4 7) Der Besuch der Kinder ist regelmäßig nur am ersten Sonntage des Monates erlaubt; aus der Ferne zu gereisten Angehörigen werden gerne Ausnahmen gewährt. Im Interesse der Kinder wird dringend gebeten, die Besuche möglichst selten zu machen. Ein Ausgang mit An¬ gehörigen, Gegenbesuche, Reisen in die Heimat sind aus geschlossen; in besonders berücksichtigenswerten Fällen kann eine Nachsicht zugestanden werden, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass eine Begleitung des Kindes von Seite einer vorgesetzten Person nach den Verhältnissen der Anstalt möglich ist. Den Kindern soll von Besuchern nichts gegeben werden, Geschenke für ein Kind müssen zu Handen der Vorstehung geschehen. Bitten um Esswaren mögen von Seite der An¬ gehörigen nie Berücksichtigung finden; die Vorstehung behäl sich das Recht vor, unter Umständen auch andere Kinder von geschenkten Esswaren zu betheilen. 8) Die ein= und ausgebenden Briefe unterliegen der Einsicht der Vorstehung. Z. 8024. An die an der Enns gelegenen Gemeinden. Nachstehende Kundmachung betreffend die Sicher¬ heits=Vorkehrungen anlässlich der Brückenschlags¬ übungen des Pionnier=Bataillons Nr. 6 und 12 is infolge Statthalterei Erlasses vom 19. Juni l. J., Z. 9554/VI nach Möglichkeit zu verlautbaren Steyr am 22. Juni 1894. Kundmachung. Nachdem in der Zeit vom 11. Juli bis 11. August 1894 nebst den gewöhnlichen Brückenschlagübungen des Pionnier=Bataillons Nr. 6 die praktischen Uebungen in Kriegsbrückenschlage des Pionnier=Bataillons Nr. 12 und zwar circa 1000 Schritte stromabwärts der Eisenbahnbrücke bei Krems beginnen, werden für den Schiffsverkehr auf der Donau zunächst Krems nebst den mit der hierortigen Kund¬ machung vom 26. März 1894, Z. 22.935, angeordneten Maßnahmen noch folgende Sicherbeitsvorkehrungen getroffen um einerseits einen ungestörten Fortgang der Uebungen zu ermöglichen, anderseits Collisionen zwischen den übender Abtheilungen und den passierenden Schiffen zu vermeiden Vom 11. Juli bis 11. August 1894 wird circa 2000 Schritte stromabwärts der Kremser Eisenbahnbrücke an allen Vor= und Nachmittagen, an welchen Uebungen im Kriegs¬ brückenschlage stattfinden, eine Stromwache am linken Ufe¬ der Donau aufgestellt. auf Diese Stromwache wird die Gegenzüge derauf merksam machen, dass weiter stromaufwärts am linke Donauufer Uebungen im Kriegsbrückenschlage stattfinden un dass bis zur Beendigung derselben ein Passieren des linker Donauufers nicht zulässig ist. Für die stromabwärts fahrenden Schiffe ist keine nach Stromwache aufgestellt und haben sich diese Schiffe Passieren der Kremser Eisenbahnbrücke in der Zeit von 11. Juli bis 11. August mehr an das rechte Donauufer zu halten. Wien, am 15. Juni 1894. Von der k. k. u. ö. Statthalterei Z. 7815. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Stellungsflüchtling Itzig Leib Süsswein Die hohe k. k. Statthalterei in Linz hat mit dem Erlasse vom 10. Juni l. J., Z. 8957/IV, die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1871 geborenen, in Turke heimatberechtigten stellungspflichtigen Itzig Leib Süsswein, welcher auf Grund der Bestimmungen des § 101 der Wehr¬ Vorschrift, I. Theil, zur Vorführung vor die Ueberprüfungs¬ Commission bestimmt worden war, jedoch weder zur Ueber prüfung, noch zur regelmäßigen Stellung im laufenden Jahre erschienen ist, angeordnet. Derselbe dürfte sich in einer Ortschaft im Königreiche Ungarn aufhalten Die näheren anher gelangten Daten über den Stellungs¬ pflichtigen lauten: Geburtsjahr: 1871, Religion: mosaisch, Größe: 165 cm, Gesicht: länglich, dunkel, Augen: dunkel Nase: länglich, Haare: schwarz, Mund: proportioniert Bart: dunkelbrauner Haarwuchs, Gebrechen: Blähhals, schiefstehendes Becken, flachbrüstig. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten Commanden werden hievon mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, nach dem gegenwärtigen Aufenthaltsorte des gedachten Stellungsflüchtlings Nachforschungen einzu¬ leiten, im Eruierungsfalle die zwangsweise Abstellung des selben an die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Turka zu veranlassen und das allfällige positive Resultat dieser Nach forschungen bis 20. August 1894 anher zu berichten Steyr, am 16. Juni 1894. Z. 7631. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Einstellung der Ausforschung des Rudolf Schitting. Mit Bezug auf den h. ä. Erlass vom 17. April 1894, Z. 5282, Amtsblatt Nr. 16, wird die Ausforschung des am 2. Juni 1872 gebörenen Rudolf Aleksa auch Schitting eingestellt, nachdem sich der Genannte in Salzburg aufhält. Steyr, 19. Juni 1894. Z 7632. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen Eröffnung eines neuen Spitales in Serajewo Laut einer an das hohe k. k. Ministerium des Innerr gelangten Mittheilung des gemeinsamen Reichsfinanzmi¬ nisteriums ist in Serajewo ein neues öffentliches Landes¬ spital nach dem Pavillon=System unter Berücksichtigung der modernen Fortschritte in der öffentlichen Spitalspflege erbaut und mit allen zur öffentlichen Krankenpflege erforderlichen Einrichtungen ausgestattet worden, und dürfte dieses Spita im Monate Juli l. J. eröffnet werden Bis dahin bleibt das bisherige öffentliche Kranken¬ haus „Vakufspital“ in unverändertem Betriebe, wird jedoch nach Eröffnung des neuen öffentlichen Landesspitales zu einer Beobachtungsstation für Geisteskranke adaptirt werder und einen Adnex des neuerrichteten Spitales bilden
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2