Amtsblatt 1894/28 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 12. Juli 1894

Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 28. 1894 Steyr, am 12. Juli. Z. 8778. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Organisierung der Sanitäts-Gemeinden. Auf Grund des Personalstandes der dermalen im Bezirke zu Gebot stehenden Aerzte ergibt sich, dass die Gemeinden Bad Hall, Garsten, Kremsmünster Markt, St. Marien, Neuhofen, Reichraming, Ternberg, Thanstetten, St. Ulrich, Wartberg und Pfarrkirchen in der Lage sind, je einen eigenen Arzt in der Gemeinde ansässig zu haben und somit auch je eine eigene Sanitäts=Gemeind derart zu bilden, dass die Grenzen der Sanitäts= und poli¬ tischen Ortsgemeinde zusammenfallen. Wie ich dem herabgelangten Erlasse der hohen k. k. Statthalterei Linz vom 4. Juli l. J., Z. 9547 und 7541, entnehme, dürfte auch hohenorts sowie seitens des obderenn¬ sischen Landesausschusses gegen die Constituierung dieser ge¬ nannten Sanitäts=Gemeinden ein Anstand nicht obwalten. Hingegen wurde seitens der hohen k. k. Statthalterei bemerkt, dass sie nicht umhin könne, gegen die Constituierung von selbständigen Sanitäts=Gemeinden dort sich auszu¬ sprechen, wo dermalen ein eigener Arzt nicht zur Ver¬ fügung steht. Demzufolge fordere ich im Sinne des erwähnten hohen Erlasses diese Gemeinde=Vorstehungen, sowie die Vor¬ stehungen jener Gemeinden, die zwar eigene Aerzte haben, an welche jedoch sich andere behufs Bildung gemeinsamer Sanitäts=Gemeinden anschließen sollen, auf, sich umgehend anher zu äußern, ob sie den unten angeführten Entwürfen einer Vereinigung ihre Zustimmung geben, eventuell ihre dagegen obwaltende Bedenken anher bekannt zu geben. Die Gemeinden Alhaming und Puking hätten eine Sanitäts=Gemeinde zu bilden und sich den zweiten Arzt in Neuhofen als Sanitätsarzt zu wählen. Eberstallzell kann mit Ried, Piberbach mit Kematen, Rohr mit Kremsmünster Land, Lausa mit Losenstein, Egen¬ dorf mit Sipbachzell je eine Sanitäts=Gemeinde bilden. Die Gemeinden Aschach, Weißkirchen, Neustift, in welcher sich früher oder später wieder ein eigener Arzt nieder¬ lassen könnte, haben dermalen sich an eine benachbarte Ge¬ meinde anzuschließen, u. zw. wird es sich empfehlen, wenn Aschach mit Sierning, Weißkirchen mit Sipbachzell, Neustift mit Großraming sich verbinden würde. Gaflenz könnte eine eigene Sanitätsgemeinde bilden, wenn sie den zweiten Arzt in Weyer als Gemeindearzt sich wählen würde. Die Vereinigung von Gleink mit Losensteinleiten würde selbstverständlich genehmigt werden. Sollte sich durch die Neuanmeldung von Aerzten die Creierung von neuen selbständigen Sanitätsgemeinden als wünschenswert ergeben, so ist für solche Abänderungen in der Bestimmung des § 3 der Landesgesetzgebung hinlänglich bereits vorgesehen. Steyr, am 6. Juli 1894. Z. 8616. An alle Gemeinde- Vorstehungen mit Ausnahme von Sipbachzell, Pucking, Pfarrkirchen, Losensteinleiten und Aschach. Bereinskataster. Mit diesem Amtsblatte erhalten die Gemeindevor¬ stehungen eine entsprechende Anzahl Formulare behufs Vervollständigung des h. ä. Vereinskatasters mit dem Auf¬ trage, die einzelnen Rubriken durch die Vorstände der be¬ treffenden Vereine ausfüllen zu lassen und diese Formulare sodann wieder binnen 14 Tagen anher vorzulegen. Auch sind die Herrn Vereinsvorstände im h. ä. Namen zu ersuchen, ein Druckexemplar der Statuten zum h. ä. Amtsgebrauche anher zu übersenden. Steyr, 4. Juli 1894. Z. 8859. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Choleragefahr. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei Linz vom 6. Juli 1894, Z. 10.725/V, wird den Gemeindevor¬ stehungen Nachstehendes eröffnet. Die zunehmende Verbreitung der Cholera in Russ¬ land, an welcher nach den öffentlichen Bekanntmachungen daselbst insbesondere die Gouvernements Plock, Warschau, Radom und das an Galizien grenzende Gouvernement Kilce verseucht sind, sowie die sporadischen Cholerafälle, welche neuerlich nach dem Erlöschen der Cholera in den Bezirken Bors¬ czow, Husiatyn, Nisko und Tarnobrzeg in Galizien und

2 Kotzmann in der Bukowina, im Bezirke Zaleszckyki in Ga¬ lizien aufgetreten sind, sind mit Rücksicht auf die einge¬ tretene, der Choleraverbreitung günstigere, heiße Jahreszeit eine ernste Mahnung, allerwärts auf der Hut zu sein, um Einschleppungen der Cholera zu verhüten, auftauchende Ein¬ zelnerkrankungen sofort in Erfahrung zu bringen und mit dem vollen Aufgebote der stets in Bereitschaft zu haltenden Kräfte und Hilfsmittel auf der Stelle zu ersticken sowie alle Quellen und Verbreitungswege der Cholera zu ver¬ folgen und unschädlich zu machen. Da das Verbot der Einfuhr von gebrauchter Bett¬ wäsche, getragenen Kleidungsstücken (Gebrauchseffecten), be¬ nütztem Bettzeug, Hadern und Lumpen aus Russland im Sinne der Dresdner=Convention noch fortbesteht, so wird die strenge Ueberwachung der Beobachtung dieses Verbotes in Erinnerung gebracht und angeordnet, dass die sanitätspo¬ lizeiliche Ueberwachung des Gesundheitszustandes der aus Russland im Inlande eintreffenden Personen durch 5 Tage, vom Tage der Grenzüberschreitung an gerechnet, behufs so¬ fortiger Entdeckung einer Erkrankung an Cholera am Auf¬ enthaltsorte und daher auch die Pflicht der Anzeige des Eintreffens solcher Reisenden wieder einzutreten habe. Den Gemeindevorstehungen werden insbesondere die Vor¬ schriften über das Meldungswesen und über die Pflicht zur Anzeige verdächtiger Erkrankungen neuerdings zur genauesten Darnachachtung in Erinnerung gebracht. Steyr, am 10. Juli 1894. Z. 8790. ehungen. An sämmtliche Gemeind Nachstehend wird den Gemeindevorstehungen eine Kund¬ machung der k. k. n. ö. Statthalterei, betreffend militärische Uebungen auf der Donau, zur Kenntnisnahme und even¬ tuellen Verständigung der bekannten Schiffahrtsgewerbetrei¬ benden mitgetheilt. Steyr, am 9. Juli 1894. Zur n. ö. St., Z. 49.614, ex 1894. Kundmachung. Das k. u. k. Reichs=Kriegs=Ministerium hat die Ver¬ legung des Pionnier=Bataillons Nr. 11 aus Przemysl nach Preßburg zum Zwecke der Detailausbildung im Wasserdienste angeordnet. Die Uebungen dieses Bataillons finden eventuell gleichzeitig mit jenen des k. u. k. Pionnier=Bataillons Nr. 1 in Preßburg in der Zeit von Mitte Juli bis Mitte August 1894 an nachstehenden Plätzen statt: „Oberhalb Preßburg an beiden Ufern in der Höhe des israelitischen Friedhofes, unterhalb Preßburg bei der Brenner=Insel.“ Die Vornahme der Uebungen beim israelitischen Fried¬ hofe wird durch Aufhissen einer rothen Fahne am rechten Ufer bei den Griechenauer=Mühlen und Aufstellung eines Hornisten signalisiert. Der Hornist hat jedes thalfahrende Schiff oder Floß durch das Signal „Habt acht“ aufmerksam zu machen. Der Uebungsplatz bei der Brenner=Insel ist fast voll¬ ständig durch den Brenner=Sporn und das seit zwei Jahren bestehende Parallelwerk gedeckt. Wien, 30. Juni 1894. Z. 8624. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor Erasmus Kovacic. Laut Erlass der hohen Statthalterei Linz vom 29. Juni l. J., Z. 10037/II., treibt sich der nach Nasenfuss zustän¬ dige Erasmus Kovacic beschäftigungslos herum und lässt sich auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Unterstützungen ver¬ abfolgen, wodurch derselben große Auslagen erwachsen. Erasmus Kovacic ist in Nasenfuss geboren und eben¬ dahin zuständig, ist seines Zeichens Schneider, 43 Jahre alt, ledig, mittelgroß, hat ein längliches Gesicht, braune Augen, dunkelbraune Augenbrauen, eine größere Nase, gleich¬ mäßige Lippen, schwarze Haare, vollständige Zähne, trägt Schnurrbart und hat keine besonderen Kennzeichen. Die Gemeindevorstehungen werden beauftragt, das Geeignete zu verfügen, dass das genannte Individuum mit keinerlei Geldunterstützung auf Kosten seiner Heimatsgemeinde betheilt, vielmehr nach Maßgabe der Umstände nach den Schubvorschriften behandelt werde. Steyr, 5. Juli 1894. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Amtserinnerung. Die von den Hebammen geführten Geburtstabellen vom 1. Halbjahr 1894 sind zu sammeln, den Herren Local¬ ärzten zur Einsicht und eventuellen Richtigstellung zu unter¬ breiten und bis 1. k. M. anher vorzulegen. Steyr, den 10. Juli 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. I. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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