Amtsblatt 1894/16 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 19. April 1894

Amts-Blatt der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 16. Steyr, am 19. April. 1894. Z. 5130. An die Gemeinde=Vorstehungen. Abänderung der §§ 1 und 12 der Gemeindewahl¬ Ordnung. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Aller¬ höchster Entschließung vom 13. d. M. dem vom Landtage des Erzherzogthumes Oesterreich ob der Enns beschlossenen Gesetz=Entwurfe, wodurch die §§ 1 und 12 der Gemeinde¬ wahl=Ordnung für das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns mit Ausnahme der Städte Linz und Steyr vom 28. April 1864, L.=G. und V.=Bl. Nr. 6, abgeändert wer den, die Allerhöchste Sanction allergnädigst zu ertheilen geruht. Infolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 19. März 1894, Z. 1000/M. J., und hohen Statthalterei=Erlasses vom 27. März l. J., Z. 4571/II, werden die Gemeinde= Vorstehungen hievon mit dem Bemer ken in die Kenntnis gesetzt, dass die Kundmachung dieses Gesetzes durch das Landes=Gesetz= und Verordnungsblatt unter Einem veranlasst wurde. Steyr, den 14. April 1894. Z. 4889. An die Gemeinde=Vorstehungen. Ja Nachfolgend abgedruckte und in je 1 Exemplar hinaus¬ langende Kundmachung ist infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statthalterei vom 4. April l. J., Z. 5140/II, sofort in ortsüblicher Weisung zu verlautbaren. Steyr, den 11. April 1894. Z. 5140/II. Kundmachung betreffen das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus dem politischen Bezirke Kaplitz in Böhmer nach Oberösterreich. Im Hinblicke auf die Constatierung der Lungenseuche in zwei Grenzgemeinden des politischen Bezirkes Kaplitz in Böhmen, aus welchen ein reger Viehverkehr nach Oberöster reich stattfindet, findet die k. k. oberösterreichische Statt¬ halterei die Einfuhr und den Eintrieb von Rindvieh aus dem politischen Bezirke Kaplitz nach Oberösterreich bis auf weiteres zu verbieten. Durch diese Verfügung wird der Durchzugsverkehr mit der Eisenbahn nicht berührt, jedoch ist jedes Aus= oder Umladen in Stationen des hiesigen Verwaltungsgebietes verboten Diese Kundmachung tritt mit dem Tage der Verlaut¬ barung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit, und wer¬ den Uebertretungen derselben nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet K. k. Statthalterei. Linz, am 4. April 1894 Der k. k. Statthalter: Puthon m. p 5175. 8. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und Krankenhaus-Verwaltungen. Bagant Heinrich Schiller. Die Gemeinde=Vorstehungen und Krankenhaus=Verwal¬ tungen werden angewiesen, das Erforderliche zu veranlassen dass dem Vaganten Heinrich Schiller aus Kojetein nur in evident dringlichen Fällen Geldaushilfen auf Grund des § 28 des Heimatsgesetzes verabreicht werden, nachdem Hein¬ rich Schiller arbeitsscheu herumvagiert und der Heimats¬ gemeinde nur Schub= und sonstige Kosten verursacht. Der Genannte ist 26 Jahre alt, ledig und Taschner von Profession. Steyr, am 15. April 1894. Z. 5229. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Warnung vor dem Maurer Georg Gruber. Der nach Kollerschlag zuständige, katholische, ledig Maurer Georg Gruber verursacht seiner Heimatsgemeind durch Entnahme von Geldunterstützungen nicht unbedeutend Koster Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, das Entsprechende zu ver¬ anlassen, dass dem Genannten ohne zwingende Noth keine Geldunterstützungen verabreicht werden, sondern eventuell dessen schubpolizeiliche Behandlung eintrete Personsbeschreibung: Statur mittel, Haare blond, Augen braun, Bart: starker, blonder Schnurrbart, be¬ sondere Kennzeichen: keine. Steyr, den 17. April 1894. der Eisenbahn nicht berührt, jedoch ist jedes Aus= oder

Z. 5138. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Wenzel Stepan. Der gegenwärtige Verbleib des am 5. September 1873 in Ruhstetten, Gemeinde Bodendorf, geborenen Wenze Stepan, eines ehelichen Sohnes des Eisenbahnarbeiters Matthias Stepan und seiner Gattin Barbara, einer ehelichen Tochter des Albert Morawetz, Taglöhners in Schweinitz im Budweiser Kreise in Böhmen, und dessen Eheweibes Katha¬ rina, konnte trotz der eingehendsten Nachforschungen nicht festgestellt, und auch der Aufenthalt weder der Eltern noc des durch die Hebamme vertretenen Taufpathen Vitu Peter, Taglöhners in Schweinitz, erhoben werden. Es sind sohin entsprechende Nachforschungen rücksicht lich des Aufenthaltes, beziehungsweise rücksichtlich des all¬ fälligen Ablebens des vorgenannten — dermalen im Ver¬ zeichnisse der „gänzlich Unbekannten“ des Bezirkes Perg auf¬ geführten — Stellungspflichtigen, resp. nach dem Aufenthalte seiner Eltern zu pflegen und ist es insbesondere naheliegend dass die Eheleute Stepan nach Fertigstellung der Bahnlinie Linz—Gaisbach wieder in einem folgenden Jahre bei einem Bahnbau in Oberösterreich Arbeit und Aufenthalt genommen haben, und dass der Sohn Wenzel daselbst vielleicht ge storben und in einem der pfarrämtlichen Auszüge nach Muster 2 zu § 15 der Wehrvorschriften, I.Theil, auf¬ geführt sei. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge hohen Erlasses der k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 31. März 1894, Z. 4955, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt ein positives Resultat bis 10. Mai l. J. anher mitzutheilen. Steyr, 14. April 1894. Z. 5282. An sämmtliche Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschungen. Die Veranlassung der Ausforschung: 1. des am 7. März 1872 geborenen Giorgio Celak, Sohnes des Giacomo Celak, Gärtners, und der Vincencie Vrdoljak; 2. des am 10. November 1872 geborenen Demetrio Santi, Sohnes des Pio Santi, Glasmachers, und der Rosa Capellini, und 3. des am 2. Juni 1872 geborenen Rudolfo Schat¬ ting, Sohnes des Johann Schatting, Feldwebels im k. u. k. Infanterie=Regimente Nr. 44, und der Cäcilia Aleksa, — sämmtliche aus Zara welche zur Stellung im Jahr 1893 nicht erschienen sind, wird angeordnet. Eine Personsbeschreibung derselben konnte nicht er¬ mittelt werden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden beauftragt die bezüglichen Nach¬ forschungen, u. zw. insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob die Genannten nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheinen, dort ihrer Stel¬ lungspflicht Genüge geleistet haben, oder gestorben sind Ueber ein allfällig positives Resultat ist bis 20. Mai l. J. anher zu berichten. Steyr, am 17. April 1894. Z. 5230. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor dem Landstreicher Karl Gröbl. Der im Jahre 1853 geborene, nach Judenburg zu¬ ständige Karl Gröbl verursacht der Gemeinde durch un¬ gebürliche Inanspruchnahme von Geldunterstützungen auf seinen Wanderungen in Salzburg, Krain, Tirol und Istrien bedeutende Kosten. Der Genannte wurde bereits sechsmal wegen Land¬ streicherei abgestraft Gröbl ist groß, hat ovales Gesicht, braune Haare, blaugraue Augen und proportionierten Mund und Nase Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, das Erforderliche zu ver¬ anlassen, damit derselbe in Hinkunft für Rechnung seinen Heimatsgemeinde keine Unterstützungen mehr erhalte, viel mehr der schubpolizeilichen Behandlung unterzogen werde. Steyr, am 17. April 1894. Z. 5008. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Einstellung der Erhebungen behufs Feststellung der Identität des Matthias Rubesch. Die Identität des angeblichen Matthias Rubesch mit Matthias Skorepa, Tischlergehilfen aus Boretin, Bezir Pilgram, geboren 1826, katholisch, verheiratet, wurde fest¬ gestellt Dessen Gattin Theresia lebt seit circa 10 Jahren von ihm getrennt und wohnt XVI. Bezirk, Nödlgasse Nr. 13 in Wien Derselbe wurde am 23. August 1893 in Wasserburg am Inn, Oberbayern, wegen Landstreicherei aufgegriffen und an die Arbeitsanstalt Rebdorf verschafft. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie = Posten=Commanden unter Hinweis auf der hierämtlichen Erlass vom 13. August 1885, Z. 5041, Amts¬ blatt Nr. 20, in die Kenntnis gesetzt Steyr, am 15. April 1894. Z. 5176. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 2. April bis 10. April 1894. Oberösterreich ist seuchenfrei. Steyr, am 15. April 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann Hugo R. von Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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