Amtsblatt 1894/10 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 8. März 1894

2 von anspruchsberechtigten Bewerbern bis längstens 20. Mai l. I. beim Regiments=Commando in Innsbruck einzulangen haben. Steyr, 2. März 1894 Z. 3152. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Theresianischer Militär=Waisen=Stiftungsplatz. Infolge Erlasses der hohen k. k. aberösterreichischen Statthalterei vom 26. v. M., Z. 2997/IV werden die Ge meinde= Vorstehungen angewiesen, nachstehende Concurs Ausschreibung auf ortsübliche Weise zu verlautbaren. Steyr, am 2. März 1894. Concurs= Ausschreibung. Vom k. und k. 14. Corps=Commando in Innsbruc wird zur Besetzung von einem erledigten Theresian'schen Militär=Waisenstiftungsplatz für Mädchen der Concurs aus¬ geschrieben. Die Stiftung besteht in jährlichen 30 Gulden, wirk in halbjährigen decursiven Raten vom oberösterreichischen Landesausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militär Waise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermag, dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehrmacht angehört, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat, und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waiser um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine des Mädchens, dem Armuts=Zeugnisse, Im pfungs=Zeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse zu belegen und anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde beziehtDiese Gesuche sind bis längstens Ende März 1894 beim k. und k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später ein¬ langende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck im Februar 1894. Z. 3436. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Graf Codroipo =Stiftung. Von der Franz Graf Codroipo = Stiftung für arm heiratsfähige Soldatenmädchen sind vier Stipendien mit einer einmaligen Betheilung von je 42 fl. erledigt Hierauf haben Anspruch arme heiratsfähige Soldaten mädchen, deren Väter einem der in den ehemaligen inner österreichischen Ländern gelegenen Regimenter angehören oder angehört haben, sowie Mädchen von Invaliden des Militär=Invalidenhauses in Wien, welche aus einer während der activen Dienstleistung des Vaters nach erster Art ge¬ schlossenen Ehe stammen. Die mit dem Taufscheine, dem Armuts= und Sitten¬ Zeugnisse des Mädchens, dann mit der Angabe, ob der Vater nach erster Art verheiratet ist oder war, versehenen Gesuch sind bis 31. März 1894 an das vorgesetzte Regiments¬ beziehungsweise Invalidenhaus=Commando oder an die zu¬ ständige Evidenzbehörde einzusenden. Mit Rücksicht auf die geringe Publicität der vorgedach¬ ten Stiftung und auf die bereits mehreremale ohne Erfolg geschehene Verlautbarung seitens des hohen k. u. k. Reichs¬ Kriegsministeriums werden die Gemeinde=Vorstehungen in¬ folge Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statthalterei vom 19. Februar 1894, Z. 2642/IV, über Ersuchen des k. u. k. III. Corps=Commando in Graz beauftragt, die vorstehende Ausschreibung im Gemeindegebiete möglichst ausgedehnt zu veröffentlichen, damit etwa dort wohnende Anspruchsberech¬ tigte zur Kenntnis dieser Stiftung gelangen. Steyr, den 6. März 1894. Z. 3433. An sämmtliche Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Wilhelm Utner. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 16. Februar 1894, Z. 3314 und 650 II b, hat die k. k. Landesregierung für Schlesien um die Veranlassung der Ausforschung des am 19. Mai 1872 in Steinabrückl, im Bezirke Wiener=Neustadt geborenen, in Waldek, im Bezirke Freiwaldau heimatberechtigten, stellungs¬ pflichtigen Wilhelm Uiner, welcher von der Stellung im Jahre 1893 ungerechtfertigt ausgeblieben ist, angesucht. Der Genannte ist ein Sohn des am 25. September 1873 in Wiener=Neustadt verstorbenen k. k. Gerichtsdieners Josef Utner und seiner am 10. Mai 1875 in Ternitz, Be¬ zirk Neunkirchen, verstorbenen Ehegattin Katharina Die nach dem Aufenthalte des Wilhelm Ulner in sei¬ nem Geburts= und Heimatsorte gepflogenen Erhebungen blieben ohne jeden Erfolg Der im Geburtsorte noch ansässige Vormund des Ge¬ nannten, namens Johann Obermayer, hat angegeben, dass er von dem Aufenthalte desselben und seiner Geschwister schon seit mehreren Jahren nichts wisse, nachdem dieselben eit längerer Zeit keine Nachricht ihm zukommen ließen; in der Heimatsgemeinde war derselbe überhaupt nie gewesen und ist dort gänzlich unbekannt. Eine Personsbeschreibung des Stellungspflichtigen liegt vor. nicht Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 20. Februar l. J., Z. 2719/IV, sind die diesfälligen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeich¬ nisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 12. Mai 1894 anher zu berichten. Steyr, am 5. März 1894. Z. 3434 An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Karl Gröger. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung in Wien vom 14. Februar 1894,

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