Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 23. Steyr, am 7. Juni. 1894. Nr. 64/Präs. Seine k. u. k. apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 25. Mai 1894 dem Notar in Weyer, Friedrich Schmeidel, das Ritter¬ kreuz des Franz=Josef=Ordens Allergnädigst zu ver leihen geruht. Amtserinnerung. Die Gemeinde=Vorstehungen Bad Hall, Gleink, Gro߬ raming, Kremsmünster Land, =Markt, Lausa, Losenstein Losensteinleiten, St. Marien, Neustift, Pfarrkirchen, Piber¬ bach, Pucking, Reichraming, Ried, Sierning, Eberstallzell, Ternberg, St. Ulrich werden aufgefordert, den mit h. ä Erlass vom 15. Mai 1894, Z. 6183, A. Bl. Nr. 20, abverlangten Bericht umgehend anher vorzulegen. Steyr, den 7. Juni 1894. Z. 743/B.= Sch.=R. An sämmtliche Schulleitungen. Bezirks=Lehrerconferenz pro 1893/4. Die diesjährige Bezirkslehrerconferenz wird am 27. Juni im Zeichensaale der Bürgerschule in Steyr abgehalten l. J. werden. Beginn 10 Uhr vormittags. Tagesordnung. 1. Mittheilungen des k. k. Bezirksschulinspectors. 2. Bericht des ständigen Ausschusses. 3. Wahl des ständigen Ausschusses. 4. „Ueber erziehlichen Unterricht“, Vortrag des Lehrers Kronawitter in Egendorf. Max 5. Bericht der Bibliothekscommission 6. Wahl der Bibliotheks=Commission. 7. Wahl eines Vertreters in den k. k. Bezirksschulrath. des Oberlehrers 8. „Ueber Bienenzucht", Vortrag Laus in Wartberg. Vincenz 9. Etwaige Anträge. Hievon werden die Schulleitungen zur Verständigung der unterstehenden Lehrkräfte in Kenntnis gesetzt. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 28. Mai 1894. Z. 7043. An alle Gemeinde=Vorstehungen des Ge¬ richtsbezirkes Neuhofen und Kremsmünster betreffend die Vornahme der Militärtarbemessung. Auf Grund des Gesetzes vom 13. Juni 1880, R.=G.=Bl. Nr. 70, findet die Bemessung der Militärtaxe für das Jahr 1893 für die in dem Gerichtsbezirke Neuhosen Zu¬ ständigen Dienstag den 12. Juni d. J. um 1 Uhr 30 Min. nachmittags in der Gemeinde=Kanzlei zu Neuhofen und für die im Gerichtsbezirke Kremsmünster Zuständigen am Samstag den 16. Juni d. J. um 10 Uhr vormittags in der Gemeinde=Kanzlei zu Kremsmünster (Markt) statt. Da es wünschenswert erscheint, nähere, in den Militärtax=Ver¬ zeichnissen nicht angeführte Aufschlüsse über die Verhält¬ nisse der Militärtaxpflichtigen zu erhalten, werden die Herren Gemeinde=Vorsteher, falls es ihre freie Zeit erlaubt, einge¬ laden, sich an den erwähnten Tagen in dem bezeichneten Locale einzufinden, um der Commission allfällige Auf¬ klärungen geben zu können. Steyr, am 28. Mai 1894. 7085. 3. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und hochwürdigen Pfarrämter. Sammlung für die Abgebrannten des Marktes Bad Hall. Das hohe k. k. oberösterreichische Statthaltereiprä¬ sidium hat mit dem Erlasse vom 30. v. M., Z. 1057, über Ansuchen der Gemeindevorstehung Bad Hall zu Gunsten der durch den Brand vom 20. April d. J. beschädigten Bewohner der Marktgemeinde Bad Hall eine Sammlung milder Gaben in den Stadtgemeinden Linz und Steyr und in den politischen Bezirken Steyr=Land, Linz=Land und Kirchdorf angeordnet. Die Gemeindevorstehungen werden daher eingeladen, die Sammlung zu dem bezeichneten Zwecke im Einvernehmen mit den hochwürdigen Pfarrämtern unverweilt einzuleiten,
2 auf ein möglichst günstiges Erträgnis einzuwirken und die eingehenden Beträge längstens bis Ende d. M. anher zu senden Steyr, den 1. Juni 1894. Z. 7090, An die Gemeinde- Vorstehungen. Giltigkeitsdauer des Aichstempels bei Biertransport¬ fässern Auf Grund des Erlasses des hohen Handelministeriums vom 9. Mai d. J., Z. 23182, und unter Beziehung auf den Statthalterei=Erlass vom 18. April d. J., Z. 5719, und den h. ä. Erlass vom 28. April l. J., Z. 5743, Amtsblatt Nr. 18, werden die Gemeindevorstehungen auf die im XXXVI. Stücke unter Nr. 92 erschienene Verordnung des Handelsministerium im Einvernehmen mit den Ministerien des Innern un der Finanzen vom 9. Mai 1894, wegen Feststellung de¬ Termines für das Inkraftreten der Verordnung vom 1. Apri 1894, R.=G.=Bl. Nr. 67, betreffend die Giltigkeitsdauer des Aichstempels bei Biertransportfässern mit der Einladung aufmerksam gemacht, für die angemessene Verlautbarung Sorge zu tragen. Steyr, 2. Juni 1894. Z. 7186. An die Gemeinde=Vorstehungen. Civilgeometer Gottlieb Janetschek. Die hohe k. k. Statthalterei hat dem Geometer der Stadtgemeinde Steyr Gottlieb Janetschek die Concession zur Ausübung der Befugnisse eines behördlich autorisierter Geometers mit dem Wohnsitze in Steyr verliehen und demselben am 17. Mai l. J. den vorgeschriebenen Eid abge¬ nommen. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolg Erlasses der h. k. k. Statthalterei Linz vom 22. Mai l. J. Z. 7788/I, in die Kenntnis. Steyr, 3. Juni 1894. Z. 6824. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Pränumeration auf das Jahrbuch der Wiener Kranken anstalten. Die Gemeindevorstehungen werden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 21. d. M., Z. 7732/V, beauftragt, eventuell dort angemeldete Sub¬ criptionen von Aerzten oder sonstigen Persönlichkeiten auf den II. Jahrgang des Jahrbuches der Wiener k. k. Kranken anstalten, welcher im Verlage des Wilhelm Braumüller in Wien erscheint, bis längstens 10. d. M. anher bekannt zu geben. Steyr, den 1. Juni 1894. Z. 7287. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und Spitals-Verwaltungen. Warnung vor dem Spitals-Frequentauten Johann Kolaric. Johann Kolaric, Binder von Profession, angeblich Dolmetsch, 42 Jahre alt, in Ragosnitz, Bezirke Pettau, zu¬ ständig, hat in letzterer Zeit in mehreren Spitälern, jeden¬ falls Krankheiten simulierend, Krankenpflege genossen und sich auf Kosten der Heimatgemeinde Reisekosten erschwindelt. Nachdem der Genannte hiedurch sowohl dem steier¬ märkischen Landesfonde als auch der obgenannten Heimat¬ gemeinde erhebliche Kosten verursacht, werden die Gemeinde Vorstehungen und Spitals=Verwaltungen beauftragt, die geeigneten Verfügungen zu treffen, damit dem Johann Kolaric in Hinkunft ohne erwiesener Nothwendigkeit kein Unterstützungen mehr seitens der Gemeinden verabfolgt und keine Aufnahme in Krankenhäusern mehr gewährt, sondern derselbe der Schubbehandlung unterzogen werde. Steyr, am 5. Juni 1894. Z. 7288. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und Spitals=Verwaltungen. Warnung vor dem Spitals-Frequentanten Rudolf Jellinek Rudolf Jellinek, im Jahre 1860 geboren, ledig, ohne bestimmten Erwerb, zur Stadtgemeinde Marburg zuständig, treibt sich meist beschäftigungslos herum, nimmt die öffent¬ liche Krankenhauspflege in ungebürlicher Weise in Anspruck und verursacht seiner Heimatsgemeinde dadurch, dass er sich von verschiedenen Gemeinden Geldunterstützungen verabfolgen lässt, große Auslagen Rudolf Jellinek ist ein oftmals abgestrafter, unver¬ besserlicher, arbeitsscheuer und dem fremden Eigenthume gefährlicher Vagant Derselbe wurde bereits 17 mal wegen verschiedene Uebertretungen und Verbrechen gerichtlich bestraft, wurd bereits 12 mal im Schubwege nach Marburg eingeliefert und war schon zweimal in der Zwangsarbeits=Anstalt Rudolf Jellinek hat die Aeußerung gethan, er werde trachten, durch Herauslockung von Geldunterstützungen und Reisevorschüssen von verschiedenen Gemeinden seiner Heimats¬ gemeinde große Auslagen zu verursachen. Die Gemeinde=Vorstehungen und Spitals=Verwaltungen werden auf das Vorkommen dieses Individuums mit der Weisung aufmerksam gemacht, das Entsprechende zu ver¬ anlassen, damit Rudolf Jellinek vor ärztlich sichergestellter Nothwendigkeit nicht in die Spitalspflege übernommen un
mit Reisevorschüssen oder Unterstützungen nicht betheilt, sondern nach Maßgabe der Umstände der nächsten Schub¬ behörde zur entsprechenden Behandlung überstellt werde. Steyr, am 5. Juni 1894. Z. 7092. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Widerruf der Ausforschung des Franz Cebokli. Mit Bezug auf den h. ä. Erlass vom 12. Februar 1894, Z. 1566, Amtsblatt Nr. 7, wird die Ausforschung des Stellungspflichtigen Franz Cebokli widerrufen, da der Ge¬ nannte bereits gestorben ist. Steyr, 1. Juni 1894. Z. 6923. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Bläschen-Ausschlag der Pferde in Gemeinden des Bezirkes Kirchdorf. Zufolge Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Kirch¬ dorf vom 26. Mai 1894, Z. 5114, ist in den Gemeinden Windischgarsten, Pichl, Edlbach und Spital am Pyhrn der Bläschenausschlag unter Zuchtpferden zum Ausbruch ge¬ kommen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur ent¬ sprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 31. Mai 1894. Z. 6992. An die Gemeinde-Vorstehungen des Gerichtsbezirkes Weyer. Milzbrand in Hollenstein. Laut Note der k. k. Bezirkshauptschaft Amstetten vom 24. Mai 1894, Z. 10.696, ist in Obermosau der Gemeinde Hollenstein der Milzbrand bei einem Rinde zum Ausbruche gekommen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen des Ge¬ richtsbezirkes Weyer zur entsprechenden Verlautbarungin die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 31. Mai 1894. 6989. 3. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 17. bis 26. Mai 1894 Rothlauf der Schweine. Erlöschen der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. Bläschenausschlag an den Genitalien. Ausbruch der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Edl¬ Gemeinde und Ortschaft Pichl; Gemeinde Spital am bach; Pyhrn; Ortschaft Gleinkerau. Steyr, am 31. Mai 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben 2c. in schönster kalligraphischer Ausführung liefert billigst die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Gut gummierte Siegelmarken für die löbl. Gemeindevorstehungen und Ortsschulräthe sind in obiger Buchdruckerei und Lithographie zu haben. Lager aller Gattungen Schulleitungen. Schuldrucksorten für löbl. Ortsschulräthe und
Separat-Abdrücke der Kundmachung über die Diehbeschau auf den Eisenbahnen sind für P. T. Viehhändler in der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr um 10 kr. per Stück erhältlich. Daselbst Tager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17) Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15. Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15) Bescheinigung (Muster 5 zu § 23) Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung. Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil) Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen. Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang). Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang) Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen= Auszug. Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbehrlichkeits= Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre geborenen Stellungspflichtigen. ** * (Muster 6 zu § 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24. Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu § 24.) Vorladung zur Stellung. Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Leumunds= Zeugnisse. Protokoll betreffs Abstellungs=Bewilligungs=Ertheilung. Redation und Verlag der k. k. Bezirksbaurtmannschaft Stepr. — Haas'sche Buchdruckerei in Stevr.
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