr in die Heimatsgemeinde abgeschoben werde. Steyr, am 31. Juli 1894. Z. 9811. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen Zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 17. Juli bis 26. Juli 1894. 1. Rotz der Pferde. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Umgebung): Gemeinde und Ortschaft Alberndorf. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch, Bestehen und Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Umgebung): Gemeinde und Ortschaft Kronsdorf; Gemeinde Lorch, Ortschaft Volkersdorf. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde und Ort¬ schaften Wartberg; Gemeinde Weyer, Ortschaft Nach der Enns. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Vöcklamarkt. Bezirk Wels: Gemeinde St. Agatha, Ortschaft Schabertsberg; Gemeinde Offenhausen, Ortschaft Sittenthal. Steyr, am 1. August 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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