Amtsblatt 1894/14 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 5. April 1894

Amts-Blatt der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 14. Steyr, am 5. April. 1894. Ad Nr. 45. Amtserinnerung. Von jenen Gemeinden, welche das Ergebnis der Wah¬ len für die Pferde=Classification, dem hierämtlichen Erlasse vom 18. Jänner 1894, Z. 45, gemäß, noch nicht bekann gegeben haben, ist der diesbezügliche Bericht um¬ gehend anher zu erstatten. Steyr, am 2. April 1894. Z. 428/B. Sch.=R. An sämmtliche Ortsschukräthe und Schulleitungen. Theuerungsbeiträge für Lehrpersonen. Der hohe k. k. Landesschulrath hat mit dem Erlasse vom 26. März l. J., Z. 821, anher eröffnet, dass der ober¬ österreichische Landesausschuss mit der Note vom 7. März 1894, Z. 3054, den k. k. Landesschulrath ersucht hat, die Einleitung zur Anmeldung für die Betheilung von Lehr¬ personen an den öffentlichen Volksschulen mit Theuerungs¬ beiträgen aus der hiezu für das Jahr 1894 bewilligten Do tation von 5000 fl. in der bisherigen Weise zu treffen. Jene definitiv angestellten Lehrpersonen, welche auf Theuerungsbeiträge Ansprüche erheben, haben ihre An¬ sprüche im Sinne der hierämtl. Erlässe vom 28. Mai 1892 Z. 720, und vom 2. Jänner 1893, Z.4 (Amtsblatt Nr. 22 vom Jahre 1892 und Nr. 1 vom Jahre 1893), nach deren Bestimmungen vorzugehen ist, binnen drei Wochen bei ihrem Ortsschulrathe mündlich vorzubringen. Die Ortsschulräthe haben die Anmeldungen in ein Verzeichnis (Formular im Amtsblatt Nr. 22 vom Jahre 1892) aufzunehmen, welches mit der Bestätigung des Orts schulrathes, und rücksichtlich des etwaigen Organisten=Einkom¬ mens auch des Pfarramtes, über die Erfüllung der nachzu¬ weisenden Bedingungen binnen weiteren acht Tagen hier¬ amts einzubringen ist. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 2. April 1894. Z. 435/B.=Sch.=R. An die Ortsschukräthe und Schulleitungen. Schulbeschreibung. Dieselben erhalten hiemit den Auftrag, im Sinne det Erlasses des hohen k. k. oberösterreichischen Landesschulrathes vom 7. März 1877, Z. 779, die Schulbeschreibung vorzunehmen. Die Schulbeschreibungsacten: Aufnahmsbogen A, Ta¬ belle B und die von den Schulleitungen anzufertigenden ummarischen Ausweise sind von den Ortsschulräthen bis 15. Mai d. J. hieramts vorzulegen. Gleichzeitig werden die Schulleitungen an den Erlass des hohen k. k. Landesschulrathes vom 18. Juni 1891, Z. 1762, betreffend den Impfzustand der Schüler er¬ innert. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 29. März 1894. Z. 3709. An die Gemeinde- Vorstehungen. Einjährig=Freiwillige. Zufolge einer Eröffnung des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 23. Februar l. J., Nr. 3562 und 710 II a ex 1894, sind Einjährig=Freiwillige, welche zur Ableistung eines zweiten Präsenzjahres verpflichtet sind, das erste Präsenzjahr aber krankheitshalber erst nach dem regelmäßigen Termine (30. September) vollstreckt haben, in Bezug auf die Ableistung des weiteren Präsenzdienstes so zu behandeln, als wenn sie vom Tage des (ersten) Präsenz¬ dienstantrittes ununterbrochen in der activen Dienstleistung gestanden, beziehungsweise dienstbar gewesen wären, und daher nach Ablauf von zwei Jahren, vom Beginne des Prä¬ senzdienstes, in die Reserve zu übersetzen. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 26. Februar l. J., Z. 3141/IV setze ich hievon die Gemeinde=Vorstehungen wegen entspre¬ chender Verständigung der betheiligten Kreise in die Kenntuis. Steyr, am 28. März 1894. Z. 4621. Zu verlautbaren! Zur St.=Z. 22.935. Kundmachung. Nachdem am 1. April 1894 die praktischen Uebungen im Kriegsbrückenschlage des Pionnier=Bataillons Nr. 6 bei Mautern beginnen, werden für den Schiffsverkehr auf der Donau zunächst Krems nachstehende Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um einerseits einen ungestörten Fortgang der

2 Uebungen zu ermöglichen, anderseits Collisionen zwischen den übenden Abtheilungen und den passierenden Schiffen zu ver¬ meiden Vom 1. April bis 15. Mai 1894 wird in der Mitte des eisernen Durchfahrtsfeldes der hölzernen Brücke Stein=Mautern eine blauweiße Fahne, vom 16. Mai bis Ende September 1894 nebst dieser auch am linken Donau=Ufer bei Dürrenstein eine große, weit sichtbare blau¬ weiße Fahne vom Pionnier=Bataillon Nr. 6 ausgesteckt, und zwar nur insolange, als an den Vor= und Nachmittagen aller Tage der Woche, mit Ausnahme der Samstage, der Sonn= und Feiertage, die Pionnier=Uebungen währen. Diese Fahnen haben den Zweck, die passierenden Wasser¬ fahrzeuge darauf aufmerksam zu machen, dass unterhalb der Brücke Uebungen im Brückenschlage, Wasserfahren und Ver¬ ankern vorgenommen werden, sie zur erhöhter Vorsicht beim Passieren der Brücke zu mahnen, beziehungsweise sie zu ver¬ anlassen, sich nach Passieren der Stein=Mautener=Brücke mehr an das linke Donau=Ufer zu halten. Wien, am 26. März 1894. Von der k. k. niederösterr. Statthalterei. Steyr, 3. April 1894. Z. 4403. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Widerruf der Ausforschung des Gustav Böhm. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 22. März l. J., Z. 4321/IV, sind die mit dem hohen Erlass vom 8. Februar l. J., Z. 1959, Amtsblatt Nr. 7, angeordneten Nachforschungen nach Gustav Böhm einzustellen, da selber eruiert wurde Steyr, den 28. März 1894. Z. 4578. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 17. März bis 26. März 1894. Rothlauf der Schweine. Ausbruch, beziehungsweise Erlöschen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Hofkirchen, Ortschaft Weng Steyr, den 31. März 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben 2c. in schönster kalligraphischer Ausführung liefert billigst die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Gut gummierte Siegelmarken für die löbl. Gemeindevorstehungen und Ortsschulräthe sind in obiger Buchdruckerei und Lithographie zu haben. Lager aller Gattungen Schuldrucksorten für löbl. Ortsschulräthe und Schulleitungen. Redaction und Verlag der k. I. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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