Amtsblatt 1894/23 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 7. Juni 1894

2 auf ein möglichst günstiges Erträgnis einzuwirken und die eingehenden Beträge längstens bis Ende d. M. anher zu senden Steyr, den 1. Juni 1894. Z. 7090, An die Gemeinde- Vorstehungen. Giltigkeitsdauer des Aichstempels bei Biertransport¬ fässern Auf Grund des Erlasses des hohen Handelministeriums vom 9. Mai d. J., Z. 23182, und unter Beziehung auf den Statthalterei=Erlass vom 18. April d. J., Z. 5719, und den h. ä. Erlass vom 28. April l. J., Z. 5743, Amtsblatt Nr. 18, werden die Gemeindevorstehungen auf die im XXXVI. Stücke unter Nr. 92 erschienene Verordnung des Handelsministerium im Einvernehmen mit den Ministerien des Innern un der Finanzen vom 9. Mai 1894, wegen Feststellung de¬ Termines für das Inkraftreten der Verordnung vom 1. Apri 1894, R.=G.=Bl. Nr. 67, betreffend die Giltigkeitsdauer des Aichstempels bei Biertransportfässern mit der Einladung aufmerksam gemacht, für die angemessene Verlautbarung Sorge zu tragen. Steyr, 2. Juni 1894. Z. 7186. An die Gemeinde=Vorstehungen. Civilgeometer Gottlieb Janetschek. Die hohe k. k. Statthalterei hat dem Geometer der Stadtgemeinde Steyr Gottlieb Janetschek die Concession zur Ausübung der Befugnisse eines behördlich autorisierter Geometers mit dem Wohnsitze in Steyr verliehen und demselben am 17. Mai l. J. den vorgeschriebenen Eid abge¬ nommen. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolg Erlasses der h. k. k. Statthalterei Linz vom 22. Mai l. J. Z. 7788/I, in die Kenntnis. Steyr, 3. Juni 1894. Z. 6824. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Pränumeration auf das Jahrbuch der Wiener Kranken anstalten. Die Gemeindevorstehungen werden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 21. d. M., Z. 7732/V, beauftragt, eventuell dort angemeldete Sub¬ criptionen von Aerzten oder sonstigen Persönlichkeiten auf den II. Jahrgang des Jahrbuches der Wiener k. k. Kranken anstalten, welcher im Verlage des Wilhelm Braumüller in Wien erscheint, bis längstens 10. d. M. anher bekannt zu geben. Steyr, den 1. Juni 1894. Z. 7287. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und Spitals-Verwaltungen. Warnung vor dem Spitals-Frequentauten Johann Kolaric. Johann Kolaric, Binder von Profession, angeblich Dolmetsch, 42 Jahre alt, in Ragosnitz, Bezirke Pettau, zu¬ ständig, hat in letzterer Zeit in mehreren Spitälern, jeden¬ falls Krankheiten simulierend, Krankenpflege genossen und sich auf Kosten der Heimatgemeinde Reisekosten erschwindelt. Nachdem der Genannte hiedurch sowohl dem steier¬ märkischen Landesfonde als auch der obgenannten Heimat¬ gemeinde erhebliche Kosten verursacht, werden die Gemeinde Vorstehungen und Spitals=Verwaltungen beauftragt, die geeigneten Verfügungen zu treffen, damit dem Johann Kolaric in Hinkunft ohne erwiesener Nothwendigkeit kein Unterstützungen mehr seitens der Gemeinden verabfolgt und keine Aufnahme in Krankenhäusern mehr gewährt, sondern derselbe der Schubbehandlung unterzogen werde. Steyr, am 5. Juni 1894. Z. 7288. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und Spitals=Verwaltungen. Warnung vor dem Spitals-Frequentanten Rudolf Jellinek Rudolf Jellinek, im Jahre 1860 geboren, ledig, ohne bestimmten Erwerb, zur Stadtgemeinde Marburg zuständig, treibt sich meist beschäftigungslos herum, nimmt die öffent¬ liche Krankenhauspflege in ungebürlicher Weise in Anspruck und verursacht seiner Heimatsgemeinde dadurch, dass er sich von verschiedenen Gemeinden Geldunterstützungen verabfolgen lässt, große Auslagen Rudolf Jellinek ist ein oftmals abgestrafter, unver¬ besserlicher, arbeitsscheuer und dem fremden Eigenthume gefährlicher Vagant Derselbe wurde bereits 17 mal wegen verschiedene Uebertretungen und Verbrechen gerichtlich bestraft, wurd bereits 12 mal im Schubwege nach Marburg eingeliefert und war schon zweimal in der Zwangsarbeits=Anstalt Rudolf Jellinek hat die Aeußerung gethan, er werde trachten, durch Herauslockung von Geldunterstützungen und Reisevorschüssen von verschiedenen Gemeinden seiner Heimats¬ gemeinde große Auslagen zu verursachen. Die Gemeinde=Vorstehungen und Spitals=Verwaltungen werden auf das Vorkommen dieses Individuums mit der Weisung aufmerksam gemacht, das Entsprechende zu ver¬ anlassen, damit Rudolf Jellinek vor ärztlich sichergestellter Nothwendigkeit nicht in die Spitalspflege übernommen un

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