Amtsblatt 1894/9 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 1. März 1894

2 Verzeichnisse der 1875 Geborenen sammt allen Bezugsacten mit dem Auftrage, die Verzeichneten nunmehr als jüngsten Jahrgang in die Sturmrolle zu übertragen und den Sturm¬ rollenauszug nach Muster, Beilage 4, der vorcitierten Vor¬ schrift anzufertigen. Die Sturmrolle der 1875 Geborenen, der Sturmrollen Auszug in je einem Pare und das rückfolgende Verzeichnis der Landsturmpflichtigen sind zuverlässig bis 15. März 1894 hieher einzusenden Die vorgelegten Beilagen des Landsturmoperates sind dortamts zu verwahren. Bezüglich der „gänzlich Unbekannten“ sind die Erhe¬ bungen fortzusetzen und ist ein eventuelles positives Resultat fallweise hieher bekanntzugeben. Steyr, den 26.Februar 1894. Z. 2996. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Nr. 2413 & 2609. Kundmachung betreffen die thierärztliche Untersuchung des Exportviehes nach der Schweiz. Laut einer Mittheilung der k. k. Statthalterei in Inns¬ bruck vom 27. Jänner 1894, Z. 2170, wurde am 15. Jän¬ ner d. J. ein Viehtransport aus Oberösterreich, welcher im directen Verkehre nach St. Margarethen in der Schweiz ein¬ geführt werden sollte, bei der Grenzcontrole aus dem Grunde von der Einfuhr zurückgewiesen, weil die denselben deckenden Pässe nicht mit dem thierärztlichen Visum versehen waren. Um die Transporteure vor etwaigen ähnlichen Nach¬ theilen zu schützen, wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei der Einfuhr von Vieh nach der Schweiz auch nach er¬ folgter Lösung des Viehseuchen= Uebereinkommens mit der Schweiz vom 1. März 1891, R.=G.=Bl. Nr. 30, an diesem Erfordernisse festgehalten wird. Es sind demnach alle für die Schweiz bestimmten Vieh¬ Transporte, und zwar Pferde, Esel, Maulthiere, Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine vor deren Absendung von dem Amts=, beziehungsweise Beschau=Thierarzte zu untersuchen, und die Viehpässe mit der Beschaubesundsclausel zu ver sehen.Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 22. Februar 1894 Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstebungen zufolge Er¬ lasses der hohen k. k. Statthalterei vom 22. Februar 1894 Nr. 2413 und 2609/II, unter Hinweis auf den Statthalterei¬ Erlass vom 20. März 1891, Z. 3893, intimiert mit dem hierämtl. Erlasse vom 27. März 1891, Z. 3623, Amtsblatt Nr. 13 ex 1891, zur Verständigung der interessierten Kreise in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 26. Februar 1894. Z. 2064. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Berpflegskosten im österreichischen Spitale zu Cairo. Laut des Erlasses der hoben k. k. Stotthalterei in Linz vom 27. v. M., Z. 173/II, beträgt die tägliche Verpflegs¬ gebür in dem mit dem Oeffentlichkeitsrechte ausgestatteten Kronprinz=Rudolf=Spitale in Cairo für die I. Classe 40, für die II. Classe 25, und für die III. Classe 10 egyptische Tarispiaster (1 Tarispiaster — 26 Centimes) Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen in Kennt¬ nis gesetzt Steyr, den 20. Februar 1894. Z. 3092. Zur Verlautbarung für die Gemeinden Gleink, Garsten, St. Ulrich, Ternberg, Losenstein, Reichraming, Großraming und Weyer. Z. 2800/VI. Kundmachung. Laut Note der k. k. Statthalterei in Wien vom 18. Februar 1894, Z. 12.808, ist die Aushängung des Sperrschiffes aus dem Wiener=Donau=Canale bei Nußdorf am 17. Februar 1894 erfolgt, und ist sohin die Einfahrt in den Wiener Donau=Canal nicht mehr behindert. Von der k. k. o. ö. Statthalterei. Linz, 24. Februar 1894. Für den k. k. Statthalter: Heyß m. p. Steyr, den 27. Februar 1894. Z. 2369. An sämmtliche Gemeindevorstehungen und K. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Widerruf der Ausforschung des Stellungspflichtigen Georg Schranz. Zufolge Erlasses der hohen k. k Statthalterei in Linz vom 8. Februar 1894, Nr. 307/IV, ist der Stellungs¬ pflichtige Georg Schranz laut Berichtes der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Pola am 3. März 1890 sub Los=Nr. 176½ in Triest zum k. und k. Matrosencorps assentiert worden, daher von weiteren Nachforschungen nach demselben abzu¬ ist. sehen Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden unter Bezugnahme auf den bierämtl. Erlass vom 29. Sepiember 1893, Z. 12.260, Amtsblatt Nr. 40, in die Kenntnis. Steyr, am 20. Februar 1894. Z. 2707. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 10. Februar bis 17. Februar 1894. Maul= und Klauenseuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. Steyr, am 26. Februar 1894. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksdauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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