Amtsblatt 1894/19 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Mai 1894

Amts-Blatt der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 19. Steyr, am 10. Mai. 1894. Z. 5866. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Lotterie für Civil=Wohlthätigkeitszwecke. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben die Eröff¬ nung der XXIX. Staatslotterie für Civil=Wohlthätigkeits¬ zwecke der diesseitigen Reichshälfte anzubefehlen und mit Allerhöchster Entschließung vom 12. November 1893 aller¬ gnädigst zu genehmigen geruht, dass der Reinertrag dieser Lotterie dem Civil=Mädchen=Pensionate in Wien zu Gunsten der dortigen Realitäten=Lotto=Stiftung, dem zu errichtenden Blindeninstitute für das Land Kärnten in Klagenfurt, dem mährisch=schlesischen Blindeninstitute in Brünn, dem Schutz¬ und Arbeitshause für armé, alte und kranke Frauen den barmherzigen Schwestern in Krakau, dem Kinder=Asyle, sowie der Waisenanstalt des katholischen Wohlthätigkeits=Vereines in Czernowitz, dem Taubstummen= Institute für Nordlire in Mils und dem heiligen Nothburga=Frauenvereine zur Heranbildung armer verwaister Mädchen zu brauchbaren Dienstboten in Prag zugewendet werde Ferner haben Seine k. und k. Apostolische Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 26. Jänner l. J. aller gnädigst zu genehmigen geruht, dass den genannten huma¬ nitären Anstalten die Idiotenanstalt des St. Anna=Frauen vereines in Prag angereiht werde. Die Ziehung dieser von der k. k. Lotto=Gefälls=Direction eröffneten Lotterie, wozu das Los 2 fl. ö. W. kostet, findet unwiderruflich am 21. Juni 1894 statt, und die damit verbundenen 3135 Gewinste be¬ in: stehen 1Haupttreffer zu9 60.000 fl. 2 Vor¬ 500 „ Nach= tressern à. 2 30.000 Haupttreffer zu Vor¬ 1 250 „ Nach= treffer à 2 10.000 Treffern à 7 10 1.000 #„ „ „ 500 15 7 „ 100 100 „ und 3000 Seriengewinsten à 10 * „ Sämmtliche Gewinste im Baren. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge des mit dem hohen Statthalterei=Präsidial=Erlasse vom 28. v. M., Z. 584, intimierten Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 25. März d. J., Z. 7278, mit der Ein¬ ladung in die Kenntnis gesetzt, diesem Unternehmen die möglichste Unterstützung angedeihen zu lassen, da die Errei¬ chung der von Seiner k. und k. Apostolischen Majestät an¬ gestrebten, so überaus wohlwollenden Absichten nur dann ermöglicht wird, wenn sich das Unternehmen einer eingrei¬ fenden Mitwirkung von Seite aller Behörden zu erfreuen hat. Bestellungen auf solche Lose werden bis 20. d. M. hieramts entgegengenommen und effectuiert Steyr, den 1. Mai 1894. Z. 6008. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Oeffentliche Impfung 1894. Bezugnehmend auf den hierämtl. Erlass vom 30. v. M., Z. 5782 (Amtsblatt Nr. 17), betreffend die Schulimpfungen werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hoher k. k. Statthalterei in Linz vom 30. April 1894, Z. 6806/V aufgefordert, nunmehr auch die Durchführung der öffentlichen Impfungen auf den Impfsammelplätzen ehestens in Angriff zu nehmen. Zu diesem Zwecke hat die Zusammenstellung der Liste der Impffähigen für die allgemeine Impfung in gleicher Weise wie in den vergangenen Jahren mit Benützung der Impfausweise B des Vorjahres, aus denen die ungeimpft Verbliebenen auszunehmen sind, dann aus den von den Pfarrämtern beizustellenden Matrikenauszügen über die seit der letzten Impfung Geborenen und aus dem Verzeichnisse der Eingewanderten zu erfolgen Bezüglich der Eintheilung der Impfbezirke und Fest¬ stellung des Impsprogrammes ist von Seite der Gemeinde Vorstehungen mit dem k. k. Amtsarzte, beziehungsweise den einzelnen Impfärzten sich ins Einvernehmen zu setzen Der Impfstoff für die allgemeine, sowie für die Schul¬ kinder=Impfung ist zufolge Vereinbarung des oberösterreichi¬ schen Landesausschusses mit der k. k. Impfstoffgewinnungs¬ Anstalt in Wien von dieser zu beziehen Die Adresse lautet: „An die löbliche k. k. Impfstoff¬ gewinnungs=Anstalt Wien, VIII. Bezirk, Laudongasse Nr. 12. Die Bestellungen sind von der betreffenden Gemeinde¬ Vorstehung, beziehungsweise dem Impfarzte direct beim k. k. Impfdirector zu machen.

2 Beim Auftreten von Infectionskrankheiten ist die Impfung in der Gemeinde, beziehungsweise Schule aufzu¬ schieben, bis nach dem Ablaufe der letzten Erkrankung mehrere Wochen ohne eine Neuerkrankung verflossen sind. Beim Auftreten von Blattern jedoch ist die Noth¬ impfung in der Umgebung des Kranken sofort durchzu¬ führen Das ausgefüllte Impfprogramm ist bis längstens 15. d. M. anher vorzulegen Die Ausweise B vom Jahre 1893, sowie die Druck¬ sorten: Impfprogramme und Ausweise B pro 1894 werden unter Einem zugefertigt. Steyr, 7. Mai 1894. Z. 6040. An die Gemeinde=Vorstehungen. Biehsalzbezug. Das hohe k. k. Handelsministerium hat mittelst Note vom 29. März 1894, Z. 14.718, dem hohen k. k. Finanz Ministerium mitgetheilt, dass die gemäß § 7 der Finanz Ministerial=Verordnung vom 20. December 1893, R.=G.=Bl. Nr. 176, V.=Bl. Nr. 57, zwischen den Finanzwache=Control= Bezirksleitungen und den Gemeinden in Angelegenheit de Verabfolgung von Viehsalz gewechselten Correspondenzen nach Art. II., Abs. 6, des Gesetzes vom 2. October 1865, R.=G.=Bl. Nr. 108, portofrei sind, und dass wegen Anwei¬ sung der Postämter in dem vorstehenden Sinne vom k. k Handelsministerium das Erforderliche veranlasst wurde Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statt halterei Linz vom 30. April l. J., Z. 6693/I, werden hie von die Gemeindevorstehungen zur Wissenschaft in die Kennt nis gesetzt. Steyr, am 6. Mai 1894 Z. 6084. An die Gemeinde=Vorstehungen. Prüfungstaxe für die Baugewerbetreibenden. Das am 14. April 1894 zur Ausgabe gelangt XXV. Stück des Reichsgesetzblattes enthält unter Nr. 72 die im Grunde des § 13, Abs. 2, des Gesetzes vom 26. De¬ cember 1893, R.=G.=Bl. Nr. 193, von dem hohen Mini sterium des Innern im Einvernehmen mit den hohen Mini¬ sterien für Cultus und Unterricht und des Handels erlassene Ministerial=Verordnung vom 11. April 1894, betreffen die Festsetzung der Prüsungstaxe für Bewerber um Bau=, Maurer=, Steinmetz=, Zimmer= un Brunnenmeister=Berechtigungen Zufolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 11. April 1894, ad Nr. 368/M.=J., wir diese Verordnung gleichzeitig auch in der Linzer=Zeitung und im Landesgesetz= und Verordnungsblatte für das Erz¬ herzogthum ob der Enns veröffentlicht, und werden die Ge¬ meinde=Vorstehungen infolge Erlasses der hohen k. k. ober¬ österreichischen Statthalterei in Linz vom 30. April l. J. Z. 6100/I, aufgefordert, dieser im Nachhange abgedruckten Verordnung die möglichste Publication zu verschaffen. Steyr, den 8. Mai 1894. Ad 368/M. I. Abschrift der Abschrift. Verordnung des Ministeriums des Innern im Einvernehmen mit den Ministerien für Cultus und Unterricht und des Handels vom 11. April 1894 betreffend die Festsetzung der Prüfungstare für Bewerber um Bau¬, Maurer-, Steinmetz-, Zimmer-, und Brunnenmeister¬ Berechtigungen. Im Grunde des § 13, Absatz 2, des Gesetzes vom 26. December 1893, R.=G.=Bl. Nr. 193, betreffend die Re¬ gelung der concessionierten Baugewerbe, wird in Betreff der von Bewerbern um Bau=, Maurer=, Steinmetz=, Zimmer¬ und Brunnenmeister=Berechtigungen zu entrichtenden Prü fungstaxen Nachstehendes angeordnet: § 1. Die Prüfungstaxe für Bewerber um Baumeister¬ Berechtigungen beträgt, falls denselben die theilweise Befreiung von der Prüfung im Grunde des § 6 der Mini¬ sterial= Verordnung vom 27. December 1893, R.=G.=Bl. Nr. 195, nicht zuerkannt wird,63fl. Von diesem Betrage entfallen je 15 fl. auf jedes der vier Mitglieder der Prüfungs=Commission und 3 fl. auf den Amtsdiener Wurde der Bewerber von der im Punkte 2 des §1 der Ministerial =Verordnung vom 27. December 1893 R.=G.=Bl. Nr. 195 geforderten, theoretischen Theilprüfung nthoben, beträgt die Prüfungstaxe 42 fl., von welchem Betrage auf jedes Commissionsmitglied 10 fl., und auf den Amtsdiener 2 fl. entfallen. Wurde der Bewerber von der in den Punkten 1 und 2 des § 1 der gedachten Ministerial =Verordnung geforderten Theilprüfung enthoben, beträgt die Prüfungstaxe 21 fl., von welchem Betrage auf jedes Commissionsmitglied 5 fl und auf den Amtsdiener 1 fl. entfällt § 2. Die Prüfungstaxe für Bewerber um Maurer= oder Steinmetz= oder Zimmermeister=Berechtigungen, beträgt, falls denselben die theilweise Befreiung von der Prüfung im Grunde des § 6 der Ministerial=Verordnung vom 27. December 1893, R.=G.=Bl. Nr. 195, nicht zu fl kömmt, 48 Von diesem Betrage entfallen je 15 fl. auf jedes der drei Mitglieder der Prüfungs=Commission und 3 fl. auf der Amtsdiener Wurde der Bewerber von der im Punkte 2 des § 2 beziehungsweise § 3, beziehungsweise § 4 der oben bezoge¬ nen Ministerial=Verordnung geforderten, theoretischen Theil¬ prüfung enthoben, beträgt die Prüfungstaxe 32 fl., von welchem Betrage auf jedes Commissionsmitglied 10 fl. und auf den Amtsdiener 2 fl. entfallen. Wurde der Bewerber von der in den Punkten 8 und 2 des § 2, beziehungsweise § 3, beziehungsweise der mehrbezogenen Ministerial=Verordnung geforderten Theil prüfung enthoben, beträgt die Prüfungstaxe 16 fl.,von welchem Betrage auf jedes Commissionsmitglied 5 fl. und auf den Amtsdiener 1 fl. entfallen.

§ 3. Die Prüfungstaxe für Bewerber um die Brunnen meister=Berechtigung beträgt 16 fl., von welchem Be¬ trage auf jedes Mitglied der Prüfungs=Commission 5 fl. und auf den Amtsdiener1 fl. entfallen. § 4. Prüfungsbewerber welche im Grunde des § 16 Punkt 1, der Ministerial =Verordnung vom 27. December 1893, R.=G.=Bl. Nr. 195, unter Einem mit der Baumeister= oder Maurermeister = Prüfung auch die Prüfung für das Steinmetz= oder Zimmer= oder Brunnenmeister=Gewerbe ab¬ zulegen wünschen, haben eine, gegenüber der Bestimmung des ersten Absatzes der §§ 1 und 2 dieser Verordnung um 15 fl., gegenüber der Bestimmung des zweiten Absatzes der §§ 1 und 2 dieser Verordnung um 10 fl., und gegenüber der Bestimmung des dritten Absatzes der §§ 1 und 2 und des § 3 dieser Verordnung um 5 fl. erhöhte Prüfungstaxe zu entrichten. Diese Erhöhung tritt für jedes der weiters angestrebten Gewerbe ein ener Betrag, um welchen die Prüfungstoxe nach der vorstehenden Bestimmung erhöht wird, kommt jenem Ge¬ werbsmeister zu, um welchen die Prüfungs=Commission ver¬ stärkt werden muss. Musste die Prüfungs=Commission um mehrere Gewerbsmeister verstärkt werden, kommt ihnen der obige Betrag zu gleichen Theilen zu § 5. Prüfungswerber, welche im Grunde des § 16, Punkt 2 der Ministerial=Verordnung vom 27. December 1893, R.=G.=Bl. Nr. 195, unter Einem mit der Prüfung für das Zimmermeistergewerbe auch jene für das Brunnenmeister¬ Gewerbe abzulegen wünschen, haben eine gegenüber der Be¬ stimmung des § 2 um 5 fl. erhöhte Prüfungstaxe zu ent¬ richten Diese 5 fl. kommen jenem Brunnenmeister zu, um welchen die Prüfungs=Commission zu verstärken ist. § 6 Bewerber um die Baumeister=Berechtigung, welche in Grunde des § 13 der Ministerial=Verordnung vom 27. De¬ cember 1893, R.=G.=Bl. Nr. 195, die Prüfung über den theoretischen Theil, d. i. über die im § 1, Z. 2, der eben bezogenen Verordnung angeführten Gegenstände zu einem früheren Zeitpunkte abzulegen wünschen, haben für diesen theoretischen Theil eine Prüfungstaxe von 21 fl. und für den späteren, die Zahlen 1 und 3 des § 1 der mehrbezoge nen Verordnung umfassenden Prüfungstheil eine Prüfungs taxe von 42 fl. zu erlegen. Von der Prüsungstaxe von 21 fl. entfallen auf jedes Commissions=Mitglied 5 fl. und auf den Amtsdiener 1 fl. von der Prüfungstaxe von 42 fl. entfallen auf jedes Com missionsmitglied 10 fl. und auf den Amtsdiener 2 fl S 7. Bewerber, welche eine Prüfung im Grunde des § 12 der Ministerial=Verordnung vom 27. December 1893 R.=G.=Bl. Nr. 195, wiederholen, oder welche sich im Grunde des § 15 derselben Verordnung der Prüfung neuerlich unter ziehen, haben die nach den vorstehenden Bestimmungen ent¬ fallende Prüfungstaxe neuerlich zu entrichten Bewerber, welche wegen des im Grunde des § 8, Absatz 6, der ebengedachten Verordnung erfolgten Abbruche der Prüfung, sich der Prüfung neuerlich unterziehen, haben den nach den vorstehenden Bestimmungen auf den zu wieder¬ holenden Theil der Prüfung entfallenden Theil der Prü¬ fungstaxe neuerlich zu entrichten. § 8 Bewerber um eine Baugewerbe=Concession, welche ar einer technischen Hochschule das Diplom aus dem Hochbau¬ fache oder dem Ingenieurbaufache erworben und infolge dessen im Grunde des § 6 der Ministerial=Verordnung vom 27. December 1893, R.=G.=Bl. Nr. 195, von der Prüfung in ihrer Gänze enthoben wurden, haben eine Prüfungstaxe nicht zu entrichten § 9. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Kund¬ machung in Wirksamkeit Wurmbrand m. p. Bacquehem m. p. Madeyski m. p. Z. 6042 An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden Ausforschungen. Die Ausforschung der in dem folgenden Verzeichnisse aufgeführten, gänzlich unbekannten im Jahre 1875 geborenen landsturmpflichtigen Jünglinge des politischen Bezirkes Pola wird angeordnet. Verzeichnis der im Jahre 1875 geborenen, angeblich nach Italien heimatsberechtigten Jünglinge. Anton, Johann, Franz Majone, geb. in Pola 27. Juni 1875, Heimatsgemeinde: Amanti Calibria, kath. ledig, Handlanger, Eltern: Vincenz und Maria Valwich, Vater: Handlanger, Aufenthalt: Unbekannt.— Ernst, Peter Martin Cillia, geb. den 30. Juli 1875, Medun (Italien), kath., ledig, Lastträger, Eltern: Anton und Maria Manwo¬ wich, Vater: Handlanger, Aufenthalt: Unbekannt. — Ercolano Romioli, geb. den 8. August 1875, Heimatsgemeinde: Lunigo Vicenza, kath., ledig, Schuster, Eltern: Jakob und Demenica Bom, Vater: Schuster, Aufenthalt: Unbekannt. — Peter Casa¬ grande, geb. in Pola, 22. Juni 1875, Heimatsgemeinde Sta. Guestina, Venedig, kath., ledig, Handlanger, Eltern: Ferdinand und Maria Dibarbora, Aufenthalt: Unbe¬ kannt. — Leopold Costantini, geb. in Pola, 5. September 1875, Heimatsgemeinde: Amperio, kath., ledig, Handlanger, Eltern: Bontolemeo und Anna Paslin, Vater: Schuster, Aufenthalt: Unbekannt —Felix Tiengo, geb. in Pola, 7. November 1875, Heimatsgemeinde: Donada Rovigo, kath., ledig, Handlanger, Eltern: Franz und Maria Pre¬ guslato, Vater: Sanitätswache, Aufenthalt: Unbekannt August, Cäsar Delbianco, geb. in Pola, 5. December 1875, Heimatsgemeinde: Palmanuova Friaul, katholisch, ledig, Maurer, Eltern: Fabis und Anna Grebich, Vater: Maurer, — Aufenthalt: Unbekannt August, Anton, Franz Colussi jeb. in Pola, 24. September 1875, Heimatsgemeinde: Belluno, kath., ledig, Maurer, Eltern: Alessid und Gio vanna Ferrari, Vater: Zimmermann, Aufenthalt: Unbe¬ — kannt. Tulio, Lino Zanier, geb. in Pola, 10. Decem¬ ber 1875, Heimatsgemeinde: Congliani Udine, kath., ledig, Schneider, Eltern: Anton und Katharina Rovis, Vater: — Schneider, Aufenthalt: Pola Guido, Paole, Johann Porzatti, geb. in Pola, 15. December 1875, Heimatsge¬ meinde: Venedig, kath., ledig, Schneider, Eltern: Alfons

4 und Verginia Camoccino, Vater: Redacteur Gazzetta di — Anton, Johann Porri, geb. in Pola, Aufenthalt: Pola. Pola, 27. Jänner 1875, Heimatsgemeinde: Venedig, kath., ledig, Schneider, Eltern: Johann und Lugia Irani. Vater: Architekt, Aufenthalt: Unbekannt. — Johann Chiarot, geb. in (Caufanaro, Pola, 25. Mai 1875, Heimatsgemeinde: Azzano Pordenone, kath., ledig, Handlanger, Eltern: Josef und Giulia Bocoro, Vater: Handlanger, Aufenthalt: Un¬ Isidor Deola, geb. in Canfanara, Pola, bekannt.— 28. März 1875, Heimatsgemeinde: Mel Belluno, kath. ledig, Eltern: Dominik und Domenica Searten, Vater: —Eugen Beron, Handlanger, Aufenthalt: Unbekannt. geb. in Dig ano, Pola, 9. October 1875, Heimatsge¬ meinde: Unbekannt, kath., ledig, Eltern: Wilhelm und Maria Engel, Vater: k. k. Staatseisenbahn=Ingenieur, Aufenthalt: Unbekannt, Anmerkung: War während des Baues der Istrianer Eisenbahn in Digno. — Anton, Josef Chruscicky, geb. in Pola, 8. Juli 1874, Heimatsgemeinde: Angeblich Teschen, kath., ledig, Eltern: Anton und Maria Stuparich, Vater: Entlassener k. k. Marinediener, Aufent¬ halt: Unbekannt, Anmerkung: Angeblich nach Rumänien gezogen. — Anton Avoncich, geboren in Pola, 2. August 1875, Heimatsgemeinde: Angeblich Veglia, kath., ledig, Mutter: Magdalena, Magd, Aufenthalt: Unbekannt. Freiherr von Fahnenfeld Codelle Anton, geb. in Neapel (Italien), 22. März 1875, Heimatsgemeinde: Unbekannt, kath., ledig, Eltern: Karl und Rosalia Freiin vom Taupferer und Weixelberg, Vater: k. u. k. Schiffsfähnrich, Aufenthalt: Franz, Anton Brunner, geb. in Pola, — Unbekannt. 5. April 1875, Heimatsgemeinde: Angeblich Sanka Smichow, kath., ledig, Eitern: Karl, Philipp und Elisabeth Binaghi, —Rochus Vater: Mechaniker, Aufenthalt: Unbekannt. Alois Bobek, geb. in Pola, 6. Juni 1875, Heimatsge¬ meinde: Angeblich Dubecok, Böhmisch Brod, kath., ledig, Eltern: Josef und Autonia Causlarich, Vater: Tischler, Aufenthalt: Unbekannt. — Franz, Vincenz Bobovsky — recte Uhlgrik, geb. in Pola, 28. Jänner 1875, Heimatsgemeinde: Angeblich Prag, kath., ledig, Vater: Michael Bokowsky, Mutter: Maria Uhlkrik, unehelich, Magd, Aufenthalt: Un¬ —Ludwig, Heinrich, Gottfried Langer, geb. in bekannt. Pola, 27. Juni 1875, Heimatsgemeinde: Angeblich Brünn, evangel., ledig, Eltern: August und Henrichette Gerber, Vater: Dirigent der Gasfabrik, Aufenthalt: Unbekannt. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendamerie Posten=Commanden werden angewiesen, behufs Eruierung der Obengenannten die geeigneten Nachforschungen zu ver¬ anlassen und über ein etwaiges positives Resultat der ge¬ pflogenen Erhebungen bis 1. Juni 1894 anher zu berichten. Steyr, am 6. Mai 1894. Z. 5869. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 17. April bis 26. April 1894. Oberösterreich ist seuchenfrei. Steyr, am 4. Mai 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Separat-Abdrücke der Kundmachung über die Miehbeschan auf den Eisenbahnen sind für P. T. Viehhändler in der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr — um 10 kr. per Stück erhältlich. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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