den dortigen Kaufleuten und Krämern entsprechende Mit theilung zu machen. Steyr, den 26. Mai 1894. Z. 6823. An die Gemeinde- Vorstehungen Biehsalzbezug. Das hohe k. k. Finanzministerium hat zufolge einer an die hohe k. k. Statthalterei Linz gerichteten Note bemerkt dass, nachdem der Transport des Viehsalzes gleichwie jeder anderen Salzgattung aus den Aerarial=Niederlagen bis ar den Bestimmungsort lediglich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen hat, — es keinem Anstande unterliege, dass auch das Viehsalz auf dem Wasserwege transportiert werde, wenn der Käufer des Salzes diese Art des Trans portes wegen der billigeren Frachtkosten oder aus sonst welchem Grunde dem auf der Eisenbahn vorzieht und aus¬ drücklich wünscht. Doch hat der Käufer — wie erwähnt — die in diesem Falle erhöhte Gefahr ganz allein zu tragen und wird in Falle einer Havarie von Seite des Aerars keinerlei Ersatz für eventuell zugrunde gegangenes Viehsalz geleistet Hievon werden die Gemeindevorstehungen infolg Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei Linz vom 8. Mai l. J., 7057/I, in die Kenntnis gesetzt Steyr, 26. Mai 1894. Z. 6580. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Borkehrungen gegen Epidemien. Die hohe k. k. Statthalterei in Linz hat mit Erless vom 7. Mai 1894, Z. 6841/V, anher Nachstehendes eröffnet: Die aus Anlass einer localen Typhusepidemie auf dem Lande gepflogenen Erhebungen haben das Bestehen unge¬ heuerlicher, den Anforderungen der Gesundheitspflege Hohl prechender Verhältnisse ergeben, welche natürlich geeignet sind, die Verbreitung ansteckender Krankheiten, namentlich des Typhus, der Ruhr und der Cholera, zweifellos abei auch anderer, mit ansteckenden Ab= und Aussonderungen verbundener Krankheiten zu begünstigen oder geradezu zu bewirken Unreine Höfe, welche eigentlich nur ausgebreitet Düngerstätten darstellen, von denselben nach allen Seiten hin überlaufende, zu Pfützen stagnierende Jaucheansammlungen in der Nähe derselben primitiv aus Steinen aufgebaute nicht einmal vor dem Eindringen verunreinigender Flüssig keiten von außen geschützte Ziehbrunnen und neben dem¬ selben gelegentlich ein vollkommen durchlässiger, von einem höher gelegenen Aborte oder von einem wegen Mangel¬ eines Abortes auch zur Ablagerung der menschlichen Un rathstoffe dienenden Düngerhaufen abführender Canal sin nicht selten vorkommende Befunde, welche die Verschleppung ansteckender Krankheiten von Haus zu Haus, im Haus selbst von einem Bewohner zum anderen erklären lasser und so die Veranlassung zu länger dauernden Berufs störungen, zu vorübergehender oder bleibender Erwerbsun¬ fähigkeit oder gar zum Tode der diesen sanitätswidrigen Verhältnissen ausgesetzten Individuen zu geben vermögen Demzufolge obliegt es den Gemeindevorstehungen, nich nur zu Zeiten des Herrschens solcher epidemischen Krankheiter auf die Beseitigung aller sanitären Uebelstände zu dringen sondern es wird auch nothwendig sein, alle jene oben hervor¬ gehobenen Missstände im ganzen Gemeindegebiete durch die Gemeindeärzte erheben zu lassen und nach Maßgabe der von demselben gestellten Anträge amtszuhandelen. Ueber alle im Sinne dieses Erlasses getroffenen Maßregeln ist so¬ dann durch den Herrn Gemeindearzt gelegentlich der Vorlage des Sanitäts=Jahresberichtes ein eingehender Bericht anher in Vorlage zu bringen. Steyr, am 21. Mai 1894. Z. 6648. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Choleragefahr betreffend Laut Erlass der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 16. d. M., Z. 7497/V, hat die Cholera im äußerster Osten Galiziens, wenn auch in local ganz beschränkter Aus dehnung und bisher sporadischer Verbreitung abermals Boden gefasst, herrscht auch in Russland in den Gouvernements Kowno, Plock, Podolien, Radom und Tschernigow, ist in der Türkei nicht erloschen, und in Portugal und in den Departements Finistére und Morbihan in Frankreich aus¬ gebrochen. Demzufolge werden die Gemeindevorstehungen erinnert, den Gesundheitsverhältnissen der Bevölkerung die intensivste Aufmerksamkeit zuzuwenden, allenthalben auf die Noth¬ wendigkeit der Aufrechterhaltung möglichst guter hygienischet Zustände zu sehen, die in den letzten Jahren bewährten Assanierungsbestrebungen fortzusetzen, und werden die an¬ lässlich des Auftretens der Cholera in den früheren Jahren erlassenen Vorschriften in die Erinnerung gebracht und sind dieselben auf das Genaueste gegenwärtig zu halten, um von etwaigen, sprunghaften Verschleppungen der Krankheit in keinem Falle überrascht zu werden Insbesondere jedoch sind die Herren Aerzte zu be deuten, dass jeder Fall einer choleraverdächtigen Erkran kung wie auch jeder Fall der Cholera nostras sofort im Wege der Gemeindevorstehung zur hierämtlichen Anzeige zu bringen ist. Steyr, 21. Mai 1894. Z. 6859. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Borkehrungen gegen epidemische Krankheiten bei Bahnbauten 2c Die hohe k. k. Statthalterei in Linz hat mit Erlass vom 8. d. M., Z. 7109/V, Nachstehendes anher eröffnet Schon im Vorjahre wurde aus Anlass des Auf¬ tretens der Cholera unter den Eisenbahn=Arbeitern auf der im Bau begriffenen Strecke M. Szigeth=Körösmezö=Woro nianka=Pass - Stanislau auf die Nothwendigkeit der recht¬ zeitigen Wahrnehmung der sanitätspolizeilichen Erfordernisse bei derlei mit großen Arbeiter=Anhäufungen einhergehenden Unternehmungen aufmerksam gemacht.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2