Amts-Blatt der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 12. Steyr, am 22. März. 1894. Z. 3799. An die Gemeinde=Vorstehungen. Schurfbewilligung. Zufolge Mittheilung des k. k. Revierbergamtes Wels vom 4. März l. J., Z. 257, hat dasselbe dem Herrn Hein¬ rich Mayer, Privat, Wien, II., Untere Donaustraße Nr. 25, über d ssen Gesuch de präsentato 4. März 1894, Z. 257, die Bewilligung ertheilt, im Gebiete des politischen Be¬ zirkes Steyr, mit Ausschluss des für das Bad Hall be¬ stimmten Schutzrayons nach den Bestimmungen des allge¬ meinen Berggesetzes vom 23. Mai 1854 auf die Dauer Eines Jahres vom heutigen Tage, d. i. bis 4. März 1895 zu schürfen. Das Schursgebiet umfasst obgenannten politischen Bezirk mit Ausschluss des für das Bad Hall bestimmten Schutzroyons Bei der Ausübung dieser Bewilligung ist der Schürfer verpflichtet, sich genau an die Vorschriften des oberwähnter Berggesetzes zu halten, und allen diesfälligen Anordnungen der zuständigen Bergbehörde unweigerlich nachzukommen widrigens die in dem Berggesetze auf die Unterlassung dieser Pflichten verhängten Folgen einzutreten haben. Nach Ablauf obiger Frist, und insoferne eine Verlän¬ gerung derselben bei der zuständigen Bergbehörde nicht er¬ wirkt wurde, erlischt gegenwärtige Schurf Bewilligung mit allenauf deren Grundlage erworbenen Schurfrechten von selbst. Steyr, am 14. März 1894. Z. 4060. An die Gemeinde- Vorstehungen. Inspicierung der Fischwässer. Zufolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischer Statthalterei in Linz vom 16. März l. J., Z. 4183/I, wer¬ den Josef Danzmayr und Georg Lahner, Ausschufsmit glieder des oberöst. Fischerei=Vereines, mit der Vornahme der diesem Vereine von dem hohen k. k. Ackerbauministerium übertragenen Inspicierung der Fischwässer während der dies¬ jährigen Huchenlaichzeit betraut. Hievon sotze ich die Gemeinde=Vorstehungen mit dem Auftrage in die Kenntnis, die Vornahme der Inspection durch die genannten Herren zu verlautbaren Steyr, den 18. März 1894. Z. 4007. An sämmtliche Gemeindevorstehungen und k. K. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung des Jakob Winter. Laut B richtes des Gemeinderathes in Zuaim (an die hohe k. k. Statthalterei in Brünn hat der im Jahre 1850 in Zuaim geborene und daselbst heimatsberechtigte Jakoh Winter im Jahre 1879 einen einjährigen Knaben, den er „Robert“ nannte, seiner dort wohnhaft gewesenen Mutter übergeben und hiebei angegeben, dass dieser Knabe sein Sohn sei, und dass er denselben in einigen Tagen abholen werde. Weiters hat derselbe angegeben, dass dieser Knabe zu Ostern 1878 bei Mürzzuschlag, wo er beim Bahnbaue be¬ schäftigt war, geboren wurde. Jakob Winter, der sich auch mit Harfenspielen be¬ schäftigt und dadurch auffällt, dass er infolge Verkürzung des rechten Fußes merklich hinkt, ist seither nicht zurück¬ gekehrt und konnte auch nicht ausgeforscht werden. Dagegen brachte der Gem inderath in Zuaim in Er¬ fahrung, dass Jakob Winter niemals verheiratet gewesen ist, und dass der unter dem Namen Winter Robert lebende Jüngling ein unebelicher Sohn einer Zuhälterin des Jakob Winter sei, deren Namen jedoch nicht in Erfahrung gebracht werden konnte. Da der bisher von der Stadt Zuaim erhaltene Knabe im Hinblicke auf das Gesagte doriselbst nicht heimatsberech¬ tigt sein kürste, zum Zwecke der Feststellung seiner eigent¬ lichen Heimatberechtigung und der seinerzeitigen Aufnahme in das Stellungsoperat die genauen Geburtsdaten desselber benöthigt werden, über diese Daten jedoch Jakob Winter Auskunft geben kann, so werden infolge Erlasses der hoben k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz vom 5. März l. J. Z 2735/II, die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendar¬ merie= Posten=Commanden aufgefordert, den Genannter auszuforschen und denselben im Falle der Eruierung über die fraglichen Daten einzuvernehmen, und das mit dem selben ausgenommene Protokoll, eventuell ein negatives Re¬ sultat bis 25. März 1894 anher mitzutheilen Steyr, am 18. März 1894.
2 Z 4062. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Peter Tari. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 9. März 1894, Z. 4620 und 987 II b, hat die k. k. Landesregierung für Krain um die Veranlassung der Ausforschung des am 28. Juni 1875 zu Petkovc im Bezirke Loitsch geborenen, unbekannt wohin zuständigen, landsturmpflichtigen Peter Tari, unehelichen Sohnes der Zigeunerin Antonia Tari, angesucht. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 16. März l. J., Z. 4106/IV, sind die bezüglichen Nachforschungen, u. zw. auch in Betreff der Heimatsgemeinde des Genannten zu pflegen. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachsorschungen ist bis 25. Mai 1894 anher zu berichten. Steyr, am 18. März 1894. Z. 3796. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 2. März bis 10. März 1894. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Stadtgemeinde Linz, Ort¬ schaft Waldegg. 2. Milzbrand. Bestehen der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Vorchdorf. Steyr, den 14. März 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben 2c. in schönster kalligraphischer Ausführung liefert billigst die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Gut gummierte Siegelmarken für die löbl. Gemeindevorstehungen und Ortsschulräthe sind in obiger Buchdruckerei und Lithographie zu haben. Lager aller Gattungen Schuldrucksorten für löbl. Ortsschulräthe und Schulleitungen. Redaction und Verlag der k. k. Beziksbauptmannschaft Stepr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr
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