Amtsblatt 1894/18 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 3. Mai 1894

4 Nr. 17.815. Kundmachung. An den k. k. Militär=Bildungsanstalten sind für das nächste Schuljahr 1894 bis 1895 acht böhmisch=ständisch Stiftungsplätze zur Erledigung gelangt, zu deren Besetzung hiemit der öffentliche Concurs bis 10. Mai l. J. ausgeschrie¬ ben wird. Diese Stiftungsplätze sind in erster Reihe für Kinden von Adel bestimmt, deren Eltern die zur Erziehung ihrer Kinder erforderlichen Mittel nicht besitzen oder durch zwanzig¬ jährige entsprechende und treue Dienstleistung im Staats¬ oder Landesdienste sich Verdienste erworben haben In Ermangelung adeliger Bewerber werden auch Com¬ petenten bürgerlicher Herkunft, wenn sie sonst die erforder¬ liche Eignung nachweisen, und zwar insbesondere Söhne minder besoldeter Staats= und Landesbeamten berücksichtigt Die Candidaten für diese Stiftungsplätze müssen der Abstammung oder Zuständigkeit nach dem Lande Böhmer angehören Die k. k. Militär=Bildungsanstalten, an welchen die Stiftungsplätze zu besetzen sind, bestehen aus Militär=Unter und Oberrealschulen, den technischen Militär=Akademien in Wien und Wiener=Neustadt, dann der Marine=Akademie in Fiume Das nächste Schuljahr beginnt an den Militärreal= schulen schon mit dem 1. September, an den Militärakade¬ mien mit 18. September l. J., und wird in den II. und IV. Jahrgang der Militär=Unterrealschule eine regelmäßig Aufnahme nicht stattfinden, in sämmtliche Jahrgänge der Militär=Oberrealschule aber eine Nenaufnahme in diesem Jahre überhaupt nicht eintreten. Die Bedingungen für die Aufnahme sind: 1. Die körperliche Eignung sowohl für die Militär Erziehung als für künftige Kriegsdienste, nachgewiesen durch das Zeugnis eines graduierten activen Arztes des k. k. Heeres der Kriegsmarine oder der beiden Landwehren, dann durch das Impfungszeugnis, 2. ein befriedigendes, sittliches Betragen, nachgewieser durch das Schulzeugnis 3. das nicht überschrittene Maximalalter von 12 Jah¬ ren für den I., von 14 Jahren für den III. Jahrgang der Militär=Unterrealschulen, und von 20 Jahren für den 1. Jahr¬ gang der Militär=Akademien, nachgewiesen durch den Tauf¬ oder Geburtsschein 4. die erforderlichen Vorkenntnisse, nachgewiesen durch das letzte Semestral=Schulzeugnis (Schulnachrichten der Volks¬ schule), dann das ganzjährige Schulzeugnis für das ver¬ flossene Schuljahr. Für den Eintritt in den ersten Jahrgang einer Militär¬ Unterrealschule wird die gut absolvierte 4. oder 5. Clafse einer Volksschule, in den III. Jahrgang der Nachweis befrie digend absolvierter 2. Classe einer Mittelschule für den Eintrittt in den I. Jahrgang einer Militär Akademie, von denen jene zu Wiener=Neustadt für die In fanterie, die Jäger und die Cavallerie, jene zu Wien aben für die Artillerie, die Geniewaffe und das Pionnier=Regi¬ ment vorbereiten, die Absolvierung einer vollständigen Real¬ schule, eines vollständigen Obergymnasiums= oder Realgym nasiums gefordert. *) Die zur Aufnahmsprüfung einberufenen Aspiranten haben das ganzjährige Schulzeugnis für das Schuljahr 1893 bis 1894 ir die Anstalt mitzubringen. 5. Die Uebernahme der Verpflichtung mit Beginn eines jeden Schuljahres das Schulgeld im Betrage von 14 fl. zu entrichten. Die Ausstellung von Re¬ versen wegen Uebernahme der Verpflichtung zur Ableistung der Präsenzdienst=Verlängerung wird nicht gefordert, da diese Verpflichtung durch die Wehrgesetze ausgesprochen ist Alle Aspiranten müssen sich einer Aufnahmsprüfung unterziehen. Die Aspirantenfür Militär= Unterrealschulen können die Aufnahmsprüfungin ihrer Muttersprache ablegen und bildet die Unkenntnis der deutschen Sprache bei sonstigen guten Fähigkeiten kein Hindernis der Aufnahme, die Aspi ranten für den III. Jahrgang der Militär=Unterrealschule müssen aber der deutschen Sprache soweit mächtig sein, um dem Unterrichte mit Nutzen folgen zu können, jene für die Militär=Akademien haben die Aufnahmsprüfung in deutscher Sprache abzulegen Aus der französischen Sprache wird für den Eintritt in den 1. Jahrgang einer der beiden Militär=Akademien mindestens fließendes und richtiges Lesen, dann Uebersetzer aus dem Französischen ins Deutsche und einfacher Uebungs¬ stücke aus dem Deutschen ins Französische mit Zuhilfenahme des Wörterbuches gefordert. Die militärischen und die sonstigen Geschicklichkeiter und Uebungen des Lehrplanes der Militärrealschulen bilden keinen Gegenstand der Aufnahmsprüfung. In den Gesuchen für die Aufnahme in die technische Militär=Akademie ist anzugeben, ob der Aspirant in die Artillerie= oder Genie=Abtheilung eingereiht zu werder wünscht. Im übrigen sind die ausführlichen Aufnahms¬ bedingungen aus der im VIII. Stück des Normalverord¬ nungsblattes für das k. k. Heer vom Jahre 1888 verlaut¬ barten Vorschrift über die Aufnahme von Aspiranten aus der Privat=Erziehung in die k. k. Militär=Erziehungs= und — Bildungsanstalten zu ersehen. Die Aufnahme in die k. k. Marine=Akademie findet nur für den I. und II. Jahrgang statt Die allgemeinen Bedingungen der Aufnahme sind: die körperliche Eignung sowohl für die Militärerziehung als auch für künftige Kriegsdienste zur See ein befriedigendes sittliches Betragen, das vollendete 14. und nicht überschrittene 16. Lebens¬ jahr für den Eintritt in den I. Jahrgang, und das nicht überschrittene 17. Lebensjahr für den II. Jahrgang die mit befriedigendem Gesammterfolge zurückgelegten Vorstudien, u. zw. zum Eintritt in den I. Jahrgang die vier unterer Classen und in den II. Jahreang die sechs unteren Classen einer öffentlichen Realschule, Gymnasiums oder einer diesen Schulen gleichgestellten Lehranstalt der österreichisch=ungar. Monarchie Dem Gesuche sind folgende Documente beizulegen: Tauf= oder Geburtsschein, 1. Heimatschein, 2. Zeugnis über die physische Tauglichkeit mit specieller 3. Anführung der erprobten S hweite, usgestellt von einem graduierten Militär= oder Marine=Arzte Impfungszeugnis 4. ämmtliche Schulzeugniss: der Mittelschule mit Ein¬ 5. schlufs des Zeugnisses über den zuletzt absolvierten Semester. Die Ausstellung von Reversen wegen Uebernahme der Verpflichtung zur Ableistung der Präsenzdienst=Verlängerung **) Separat=Abdrücke bei L. W. Seidl in Wien.

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