Amtsblatt 1894/10 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 8. März 1894

Amts-Blatt der K. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 10. Steur, am 8. März. 1894. Z. 3476. An die Gemeinde-Vorstehungen mit Ausnahme von Egendorf u. Weißkirchen. Neuwahl der Gemeinde Vertretungen im Jahre 1894 Im Nachhange zum hierämtlichen Erlasse von 90. Februar l. J., Z. 2100, Amtsblatt Nr. 9, womit die Gemeinde=Vorstehungen aufgefordert wurden, rechtzeitig die Vorbereitungen zur Neuwahl des Gemeinde= Ausschusses zu treffen, werden die Gemeinde=Vorstehungen noch weiters auf merksam gemacht, dass die Bestimmungen der Gemeinde wahl=Ordnung vom 28. April 1864, L.=G. u. V.=Bl. Nr. 6 durch das Gesetz vom 25. Juli 1893, L.=G. und B.=Bl. Nr. 21, und zwar rücksichtlich der §§ 21 23, 24, 26, 27, 30 und 31 abgeändert worden, baber diese neuen Bestimmungen bei den jetzigen Gemeinde wohlen genau zu beachten und sohin auch die bisher bei den Gemeindewahlen benützten Drucksorten, und insbesondere das Protokoll über die Wahl des Gemeinde=Ausschusse völlig unbrauchbar geworden sind. Steyr, den 6. März 1894. Z. 3151. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 26. Februar 1894, Nr. 2945/I, ist unverzüglich längstens aber bis 12. März l. J. anher zu berichten, wie viele Gewerbe des Gemischtwaren=Verschleißes sich in jedem Gemeindegebiete befinden. Ferners ist noch zu berichten, was für sonstige Ge¬ werbe für den Detailhandel mit Lebensmitteln und Artikeln des täglichen Hausbedarfs, wie Fragner, Greisler, Höckler Rielualienhändler u. dgl., und in welcher Zahl dieselben im Gemeindegebiete bestehen. Steyr, 1. März 1894. Z. 3279. An die Gemeinde- Vorstehungen. Biehsalzbezug. Das hohe k. k. Finanzministerium hat der k. k. Finanz¬ Direction in Linz mit dem Erlasse vom 15. Februar l. J. Z. 6804, bedeutet, dass zum Bezuge von Viehsalz um er¬ mäßigten Preis gemäß dem § 1 des Gesetzes vom 30. März 1893, R.=G.=Bl. Nr. 65, und § 1, alinea 1, der hohen Finanz= Ministerial=Verordnung vom 20. December 1893, V.=Bl. Nr. 57, nur jene Viehbesitzer berechtigt sind, die wirkliche Landwirte (Eigenthümer oder Pächter einer Land¬ wirtschaft) sind Demnach sind andere Personen, welche, wie z. B. Milchmeier, Fuhrwerksbesitzer u. dgl., zwar Viehstücke besitzen, jedoch nicht gleichzeitig eine Bodenproduction betreiben, von der besagten Begünstigung ausgeschlossen. Da die Ergebnisse der Viehzählung vom 31. December 1890 in den diesbezüglichen Nachweisungen der k. k. statisti¬ schen Central=Commission nur nach dem Viehstande im all¬ gemeinen ohne Unterscheidung der vorerwähnten Kategorien des Viehstandbesitzes angeführt sind, so erübrigte nichts an¬ deres, als bei der Repartition der gesetzlich bewilligten Vieh¬ salzmenge auf die einzelnen Gemeinden jeden Kronlandes den gesammten Viehstand zur Grundlage zu nehmen, also auch den der Viehbesitzer, welche nicht Landwirte sind, mit in Rechnung zu ziehen Die individuelle Viehsalz=Repartition dagegen hat aus¬ schließlich nur auf Grundlage des Viehstandes der wirklichen Landwirte, u. zw. jenes Viehstandes zu erfolgen, der bei ihnen im Momente der Erhebung desselben thatsächlich vor¬ handen ist Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 26. Februar l. J., Z. 3148/I, mache ich die Gemeinde=Vorstehungen auf obige Bestimmung insichtlich der individuellen Viehsalz=Repartition nochmals ausdrücklich aufmerksam. Steyr, den 2. März 1894 Z. 3031. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Berlautbarung der Erledigung zweier Stiftsplätze der K. Treumann'schen Stiftung. Ueber Zuschrift des k. u. k. 14. Insanterie=Regiments¬ Commandos in Innsbruck vom 25. Februar 1894, Z. 393/Adj., werden die Gemeinde=Vorstehungen unter Beziehung auf den hierämtl. Erlass vom 20. Mai 1881, Z. 3096, (Anzeige¬ Blatt Nr. 5), angewiesen, die Erledigung zweier Stiftsplätze der Karl Treumann'schen Stiftung im dortigen Gemeinde¬ Gebiete mit dem Beifügen zu verlautbaren, dass Gesuche

2 von anspruchsberechtigten Bewerbern bis längstens 20. Mai l. I. beim Regiments=Commando in Innsbruck einzulangen haben. Steyr, 2. März 1894 Z. 3152. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Theresianischer Militär=Waisen=Stiftungsplatz. Infolge Erlasses der hohen k. k. aberösterreichischen Statthalterei vom 26. v. M., Z. 2997/IV werden die Ge meinde= Vorstehungen angewiesen, nachstehende Concurs Ausschreibung auf ortsübliche Weise zu verlautbaren. Steyr, am 2. März 1894. Concurs= Ausschreibung. Vom k. und k. 14. Corps=Commando in Innsbruc wird zur Besetzung von einem erledigten Theresian'schen Militär=Waisenstiftungsplatz für Mädchen der Concurs aus¬ geschrieben. Die Stiftung besteht in jährlichen 30 Gulden, wirk in halbjährigen decursiven Raten vom oberösterreichischen Landesausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre Anspruch auf diese Stiftung hat eine mittellose Militär Waise, welche durch eine Urkunde nachzuweisen vermag, dass der Vater einmal dem activen Verbande der Wehrmacht angehört, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz hat, und im Alter von 7 bis 10 Jahren steht. Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waiser um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine des Mädchens, dem Armuts=Zeugnisse, Im pfungs=Zeugnisse und dem letzten Schulzeugnisse zu belegen und anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise vom Staate oder aus einem anderen Fonde beziehtDiese Gesuche sind bis längstens Ende März 1894 beim k. und k. Ergänzungs=Bezirks=Commando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später ein¬ langende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Innsbruck im Februar 1894. Z. 3436. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Graf Codroipo =Stiftung. Von der Franz Graf Codroipo = Stiftung für arm heiratsfähige Soldatenmädchen sind vier Stipendien mit einer einmaligen Betheilung von je 42 fl. erledigt Hierauf haben Anspruch arme heiratsfähige Soldaten mädchen, deren Väter einem der in den ehemaligen inner österreichischen Ländern gelegenen Regimenter angehören oder angehört haben, sowie Mädchen von Invaliden des Militär=Invalidenhauses in Wien, welche aus einer während der activen Dienstleistung des Vaters nach erster Art ge¬ schlossenen Ehe stammen. Die mit dem Taufscheine, dem Armuts= und Sitten¬ Zeugnisse des Mädchens, dann mit der Angabe, ob der Vater nach erster Art verheiratet ist oder war, versehenen Gesuch sind bis 31. März 1894 an das vorgesetzte Regiments¬ beziehungsweise Invalidenhaus=Commando oder an die zu¬ ständige Evidenzbehörde einzusenden. Mit Rücksicht auf die geringe Publicität der vorgedach¬ ten Stiftung und auf die bereits mehreremale ohne Erfolg geschehene Verlautbarung seitens des hohen k. u. k. Reichs¬ Kriegsministeriums werden die Gemeinde=Vorstehungen in¬ folge Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statthalterei vom 19. Februar 1894, Z. 2642/IV, über Ersuchen des k. u. k. III. Corps=Commando in Graz beauftragt, die vorstehende Ausschreibung im Gemeindegebiete möglichst ausgedehnt zu veröffentlichen, damit etwa dort wohnende Anspruchsberech¬ tigte zur Kenntnis dieser Stiftung gelangen. Steyr, den 6. März 1894. Z. 3433. An sämmtliche Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Wilhelm Utner. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 16. Februar 1894, Z. 3314 und 650 II b, hat die k. k. Landesregierung für Schlesien um die Veranlassung der Ausforschung des am 19. Mai 1872 in Steinabrückl, im Bezirke Wiener=Neustadt geborenen, in Waldek, im Bezirke Freiwaldau heimatberechtigten, stellungs¬ pflichtigen Wilhelm Uiner, welcher von der Stellung im Jahre 1893 ungerechtfertigt ausgeblieben ist, angesucht. Der Genannte ist ein Sohn des am 25. September 1873 in Wiener=Neustadt verstorbenen k. k. Gerichtsdieners Josef Utner und seiner am 10. Mai 1875 in Ternitz, Be¬ zirk Neunkirchen, verstorbenen Ehegattin Katharina Die nach dem Aufenthalte des Wilhelm Ulner in sei¬ nem Geburts= und Heimatsorte gepflogenen Erhebungen blieben ohne jeden Erfolg Der im Geburtsorte noch ansässige Vormund des Ge¬ nannten, namens Johann Obermayer, hat angegeben, dass er von dem Aufenthalte desselben und seiner Geschwister schon seit mehreren Jahren nichts wisse, nachdem dieselben eit längerer Zeit keine Nachricht ihm zukommen ließen; in der Heimatsgemeinde war derselbe überhaupt nie gewesen und ist dort gänzlich unbekannt. Eine Personsbeschreibung des Stellungspflichtigen liegt vor. nicht Infolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 20. Februar l. J., Z. 2719/IV, sind die diesfälligen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeich¬ nisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 12. Mai 1894 anher zu berichten. Steyr, am 5. März 1894. Z. 3434 An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Karl Gröger. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung in Wien vom 14. Februar 1894,

Z. 3065 und 592 II b, hat die k. k. Landesregierung für Schlesien um die Veranlassung der Ausforschung des an 18. Juni 1871 geborenen Karl Gröger aus Niklasdorf, im Bezirke Freiwaldau, welcher in den Jahren 1892 und 1893 ungerechtfertigt von der Stellung ausgeblieben ist, an gessicht Der Genannte ist noch als Kind mit seiner Mutten aus der Heimatsgemeinde fortgezogen, und es konnte bezüg¬ lich des weiteren Aufenthaltes nur ermittelt werden, dass er im Jahre 1887 als Tischlerlehrling von seinem Onkel, dem Wien, XII. Bezirk, Dammstraße Nr. 48, ansässigen In Tischlerweister Josef Gröger in die Lehre aufgenommen worben war m Johre 1888 oder 1889 ist Karl Gröger aus dieser Lehre durchgegangen und soll sich derselbe damals sei¬ nen Kameraden gegenüber dahin geäußert haben, dass er sich das Leben nehmen wolle. Seit dieser Zeit ist er gänz lich verschollen und blieben die nach seinem Aufenthalte in Wege der Wiener=Polizeidirection gepflogenen Erhebunger jeden Erfolg ohne Personsbeschreibung des Karl Gröger zur Zeit des Durchgehens aus der Lehre: Statur klein, Gesicht rund Haare blond, Augen grau, Nase proportioniert,Mund groß besondere Kennzeichen: wulstige Lippen Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Stattholterei in Linz vom 20. Februar l. J., Z. 2718/IV, sind die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen des dortigen Verwaltungsgebietes aufgeführt erscheint, dort seiner Stel¬ ungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 12. Mai 1894 anher zu berichten. Steyr, am 6. März 1894. Z. 2997. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegskosten in den Spitälern der Küstenländer. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Februar 1894, Z. 2130/II, wird den Gemeinde Vorstehungen das Verzeichnis der in öffentlichen Kranken Anstalten des küstenländischen Verwaltungs=Gebietes für das Jahr 1894 geltenden Verpflegs=Gebüren zur Kenntnis nahme mitgetheilt. ad Nr. 23.017/I ex 1893. Verzeichnis der im Jahre 1894 in den öffentlichen Kranken=Anstalten des Küstenlandes giltigen Verpflegs=Gebüren. Allgemeines Krankenhaus in Triest, 1.Verpflegs¬ gasse 3 fl. 50 kr., 2. Verpflegsclasse 2 fl. 50 kr., 3. Ver pflegsclasse 92 kr., 4. Verpflegsclasse 50—70 kr. Die ir ber 4. Verpflegsclasse geltende Taxe von 70 kr. ist nur für Dienstpersonen und Triestiner, die von 50 kr. für Waisen kinder bestimmt. —Spital der Barmherzigen Brüder in Görz, 1. Verpflegsclasse 2 fl., 2. Verpflegsclasse 1 fl. 40 kr., 3. Verpflegsclasse 70 kr. In der 3. Classe für Einheimische — 40 kr Spital der Barmherzigen Brüder in Görz (Irrenanstalt), 1. Verpflegsclasse 2 fl., 2. Verpflegsclasse 1 fl. 40 kr., 3. Verpflegsclasse 70 kr. In der 3. Classe für Einheimische 40 kr. — Spital der barmherzigen Schwestern in Görz (Kranken=Abtheilung), 3. Verpflegsclasse 70 kr. Für Einheimische 40 kr., für an Syphilis erkrankte Ein¬ 3 heimische 45 kr. —Spital der barmherzigen Schwestern in Görz (Irrenabtheilung), 3. Verpflegsclasse 70 kr. Für Einheimische 50 kr.— Spital in Capodistria, 3. Verpflegs¬ — Spital in Pola, 3. Verpflegsclasse 79 kr. classe 61 kr. Ospicio Marino Arciduchossa Maria Theresia St Pelagio in Rovigno, 3. Verpflegsclasse 80 kr. Erhöhung auf 81 kr. im Zuge. Steyr, am 3. März 1894. Z. 3282 An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Verpflegstaxen in den Kranken- Anstalten Bosniens und der Herzegowina. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Februar l. J., Z. 8485/II, wird den Gemeinde¬ Vorstehungen ein Verzeichnis der in den bosnisch=herz go¬ winischen Krankenanstalten für das Jahr 1894 festgesetzten täglichen Verpflegstaxen zur Kenntnisnahme mitgetheilt. Zur Zl. 6775 ex 1894. Verzeichnis über die in den nachbenannten hierländigen Spitälern pro 1894 geltenden täglichen Verpflegstaxen. Allgemeines öffentliches Krankenhaus Vakuf=Spital in Serajewo, 1. Verpflegsclasse 1 fl. 20 kr., 2. Verpflegs¬ classe 70 kr. Bezirks=Spital in Srebenica, 2. Verpflegs¬ classe 60 kr. Bezirks=Spital in Kladanj, 2. Verpflegs¬ classe 60 kr. Bezirks=Spital in Koton=Varos, 2. Ver¬ —Bezirks=Spital in Livno, 2. Ver¬ pflegsclasse 60 kr. pflegsclasse 60 — Bezirks=Spital in Cazin, 2. Ver¬ kr. — kr. pflegsclasse 60 Gemeinde=Spital in Mostar, 1. Ver¬ pflegsclasse 1 fl 20 kr., 2. Verpflegsclasse 60 kr. Gemeinde=Spital — in Bihac, 2. Verpflegsclasse 60 kr. Gemeinde = Spitalin Travnik, 2. Verpflegsclasse 60 kr. Gemeinde=Spital in Dolnja=Tuzla, 1. Verpflegsclasse 1 fl., — 2. Verpflegsclasse 70 kr. Gemeinde=Spital in Banjaluka, 1. Verpflegsclasse fl., 2. Verpflegsclasse 60 kr. 1 Gemeinde=Spital in Visigrad, 2. Verpflegsclasse 50 kr. Gemeinde=Spital in Trebinje, 2. Verpflegsclasse 60 kr. Gemeinde = Spital in Bjelina, 2. Verpflegsclasse 70 kr. Gemeinde = Spita — in Breka, 2. Verpflegsclasse 60 kr. Gemeinde= Spita in Foca, 2. Verpflegsclasse 60 kr. Gemeinde= Spita — in Bridon, 2. Verpflegsclasse 60 kr Gemeinde=Spital in Dervent, 2. Verpflegsclasse 60 kr. Gemeinde=Spital in Konjico,2. Verpflegsclasse 60 kr. Steyr, 3. März 1894. Z. 3153 An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme Thierseuchenausweis inder Berichtsperiode vom 17. Februar bis 25. Februar 1894. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Stadtgemeinde Linz, Ort¬ schaf Waldegg Steyr, den 1. März 1894.

21 10 1 12 13 14 15 17 18 20 21 22 23 24 25 27 28 29 30 31 32 4 1 Tägliche Z. 3283. Verpflegstaxe An alle Gemeinde-Vorstehungen. für das Jahr Kranken=Anstalt 1893 Verpflegskosten in den Kranken= und Humanitäts¬ 1894 * in Kreuzern Anstalten des Königreiches Böhmen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz 59 Pürglitz 33 59 * * vom 23. Februar 1894, Z. 2754/II, wird den Gemeinde¬ 54 54 Leitmeritz 34 Vorstehungen der Ausweis über die täglichen Verpflegstoxen 50 50 Leitomischl 35 * * * der allgem. öffentlichen Kranken= und Humonitäts=Anstalten 56 56 Laun 36 ** im Königreiche Böhmen für das Jahr 1894 zur Kenntnis¬ 60 55 Melnik 37 * nahme mitgetheilt. 48 48 Hohenmautk 38 50 50 Steyr, den 3. März 1894. Nechanic 39 „ „ „ * * 54 54 40 Nixdor * * * * Verzeichnis 48 48 41 Nymburg * über die derzeit giltigen täglichen Verpflegstaxen in den 60 60 42 Opaëno * * * 51 allg. öffentlichen Krankenhäusern und Humanitätsanstalten 51 Neupaka 43 * * * 51 51 des Königreiches Böhmen. Pardubit * * * 44 57 57 Pilgram * * * 45 Tägliche 56 56 Pisel ** 46 * * Verpflegstaxe 60 60 47 Pilsen * * für das Jahr Kranken=Anstalt 55 54 Pocatek 48 * * * 1893 1894 57 57 * Podersam * * 49 3 in Kreuzern 54 Policka 54 50 * * * * — 84 84 Prag k. k. allg. * * * 51 56 56 Arnau * 80 80 srael. 52 „ * * 65 2 57 * * Aussig 58 * 58 städt. Arrestspital 53 „ * * 57 57 Böhm. Leipa 3 * * 62 62 Pribram 54 60 57 Jungbunzlan * „ 60 60 55 Rakonitz * * 60 60 68 Braunau * * 58 ** 56 Reichenberg * * 59 59 * * * * Deutschbrod 6 62 62 Raudnitz *** * 57 62 58 Brüx 50 * * 50 * Rumburg 58 * 54 54 Budweis * 51 51 Reichenau * * * * 59 51 51 Neubydzow * 65 65 * Saaz * * 60 50 50 Caslau 57 * 55 Schlan * „ „ 61 60 60 * Taus 56 56 Strakonitz * * 62 58 58 * * Königinhof a. d. Elbe 48 * 48 Tabor * * „ „ 63 70 61 * 60 58 * * * Eger Tannwalk 64 60 62 * * Elbogen * 54 54 Theresienstadt k. k. Garn. Spital*) 65 57 57 62 Gabel * * 60 * Trautenau 66 56 70 Gablonz * * * 60 55 Warnsdorf 67 60 55 53 * * „ Graupen 53 Wolin * 68 61 60 Hohenelbe * * 59 59 Zwickau 69 62 62 Kuttenberg 60 60 Hokiz Landes Humanitäts=Anstalten: 52 52 * * Neuhaus 66 57 * * * Königgrätz Landesgebäranstalt Prag (auf den 59 59 * * Humpoletz 52 ½ 52¼ Kliniken) 45 45 * * * „ * Chlumetz 60 60 Chrudim * * „ * 17 17 Landesfindelanstalt Prag 2 57 57 Jaroméf * * * „ * 50 50 Jisin * * * * * * 80 80 Landesirrenanstalt Prag 3 * * 4 55 53 * * * * Starkenbach * 80 80 Kosmanos (Filiale)* * * 72 72 * * * * * Karlsbad 80 80 „ „ „ „ „ ** Woporan 58 58 Klattau * ** * * 80 80 Dobkan 50 55 Kolin * 80 80 * Ober=Bekkowitz (Filiale) 50 50 * * * * * *** Komotau *) Dieselbe Verpflegstaxe wie für Leitmeritz. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. I. Bezirkshauptmanuschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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