Amtsblatt 1894/17 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 26. April 1894

Amts-Blatt der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 17 Steyr, am 26. April. 1894. Z. 526/B.=Sch.=R. Amtserinnerung. Der k. k. Bezirksschulrath ertheilt hiemit jenen Lehr¬ personen des Zweiglehrervereines Weyer, welche der Ver¬ sammlung am 19. Mai l. J. anwohnen wollen, den hiefür erforderlichen Urlaub. Steyr, den 20. April 1894. Z. 5097. der Orts¬ Licitation des Jagdrechtes gemeinde Lausa. Am Dienstag den 5. Juni 1894 um 11 Uhr vor¬ mittags wird in der Gemeindekanzlei zu Lausa die Verpach¬ tung des dieser Gemeinde zustehenden Jagdrechtes für die Zeit vom 1. Juli 1894 bis Ende Juni 1899 im Wege des öffentlichen Aufrufes stattfinden. Der Ausrufspreis beträgt 131 Gulden. Pachtlustige haben vor Beginn der Licitation ein Va¬ diumvon 13 fl. zu erlegen Die Licitationsbedingnisse können hieramts eingesehen werden Steyr, 22. April 1894. Z. 3908. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. Constituierung der Sanitäts=Gemeinden. Der oberösterreichische Landesausschuss hat auf Grund des Gesetzes vom 22. September 1893 (L.=G. und V.=Bl. Nr. 35) einen Erlass an alle Gemeinde=Vorstehungen hin¬ ausgegeben, zufolge dessen dieselben bis zum 30. April l. I ihre Erklärung, ob sie für sich allein oder in Verbindung mit anderen Gemeinden oder mit Theilen von solchen mit der Bestellung eines Gemeindearztes im Sinne des § 1 des bezeichneten Gesetzes vorzugehen gesonnen sind, der zuständi gen Bezirkshauptmannschaft bekanntzugeben haben. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher zufolge Er¬ lasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 11. d. M. Z. 3889/V, erinnert, den bezüglichen Bericht im Laufe dieser Woche zuversichtlich anher vorzulegen. Steyr, am 23. April 1894. Z. 5129. An alle Gemeinde-Vorstehungen betreffend die Aufbewahrung der Arbeiter=Verzeichnisse. Mit der Verordnung vom 24. December 1893 (R.= G.=Bl. Nr. 7 ex 1894) fand das hohe k. k. Handelsmini¬ sterium im Einvernehmen mit dem hohen k. k. Ministerium des Innern zu verfügen, dass die nach § 88 der Gewerbe¬ Ordnung in jeder Gewerbsunternehmung zu führenden Ar beiterverzeichnisse mindestens durch drei Jahre nach der letz¬ ten Eintragung aufzubewahren sind. Hiebei wird darauf aufmerksam gemacht, dass in diese Arbeiterverzeichnisse alle Hilfsarbeiter, also auch die jugendlichen, einzutragen sind. Auf die nach § 96, G.=V, von den Gewerbsinhabern außerdem speciell über die jugendlichen Hilfsarbeiter zu füh¬ renden Verzeichnisse findet die obige Vorschrift bezüglich der Aufbewahrungsfrist im Hinblicke auf die mehr temporäre Bedeutung dieser Verzeichnisse keine Anwendung. Dies ist möglichst zu verlautbaren. Steyr, 18. April 1804. Z. 5084. An die Gemeinde=Vorstehungen. Turnus bei der Biehsalz=Ausfassung. Das hohe k. k. Finanzministerium hat mit dem Er¬ lasse vom 4. Februar l. J., Z. 4732, bemerkt, dass eine Anderung des gemäß § 5 der hohen Verordnung vom 20. December 1893, V.=Bl. Nr. 57, für die Gemeinden zur Viehsalzausfassung zunächst pro 1894 festgesetzten Turnus für die folgenden Jahre nur insoweit vorzunehmen sein wird, als eine solche Aenderung thatsächlich nothwendig oder doch zweckmäßig erscheinen sollte In dieser Richtung bleibt es — von dem im § 5, al. 9, — obcitierter hoher Verordnung erwähnten Falle abgesehen der k. k. Finanz=Direction überlassen, wegen Einleitung einer Abänderung des besagten Turnus rechtzeitig die Initialive zu ergreisen Nur müsste in einem solchen Falle künftighin mis Rücksicht auf die Bestimmung im § 3 vorcitierter Verord¬ nung der abgeänderte Turnus längstens bis zum 10. De¬ cember des dem betreffenden Ausfassungsjahre vorangehen¬ den Jahres festgesetzt und den betreffenden Gemeinden so¬ wohl als auch den im § 5, alinea 8, mehrerwähnter hoher

2 Verordnung aufgeführten Behörden und Organen bekannt gegeben werden Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 31. März l. J., Z. 4879/I, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen hievon mit dem Beifügen in die Kenntnis ge setzt, dass allfällige Wünsche oder gerechtfertigte Beschwer¬ den über den Turnus zur Viehsalz=Ausfassung unter ein¬ gehender Berichterstattung rechtzeitig, d. i.bis spätestens November jeden Jahres hieher vorzulegen sein werden. Steyr, am 22. April 1894. Z. 5316. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden Berbot der Rindvieh=Einfuhr aus Kaplitz aufgehoben Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 14. April l. J., Z. 5867/II, ist nachstehende und zugleich in 1 Exemplar hinausfolgende Kundmachung sofort zu verlautbaren Steyr, am 21. April 1894. Z. 5867/II Kundmachung der k. k. Statthalterei für Oberösterreich, betreffend die Auf¬ hebung des Verbotes der Einfuhr von Rindvieh aus dem politischen Bezirke Kaplitz in Böhmen nach Oberösterreich Die Statthalterei findet die mit dem hierämtlichen Er¬ lasse vom 4. April 1894, Z. 5140, gegenüber dem politischen Bezirke Kaplitz in Böhmen bezüglich der Einfuhr von Rind¬ vieh nach Oberösterreich getroffene Sperrmaßregel aus den Grunde wieder außer Wirksamkeit zu setzen, weil die An¬ nahme, es seien daselbst gleichzeitig zwei Lungenseuchehöf vorhanden gewesen, sich als irrthümlich erwiesen hat K. k. Statthalterei. Linz, am 14. April 1894. Der k. k. Statthalter: Puthon m. Z. 5391. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des Heinrich Beul und des Leopol Gidl. Heinrich Beul ist am 11. Juli 1873 in Linz, Keppler¬ straße Nr. 47, als außerehelicher Sohn der (angeblichen Anna Beul geboren; die zur Gemeinde St. Georgen a. G. zuständig gewesene Mutter soll einen Seilermeister aus der Umgebung von Ottensheim geheiratet haben, doch konnt über den Verbleib weder der Letzteren noch auch ihres Sohnes irgend etwas eruiert werden Leopold Gidl ist am 29. October 1873 im Markte Weyer als ehelicher Sohn des damaligen Steueramtsdieners Leopold Gidl und seiner Gattin Johanna Gidl, einer ehe¬ lichen Tochter des Josef Pichler, Nagelschmiedmeisters zu Stiedelsbach, Pfarre Losenstein, und der Anna Maria, ge¬ borenen Buder, geboren und nach Mauthausen zuständig. Seine Mutter lebt in Weyer als Witwe und hat angegeben, dass er vor zwei Jahren mit der Absicht weggegangen sei um auf einem Schiffe Dienste zu nehmen und dass ihr seit Zeit kein Lebenszeichen von ihm mehr zugekommen sei. dieser Während nach den gepflogenen Erhebungen vermuthet wird, dass Leopold Gidl im Sommer 1892 auf einem Schiffe in Süd=Ungarn an der Cholera gestorben seiist durch eine Mittheilung der Directien der Donaudampfschiff¬ fahrts=Gesellschaft constatiert, dass er vom 6. bis 19. Octo= ber 1892 in Diensten dieser Gesellschaft als Hilfsmatrose stand und am letztgenannten Tage seine Entlassung in Buda¬ pest nahm Es ergeht daher der Auftrag, rücksichtlich des gegen¬ wärtigen Aufenthaltes oder des eventuellen Ablebens der beiden genannten Jünglinge, sowie auch rücksichtlich der Mutter des Heinrich Beul entsprechende Nachforschung ein¬ zuleiten, insbesondere auch in der Richtung, ob nicht einer erselben in den pfarrämtlichen Matrikenauszügen über die Verstorbenen (Muster Beilage 2 zu § 15:3 der Wehrvor¬ schriften, I. Theil) aufscheint. Ein allfällig positives Resultat der Erhebung oder ein etwaiger Anhaltspunkt wäre bis 20. Mai anher mit¬ zutheilen. Steyr, 20. April 1894. Z. 5392. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Warnung vor dem Baganten Friedrich Bogner. Der vagierende, 19 Jahre alte, nach Nebelberg zustän dige Schneidergehilfe Friedrich Bogner verursacht durch Herauslockung von Reise=Unterstützungen seiner Heimats¬ gemeinde große Auslagen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, das Erforderliche zu veranlassen, dass dem Genannten ohne zwingende Noth keine Unterstützungen auf Kosten der Hei¬ matsgemeinde verabfolgt werden, sondern eventuell dessen schubpolizeiliche Behandlung eintrete Steyr, den 20. April 1894. Z. 5536 An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Cemmanden Ausforschung des Jandro Bulic. Die k. k. Statthalterei für Dalmatien hat beim hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des im Jahre 1869 zu Nova¬ Gradisca in Slavonien geborenen, in Muc im Bezirke Spalato heimatberechtigten Jandro Bulic recte Joan des Jandrija, welcher in der III. Altersclasse seiner Stel lungspflicht nicht Genüge geleistet hat, angesucht In der I. Classe wurde Bulic in Nova=Gradisca, in der II. in Brod nachgestellt, und über sein Ansuchen die Stellung in der III. Classe in Esseg bew ligt. Bis zum Einlangen der Stellungslisten=Auszüge in in Esseg, ist Bulic spurlos verschwunden und konnte auch Budapest, wohin er sich — nach Angabe seines Vaters gewendet hatte, nicht ausgeforscht werden

Jandro Bulic ist von großer Statur (1.83 cm.), hat rundes Gesicht, kastanienbraune Haare, ist katholischer Re¬ ligion, Kutscher von Profession, spricht und schreibt serbo¬ croatisch Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden beauftragt, die bezüglichen Nach forschungen, u. zw. insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stel lungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein allfällig positives Resultat ist bis 20. Ma 1894 anher zu berichten Steyr, am 23. April 1894. Z. 5537. An sämmtliche Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung des Reserve= Unterpionniers Johann Zeilner. Johann Zeilner ist Lederer von Profession, wurd im Jahre 1886 zum k. und k. II. Genie=Regiment assentiert, päter zum VI. Pionnier=Bataillon transferiert, in Traham Bezirk Ried geboren, nach Aurolzmünster gleichen Bezirkes zuständig, 28 Jahre alt, von mittelgroßer Statur, hat braun Haare, graue Augen, spitzige Nase, ovales Kinn, und als besonderes Merkmal mäßigen Blähhals und Säbelbeine Die Gemeinde=Vorst hungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden beauftragt, nach dem Aufent¬ haltsorte des Genannten weitere Nachforschungen zu pflegen und ein allfälliges positives Resultat ist bis 20. Juni 1894 anher zu berichten. Steyr, den 23. April 1894 Z. 4931. sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen An Verpflegskosten im Spitale zu Prosnitz. Laut der Note der k. k. Statthalterei in Brünn vom 10. März 1894, Z. 5819, wurden im Einvernehmen mit dem mährischen Landesausschusse die Verpflegstaxen in der allgemeinen öffentlichen Krankenanstalt in Proßnitz für das Jahr 1894 mit 82 Kreuzer per Kopf und Tag festgesetzt. Hievon werden zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 27. v. Mts., Z. 4659/II, die Gemeinde=Vorstehungen in die Kenntnis gesetzt Steyr, den 23. April 1894. Z. 5481. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Berpflegskosten in den Humanitätsanstalten Nieder österreichs. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 17. d. M., Z. 5707/II, wird den Gemeinde=Vor¬ stehungen das Verzeichnis der Verpflegskosten in den Kranken anstalten Niederösterreichs mitgetheilt. Verzeichnis über die in den allgemeinen öffentlichen Krankenanstalter in Niederösterreich pro Kopf und Tag bestehenden Verpflegs¬ taxen für das Jahr 1894. K. k. Wohlthätigkeitshaus in Baden 60 kr. — Roth ches allg. öffentl. Krankenhaus in Baden 85 kr.; allg öffentl. Krankenhaus in Feldsberg 63 kr.; allg. öffentl. Krankenhaus in Hainburg 90 kr.; allg. öffentl. Kaiser=Franz Josef=Spital in Ober=Hollabrunn 80 kr.; für mittellose Gemeinde Angehörige ist kein Ersatz=Anspruch an den nieder¬ Allg. öffentl. österreichischen Landesfond zu stellen. — Krankenhaus in Horn 1. Verpflegstaxe 1 fl. 35 kr., 2. Verpflegstaxe 90 kr. — Allg. öffentl. Krankenhaus in —Allg. öffentl. Krankenhaus in Klosterneuburg 85 kr. vom 1. Jänner 1893 bis 31. Decembei Krems 85 kr. 1895, Statthalterei=Decret vom 17. Jänner 1894, Z. 1593, — einem Jahre die Hälfte. Kinder unter Allg. öffentl. Krankenhaus n Melk 90 kr.; Allg. öffentl. Krankenhaus in Mödling 85 kr.; Statth. vom 17. Jänner 1894, Z. 787 für mittellose Gemeinde Angehörige kein Ersatz aus dem Allg. öffentl. Krankenhaus in Wiener¬ Landesfonde Neustadt 1 fl.; vom 1. Jänner 1894 an, Statth. Z 87.521/93 und 13 088/94, für Kinder unter 8 Jahre 2/3 — d. Tage. Allg. öffentl. Krankenhaus St. Pölten 63 kr. für Einheimische 53 kr. — Allg. öffentl. Krankenhaus in Korneuburg 83 kr.; Statth. vom 27. September 1893, Z. 38.980, für Einheimische 70 kr. — Allg. öffentl. Kranken¬ haus in Stockerau 63 kr.; für Einheimische kein Ersatz aus dem niederösterreichischen Landesfonde. — Allg. öffentl. Krankenhaus in Waidhofen a. d. Thaya 72 kr.; für Ein¬ —Allg. öffentl. Krankenhaus in Waid¬ heimische 51 kr. hofen a. d. Ibbs 85 kr.; für Einheimische 60 kr. — Allg öffentl. Krankenhaus in Zwettl 90 kr.; für Einheimische wird kein Ersatzanspruch an den niederösterreichischen Landes fond gestellt — K. k. allg. Krankenhaus (Wien) 1. Ver¬ pflegstaxe 5 fl., 2. 2 fl. 50 kr., 3. 1 fl. — K. k. Kranken¬ haus Wieden (Wien) 1. Verpflegstaxe 5 fl., 2. 2 fl. 50 kr., 3. 1 fl. — K. k. Krankenanstalt Rudolfstiftung (Wien) 1 fl —K. k. Kaiser=Franz=Josef=Spital (Wien) 1. Verpflegs¬ taxe 5 fl., 2. 2 fl. 50 kr., 3. 1 fl. K. k. Kron — prinzessin=Stephanie=Spital (Wien) 1 fl. —K. k. Kaiserin¬ Elisabeth=Spital (Wien) 1 fl. —K. k. Wilhelminen=Spita (Wien) 1 fl. — K. k. St. Rochus=Spital (Wien) 1 fl. Steyr, den 23. April 1894. Z. 5482. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 10. April bis 17. April 1894. Oberösterreich ist seuchenfrei. Steyr, am 21. April 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann Hugo R. von Hebenstreit NOA 3

Buchdruckerei und Lithographie von Emil Haas & Cie. in Steyr, Grünmarkt Nr. 7 Daselbst Lager aller Drucksorten zu den Wekrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). über die nicht Aufenthalts = Veränderungsausweis active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17) Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15). Bescheinigung (Muster 5 zu § 23) Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil) Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen. Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang). Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände Sturmrollen= Auszug. Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbehrlichkeits= Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre geborenen Stellungspflichtigen. (Muster 6 zu § 24 Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24.) Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu § 24.) Vorladung zur Stellung Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Leumunds= Zeugnisse. Protokoll betreff Abstellungs=Bewilligungs=Ertheilung. Redaction und Verlag der k. 1. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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