Amtsblatt 1894/19 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Mai 1894

§ 3. Die Prüfungstaxe für Bewerber um die Brunnen meister=Berechtigung beträgt 16 fl., von welchem Be¬ trage auf jedes Mitglied der Prüfungs=Commission 5 fl. und auf den Amtsdiener1 fl. entfallen. § 4. Prüfungsbewerber welche im Grunde des § 16 Punkt 1, der Ministerial =Verordnung vom 27. December 1893, R.=G.=Bl. Nr. 195, unter Einem mit der Baumeister= oder Maurermeister = Prüfung auch die Prüfung für das Steinmetz= oder Zimmer= oder Brunnenmeister=Gewerbe ab¬ zulegen wünschen, haben eine, gegenüber der Bestimmung des ersten Absatzes der §§ 1 und 2 dieser Verordnung um 15 fl., gegenüber der Bestimmung des zweiten Absatzes der §§ 1 und 2 dieser Verordnung um 10 fl., und gegenüber der Bestimmung des dritten Absatzes der §§ 1 und 2 und des § 3 dieser Verordnung um 5 fl. erhöhte Prüfungstaxe zu entrichten. Diese Erhöhung tritt für jedes der weiters angestrebten Gewerbe ein ener Betrag, um welchen die Prüfungstoxe nach der vorstehenden Bestimmung erhöht wird, kommt jenem Ge¬ werbsmeister zu, um welchen die Prüfungs=Commission ver¬ stärkt werden muss. Musste die Prüfungs=Commission um mehrere Gewerbsmeister verstärkt werden, kommt ihnen der obige Betrag zu gleichen Theilen zu § 5. Prüfungswerber, welche im Grunde des § 16, Punkt 2 der Ministerial=Verordnung vom 27. December 1893, R.=G.=Bl. Nr. 195, unter Einem mit der Prüfung für das Zimmermeistergewerbe auch jene für das Brunnenmeister¬ Gewerbe abzulegen wünschen, haben eine gegenüber der Be¬ stimmung des § 2 um 5 fl. erhöhte Prüfungstaxe zu ent¬ richten Diese 5 fl. kommen jenem Brunnenmeister zu, um welchen die Prüfungs=Commission zu verstärken ist. § 6 Bewerber um die Baumeister=Berechtigung, welche in Grunde des § 13 der Ministerial=Verordnung vom 27. De¬ cember 1893, R.=G.=Bl. Nr. 195, die Prüfung über den theoretischen Theil, d. i. über die im § 1, Z. 2, der eben bezogenen Verordnung angeführten Gegenstände zu einem früheren Zeitpunkte abzulegen wünschen, haben für diesen theoretischen Theil eine Prüfungstaxe von 21 fl. und für den späteren, die Zahlen 1 und 3 des § 1 der mehrbezoge nen Verordnung umfassenden Prüfungstheil eine Prüfungs taxe von 42 fl. zu erlegen. Von der Prüsungstaxe von 21 fl. entfallen auf jedes Commissions=Mitglied 5 fl. und auf den Amtsdiener 1 fl. von der Prüfungstaxe von 42 fl. entfallen auf jedes Com missionsmitglied 10 fl. und auf den Amtsdiener 2 fl S 7. Bewerber, welche eine Prüfung im Grunde des § 12 der Ministerial=Verordnung vom 27. December 1893 R.=G.=Bl. Nr. 195, wiederholen, oder welche sich im Grunde des § 15 derselben Verordnung der Prüfung neuerlich unter ziehen, haben die nach den vorstehenden Bestimmungen ent¬ fallende Prüfungstaxe neuerlich zu entrichten Bewerber, welche wegen des im Grunde des § 8, Absatz 6, der ebengedachten Verordnung erfolgten Abbruche der Prüfung, sich der Prüfung neuerlich unterziehen, haben den nach den vorstehenden Bestimmungen auf den zu wieder¬ holenden Theil der Prüfung entfallenden Theil der Prü¬ fungstaxe neuerlich zu entrichten. § 8 Bewerber um eine Baugewerbe=Concession, welche ar einer technischen Hochschule das Diplom aus dem Hochbau¬ fache oder dem Ingenieurbaufache erworben und infolge dessen im Grunde des § 6 der Ministerial=Verordnung vom 27. December 1893, R.=G.=Bl. Nr. 195, von der Prüfung in ihrer Gänze enthoben wurden, haben eine Prüfungstaxe nicht zu entrichten § 9. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kund¬ machung in Wirksamkeit Wurmbrand m. p. Bacquehem m. p. Madeyski m. p. Z. 6042 An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden Ausforschungen. Die Ausforschung der in dem folgenden Verzeichnisse aufgeführten, gänzlich unbekannten im Jahre 1875 geborenen landsturmpflichtigen Jünglinge des politischen Bezirkes Pola wird angeordnet. Verzeichnis der im Jahre 1875 geborenen, angeblich nach Italien heimatsberechtigten Jünglinge. Anton, Johann, Franz Majone, geb. in Pola 27. Juni 1875, Heimatsgemeinde: Amanti Calibria, kath. ledig, Handlanger, Eltern: Vincenz und Maria Valwich, Vater: Handlanger, Aufenthalt: Unbekannt.— Ernst, Peter Martin Cillia, geb. den 30. Juli 1875, Medun (Italien), kath., ledig, Lastträger, Eltern: Anton und Maria Manwo¬ wich, Vater: Handlanger, Aufenthalt: Unbekannt. — Ercolano Romioli, geb. den 8. August 1875, Heimatsgemeinde: Lunigo Vicenza, kath., ledig, Schuster, Eltern: Jakob und Demenica Bom, Vater: Schuster, Aufenthalt: Unbekannt. — Peter Casa¬ grande, geb. in Pola, 22. Juni 1875, Heimatsgemeinde Sta. Guestina, Venedig, kath., ledig, Handlanger, Eltern: Ferdinand und Maria Dibarbora, Aufenthalt: Unbe¬ kannt. — Leopold Costantini, geb. in Pola, 5. September 1875, Heimatsgemeinde: Amperio, kath., ledig, Handlanger, Eltern: Bontolemeo und Anna Paslin, Vater: Schuster, Aufenthalt: Unbekannt —Felix Tiengo, geb. in Pola, 7. November 1875, Heimatsgemeinde: Donada Rovigo, kath., ledig, Handlanger, Eltern: Franz und Maria Pre¬ guslato, Vater: Sanitätswache, Aufenthalt: Unbekannt August, Cäsar Delbianco, geb. in Pola, 5. December 1875, Heimatsgemeinde: Palmanuova Friaul, katholisch, ledig, Maurer, Eltern: Fabis und Anna Grebich, Vater: Maurer, — Aufenthalt: Unbekannt August, Anton, Franz Colussi jeb. in Pola, 24. September 1875, Heimatsgemeinde: Belluno, kath., ledig, Maurer, Eltern: Alessid und Gio vanna Ferrari, Vater: Zimmermann, Aufenthalt: Unbe¬ — kannt. Tulio, Lino Zanier, geb. in Pola, 10. Decem¬ ber 1875, Heimatsgemeinde: Congliani Udine, kath., ledig, Schneider, Eltern: Anton und Katharina Rovis, Vater: — Schneider, Aufenthalt: Pola Guido, Paole, Johann Porzatti, geb. in Pola, 15. December 1875, Heimatsge¬ meinde: Venedig, kath., ledig, Schneider, Eltern: Alfons

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