Amtsblatt 1894/29 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 19. Juli 1894

4 lassen. Dieses Individuum war unter dem bezeichneten falschen Namen bereits in den k. k. Strafanstalten Suben und Pilsen in Strafhaft und wurde mit Urtheil des k. k. Kreisgerichtes Ried vom 19. October 1884 als angeblicher Ausländer aus Cisleithanien abgeschafft (Central=Polizei=Blatt, October 1884 Nr. 32, Beil. z. C. P. B. Nr. 74) derzeit verbüßt derselbe in Steyr eine wegen Uebertretung nach § 320 f. St.=G. über ihn verhängte einmonatliche Arreststrafe. Da es nicht ausgeschlossen ist, dass Johann Blaha auch in Hinkunft unter falschem Namen herumziehen wird, werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden auf dieses Individuum unter Mittheilung nachstehender Personsbeschreibung aufmerksam gemacht: Johann Blaha ist von kleiner Statur, 146½ Cim. groß, untersetzt, hat ein breites Gesicht, hohe Stirne, braune weißgemengte Haare, gute Zähne; derselbe trägt derzeit einen blonden Schnurrbart und einen braunen, ziemlich langen Vollbart; die Haltung des Genannten ist etwas vorgebeugt. Steyr, 16. Juli 1894. Z. 9113. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und Krankenhaus=Verwaltungen. Warnung vor der Spitals- Frequentantin Aloisia Rasch. Die im Jahre 1857 geborne, ledige Dienstmagd Aloisia Rasch aus Seitendorf, Bezirk Freudenthal in Schlesien, zieht in der ganzen Monarchie bestimmungslos umher, lässt sich, Krankheiten simulierend, in verschiedenen Spitälern aufnehmen, und verursacht so der Gemeinde Seiten¬ dorf große Kosten. Aloisia Rasch ist römisch=katholischer Religion und von mittlerer Statur, hat ovales Gesicht, braune Augen, pro¬ portionierte Nase und eben solchen Mund, gesunde Zähne, braunes Haar und keine besonderen Kennzeichen. Infolge h. Statthalterei=Erlasses vom 11. Juli 1894, Z. 10.761/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen und Krankenhaus=Verwaltungen auf die Genannte zu dem Zwecke aufmerksam gemacht, damit dieselbe vor ärztlich sicher¬ gestellter Nothwendigkeit nicht in die Spitalspflege über¬ nommen, sondern vielmehr nach Maßgabe der Umstände der schubpolizeilichen Behandlung unterzogen werde. Steyr, den 16. Juli 1894. Z. 8989. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Johann Dobernig. Zufolge Erlasses der hohen k k. Statthalterei vom 5. Juli 1894, Z. 10445, wird die Ausforschung des am 12. October 1871 zu St. Vincenz geborenen, nach Ettendorf, im Bezirke Wolfsberg heimatberechtigten Johann Dobernig, welcher seiner Stellungspflicht im Jahre 1894 nicht entsprochen hat, angesucht. Dobernig hat am 7. Februar 1894 von Stubenberg aus im Wege der k. k. Bezirkshauptmannschaft Hartberg bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg um die Be¬ willigung angesucht, sich in Weiz der Stellung unterziehen zu dürfen, was demselben auch gestattet wurde. Die be¬ zügliche, unterm 16. Februar d. J., Z. 5201, erflossene Er¬ ledigung konnte dem Manne jedoch weder durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Hartberg, noch durch die k. k. Be¬ zirkshauptmannschaft Weiz zugestellt werden. Nach den gepflogenen Erhebungen ist Johann Dobernig bei der Theatertruppe Peterka, die das Passionsspiel zur Aufführung bringt, bedienstet und unbekannten Aufenthaltes. Eine Personsbeschreibung des Stellungspflichtigen kann nicht gegeben werden, da demselben seitens der k. k. Be¬ zirkshauptmannschaft Wolfsberg nie ein Reisepass und von seiner Zuständigkeitsgemeinde weder ein Arbeitsbuch, noch ein sonstiges Document ausgestellt wurde, auch keine An¬ verwandten existieren, die entsprechende Auskunft zu geben in der Lage wären. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge ge¬ leistet hat, oder gestorben ist. Ein allfälliges positives Resultat der Erhebungen ist bis 20. August l. J. anher zu berichten. Steyr, am 13. Juli 1894. Z. 9022. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des entwichenen Zwänglings Franz Kaltenbrunner. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 5. Juli 1894, Z. 10.568, hat die Direction der Landes=Zwangsarbeits=Anstalt in Laibach mit der Note vom 30. Juni l. J., Z. 882, mitgetheilt, dass am 30. Juni 1894 vormittags 9 Uhr von der in Aßling detachierten Zwäng¬ lingsabtheilung der mit dem Statthalterei=Erlasse vom 25. Juli 1893, Z. 11.365/II, notionierte, seit 14. Sep¬ tember 1893 detenierte, 41 Jahre alte Taglöhner aus Weyer, im politischen Bezirke Steyr, Kaltenbrunner Franz, entwichen ist. Derselbe ist großer Statur, schlanken Körperbaues, hat ovales Gesicht, schwarzbraune Haare, gewöhnliche Stirne, braune Augen und Augenbrauen, proportionierten Mund und Nase, ovales Kinn, keine besonderen Kennzeichen und spricht deutsch. Bekleidet ist Kaltenbrunner mit Zwänglingszwilch¬ montur, als: Rock, Hose, Weste, Hemd, Gattie, Schuhen, Strümpfen und Strohhut. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, den Flüchtling auszuforschen und im Auf¬ greifungsfalle sofort in die genannte Zwangsarbeits=Anstalt einzuliefern. Steyr, am 13. Juli 1894.

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