Amtsblatt 1894/20 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 17. Mai 1894

2 Gelegenheit zur Belehrung und Information aller an der Institution der Krankenversicherung betheiligten Factoren zu geben Diesen Erwägungen verdankt ein mit Benützung amt licher Quellen verfasstes Werk sein Entstehen, welches unter dem Titel: „Das Gesetz vom 30. März 1888, R.=G.=Bl Nr. 33, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter erläutert von Dr. Aurel Ritter v. Onciul, k. k. Ministerial Secretär im versicherungstechnischen Departement des Mini steriums des Innern in der k. k. Hof= und Staatsdruckerei erschienen und in der That geeignet ist, die auf dem Ge¬ biete der literarischen Verarbeitung des mehrfach citierten Gesetzes infolge des Mangels eines den praktischen Bedürf nissen entsprechenden Commentars empfundene Lücke aus¬ zufüllen Um nun diesem sehr brauchbaren Werke die wünschens werte Verbreitung zu verschaffen, werden die infolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 5. April l. J. Z. 8336, und Statthalterei=Erlasses vom 8. Mai l. J. Z. 6290/II, die Gemeinde=Vorstehungen auf das Erscheinen desselben mit der Aufforderung aufmerksam gemacht, auch die Aufmerksamkeit der zunächst Betheiligten, insbesondere aber der als Träger der obligatorischen Krankenversicherung fungierenden Cassen, denen der vorliegende Commentar ein erwünschter Rathgeber über ihre Rechte und Pflichten sein und voraussichtlich manchen, infolge mangelnder Infor¬ mation und nicht genügend geklärter Anschauungen jetzt unvermeidlichen Aufwand an Arbeit und Kosten ersparen wird, auf diese literarische Erscheinung zu lenken und über haupt die im Interesse des Krankenversicherungswesens gelegene Verbreitung des Commentars möglichst zu fördern Exemplare können von der k. k. Hof= und Staats¬ druckerei in Wien zu dem Preise von 5 Kronen, gleich 2 fl. 50 kr. österr. Währ., bezogen werden. Steyr, am 14. Mai 1894. Z. 6243. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. Berichterstattung über Fälle von Verletzungen durch wuthverdächtige Hunde. Zufolge des hohen Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 23. April 1894, Z. 6347/V,bringe ich Nach¬ stehendes zur Kenntnis und Darnachachtung Das hohe k. k. Ministerium des Innern fandmi Erlasse vom 17. April l. J., Z. 9639, mit Rücksicht auf die im Zuge begriffene Activierung des Institutes zum Zwecke der Vornahme von Schutz=Impfungen bei Lyssa (Wuthkrankheit) und den Umstand, dass in letzter Zeit ein nicht unbeträchtliche Zahl von Personen durch wuthverdäch¬ tige Thiere verletzt worden ist, eine periodische Berichter¬ stattung über Wuthverdachtsfälle bei Menschen anzuordnen. Da die von wuthverdächtigen Thieren gebissenen Per sonen, sowie die sanitätspolizeilichen Momente des Unfalles, wie Tag und Art der Verletzung, Verlauf und Ausgang derselben von den politischen Behörden genau in Evidenz zu halten sind, unterliegt eine solche keinen Schwierigkeiten und werden die Gemeinde=Vorstehungen sohin aufgefordert, im Anschlusse an die periodisch einzusendenden Ausweise über Infectionskrankheiten nominelle Ausweise der Verletzten in Form der beigesetzten Tabelle vorzulegen, in welche der Ort der Verletzung, Name, Charakter und Wohnort des Verletzten, Tag, Art, Verlauf und Ausgang der Verletzun ersichtlich zu machen ist In der Rubrik Anmerkung ist außer etwa sich erge¬ benden besonderen Umständen anzugeben, ob und in welcher Weise die Wuth des Thieres constatiert wurde. Fälle, in welchen der Ausgang der Verletzung (bezw. die Heilung derselben) nicht innerhalb der Berichtsperiode erfolgt, sind in dem folgenden Berichte als verblieben weiter¬ zuführen. Ausweis über die von wuthverdächtigen Thieren in der Zeit vom bis 189 verletzten Personen. Hievon ist den sämmtlichen Herren Aerzten die Mit¬ theilung zu machen. Steyr, am 15. Mai 1894. 6235 3. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Heirats=Ausstattungen für Bauernmädchen. Den Gemeinde=Vorstehungen werden unter Einem Abdrücke der beiden Kundmachungen der k. k. n.=ö. Statt¬ halterei vom 26. April 1894, Z. 31.360, über die im Jahre 1894 durch das Los zu vergebenden Heirats=Aus¬ stattungen aus der von Josefa Haas von Laengenfeld für Bauernmädchen gegründeten Haupt= und Nebenstiftungen mit der Weisung zugestellt, die entsprechende Verlautbarung mit dem Beisatze sofort zu veranlassen, dass Gesuche, welche nach Ablauf des Bewerbungstermines, d. i. nach dem 15. Juni 1894, hieramts einlangen, nicht mehr berücksichtigt werden. Steyr, den 10. Mai 1894. Z. 6183. An sämmtliche Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Berwendung der Fleischabfälle in Gerbereien zum menschlichen Genusse. Anlässlich einer gewerbebehördlichen, die Lederfabrica¬ tion betreffenden Verhandlung ist es zur Kenntnis des hohen Ministeriums des Innern gekommen, dass es in den Gerbereien allgemein gebräuchlich sei, die Fleisch= und Fett¬ theile, welche an den in die Gerbereien eingebrachten grünen Häuten haften, den Arbeitern zum Genusse zu überlassen

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