2 versehenen Stoffrocke, einer dem Stoffe des Rockes ähnlichen Weste, weißen baumwollenen Socken, wovon einer mit den Buchstaben „F. P. Nr. 4“ rothgemärkt ist; schwarzledernen spitzigen Stiefletten mit Kappen und an der Seite mit einer Reihe schwarzer Knöpfe. Um die Mitte hatte die Leiche einen Leibriemen und einen Hosenträger. In der Hosentasche waren zwei weiße Sacktücher, eines aus Kattun mit rothen Streifen an den Rändern, das andere mit Spitzen und rother Märke „Aus Liebe.“ Ferner ein Geldtäschchen mit Messingschließe, in welchem sich ein Kofferschlüssel und ein Geldbetrag von 71 kr. befanden An der linken Brustseite des Rockes befindet sich ein Schlüpfchen zum Anhängen einer Decoration. Das Alter der Leiche ist zwischen 30 und 40 Jahren und dürfte dieselbe circa 8 Tage im Wasser gelegen sein. Spuren einer Gewaltthat waren nicht vorhanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden angewiesen, ein allfälliges posi¬ tives Resultat über die Erhebung rücksichtlich der Identität dieser Person anher zu berichten. Steyr, den 9. Juni 1894. Z. 7515. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Rochus Daniel. Die Ausforschung des am 16. August 1873 zu Schloßbach, Gemeinde Fischering, geborenen, in Legerbach im Bezirke Wolfsberg heimatberechtigten Rochus Daniel, welcher zur diesjährigen Stellung nicht erschienen und dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird angeordnet Der Genannte ist von mittlerer Statur, hat schlanken Körperbau, längliches, gut gefärbtes Gesicht, blonde Haare, blaue Augen, proportionierte Nase und Mund und gute Zähne. Derselbe scheint ein arbeitsscheues Individuum zu sein und wurde schon wiederholt wegen Landstreicherei gerichtlich bestraft Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen auf¬ geführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 20. Juli anher Bericht zu erstatten. Steyr, 11. Juni 1894. Z. 7548. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor dem Landstreicher Josef Wieser. Es wird hiemit vor dem Landstreicher Josef Wieser welcher stets mit Frau und drei Kindern umherzieht und seit etwa 10 Jahren durch Entlockung von Reisevorschüssen seiner Heimatsgemeinde große Auslagen verursacht, gewarnt. Personsbeschreibung: Josef Wieser, zuständig nach Hochneukirchen, politischer Bezirk Neunkirchen. Geburts¬ jahr: 1861; Beschäftigung: keine, höchstens Fabriksarbeiter Stand: verheiratet; Gesicht: breit; Augen: grau; Statur: mittel; Haare: dunkelblond; Mund und Nase: propor tioniert; Besondere Kennzeichen: keine. Dessen Weib: circa 30 Jahre alt; Beschäftigung: Fabriksarbeiterin; Statur: mittel; Haare: braun; Mund proportioniert; Gesicht: schmal; Augen: braun; Nase: pro¬ portiniert. Die Kinder Wiesers, von welchen drei im Alter von 4, 6 und 8 Jahren am Leben sein dürften, haben röthlich blondes Haar und graue Augen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit der Aufforderung in die Kenntnis gesetzt, zu veranlassen, dase dem Genannten keine Reisevorschüsse oder Unterstützungen verabfolgt, derselbe vielmehr im Falle arbeitslosen Herum¬ vagierens nach den bestehenden Vorschriften behandelt werde. Steyr, 11. Juni 1894. Z. 7253. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Einstellung der Ausforschung des Augustin Stalzer. Mit Bezug auf den h. d. Erlass vom 26. März 1894 Z. 4357, Amtsblatt Nr. 13, wird die angeordnete Aus¬ forschung des Augustin Stalzer eingestellt. Steyr, am 6. Juni 1894. 7285. 3. sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. An Berpflegskosten im Spitale zu Iglau. Laut der Note der k. k. Statthalterei in Brünn vom 7. Mai l. J. Z. 11.355, wurden die Verpflegstaxen der öffentlichen Krankenanstalt zu Iglau für das Jahr 1894 auf 80 kr. per Kopf und Tag für Angehörige der Stadt Iglau und auf 85 kr. per Kopf und Tag für alle übrigen Pfleg¬ linge festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 26. Mai l. J., Z. 7890/II, in Kenntnis gesetzt Steyr, den 6. Juni 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann:n Hugo R. von Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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