wird nicht gefordert, da diese Verpflichtung durch die Wehr¬ gesetze ausgesprochen ist. Die Aufnahmsprüfungen für die Marineakademie be¬ ginnen in Fiume am 10. September. Die Gesuche sind innerhalb der Concursfrist, d. i. bis längstens 10. Mai l. J., bei sonstiger Nichtberücksichtigung beim Landesausschusse des Königreiches Böhmen einzubrin¬ gen und sind nebst den erwähnten Documenten auch die Nachweisungen des Adels, der Mittellosigkeit, dann der Ver¬ dienste des Vaters im Staats= oder Landesdienste beizu¬ schließen und darin ausdrücklich zu erwähnen, dass dem Bittsteller die geforderte Zahlung des Unterrichtsgeldes be¬ kannt ist. Vom Landesausschusse des Königreiches Böhmen Prag, am 11. April 1894. Z. 5745. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. Warnung vor dem Baganten Josef Schabauer. Josef Schabauer, 26 Jahre alt, ledig, Schuhmacher¬ Gehilfe, geboren in Schönau, pol. Bezirk Neunkirchen, zu¬ ständig nach Hochneukirchen, im Besitze des von dieser Ge¬ meinde unter dem 26. October 1891, Hs.=Nr. 38, aus gestellten Arbeitsbuches, von mittlerer Größe, länglichem Gesichte, Anflug von Schnurrbart und ohne besondere Kenn¬ zeichen, nimmt zum wiederholtenmalen die Unterstützung fremder Gemeinden, welche er auf seinen ziel= und planlosen Reisen berührt, in Anspruch und hat seine benannte Heimats¬ Gemeinde schon wiederholt gezwungen, derlei herausgelockte Unterstützungsbeträge zu ersetzen. Da Schabauer arbeitsfähig, jedoch arbeitsscheu ist, er¬ scheint eine Warnung vor demselben aus dem Grunde der Schonung der Mittel der ohnehin armen Gemeinde Hoch¬ neukirchen dringend nothwendig, und werden daher die Ge¬ meindevorstehungen angewiesen, zur Hintanhaltung weiterer Ersatzansprüche die entsprechenden Verfügungen zu treffen. Steyr, 28. April 1894 Z. 5780. An sämmtliche Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden. Ernierung des Aufenthalts-Ortes und der Zuständigkeit des Johann Trerler. Die a. e. Mutter Genovefa Trexler, a. e. Tochter der ledigen Aufsehers=Tochter gleichen Namens, hielt sich zur Zeit seiner Geburt, 22. August 1873, als Taglöhnerin in Abwinden Nr. 29 auf und soll nach Beendigung des Baues der Bahnlinie Linz — Gaisbach mit ihrem Sohne unbekannt wohin gezogen und nicht mehr zurückgekehrt sein In der Gemeinde Grünbach, Bezirk Freistadt, wo eine Familie dieses Namens existiert, konnte weder die Zustän¬ digkeit der genannten Personen anerkannt, noch ein An¬ haltspunkt über deren Verbleib gewonnen werden. Es ergeht somit die Aufforderung, geeignete Nach forschung nach obenbenannter Genovefa Trexler und ihrem Sohne Johann einzuleiten. In dieser Beziehung wird auch darauf zu achten sein, dass die richtige Schreibweise des Namens, vielleicht auch Drexler, Draexler, Draxler oder ähnlich sein, dass die Mutter später bei einem anderen Bahnbau Arbeit gefunden habe und der Genannte möglichenfalls irgendwo im Lande verstorben und somit in dem vom betreffenden Pfarramte verfassten Auszuge Musterbeilage 2, (ad § 15: 3 der Wehr¬ vorschriften I. Theil) aufgeführt sein könnte. Ein allfälliges positives Resultat der Nachforschung oder ein Anhaltspunkt wäre bis 20. Mai anher mitzu¬ theilen. Steyr, am 28. April 1894. Z. 5895. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Aufgefundene Leiche Am 20. April 1894 wurde in Pucking auf einen Schotterhaufen im Traunflusse die Leiche einer circa 60 Jahre Frauensperson angeschwemmt gefunden. altenBei der Besichtigung der Leiche hat sich nicht die ge¬ ringste Spur einer Gewaltthat an dem Körper gezeigt und die Frische der Leiche zeigte, dass dieselbe vielleicht erst seit dem Vortage abends, daher nur mehrere Stunden im Wasser gelegen sein kann. Bekleidet war selbe mit einem schwarzen Clottkleide, einer Schafwolljacke, auch schwarz, mit braunsammtenen An¬ schlägen an den Aermeln, der Kopf war bloß Dieselbe hatte einen goldenen kleinen Ring am Gold¬ finger der linken Hand mit einen kleinen rothen Stein und goldene Ohrgehänge mit sehr kleinen Tröpferln. An den Füßen hatte dieselbe sehr feine, dunkelgraue Strümpfe und Clottschuhe, am Leibe ein Hemd von sehr feiner Leinwand ganz neu ohne Merke, eine Frauenhose aus Perkail und einen weißen Unterrock mit geschlungenen Spitzen (Handarbeit), ein weißes Sacktuch, alles ohne MerkeDie Leiche ist mittelgroß, stark gebaut und sehr gut genährt, hat rundes Gesicht, lichtbraune Augen, proportionier¬ ten Mund und Nase, graue, dünne Haare und sonst kein besonderes Kennzeichen. Sie hatte eine Börse in der Tasche mit gelben Schließen und gelbem Leder, in welchem 81 kr in Scheidemünze sich befanden Da nun mit aller Sicherheit anzunehmen ist, dass diese verunglückte Frauensperson entweder sich selbst den Tod gegeben hat, oder auf irgend eine Art verunglückt ist, so wurde dieselbe am 22. April daselbst beerdigt, die Ober¬ kleider und andere dabei gefundenen Sachen werden jedoch im dortigen Gem indeamte aufbewahrt. Es ist demnach darüber Nachforschung zu pflegen, ob eine Frauensperson, auf welche das obige Signalement passen würde, dort abgängig ist, und wenn dies der Fall wäre sind deren Angehörige hievon zu verständigen, damit durch Agnoscierung der rückgelassenen Gegenstände die Identität der Leiche festgestellt werden kann. Steyr, den 1. Mai 1894 Der k. k. Bezirkshauptmann Hugo R. von Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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