Amtsblatt 1894/25 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 21. Juni 1894

starker Statur, hat schwarze Haare und Augen, längliches, ziemlich intelligentes Gesicht, die vorderen Zähne fehlen ihm theilweise, er trägt Schnurrbart, spricht deutsch und flovenisch und weist sich mit einem Heimatscheine ddto. Feistritz von 28. Mai 1881, Z. 28, aus. ###en Steyr, den 12. Juni 1894. Z. 7483. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Verpflegskosten in den öffentlichen Humanitäts- Anstalten Galiziens. Zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 4. Juni 1894, Z. 8113/II, bringe ich nachstehenden Aus¬ weis der für das Jahr 1894 in den Heilanstalten Galiziens festgestellten Verpflegstaxen zur Kenntnis der Gemeinde¬ Vorstehungen Ausweis die für die allgemeinen öffentlichen Krankenhäuser über Galiziens pro 1894 bemessenen Verpflegskosten. Krankenhaus in Biala für Erwachsene 57 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 30 kr. — Krankenhaus in Bochnig für Erwachsene 51 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 30 kr. — Krankenhaus in Brody für Erwachsene 50 kr.; für Kinden unter 7 Jahren 30 kr. — Krankenhaus in Brzezany für Erwachsene 56 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 30 kr Krankenhaus in Drohobycz für Erwachsene 53 kr.; fü Kinder unter 7 Jahren 28 kr. — Krankenhaus in Jaslo für Erwachsene 50 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 25 kr. — Krankenhaus in Kolomea für Erwachsene 48 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 25 kr. — Krankenhaus in Krakau für Erwachsene a) Krankenabtheilung und Gebäranstal 1. Classe 2 fl. 50 kr., 2. Classe 1 fl. 25 kr., 3. Classe 63 kr.; b) Abtheilung für Lustseuche und Geisteskranke 1. Classe Kranken¬ 3 fl., 2. Classe 1 fl. 60 kr., 3. Classe 80 kr. — haus in Kulparkow (Landes=Irrenanstalt) für Erwachsen 1. Classe 3 fl., 2. Classe 1 fl. 50 kr., 3. Classe 80 kr. Krankenhaus in Lemberg (Landes=Anstalt) für Erwachsen 1. Classe 3 fl., 2. Classe 1 fl. 50 kr., 3. Classe 80 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 40 kr. — Krankenhaus in Neu¬ Sandec für Erwachsene 53 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 30 kr. — Krankenhaus in Podhajce für Erwachsene 53 kr.; — für Kinder unter 7 Jahren 30 kr. Krankenhaus in Przemysl für Erwachsene 45 kr.; für Kinder unter 7 Jahrer — Krankenhaus in Rzeszow für Erwachsene 51 kr.; 24 kr — Krankenhaus in für Kinder unter 7 Jahren 28 kr. Sambor für Erwachsene 56 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 28 kr. — Krankenhaus in Sanok für Erwachsene 60 kr. — für Kinder unter 7 Jahren 30 kr Krankenhaus in Seiatyn für Erwachsene 55 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 30 kr. Krankenhaus in Sokal für Erwachsene 52 kr. — — für Kinder unter 7 Jahren 30 kr. Krankenhaus in Stanislau für Erwachsene 48 kr.; für Kinder unter — Krankenhaus in Stryj für Erwachsene Jahren 30 kr. 60 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 35 kr. — Krankenhaus in Saybusch (Zyurec) für Erwachsene 52 kr.; für Kinden unter 7 Jahren 30 kr. — Krankenhaus in Tarnopol fü Erwachsene 47 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 26 kr. Krankenhaus in Tarnow für Erwachsene 48 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 28 kr. — Krankenhaus in Wadowice fü Erwachsene 56 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 30 kr. Krankenhaus in Zaleszezyke für Erwachsene 49 kr.; für 3 Kinder unter 7 Jahren 25 kr. — Krankenhaus in Zloczow für Erwachsene 48 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 25 kr. Krankenhaus in Zolkiew für Erwachsene 50 kr.; für Kinder unter 7 Jahren 25 kr. Steyr, 11. Juni 1894 7633. 3. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Hebamme Eder Marie diplomverlustig erklärt. Mit dem rechtskräftigen Erkenntnisse des k. k. Landes¬ gerichtes in Strafsachen Wien vom 5. April 1894, Z. 13.250, wurde die im IV. Bezirke, Große Neugasse 36 wohnhafte diplomierte Hebamme Marie Eder, wegen des Verbrechens der Mitschuld an der Abtreibung der Leibesfrucht nach §§ 5 und 144 St.=G. zu fünf Monaten schwerem Kerker verurtheilt. Infolge dieser Verurtheilung ist die genannte Hebamme gemäß § 26 lit. b St.=G. und nach den Bestimmungen der Strafgesetznovelle vom 15. November 1867, R.=G.=Bl. Nr. 131, ihres Diploms und des Rechtes zur weiteren Ausübung der Hebammenkunst verlustig geworden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Juni 1894 Z. 8920/V, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, den 15. Juni 1894. 0 Z. 7630. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Karl Steinkellner. Die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 187: in Hüttenberg im Bezirke St. Veit geborenen, nach Reichen¬ fels im Bezirke Wolfsberg heimatberechtigten, stellungs¬ pflichtigen Hutmachergehilfen Karl Steinkellner, welcher zur diesjährigen Hauptstellung nicht erschienen ist, wird angeordnet Ueber dessen Aufenthalt weiß selbst dessen Mutten Maria Steinkellner, verehelichte Stranner in Hüttenberg onst keine Auskunft zu geben, als das ihr Sohn Karl Steinkellner am 24. September 1893 sich von Hüttenberg nach Steiermark begeben haben dürfte; seit jener Zeit hat sie von ihm keine Nachricht erhalten Karl Steinkellner ist von mittlerer Größe, hat starker Körperbau, ovales Gesicht, blasse Gesichtsfarbe, blonde Haare blonde Augenbrauen, graue Augen, proportionirte Nase und Mund, gute Zähne und trägt blonden Schnurrbart. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden beauftragt, die bezüglichen Nach¬ orschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzu¬ leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist Ueber ein allfälliges, positives Resultat ist bis 20. August anher zu berichten. Steyr, 13. Juni 1894.

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