alt, geboren zu Wolfsthal, Bezirk Bruck a. d. Leitha, Statur mittelgroß, Gesicht länglich, Augen braun, Mund und Nasc proportioniert, Haare blond, und Francisca Kaiser, 24 Jahre alt, geboren zu Wien, Statur mittelgroß, Gesicht länglich Augenbrauen, Mund und Nase proportioniert, Haare dun¬ kelbraun, die Sammlungs=Certificate ausgestellt. Hievon setze ich die hochwürdigen Pfarrämter und die Gemeinde=Vorstehungen in die Kenntnis. Steyr, den 6. April 1894. Z. 4460. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Ludwig Tichopad. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung in Wien vom 4. März 1894, Z. 4290 und 905 II b, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1861 gebore¬ nen, in Braunsberg im Bezirke Mistek heimatberechtigten Ludwig Tichopad, welcher zur Stellung in der 3. Alters classe nicht erschienen ist, angesucht Noch Aussage seiner als Witwe in Boskowitz sich auf¬ haltenden Mutter soll der Genannte vor etwa elf Jahren in Gesellschaft eines gewissen Pelikan, seinem Berufe nach Zuckerbäcker, seine Heimat verlassen und sich nach Wien begeben haben Dort soll er ebenfalls als Zuckerbäcker bei dem er wähnten Pelikan eine Zeit lang in Arbeit gestanden sein. Im Jahre 1881 und 1882 ist er in Wien zur Stel erschienen lung — Seit zehn Jahren hat seine Mutter Nachricht von ihrem Sohne erhalten keine Zufolge der von der Genannten vorgelegten Persons¬ beschreibung hat Ludwig Tichopad eine mittelgroße Gestalt, chwarze Haare, schwarze Augen, kleine Nase, normalen Mund. Besondere Kennzeichen sind keine vorhanden. Die diesfalls seitens der eingangs genannten Landes behörde bei der k. k. Statthalterei für Niederösterreich und Steiermark veranlassten Nachforschungen blieben ohn Erfolg.Hievon werden infolge Erlasses der hohen k. k. ober österreichischen Statthalterei in Linz vom 11. März l. J. Z. 3752/IV, die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendar¬ merie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, u. zw. insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in dem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt er¬ scheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachsorschunger ist bis 15. Mai d. J. zu berichten. Steyr, den 5. April 1894. Z. 4692. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Cemmanden. Ausforschung der Zuständigkeit des Josef Svoboda. Die hohe k. k. Statthalterei Prag hat mit Erlass vom 30. März 1894, Z. 4838/IV, um die Eruierung des Ge burtsortes und der Heimatszuständigkeit des in Krusican 3 wohnhaften, stellungspflichtigen Schmiedgehilfen Josef Svo¬ boda angesucht. Der Genannte, welcher sich zur Stellung gemeldet hat, gibt an, er sei ein ehelicher Sohn des bereits verstorbenen Schuhmachers Josef Svoboda und dessen Ehe¬ gattin Anna, und im Jahre 1871 in einem ihm ganz un¬ bekannten Orte in Oberösterreich geboren worden Nähere Daten über seine Geburt kann weder er noch seine Mutter Anna Svoboda angeben. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k Gendarmerie= Posten=Commanden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen nach dem Geburtsorte des genannnten Stellungspflichtigen zu pflegen und insbesondere die Auszüge über die in den Jahren 1870—1872 geborenen Knaben, sowie die Vormerkungen über die gänzlich Unbekannten genau durchzusehen. Ein positives Resultat dieser Nachforschunger ist bis 15. Mai 1894 anher zu berichten Steyr, den 4. April 1894. Z. 579/M An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Waffenübungen der Resevemänner und Ersatzreser¬ visten pro 1894. Die Gemeinde=Vorstehungen werden zufolge des hohen Erlasses der k. k. oberösterreichischen Statthalterei Linz vom 25. März l. J., Z. 4089—4566/IV, angewiesen, sofort di Uebersicht über die Waffenübungen den Reservisten und Ersotzreservisten zu verlautbaren. Hiezu wird bemerkt: Die für die größeren Truppenübungen im Herbste bestimmten Reservemäuner und Ersatzreservisten haben zu ihrem Truppenkörper auch dann einzurücken, wenn ihr im Militär=Territorialbereiche gelegener Aufenthaltsort von Truppenkörper über 150 km entfernt ist Bei der Feld=Artillerie sind außer den der Ca¬ vallerie entstammenden Fahrkanonieren die Unterofficiere und die Bedienungsmannschaft des 4. und 6. Reservejahrganges dann jene Ersatzreservisten, welche im laufenden Jahre das 5. und 7. Dienstjahr vollstrecken, bei der Festungs=Artillerie die gesammte Mannschaft dieser beiden Reserve= und Ersatz¬ reserve=Jahrgänge einzuberufen. Betreffs der Waffenübungen der für Beleuchtungs¬ abtheilungen ausgebildeten Mannschaft werden die Wei¬ sungen ergehen Bei der Pionnier=Truppe wird die Dauer der Waffenübung festgestellt: à) Für die gesammte Mannschaft der Pionnier=Batail¬ lone Nr. 6, 8 bis 11, dann 15 und für jene Mannschaft der Pionnier=Bataillone 2, 3 und 5, welche von der bestan¬ denen Genie=Truppe herstammt, mit 28 Tage, in welche Zeit jedoch die eventuellen Marschtage aus der Präsen¬ tierungsstation in den Uebungsort und anlässlich der Rück¬ versetzung in das nichtactive Verhältnis einzurechnen sind; b) für alle übrige Mannschaft mit 13 Tage Bei der Sanitäts=Truppe sind zur Dienstübung Reservemänner und Ersatzreservisten beizuziehen. 2950 Auch wird beigefügt, daß heuer die für die Herbst¬ waffenübung einzuberufende Mannschaft des Infanterie=Re¬ gimentes Nr. 14 und des 11. und 12. Tiroler=Jäger¬ bataillons dieselbe bei ihren stondeszuständigen Unterab¬ theilungen in Tirel ableisten werden. Steyr, den 8. April 1894.
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