Amtsblatt 1894/17 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 26. April 1894

2 Verordnung aufgeführten Behörden und Organen bekannt gegeben werden Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 31. März l. J., Z. 4879/I, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen hievon mit dem Beifügen in die Kenntnis ge setzt, dass allfällige Wünsche oder gerechtfertigte Beschwer¬ den über den Turnus zur Viehsalz=Ausfassung unter ein¬ gehender Berichterstattung rechtzeitig, d. i.bis spätestens November jeden Jahres hieher vorzulegen sein werden. Steyr, am 22. April 1894. Z. 5316. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden Berbot der Rindvieh=Einfuhr aus Kaplitz aufgehoben Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 14. April l. J., Z. 5867/II, ist nachstehende und zugleich in 1 Exemplar hinausfolgende Kundmachung sofort zu verlautbaren Steyr, am 21. April 1894. Z. 5867/II Kundmachung der k. k. Statthalterei für Oberösterreich, betreffend die Auf¬ hebung des Verbotes der Einfuhr von Rindvieh aus dem politischen Bezirke Kaplitz in Böhmen nach Oberösterreich Die Statthalterei findet die mit dem hierämtlichen Er¬ lasse vom 4. April 1894, Z. 5140, gegenüber dem politischen Bezirke Kaplitz in Böhmen bezüglich der Einfuhr von Rind¬ vieh nach Oberösterreich getroffene Sperrmaßregel aus den Grunde wieder außer Wirksamkeit zu setzen, weil die An¬ nahme, es seien daselbst gleichzeitig zwei Lungenseuchehöf vorhanden gewesen, sich als irrthümlich erwiesen hat K. k. Statthalterei. Linz, am 14. April 1894. Der k. k. Statthalter: Puthon m. Z. 5391. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des Heinrich Beul und des Leopol Gidl. Heinrich Beul ist am 11. Juli 1873 in Linz, Keppler¬ straße Nr. 47, als außerehelicher Sohn der (angeblichen Anna Beul geboren; die zur Gemeinde St. Georgen a. G. zuständig gewesene Mutter soll einen Seilermeister aus der Umgebung von Ottensheim geheiratet haben, doch konnt über den Verbleib weder der Letzteren noch auch ihres Sohnes irgend etwas eruiert werden Leopold Gidl ist am 29. October 1873 im Markte Weyer als ehelicher Sohn des damaligen Steueramtsdieners Leopold Gidl und seiner Gattin Johanna Gidl, einer ehe¬ lichen Tochter des Josef Pichler, Nagelschmiedmeisters zu Stiedelsbach, Pfarre Losenstein, und der Anna Maria, ge¬ borenen Buder, geboren und nach Mauthausen zuständig. Seine Mutter lebt in Weyer als Witwe und hat angegeben, dass er vor zwei Jahren mit der Absicht weggegangen sei um auf einem Schiffe Dienste zu nehmen und dass ihr seit Zeit kein Lebenszeichen von ihm mehr zugekommen sei. dieser Während nach den gepflogenen Erhebungen vermuthet wird, dass Leopold Gidl im Sommer 1892 auf einem Schiffe in Süd=Ungarn an der Cholera gestorben seiist durch eine Mittheilung der Directien der Donaudampfschiff¬ fahrts=Gesellschaft constatiert, dass er vom 6. bis 19. Octo= ber 1892 in Diensten dieser Gesellschaft als Hilfsmatrose stand und am letztgenannten Tage seine Entlassung in Buda¬ pest nahm Es ergeht daher der Auftrag, rücksichtlich des gegen¬ wärtigen Aufenthaltes oder des eventuellen Ablebens der beiden genannten Jünglinge, sowie auch rücksichtlich der Mutter des Heinrich Beul entsprechende Nachforschung ein¬ zuleiten, insbesondere auch in der Richtung, ob nicht einer erselben in den pfarrämtlichen Matrikenauszügen über die Verstorbenen (Muster Beilage 2 zu § 15:3 der Wehrvor¬ schriften, I. Theil) aufscheint. Ein allfällig positives Resultat der Erhebung oder ein etwaiger Anhaltspunkt wäre bis 20. Mai anher mit¬ zutheilen. Steyr, 20. April 1894. Z. 5392. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Warnung vor dem Baganten Friedrich Bogner. Der vagierende, 19 Jahre alte, nach Nebelberg zustän dige Schneidergehilfe Friedrich Bogner verursacht durch Herauslockung von Reise=Unterstützungen seiner Heimats¬ gemeinde große Auslagen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, das Erforderliche zu veranlassen, dass dem Genannten ohne zwingende Noth keine Unterstützungen auf Kosten der Hei¬ matsgemeinde verabfolgt werden, sondern eventuell dessen schubpolizeiliche Behandlung eintrete Steyr, den 20. April 1894. Z. 5536 An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Cemmanden Ausforschung des Jandro Bulic. Die k. k. Statthalterei für Dalmatien hat beim hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des im Jahre 1869 zu Nova¬ Gradisca in Slavonien geborenen, in Muc im Bezirke Spalato heimatberechtigten Jandro Bulic recte Joan des Jandrija, welcher in der III. Altersclasse seiner Stel lungspflicht nicht Genüge geleistet hat, angesucht In der I. Classe wurde Bulic in Nova=Gradisca, in der II. in Brod nachgestellt, und über sein Ansuchen die Stellung in der III. Classe in Esseg bew ligt. Bis zum Einlangen der Stellungslisten=Auszüge in in Esseg, ist Bulic spurlos verschwunden und konnte auch Budapest, wohin er sich — nach Angabe seines Vaters gewendet hatte, nicht ausgeforscht werden

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